[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 7. September 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13552
18. Wahlperiode 11.09.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/13379 –
Großwildjagd auf bedrohte Arten und die Rolle der Entwicklungszusammenarbeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den letzten Jahren haben das illegale Töten von Wildtieren und der damit
verbundene illegale Handel deutlich zugenommen. Die Tierbestände sind laut
der WWF zwischen 1970 und 2012 um knapp 60 Prozent geschrumpft (www.
wwf.de/zusammenarbeit-mit-unternehmen/living-planet-report-one-
planetperspektive). Andererseits wurden laut der Weltbank seit 2010 1,3 Mrd. US-
Dollar in den Kampf gegen den Wildtierschmuggel in Afrika und Asien
investiert (
www.worldbank.org/en/news/press-release/2016/11/17/new-
analysisshows-scale-of-international-commitment-to-tackle-illegal-wildlife-trade-over-
13-billion-since-010).
Auch Deutschland gehört zu den Geberländern für Maßnahmen zum Erhalt der
Artenvielfalt. Dabei spielen auch Projekte eine Rolle, die auf Einnahmen aus
der Jagd angewiesen sind.
Tourismus besitzt in vielen Regionen Afrikas eine wichtige wirtschaftliche
Bedeutung und könnte weiteres Potential für eine nachhaltige
Wirtschaftsentwicklung und die lokale Bevölkerung bieten. 80 Prozent der Touristen besuchen den
Kontinent wegen seiner einzigartigen Tierwelt. Schwindende Tierpopulationen
sind auch in diesem Kontext sehr bedenklich. Laut einer Studie der United
Nations World Tourism Organisation (UNWTO) kamen 2013 56 Millionen
Touristen nach Afrika mit einer jährlichen Steigerungsquote von 10 Prozent
(
http://cf.cdn.unwto.org/sites/all/files/pdf/tourism_africa_tool_development1.
compressed_0_0.pdf).
Projekte wie der grenzüberschreitende KaZa-Nationalpark in Angola, Namibia,
Botswana, Sambia und Simbabwe oder das größte Schutzgebiet Afrikas, das
Selous Game Reserve in Tansania, sind von großer Bedeutung für den Arterhalt.
In beiden Gebieten ist die Trophäenjagd auf bedrohte Arten erlaubt. Einnahmen
aus der Großwildjagd sowie durch Deutschland und andere Geberländer
finanzierte Maßnahmen zur Förderung der Jagd (
http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/
18/063/1806317.pdf) haben jedoch in diesen und anderen Gebieten die Wilderei
nicht verhindern können. Im Selous Game Reserve ging der Elefantenbestand
von 70 000 Tieren im Jahr 2007 auf 15 000 in 2014 zurück (
www.theguardian.
com/environment/2014/nov/06/illegal-elephant-ivory-prices-tanzania-spike-
chinaxi-jinping).
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem am 17. Mai
2017 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) herausgegebenen „Hintergrundpapier zum Thema
Trophäenjagd“ (
www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/
Artenschutz/hintergrundpapier_jagdtrophaen_bf.pdf) und die Aussage
darin: „Deutschland hat sich in den letzten Jahren mit Erfolg für eine stärkere
Regulierung und Kontrolle der Trophäenjagd auf internationaler und
europäischer Ebene eingesetzt“?
a) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Trophäenjagd nicht
immer nachhaltig, legal oder angemessen kontrolliert ist, bzw. was waren
die Beweggründe für ihren Einsatz?
b) Wann, für welche bejagten Tierarten, in welchen Ländern und aus
welchen Gründen hat sich die Bundesregierung für eine stärkere Regulierung
und Kontrolle der Trophäenjagd eingesetzt, und was waren die konkreten
Ergebnisse dieses Engagements (bitte aufzählen)?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auffassung der Bundesregierung ist der internationale Handel mit
Jagdtrophäen nicht immer nachhaltig, legal oder angemessen kontrolliert. Das
Hintergrundpapier erläutert die Position des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sowie bisherige Maßnahmen
Deutschlands zum Thema Trophäenjagd. Es erläutert unter anderem, wann, für
welche Tierarten aus welchen Ländern und aus welchen Gründen sich
Deutschland in den letzten Jahren mit Erfolg für eine stärkere Regulierung und Kontrolle
des Handels mit Jagdtrophäen auf internationaler und europäischer Ebene
eingesetzt hat. Die Bundesregierung hat die in dem Papier beschriebenen Aktivitäten
ergriffen.
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage
„Trophäen von vom Aussterben bedrohten Arten (Anhang I des
Washingtoner Artenschutzübereinkommens – CITES) unterliegen ohnehin bereits
einem grundsätzlichen Ausfuhrverbot, von dem nur unter äußerst restriktiven
Gründen Ausnahmen erteilt werden“ (
www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_
BMU/Download_PDF/Artenschutz/hintergrundpapier_jagdtrophaen_bf.pdf)?
a) Welche Informationen fordert die Bundesregierung konkret von Personen
an, die eine Einfuhrgenehmigung für Trophäen beantragen, und anhand
welcher Parameter und Kriterien bewertet sie, ob die „restriktiven
Gründe“ erfüllt sind?
Die Fragen 2 und 2a werden gemeinsam beantwortet.
Die Einfuhrregelungen in Bezug auf Jagdtrophäen von Tierarten, die in Anhang I
des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), beziehungsweise
Anhang A der Verordnung 338/97 (EG-VO) gelistet sind, gewähren einen der
Gefährdungssituation angemessenen hohen Schutz. Was unter „restriktiven
Gründen“ zu verstehen ist, wird in dem Hintergrundpapier erläutert. Im Falle eines
Antrags auf Einfuhr dieser Arten prüft das Bundesamt für Naturschutz (BfN), ob
die Anforderungen des Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung 338/97 (EG-VO)
erfüllt sind. Voraussetzung hierfür ist unter anderem (neben der Vorlage der
CITES-Ausfuhrgenehmigung des Herkunftslandes) eine positive Beurteilung des
Jagd-managements des Ursprungslandes.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 6, 8, 9,
11 und 13 der Kleinen Anfrage „Einfuhr von Jagdtrophäen“ vom 13. Oktober
2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6317 verwiesen.
b) Wie werden die in der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates und der
Richtlinie der wissenschaftlichen Prüfgruppe (
www.bfn.de/fileadmin/
MDB/documents/themen/artenschutz/pdf/EG_Artenschutz_VO_338_97
_ap_0904.pdf,
http://ec.europa.eu/environment/cites/pdf/srg/guidelines.
pdf) geforderte Naturverträglichkeit der Jagd und deren „maßgeblicher
und greifbarer“ Beitrag zum Erhalt der Art am Beispiel der Einfuhren von
Leoparden-Trophäen für alle Ausfuhrländer umgesetzt?
Die Entscheidungen im Rahmen von Einfuhrverfahren bei Jagdtrophäen der
Anhang-A-Arten (u. a. Leopard) werden auf der Basis der Empfehlungen der
Wissenschaftlichen Prüfgruppe (Scientific Review Group, kurz: SRG) nach
Artikel 17 EG-VO getroffen. Die durch die SRG festgelegten Leitlinien
berücksichtigen insbesondere die Frage, ob Jagdtrophäen von Anhang-A-Arten die
Voraussetzungen von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe aa Doppelbuchstabe ii der EG-VO
erfüllen. Die dort aufgeführten Kriterien stellen bei den Einzelfallentscheidungen
sicher, dass die Einfuhr zu Zwecken erfolgt, die dem Überleben der betreffenden
Art nicht abträglich sind. Ob die Einfuhr von Jagdtrophäen streng geschützter
Arten auch einen signifikanten und greifbaren Beitrag zum Erhalt der betroffenen
Arten leistet und wie dieses Kriterium gewichtet wird, wird nach den Umständen
des Einzelfalls und auf der Grundlage aktuell zur Verfügung stehender
Informationen (u. a. Veröffentlichungen, Bewertungen und Berichte, Auskünfte der
verantwortlichen Behörden in den Ursprungsstaaten) und Stellungnahmen der SRG
bewertet.
Die konkreten Ausfuhrquoten der Ursprungsländer zur Art Leopard wurden mit
der CITES Resolution Conf. 10.14 (rev. CoP 16) festgelegt. Der CITES
Tierausschuss wird diese Quoten bei seiner nächsten Sitzung überprüfen.
c) Aus welchen Ländern kamen die im Jahr 2015 importierten 20 Elefanten
aus der Anhang-B-Listung (
https://trade.cites.org/) und acht Elefanten aus
der Anhang-A-Listung (
https://trade.cites.org/), und aufgrund welcher
wissenschaftlichen Daten wurden die Genehmigungen erteilt, bitte
aufschlüsseln nach
(1) der Nachhaltigkeit der Jagd,
(2) dem Wert für den Arterhalt,
(3) den Vorteilen, die die lokale Bevölkerung durch die Jagd hatte?
Bei der Auswertung der CITES-Handelsdatenbank ist zu beachten, dass die
Angaben der Ausfuhr- und Einfuhrländer unterschiedlich sein können. Deutschland
meldet in den CITES-Jahresberichten ausschließlich die tatsächlich ein- oder
ausgeführten Mengen; Ausfuhrstaaten, wie in diesem Fall, berichten oft auf der
Grundlage von erteilten, aber nicht unbedingt genutzten Genehmigungen.
Im Jahr 2015 wurden eine Trophäe einer in Anhang A der EG-VO aufgeführten
Elefantenpopulation und 30 Trophäen von in Anhang B der EG-VO aufgeführten
Elefantenpopulationen nach Deutschland eingeführt.
Bezüglich der nach Anhang A geschützten Elefanten-Populationen waren im Jahr
2015 zwei Anträge zu prüfen:
Die Einfuhrgenehmigung für eine Jagdtrophäe aus Mosambik wurde am 23.
Februar 2015 auf der Grundlage einer positiven Entscheidung der SRG erteilt.
Die von Sambia in der CITES-Handelsdatenbank gemeldete Trophäe eines
weiteren Elefanten wurde nicht nach Deutschland importiert, denn der Antrag auf
Einfuhrgenehmigung wurde wegen entsprechender negativer Entscheidung der
SRG abgelehnt. Bezüglich der nach Anhang B geschützten Elefanten-
Populationen wurden im Jahr 2015 24 Jagdtrophäen aus Simbabwe und 6 aus Namibia
eingeführt.
Für 23 Jagdtrophäen aus Simbabwe und 5 aus Namibia lagen zum Zeitpunkt der
Antragstellung positive Entscheidungen der SRG vor.
Die Einfuhren von zwei Jagdtrophäen, je eine aus Namibia und aus Simbabwe,
erfolgten vor dem 5. Februar 2015 auf der Grundlage der Ausfuhrgenehmigungen
dieser Ursprungsländer. Eine EU-Einfuhrgenehmigungspflicht trat für
Jagdtrophäen von Anhang B-Populationen der Art Loxodonta africana erst am 5. Februar
2015 in Kraft.
Zur Berücksichtigung der Kriterien „Nachhaltigkeit der Nutzung“, „Wert für den
Arterhalt“ sowie „Vorteile für die lokale Bevölkerung“ durch die SRG wird auf
die Antwort zu Frage 2b verwiesen.
3. Hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Einfuhrgenehmigung für
einen der letzten großen Elefantenbullen erteilt, den ein Großwildjäger
aus Berlin im Oktober 2015 (
www.telegraph.co.uk/news/worldnews/
africaandindianocean/zimbabwe/11942776/Zimbabwe-elephant-hunter-
identified-as-German-property-mogul.html) direkt am Rande des
Gonarezhou-Nationalparks in Simbabwe getötet hat, und wie bewertet sie die
Erteilung von Jagdgenehmigungen auf die letzten sogenannten Super-Tusker,
z. B. in Südafrika und Simbabwe?
Ein Antrag auf Einfuhr dieser Trophäe liegt dem BfN nicht vor. Die
Einfuhrgenehmigung im Falle von Loxodonta africana des Anhang II CITES/B EG-VO
darf seit dem 5. Februar 2015 nur erteilt werden, wenn die Voraussetzungen des
Artikel 4 Absätze 2 und 6 EG-VO vorliegen. Ein Grund für die Ablehnung der
Erteilung der Einfuhrgenehmigung wäre, wenn der betreffende Elefant gerade
wegen seines Alters wichtig für den Erhalt der Population war.
4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass nach Deutschland importierte
Löwen nicht auf illegale Weise erlegt wurden, wenn das Herauslocken von
Tieren aus Schutzgebieten gängige Praxis ist und Studien – Loveridge et al.
(2007):
https://lovewildafrica.com/wp-content/uploads/2015/10/Loveridge-
et-al-2007-impact-of-trophy-hunting-on-lion-population-dynamics-in-
Hwange.pdf – bereits 2007 belegt haben, dass 72 Prozent der adulten
männlichen Löwen, die im Hwange-Nationalpark mit Funkhalsbändern versehen
worden waren, in den Jagdgebieten am Rande des Parks von Trophäenjägern
abgeschossen wurden?
Und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Kontext die Aussage im
Hintergrundpapier: „Nach diesem Verfahren wäre zum Beispiel im
bekannten Fall des Löwen Cecil, der aus einem Schutzgebiet in Zimbabwe
herausgelockt wurde, keine Genehmigung erteilt worden“?
Der Bundesregierung liegen keine konkret nachprüfbaren Hinweise vor, dass es
gängige Praxis ist, dass Tiere aus Schutzgebieten herausgelockt werden. Sollte
ein solcher Verdacht im Rahmen der Prüfung der Einfuhr aber entstehen, stehen
die Legalität der Jagd bzw. die legale Entnahme in Frage. Aufgrund der seit
5. Februar 2015 bestehenden EU-Einfuhrgenehmigungspflicht für Löwen wäre
eine Ablehnung des Antrags auf Einfuhrgenehmigung trotz Ausfuhrgenehmigung
möglich.
5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage im
Hintergrundpapier „Bedingt werden Missstände meist durch Korruption, zu
hohe Quoten und mangelnde Überwachung. Die Bundesregierung setzt sich
daher – erfolgreich – für bessere Regeln und Kontrollen ein“ (
www.bmub.
bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Artenschutz/hintergrund
papier_jagdtrophaen_bf.pdf)?
a) Wie tut die Bundesregierung dies konkret im Fall von Tansania und
Simbabwe angesichts zahlreicher Berichte über Korruption und mangelnde
Kontrollen des Jagdsektors in diesen Ländern (u. a. intransparente
Vergabe von Jagdblöcken und -konzessionen sowie Fehlverhalten von
Jagdunternehmen) sowie bestehender Einfuhrverbote der USA für
Elefanten und Löwen aus diesen Ländern?
b) Wieso gibt es trotz zahlreicher Hinweise auf Missstände und Korruption
keine Beschränkungen für Einfuhren von Jagdtrophäen aus Simbabwe
und für Tansania bislang ausschließlich eine für Elefanten?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat sich dafür eingesetzt, dass Korruption auch im Rahmen
von CITES stärker bekämpft wird. Auf die von der EU vorgeschlagene und im
Jahr 2016 auf der CITES-Vertragsstaatenkonferenz verabschiedete Resolution
Conf. 17.6 sowie die auf deutsche Initiative hin auf dem G20-Gipfel in Hamburg
im Jahr 2017 verabschiedeten High Level Principles zu Wilderei und Korruption
wird hingewiesen.
Die CITES-Genehmigungsbehörden in der Europäischen Union versuchen
darüber hinaus, etwaigen Missbrauch auszuschließen, indem jeder Antrag einzeln
auf die Einhaltung der u. a. in etwaigen SRG-Beschlüssen normierten
Voraussetzungen geprüft wird. Der Antragsteller ist verpflichtet, die notwendigen
Informationen/ Nachweise, z. B. zum Jagdgebiet oder der Trophäengröße, dem Antrag
beizufügen.
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage im
Hintergrundpapier (
www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_
PDF/Artenschutz/hintergrundpapier_jagdtrophaen_bf.pdf), dass Benin als
eines von drei Beispielen von „Projekten der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit, in denen die Trophäenjagd eine Form nachhaltiger Nutzung ist“
und in denen sich u. a. der Bestand der Löwen positiv entwickelt, im
Gegensatz zu den Aussagen der EU, die mindestens seit 2012 Zweifel an der
Nachhaltigkeit der Löwenjagd in Benin und seit 2014 durchgehend ein
Einfuhrverbot verhängt hat?
Wie kommt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu der o. g.
Schlussfolgerung, dass die Jagd in Benin nachhaltig sei, und welche Studien
oder sonstigen Informationen liegen ihr vor, inwiefern tatsächlich die Jagd
zu einer Erholung der Bestände beigetragen hat, oder ob vielmehr Einfuhr-
und Jagdbeschränkungen eine Rolle gespielt haben?
Einer im Jahr 2016 veröffentlichten Studie (Henschel, P. et. al. (2016):
Determinants of Distribution Patterns and Management Needs in a Critically Endangered
Lion Panthera leo Population. In: Frontiers in Ecology and Evolution) zufolge
hängt das Löwenvorkommen in der Region der grenzüberschreitenden
Nationalparks W, Arly und Pendjari gleichermaßen von Management-Faktoren,
insbesondere Überwachungsintensität (gegen Wilderei und Tötung der Löwen durch
Vergiftung), wie von biotischen Faktoren wie Niederschlagsmenge in der Trockenzeit
ab. Modellierte Schätzungen ergaben eine höhere Wahrscheinlichkeit für
Löwenvorkommen im Arly-Pendjari-Gebiet einschließlich der Jagdzonen als im
östlichen Teil des Komplexes, dem Nationalpark W. Die Studie weist jedoch auch
darauf hin, dass sich Trophäenjagd nur dann positiv auf Bestände auswirken kann,
wenn Altersstruktur und Verhältnis von männlichen und weiblichen Tieren
berücksichtigt wird.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 28 bis 30
der Kleinen Anfrage „Einfuhr von Jagdtrophäen“ vom 13. Oktober 2015,
Bundestagsdrucksache 18/6317, verwiesen.
7. Auf welcher Grundlage macht die Bundesregierung die Jagd sowie
„intensives Management des Lebensraumes“ für einen Anstieg der Population der
Schraubenziege in Tadschikistan verantwortlich (
www.bmub.bund.de/
fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Artenschutz/hintergrundpapier_
jagdtrophaen_bf.pdf)?
Laut einer aktuellen Studie der IUCN Species Survival Commission Caprinae
Specialist Group („Survey of markhor in Tajikistan 2017 – Results and
management recommendations“, 2017,
http://ec.europa.eu/transparency/regexpert/index.
cfm?do=groupDetail.groupDetailDoc&id=33640&no=55) erholten sich die durch
Wilderei stark dezimierten Bestände der Schraubenziege in Tadschikistan
deutlich innerhalb der letzten Jahre. Dies ging mit der Errichtung von
Gemeindeschutzgebieten einher. Durch die Erträge aus kontrollierter Trophäenjagd konnte
nach Darstellung der Autoren der Studie in mehreren Gemeindeschutzgebieten
ein erfolgreiches Management der entsprechenden Populationen entwickelt
werden. Daraus resultierte gemäß vorgenannter Studie eine wesentliche Reduktion
der Wilderei in diesen Gebieten.
a) Was versteht sie unter intensivem Management des Lebensraumes, und
auf welcher Datengrundlage beurteilt sie, welcher der beiden Faktoren in
welchem Umfang ausschlaggebend war?
Zu intensivem Management zählt die Kontrolle der jeweiligen Lebensräume
(z. B. durch regelmäßige Patrouillen und Einsatz von Kameras, siehe hierzu auch
die in der Antwort zu Frage 7 genannte Studie). Die Beschäftigung
entsprechender Ranger wird maßgeblich aus den Erträgen der kontrollierten Trophäenjagd
finanziert. Da sich Jagd und Management wechselseitig bedingen, können die
beiden Faktoren nicht unabhängig voneinander evaluiert werden.
b) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung konkret die Erträge,
die Gemeinden und Familien jeweils aus der Jagd auf Schraubenziegen
bekommen, und welche Beträge erhalten sie aus anderer Nutzung der
biologischen Vielfalt?
Wie vielen erlegten Schraubenziegen entsprechen diese Einnahmen?
Laut einem aktuellen Informationspapier zur Trophäenjagd der IUCN („Decisions
on trophy hunting – A Briefing Paper for European Union Decision-makers
regarding potential plans for restriction of imports of hunting“, 2016, www.
iucn.org/downloads/ iucn_informingdecisionsontrophyhuntingv1.pdf) beläuft sich
der Ertrag aus einer Schraubenziegentrophäe auf ca. 100.000 US-Dollar.
Erhebliche Anteile der Erträge aus der Trophäenjagd fließen, gemäß der in der Antwort zu
Frage 7 genannten Studie, in die Beschäftigung lokaler Bewohner (z. B. als Ranger)
in den entsprechenden Schutzgebieten, sowie in die Förderung verschiedener
Entwicklungsprojekte und Unterstützung der Gemeinden (z. B. durch den Bau
von Rohrkonstruktionen zur Trinkwasserversorgung, Straßenbau, Stipendien für
Studenten oder Bereitstellung von Materialien zur Landwirtschaft). Zu konkreten
Beträgen aus anderer Nutzung der biologischen Vielfalt liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass Namibia in
Gemeindeschutzgebieten noch immer den höchst bedrohten Wüstenelefanten für Jäger zum
Abschuss freigibt und damit den Fortbestand dieser Population gefährdet?
Hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Einfuhren aus der
Wüstenelefanten-Population aus Namibia genehmigt, und wenn ja, wie viele?
Gemäß CITES wird für Afrika nur eine Elefanten-Art, nämlich Loxodonta
africana, geführt. Der Wüstenelefant gilt nicht als eigenständige Unterart. Der
Bundesregierung ist nicht bekannt, dass in Namibia Abschussgenehmigungen
spezifisch für Wüstenelefanten erteilt wurden. In den von Namibia ausgestellten
Exportgenehmigungen gibt es keinerlei Hinweis darauf, dass es sich um Trophäen
von Wüstenelefanten handelt.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Juli 2017 wurden insgesamt
147 Stoßzähne von 74 Elefanten als Jagdtrophäen nach Deutschland eingeführt.
9. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Fototourismus in dafür
geeigneten Gebieten als Alternative zum Jagdtourismus zu etablieren, und wenn
ja, wo genau, und mit welchen finanziellen Mitteln?
Die Bundesregierung setzt sich für den Schutz von Biodiversität ein, auch als eine
Grundlage für die nachhaltige Finanzierung von Schutzgebieten und die
Schaffung von Einkommensmöglichkeiten umliegender Gemeinden. In dafür
geeigneten Gebieten wird zu diesem Zweck auch nachhaltiger Fototourismus gefördert.
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die
Bundesregierung das Selous Wildschutzgebiet in Tansania mit insgesamt 18 Mio. Euro,
u. a. bei der Erstellung eines Managementplans, welcher die Ausweisung
mehrerer vormals jagdlich genutzter Gebiete zur Nutzung für Fototourismus vorsieht.
Zudem unterstützt die Bundesregierung die für Wildschutzgebiete zuständige
Organisation Tanzanian Wildlife Management Authority (TAWA) im Rahmen
eines mit insgesamt 12 Mio. Euro geförderten Vorhabens u. a. dabei, eine neue
Geschäftsstrategie zu entwickeln, welche die Stärkung des Fototourismus als
Kernaufgabe vorsieht.
Für ein Beispiel in Benin wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 32
der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Einfuhr von
Jagdtrophäen“ auf Bundestagsdrucksache 18/6317 verwiesen.
10. Wie wurde und wird die Auswahl von Projekten zum Schutz der
Biodiversität bzw. zur Erhaltung von Wildtierbeständen seitens der Bundesregierung
gemacht?
a) Was sind konkret die Instrumente, Verfahren und Beurteilungskriterien,
die bei der Auswahl und Evaluierung während und nach der
Durchführung der Projekte eingesetzt werden?
Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet.
Die Auswahl von Projekten der deutschen Entwicklungszusammenarbeit erfolgt
im Rahmen von Regierungsverhandlungen und -konsultationen mit dem
jeweiligen Partnerland. Vor der Durchführung werden für alle geplanten Vorhaben
Machbarkeitsstudien bzw. Projektprüfungen durchgeführt. Die Prüfung
berücksichtigt jeweils soziale, ökologische und ökonomische Aspekte sowie die
Kriterien des Ausschusses für Entwicklungshilfe der Organisation für Wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die u. a. auch Kriterien in Bezug auf
Nachhaltigkeit und Effizienz der Projektvorschläge enthalten.
Zur Evaluierung von Projekten wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 27 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Einfuhr von Jagdtrophäen“ auf Bundestagsdrucksache 18/6317 verwiesen.
b) Inwiefern wird die Korruptionssituation in den jeweiligen Ländern
berücksichtigt, und welche Maßnahmen werden getroffen, um Korruption
im Rahmen der geförderten Projekte zu verhindern?
Die Bundesregierung verfolgt in den durch sie finanzierten Projekten
grundsätzlich eine Null-Toleranzstrategie gegenüber Korruption, um die Wirksamkeit des
deutschen Engagements sicherzustellen und den verantwortungsvollen und
nachhaltigen Einsatz von öffentlichen Mitteln zu gewährleisten. Deutsche Beiträge
zum Schutz der Biodiversität und zur Bekämpfung von Wilderei und illegalem
Handel mit Wildtierprodukten berücksichtigen in ihrer Arbeit in Partnerländern
schwache Regierungsführung und Korruption in allen Phasen der Projektplanung,
-durchführung und des Monitorings als wichtige Faktoren. Projekte des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
folgen dabei zudem den entwicklungspolitischen Vorgaben der Strategie
„Antikorruption und Integrität in der deutschen Entwicklungspolitik“ (4/2012).
Korruptionsrisiken im Rahmen von geförderten Projekten werden durch das
Compliancebzw. Risikomanagement der Durchführungsorganisationen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit bzw. sonstiger Projektträger begegnet. Es kommen
durch die jeweiligen Organisationen verschiedene Maßnahmen zum Einsatz
(z. B. Empfängerprüfungen, Ethik- und Verhaltenskodizes, Regeln beim Umgang
mit Verdachtsfällen und vertrauliche Hinweisgebersysteme).
c) Welche wissenschaftlichen Daten liegen den Projektentscheidungen mit
Trophäenjagd zu den Aspekten
(1) Nachhaltigkeit der Jagd,
(2) Nutzen für den Arterhalt
zugrunde?
Trophäenjagd wird von Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
nicht explizit gefördert. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt
jedoch die in der Antwort auf Frage 10i aufgeführten Vorhaben, die
Berührungspunkte mit der Trophäenjagd aufweisen. So werden im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit Partner wie z. B. staatliche oder dörfliche
Verwaltungen von Schutzgebieten gefördert, deren Managementpläne eine nachhaltige,
jagdliche Nutzung beinhalten.
Grundsätzlich werden bei Vorhabenplanung und -durchführung für das Gebiet
vorhandene aktuelle Monitoring-Daten der Fauna und Flora sowie relevante
wissenschaftliche Publikationen genutzt, um beispielsweise die Erstellung von
Managementplänen für Schutzgebiete zu unterstützen. Stehen entsprechende Daten
nicht zur Verfügung, werden Partnerorganisationen in vielen Fällen bei der
Datenerhebung oder Erstellung von Baseline-Studien, oft in Kooperation mit
Universitäten, unterstützt.
d) Anhand welcher Kriterien und Kennzahlen wird gemessen, ob die
Projekte mit Trophäenjagd ihre Ziele im Artenschutz sowie in anderen
Bereichen (z. B. Sozioökonomie, Korruptionsbekämpfung,
Regierungsführung) erreicht haben?
Wie wird die Effektivität bei den laufenden Projekten gemessen (bitte
Daten für alle Projekte angeben)?
Die Zielerreichung von Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
wird anhand kontext- und projektspezifischer Indikatoren gemessen. Fortschritte
in der Zielerreichung laufender Vorhaben werden im Rahmen des Monitorings
anhand der Indikatoren nachgehalten. Kurzzusammenfassungen von
Evaluierungsergebnissen können auf den Internetseiten der
Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit KfW Entwicklungsbank (KfW)
und Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) eingesehen
werden (siehe auch Antwort zu Frage 10g).
e) Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Auswahl und
Implementierung von Projekten mit einer Jagdkomponente die Erkenntnisse
von Studien, die die negativen Auswirkungen und Risiken der
Trophäenjagd belegen?
Es wird auf die Antworten auf die Fragen 10a und 10c verwiesen.
f) Wer ist jeweils zuständig für die Auswahl und die Evaluierung der
Projekte, und handelt es sich hierbei um unabhängige Personen oder
Einrichtungen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Einfuhr von Jagdtrophäen“ auf
Bundestagsdrucksache 18/6317 verwiesen.
g) Werden die Ergebnisse von Evaluierungen veröffentlicht, und wenn ja,
wo?
Wenn nein, warum nicht?
Die Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
veröffentlichen Kurzberichte der Projektevaluierungen auf ihren Internetseiten:
KfW:
www.kfw-entwicklungsbank.de/Internationale-Finanzierung/KfW-
Entwicklungsbank/Unsere-Wirkungen/
GIZ:
www.giz.de/de/ueber_die_giz/516.html
h) Projekte sollen ausdrücklich die Einbeziehung von Gemeinden
fördern, die in der Nachbarschaft von Nationalparks liegen (
www.bmz.
de/en/publications/archiv/topics/business/Materialie212_Biosphere_
Reserves.pdf), wie genau geschieht das bei Projekten, die Trophäenjagd
beinhalten, und wie bei Projekten, die nichtkonsumtive Nutzung zum
Ziel haben?
Die Einbeziehung von Gemeinden, die in der Nachbarschaft von Schutzgebieten
liegen, ist ein Grundsatz der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die
Einbeziehung der Gemeinden erfolgt unabhängig davon, ob im Schutzgebiet eine
konsumtive oder nichtkonsumtive Nutzung vorliegt. Ziel ist die Teilhabe der
Gemeinden an Management-Entscheidungen wie z. B. Zonierung oder
Nutzungsregelungen von Schutzgebieten und eine Beteiligung der lokalen Gemeinden an den
Erträgen des Schutzgebietes. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fördert
u. a. Maßnahmen zur partizipativen Landnutzungsplanung, Ausbildung von
Wildhütern, Aufbau und Umsetzung von Kompensationsfonds bei Mensch-
Wildtierkonflikten oder Ausbildungen im Bereich Tourismus.
i) In welchen Ländern und Gebieten mit einer Jagdkomponente hat die
Bundesregierung derzeit Fördermittel bewilligt, wie hoch sind diese, und wie
lang sind die Laufzeiten, welches Ressort ist beteiligt, und wer sind die
Partner der Umsetzung?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit folgende Vorhaben zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung
natürlicher Ressourcen, die Berührungspunkte mit Ländern und Gebieten mit
Jagdkomponente aufweisen.
Land Regionen Förderung durch
die
Bundesregierung
Laufzeit
Partner
Benin Pendjari
National
Park
BMZ: 25 Mio. €
(FZ Pendjari Park
Trust Fund)
Seit
2014
Fondation des Savanes Ouest Africaine,
African Parks Network
Benin,
Burkina Faso,
Niger
Grenzüberschreitendes
Biosphärenreservat
WAP-
Region
BMZ: 5 Mio. €
(TZ Programm
zum Schutz und
Management
natürlicher
Ressourcen)
2015 –
2019
Benin: Ministère du Cadre de Vie et du
Développement Durable (Ministry of
Environment and Sustainable Development) Burkina
Faso: Ministère de l’Environnement, de
l’Économie verte et du Changement
climatique (Ministry of Environment, Green
Economy and Climate Change)
Niger: Ministère de l’Environnement et du
Développement Durable (Ministry of
Environment and Sustainable Development)
Tansania
Wildschutzgebiete und
Serengeti
Ökosystem
BMZ: 12 Mio. €
(TZ Schutz und
nachhaltige
Nutzung der
Biodiversität)
2013 –
2019
Ministerium für Natürliche Ressourcen und
Tourismus (MNRT), Umsetzungspartner:
Wildlife Division (WD) des MNRT,
Tanzania Wildlife Management Authority
(TAWA), Lokalregierungen in den Distrikten
Serengeti, Ngorongoro
Selous
Wildschutzgebiet
BMZ: 18 Mio. €
(FZ Selous
Ecosystem
Conservation and
Development Project
(SECAD))
2016 –
2021
Ministry of Natural Resources and Tourism,
TAWA, Tanzania National Parks (TANAPA)
und Distriktverwaltungen der angrenzenden
Gemeinden sowie
Nichtregierungsorganisationen (u. a. WWF, ZGF)
Serengeti
Ökosystem
BMZ: 20,5 Mio. €
(FZ Serengeti
Ecoystem
Development and
Conservation Project
(SEDCP))
2013 –
2018
Ministry of Natural Resources and Tourism,
TAWA, TANAPA und Distriktverwaltungen
der angrenzenden Gemeinden sowie
Nichtregierungsorganisationen
Land Regionen Förderung durch
die
Bundesregierung
Laufzeit
Partner
Katavi und
Mahale
National Parks
und
Serengeti
Ökosystem
BMZ: 25 Mio. € In
Vorbereitung
Namibia national BMZ: 5 Mio. €
(TZ Kommunales
Resourcenmanagement)
2016 –
2019
Ministry of Environment and Tourism
Nord-
östliche
Schutzgebiete und
Küstenparks
Namibias
BMZ:
38,5 Mio. €
(FZ Namibia
National Parks
Programme)
2009 –
2022
Ministry of Environment and Tourism
Nordost-
und
Küstenregion
5 Mio. €
(FZ
Wildschutzvorhaben)
In
Vorbereitung
Ministry of Environment and Tourism
Entwicklungsgemeinschaft des
südlichen
Afrika (SADC)
Kavango-
Zambezi
(KaZa)
Schutzgebietskomplex
(Angola,
Botswana,
Namibia,
Sambia,
Simbabwe)
BMZ:
35,5 Mio. €
(FZ
Grenzüberschreitendes
Schutzgebiet
Kavango Zambezi
KaZa)
BMZ: 8 Mio. €
(TZ
Grenzüberschreitender
Schutz und
Nutzung natürlicher
Ressourcen in der
SADC-Region)
2006 –
2021
2012 –
2018
SADC Sekretariat
SADC Sekretariat, Direktorat für Ernährung,
Landwirtschaft und Natürliche Ressourcen
(DFANR)
Transnationale
Naturschutzgebiete
Greater
Limpopo Park
(Mosambik,
Südafrika)
BMZ: Insgesamt
46 Mio. €
(32 Mio. € FZ
Transnationale
Naturschutzgebiete Greater
Limpopo Park)
(14 Mio. € FZ
Limpopo
Nationalpark,
Mosambik)
2008 -
2020
Für
Mosambik in
Vorbereitung
Entwicklungsgemeinschaft des südlichen
Afrika (SADC)
Mosambik: Nationale Verwaltung der
Schutzgebiete (ANAC)
Land Regionen Förderung durch
die
Bundesregierung
Laufzeit
Partner
Transfrontier
Conservation Area
Facility
BMZ: Insgesamt
14 Mio. €
(12 Mio. € FZ
regionale Zusage an
SADC, 2 Mio. €
bilaterale Zusage
an Sambia)
In
Vorbereitung
Sekretariat der Entwicklungsgemeinschaft
des südlichen Afrika (SADC)
Malawi &
Sambia
Malawi-
Sambia
Transfrontier
Conservation Area
BMZ:
18 Mio. €
regionale Zusage an
SADC
plus 5 Mio. €
bilaterale Zusage an
Malawi
In
Vorbereitung
SADC Sekretariat
Träger: jeweilige Schutzgebietsabteilungen
unter dem Umweltministerium in Malawi
und Tourismusministerium in Sambia
j) Welche Nichtregierungsorganisationen fördert die Bundesregierung in
welchen Projekten mit einer Jagdkomponente, und mit welchen Beträgen?
Die Bundesregierung arbeitet mit folgenden Nichtregierungsorganisationen im
Rahmen der in der Antwort zu Frage 10i aufgeführten Vorhaben zusammen:
Land Vorhaben NRO Beträge
Tansania Selous Wildschutzgebiet WWF
Zoologische
Gesellschaft Frankfurt
(ZGF)
2,7 Mio. €
1,4 Mio. €
Südliches Afrika
(Kavango-Sambezi
Region)
Kavango-Zambezi (KaZa)
Schutzgebietskomplex (Angola,
Botswana, Namibia, Sambia,
Simbabwe)
Peace Parks
Foundation (PPF)
4,3 Mio. €
SADC/Mosambik Förderung der Greater Limpopo
Transfrontier Conservation Area
PPF 1,946 Mio. €
k) Werden aus Mitteln der Bundesregierung auch Jagdveranstalter oder
private Jagdfarmbesitzer gefördert, und wenn ja, welche?
Es erfolgt keine Förderung von Jagdveranstaltern oder privaten Jagdfarmbesitzern
aus Mitteln der Bundesregierung.
11. Welche Vereinbarungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für
Tansania mit den Jagdveranstaltern, die auf 90 Prozent der Fläche des Selous
aktiv sind?
Welche konkreten Antiwilderermaßnahmen übernehmen die
Jagdunternehmen in Zusammenarbeit mit den deutschen Projekten, wie wird deren
Einhaltung kontrolliert, und welche empirischen Nachweise gibt es zu den
Ergebnissen?
Es bestehen keine Vereinbarungen zwischen Vorhaben, die durch die Bundesregierung
gefördert werden, und den in Tansania aktiven Jagdveranstaltern. Die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit in Tansania fokussiert sich auf die Stärkung der
Verwaltungen von Nationalparks und Schutzgebieten sowie die Unterstützung
von umliegenden Gemeinden (siehe auch Antwort zu Frage 10h).
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden Jagdveranstalter seitens der
tansanischen Regierung dazu verpflichtet, sich an der Überwachung ihrer Konzessionen
zu beteiligen, sowie neben Lizenzgebühren und sonstigen Abgaben, zusätzlich
Mittel in Höhe von 5 000 US-Dollar in Projekte zur Unterstützung lokaler
Gemeinden zu investieren.
a) Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg bzw. Misserfolg der
geförderten Projekte, der Korruptionsbekämpfung und die Zusammenarbeit
mit den Behörden und der Regierung Tansanias vor dem Hintergrund,
dass während der Laufzeit deutscher Fördermaßnahmen zehntausende
Elefanten und weitere bedrohte Arten gewildert wurden (
http://dipbt.
bundestag.de/doc/btd/18/063/1806317.pdf,
www.theguardian.com/
environment/2014/nov/06/illegal-elephant-ivory-prices-tanzania-
spikechina-xi-jinping)?
Die Wilderei und der illegale Handel mit Wildtierprodukten sind Verbrechen, die
von international agierenden Syndikaten der organisierten Kriminalität
durchgeführt werden. Tansania ist von der Wildereikrise besonders betroffen. Die
Bundesregierung leistet einen Beitrag zur Bekämpfung von Wilderei und illegalem
Handel mit Wildtierprodukten auf verschiedenen Ebenen, u. a. durch Vorhaben
der Entwicklungszusammenarbeit in Tansania. Hier hat die Bundesregierung
z. B. die Reform der Wildlife Division des tansanischen Ministeriums für
Natürliche Ressourcen und Tourismus und den Aufbau der nun für das
Wildtiermanagement zuständigen Wildschutzagentur, Tanzania Wildlife Authority (TAWA),
unterstützt (siehe auch die Aufstellung in der Antwort zu Frage 10i).
b) Seit wann ist bzw. war der Bundesregierung das Ausmaß der Wilderei
bekannt, und welche Schritte hat sie konkret dagegen unternommen?
Die Bundesregierung war frühzeitig über die Zunahme der Wilderei in Afrika
informiert. Um die Informationsgrundlage über das Ausmaß der Wilderei zu
verbessern, unterstützte die Bundesregierung im Jahr 2013 einen Zensus der
Elefantenbestände im Selous Wildschutzgebiet in Tansania. Zudem wurde das deutsche
Engagement im Kampf gegen Wilderei und illegalen Wildtierhandel gestärkt. Mit
kurzfristig angestoßenen Maßnahmen (z. B. Beschaffung von zwei
Überwachungsflugzeugen) hat das BMZ zur Stärkung der Überwachungskapazitäten
beigetragen. Mittelfristig wurden im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit z. B. gezielt Komponenten der Wildereibekämpfung in die Konzeption
von Vorhaben im Selous Wildschutzgebiet integriert, u. a. der Ausbau von
Infrastruktur und Ausrüstung der Wildschutzgebietsverwaltung und der Aufbau eines
Überwachungsprogramms (siehe auch die Antworten zu den Fragen 10i und 10j).
Zusätzlich hat das BMZ im Jahr 2013 den Politikfeldübergreifenden
Kooperationsfonds („Polifonds“) „Wildereibekämpfung“ gegründet, der seit dem Jahr 2015
gemeinsam von BMZ und BMUB finanziert wird. Der Polifonds
Wildereibekämpfung verfolgt einen sektor- und kontinentübergreifenden Ansatz, um die
Problematik der Wilderei und des illegalen Handels von Elfenbein und
Nashornhorn entlang der gesamten Handelskette von den Herkunftsländern in Afrika (u. a.
Tansania) bis zu den Konsumentenländern in Asien zu bearbeiten.
c) Wie hat sich der Bestand der bejagten Tierarten im Selous konkret
entwickelt, und inwiefern kann dies auf die Projektförderung zurückgeführt
werden?
Ein aktueller Zensus zur Wildtierzählung ist derzeit in Vorbereitung. Bis zur
Vorlage der Ergebnisse kann die Bundesregierung keine Angaben zu der konkreten
Entwicklung der Wildtierbestände machen. Grundsätzlich gilt, dass eine
erfolgreiche Wildereibekämpfung von vielen Faktoren abhängig ist, zu denen die
Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit Beiträge leisten (siehe die
Antworten zu den Fragen 10a und 10b).
d) Welchen nachweislichen Nutzen hat nach Kenntnis der Bundesregierung
die lokale Bevölkerung durch das geförderte Projekt (bitte konkrete
Auflistung des monetären Gegenwertes für die jeweiligen Gemeinden mit
Angabe der Anzahl der Einwohner und Angabe des Zeitraums)?
Die lokale Bevölkerung der umliegenden Gemeinden des Selous
Wildschutzgebiets profitiert u. a. durch die Bewirtschaftung von Gemeindegebieten, so
genannten „Wildlife Management Areas“. Zudem werden neue Arbeitsplätze in der
Schutzgebietsverwaltung (z. B. Ranger) geschaffen bzw. entstehen neue
Arbeitsplätze durch die Tourismusentwicklung (z. B. als Touristenführer, Personal in
Hotels, usw.). Eine monetäre Aufstellung ist nicht verfügbar.
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass im KaZa-Projekt, das
vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) mit 35,5 Mio. Euro finanziert wird (
www.bmz.de/de/themen/
biodiversitaet/arbeitsfelder/regionale_ansaetze/projekt_kaza/index.html), die
Trophäenjagd einen Grundpfeiler des Projektes in Namibia, Sambia und
Simbabwe darstellt und stattfindet, in Botswana aber nicht?
Im Gegensatz zu Namibia, Sambia und Simbabwe gilt in Botswana seit dem Jahr
2014 ein Jagdverbot. Zu den anderen Ländern wird auf die Antworten zu den
Fragen 10c und 10i verwiesen.
a) Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit diesem
Projekt?
Das KaZa-Vorhaben unterstützt die Staaten Angola, Botswana, Namibia, Sambia
und Simbabwe bei der Vernetzung getrennter Naturhabitate im Rahmen des
Transfrontier Conservation Area (TFCA) Konzeptes im Kavango-Zambezi
Gebiet (KaZa). Dazu fördert das KaZa-Vorhaben die Einrichtung,
Weiterentwicklung und das Management des grenzüberschreitenden Naturschutzgebietes KaZa-
TFCA. Ziel ist der Erhalt der Biodiversität und die Verbesserung der
sozioökonomischen Bedingungen der lokalen Bevölkerung auf der Grundlage eines
nachhaltigen Managements der natürlichen Ressourcen.
b) Wie ist der Status der Zielerreichung?
Welche positiven und negativen Wirkungen gibt es bislang?
Werden die Projektziele von allen beteiligten Ländern in gleichem Maße
unterstützt?
Der Aufbau der für die gemeinsame Verwaltung zwischen den fünf Ländern
notwendigen institutionellen Strukturen verläuft planmäßig. Wichtige Abkommen
zum grenzüberschreitenden Ressourcenmanagement wurden unterzeichnet (u. a.
KaZa-Staatsvertrag, integrierter regionaler Entwicklungsplan). Der Bestand von
Elefanten, Säbelantilopen und Giraffen ist laut den von Partnerländern zur
Verfügung gestellten Erhebungsdaten im Zeitraum der Jahre 2009 bis 2016
gestiegen. Die Touristenzahlen in den Schutzgebieten bzw. Nationalparks Chobe,
Sioma Ngwezi und Luiana sind seit dem Jahr 2008 jährlich um mehr als 10 Prozent
gestiegen. Auch die Anzahl der in diesen Gebieten operierenden
Tourismusunternehmen hat sich im gleichen Zeitraum von 36 auf 52 Reiseveranstalter erhöht.
Die Einnahmen der umliegenden Gemeinden haben sich u. a. durch die positive
Tourismusentwicklung um mehr als 10 Prozent gesteigert.
Negative Wirkungen des Vorhabens sind bislang nicht bekannt.
Die Projektziele des KaZa-Vorhabens werden grundsätzlich von allen beteiligten
Ländern unterstützt. Es gibt Unterschiede in der Bereitstellung von personellen
und finanziellen Ressourcen (z. B. Finanzierungsbeiträge für die laufenden
Kosten des KaZa-Sekretariats).
c) Was behindert die Zielerreichung, und welche Maßnahmen unternimmt
die Bundesregierung, um das Projekt voranzutreiben?
Herausforderungen für die Zielerreichung bestehen in den administrativen
Verfahren einiger Partnerländer und knappen personellen Ressourcen in
Partnerorganisationen. Um diesen Engpässen entgegenzuwirken, unterstützt die
Bundesregierung im Rahmen des Vorhabens die Stärkung der
Projektmanagementkapazitäten des KaZa-Sekretariats sowie die Beratung der Partnerorganisationen bei
administrativen Prozessen.
d) Welchen konkreten Nutzen hatte bislang die lokale Bevölkerung in den
vier Ländern vom Vorhaben (bitte pro Land erläutern)?
Das Vorhaben umfasst die Länder Angola, Botswana, Namibia, Sambia und
Simbabwe.
Land Fördermaßnahmen für umliegenden Gemeinden der KaZa-Schutzgebiete
Angola Einführung von Maßnahmen zur standortgerechten Landwirtschaft (so genannte ‚
Conservation Agriculture‘), Einführung von bodenschonenden und klimaresilienten Nutzpflanzen
und landwirtschaftlichen Praktiken, Einführung von Maßnahmen zur Minderung von
Mensch-Wildtierkonflikten
Botswana Fördermaßnahmen für den Tourismus, Generierung von Arbeitsplätzen, Maßnahmen zur
Verbesserung der Viehhaltung, Verbesserung des Marktzugangs für Fleischprodukte (auch
für Namibia)
Namibia Tourismusförderung, Förderung des Conservancy Ansatzes, d. h. Management natürlicher
Ressourcen in der Verantwortung von Gemeinden, Förderung der Viehhaltung (s. o.),
Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserversorgung
Sambia Tourismusförderung, Einführung des Conservancy Ansatzes, Förderung von
Wasserversorgung für Haushalts- und Bewässerungszwecke, Förderung von Maßnahmen zur
standortgerechten Landwirtschaft
Simbabwe Tourismusförderung, Förderung von Kleinvorhaben zur Verbesserung der Lebenssituation
im Umfeld des Hwange NP (Geflügelhaltung, Kleinbewässerung, Trinkwasserversorgung,
Wildtierbewirtschaftung, Kulturzentren)
Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 12b verwiesen.
e) Ist der Bundesregierung bekannt, dass laut Wissenschaftlern Elefanten
Gebiete in KaZa mit Trophäenjagd und Wilderei bewusst meiden und in
jagdfreie Gebiete (z. B. in Botswana) abwandern, und welche Schlüsse
zieht sie hieraus (
http://elephantswithoutborders.org/uncategorized/
poaching-hit-largest-elephant-stronghold-chobe,
https://conservationaction.
co.za/resources/reports/trophy-hunting-sustainability-temporal-
dynamicstrophy-quality-harvesting-patterns-wild-herbivores-tropical-semi-
aridsavanna-ecosystem)?
Der Bundesregierung ist die genannte Studie bekannt. Die Ergebnisse dieser
Studie sind jedoch umstritten. So wird für die Wanderungsbewegungen von
Elefanten von Simbabwe nach Botswana in erster Linie das mangelnde Futter- und
Wasserangebot im Hwange Nationalpark und dessen Umland angeführt.
Andere Beobachtungen widerlegen zudem die Aussage, dass Elefanten
Jagdgebiete meiden. So stieg in Namibia der Bestand von Elefanten – trotz
Jagdtourismus – zwischen den Jahren 1995 und 2015 von ca. 7 500 auf ca. 20 000
Elefanten.
13. Die Europäische Kommission fördert im Rahmen eines mit 13 Mio. Euro
finanzierten Projektes in Simbabwe derzeit u. a. die Evaluierung des
hauptsächlich auf Trophäenjagd basierenden CAMPFIRE-Programmes (www.
gtai.de/GTAI/Content/DE/Trade/Fachdaten/PRO/2015/10/Anlagen/PRO20
1510295002.pdf?v=1,
www.globaleye.org.uk/archive/summer2k/focuson/
mars_pt1.html,
http://news.nationalgeographic.com/2015/11/151715-
conservation-trophy-hunting-elephants-tusks-poaching-zimbabwe-namibia),
und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu diesem Programm
vor?
Ist die Bundesregierung neben der Kommission auch direkt an der Förderung
von CAMPFIRE-Programmen, die hauptsächlich auf Trophäenjagd
basieren, beteiligt?
Ist die Bundesregierung an der Evaluation beteiligt?
Die Bundesregierung ist nicht an der Förderung des CAMPFIRE-Programms
oder seiner Evaluierung beteiligt. Nach Kenntnis der Bundesregierung wird das
von der Europäischen Kommission finanzierte CAMPFIRE-Programm aktuell
evaluiert. Die Ergebnisse sollen im Jahr 2018 vorliegen.
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ISSN 0722-8333]