[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 7. September 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13554
18. Wahlperiode 11.09.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Özcan Mutlu,
Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/13385 –
Bessere Verpflegung in Schulen und Kitas
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine gesunde Verpflegung in Schulen und Kitas ist ein wichtiger Baustein im
Bereich der Gesundheitsprävention. Es besteht ein positiver Zusammenhang
zwischen ausgewogenen Mahlzeiten und Konzentration sowie
Leistungsfähigkeit. Zudem fördert gemeinsames Essen das soziale Miteinander, ist Teil der
Ernährungsbildung und kann dabei einen Beitrag zu einer größeren
Wertschätzung von Lebensmitteln und gesunder Ernährung auch über die Schulzeit hinaus
leisten. Aus diesen Gründen ist die Essensversorgung in Kitas und Schulen so
wichtig. Der DGE-Standard bietet eine gute Orientierungshilfe, wie gute
Ernährung an Schulen und Kitas aussehen kann, doch nur wenige Einrichtungen sind
zertifiziert. Nur 15,8 Prozent der Lieferanten oder Pächterinnen und Pächter
waren beispielsweise im Kitabereich nach diesem Standard zertifiziert (Deutsche
Gesellschaft für Ernährung (DGE, 2016): 13. DGE-Ernährungsbericht –
Veröffentlichung Kapitel 2 und 3, S. V28). Laut der vom Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft in Auftrag gegebenen Untersuchung zum
Schulessen war der DGE-Standard 2014 nur in mehr als der Hälfte der Schulen bekannt.
Und dort, wo er bekannt war, gab nur etwa die Hälfte der Schulen an, eine
systematische Qualitätskontrolle des Schulessens, d. h. eine Überprüfung, ob die
vereinbarte Essensqualität auch tatsächlich eingehalten wird, vorzunehmen.
Hier muss es aus Sicht der Fragestellenden endlich deutliche Fortschritte geben.
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler lernen nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2014 pro Jahr an offenen oder gebundenen Ganztagsschulen?
Wie viele Kinder sind seit 2011 pro Jahr in einer Kita, und wie viele von
ihnen erhielten dabei Verpflegung?
Ganztagsschulen
Laut jüngster Datensammlung der Kultusministerkonferenz über
„Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland
2011 – 2015“ (
www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Dokumentationen/
GTS_2015_Bericht.pdf) haben in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2014
insgesamt 2 717 397 Schülerinnen und Schüler, im Jahr 2015 insgesamt
2 820 360 Schülerinnen und Schüler an Allgemeinbildenden Schulen am
Ganztagsschulbetrieb teilgenommen.
Tabelle 1: Anzahl der am Ganztagsschulbetrieb teilnehmenden Schüler/-innen
nach Schularten sowie Veränderung zum Vorjahr in Prozent 2011 bis 2015
Schularten
Schüler/-innen
Anzahl Veränderung Prozent
2011 2012 2013 2014 2015 2011 2012 2013 2014 2015
Allgemein-
bildende Schulen
insgesamt
2.321.000 2.439.156 2.601.861 2.717.397 2.820.360 9,3 5,1 6,7 4,4 3,8
Grundschule 732.427 784.932 846.450 891.663 933.486 9,7 7,2 7,8 5,3 4,7
Schulart-
unabhängige
Orientierungs-stufe
36.283 34.566 36.547 37.353 37.430 8,5 -4,7 5,7 2,2 0,2
Hauptschule 240.885 239.248 228.937 210.912 195.692 10,6 -0,7 -4,3 -7,9 -7,2
Schularten mit
mehreren
Bildungsgängen
172.260 192.519 216.506 241.621 270.625 13,4 11,8 12,5 11,6 12,0
Realschule 183.261 183.375 182.436 180.262 177.368 13,1 0,1 -0,5 -1,2 -1,6
Gymnasium 373.943 398.702 421.646 438.921 442.280 16,6 6,6 5,8 4,1 0,8
Integrierte
Gesamtschule 398.848 421.949 482.220 526.865 574.398 0,9 5,8 14,3 9,3 9,0
Freie
Waldorfschule 14.768 17.044 19.389 18.229 18.908 6,2 15,4 13,8 -6,0 3,7
Förderschulen 168.327 166.821 167.730 171.571 170.173 2,3 -0,9 0,5 2,3 -0,8
Angaben zur Verpflegungssituation an Ganztagsschulen können von der
Bundesregierung nicht geliefert werden.
Kindertageseinrichtungen
Die Anzahl der Kinder in Kindertageseinrichtungen mit Mittagsverpflegung seit
dem Jahr 2011 ist aus nachfolgenden Tabellen ersichtlich:
Tabelle 2: Kinder im Alter von unter 3 Jahren in Kindertageseinrichtungen
insgesamt und mit Mittagsverpflegung von 2011 bis 2016
Quelle: Statistisches Bundesamt; Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige
Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, Berechnungen der
Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
Kinder in Kitas
insgesamt
Anteil in %
2011 437.390 350.073 80,0
2012 472.176 372.877 79,0
2013 503.926 402.412 79,9
2014 561.569 448.614 79,9
2015 593.639 482.073 81,2
2016 614.600 506.308 82,4
2011 266.582 180.862 67,8
2012 295.614 198.145 67,0
2013 323.307 223.418 69,1
2014 372.235 261.301 70,2
2015 399.239 289.534 72,5
2016 413.929 307.793 74,4
2011 170.808 169.211 99,1
2012 176.562 174.732 99,0
2013 180.619 178.994 99,1
2014 189.334 187.313 98,9
2015 194.400 192.539 99,0
2016 200.671 198.515 98,9
Deutschland
Westdeutschland
Ostdeutschland
Jahr
Anzahl
davon mit Mittagsverpflegung
Tabelle 3: Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen
insgesamt und mit Mittagsverpflegung von 2011 bis 2016:
Quelle: Statistisches Bundesamt; Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe, Kinder und tätige
Personen in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, Berechnungen der
Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik
2. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung, um dem Anspruch, den
Schülerinnen und Schülern als „Seismografen für die Qualität der Verpflegung“
ein stärkeres Mitsprache- und Gestaltungsrecht zu geben (
www.macht-
dampf.de/fileadmin/user_upload/Downloads/INFORM_Monitor_Verpflegung_
in_Schulen.pdf), gerecht zu werden?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und das
Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) stehen in
engem Austausch mit Vertretern der Kultusministerkonferenz (KMK) mit dem Ziel,
einen Prozess in die Wege zu leiten, der die Verpflegung im Rahmen der
Schulentwicklung stärkt. Das impliziert die Partizipation von Schülerinnen und
Schülern als Grundprinzip des Lernens und Lebens in Schulen.
Auch der Qualitätsstandard für die Schulverpflegung der Deutschen Gesellschaft
für Ernährung (DGE) empfiehlt als Rahmenbedingungen in Schulen (Kap. 3) die
Partizipation der Schülerinnen und Schüler in mehrfacher Hinsicht. Dabei stehen
Kinder in Kitas
insgesamt
Anteil in %
2011 2.245.388 1.417.511 63,1
2012 2.239.350 1.367.268 61,1
2013 2.248.686 1.426.784 63,4
2014 2.269.584 1.479.869 65,2
2015 2.280.113 1.535.717 67,4
2016 2.318.570 1.598.199 68,9
2011 1.814.727 992.619 54,7
2012 1.799.233 932.825 51,8
2013 1.798.184 981.434 54,6
2014 1.807.664 1.023.106 56,6
2015 1.811.750 1.071.983 59,2
2016 1.841.405 1.126.024 61,2
2011 430.661 424.892 98,7
2012 440.117 434.443 98,7
2013 450.502 445.350 98,9
2014 461.920 456.763 98,9
2015 468.363 463.734 99,0
2016 477.165 472.175 99,0
Deutschland
Westdeutschland
Ostdeutschland
Jahr
Anzahl
davon mit Mittagsverpflegung
die Organisation des gemeinsamen Essens, das tägliche Verpflegungsangebot
und die Integration dieser Handlungsfelder in den pädagogischen Rahmen bzw.
in den Unterricht im Fokus (Kap. 3.4 Pädagogische Aspekte). Zur
Akzeptanzsteigerung sollen Vertreterinnen und Vertreter der Schulgemeinde – und damit auch
die Schülerinnen und Schüler – kontinuierlich in den Weiterentwicklungsprozess
einbezogen werden, die Ergebnisse regelmäßiger Zufriedenheitsbefragungen der
Tischgäste sollen in der Maßnahmenplanung und -umsetzung berücksichtigt
werden.
Darüber hinaus hat das BMEL im Herbst 2016 den Online-Wettbewerb
„checkdasmahl“ durchgeführt, um Schülerinnen und Schüler für das Thema gesunde
Ernährung zu Hause und in der Schule zu sensibilisieren. Ein Element des
Wettbewerbes war eine nicht-repräsentative Umfrage, bei der die Schülerinnen und
Schüler die Verpflegungsqualität an ihrer Schule bewerten konnten. Zudem
konnten sie Anregungen geben, wie sie das Schulessen verbessern möchten und
erfahren, wie sie sich für ein besseres Schulessen einsetzen können. Die
Umfrageergebnisse (gebündelt und anonymisiert) stehen dem NQZ zur Verfügung. Auch
wenn es sich nicht um eine wissenschaftliche Erhebung handelt, vermitteln die
Ergebnisse wichtige Erkenntnisse über Bedürfnisse und Vorlieben der
Schülerinnen und Schüler, die das NQZ in seine weitere Arbeit einfließen lassen wird.
3. Wird die Bundesinitiative „Macht Dampf“ des Bundesministeriums für
Ernährung und Landwirtschaft evaluiert?
Wenn ja, wie wird evaluiert, und welche ersten Erkenntnisse bzw.
(vorläufigen) Evaluationsergebnisse liegen der Bundesregierung vor?
Wenn nein, warum wird die Initiative nicht evaluiert?
Die Kampagne „Macht Dampf“ wurde bei Erziehern und Lehrern aus Kitas und
Schulen teilevaluiert. Vom BMEL wurde im Februar 2016 im Rahmen der
Kampagne „Macht Dampf“ die Bundesinitiative „Extraportion Wissen“ gestartet. Hier
wurden der so genannte Ernährungsführerschein, das Unterrichtsmodul für
weiterführende Schulen („SchmExperten“) und die Ideenbox für Kitas („Krümel und
Klecksi“) in Kitas und Schulen zeitlich begrenzt als praktische Unterstützung
beim Thema Ernährungsbildung kostenlos angeboten. Insgesamt wurden
5 854 Exemplare abgerufen (Kita-Ideenbox: 3 859; Ernährungsführerschein:
1 026; SchmExperten: 696).
Von insgesamt 4 852 Bestellern haben rund drei Viertel ihr Einverständnis
gegeben, an einer Evaluation durch die Rahmenvertragsagentur des BMEL
teilzunehmen. Diese wurden im Herbst 2016 mit einer Rücklaufquote von rund 17 Prozent
onlinebasiert befragt. Die Ergebnisse dieser noch unveröffentlichten Evaluation
zeigen, dass 95 Prozent der Befragten (zu über 80 Prozent Erzieher und Lehrer)
es begrüßen, dass sich das BMEL mit der Kampagne „Macht Dampf“ direkt an
Eltern gewendet hat. Seit dem Start der Kampagne „Macht Dampf!“ im Januar
2016 bis zur Evaluation im Herbst 2016 haben 25 Prozent der Befragten an ihrer
Einrichtung ein verstärktes Interesse der Eltern am Thema Kita- und
Schulverpflegung wahrgenommen. Dem Medienpaket „Extraportion Wissen“ geben
20 Prozent der Befragten die Note 1, 64 Prozent die Note 2 und 13 Prozent die
Note 3.
Nach eigener Auswertung des BMEL zählte die Website
www.macht-dampf.de
im Zeitraum von Januar 2016 bis inkl. Juli 2017 rund 340 000 Besucher. Die
Broschüre „Macht Dampf! – Für gutes Essen in Kita und Schule“ wurden in diesem
Zeitraum 1 650 mal heruntergeladen. Insgesamt wurden die verschiedenen
Materialien über 13 000 mal heruntergeladen.
Seit dem Start von „Macht Dampf!“ wurde 272 mal über die Kampagne bzw. das
Thema Kita- und Schulverpflegung in den Medien berichtet (Online, Print, Radio,
TV). 87 Prozent der Medienberichte hatten einen neutralen (45 Prozent) oder
positiven Tenor (42 Prozent).
Im Rahmen der Kampagne „Macht Dampf“ hat das BMEL zudem anlässlich der
Bildungsmesse didacta 2017 sog. Service-Boxen für Kita und Schule neu
herausgebracht. Es unterstützt damit Eltern, Pädagogen, Kita- und Schulleitungen dabei,
sich für eine bessere Mittagsverpflegung und mehr Ernährungsbildung stark zu
machen. Die Boxen für Kita und Schule sind jeweils in einer Auflage von je
10 000 Stück erschienen. Sie bündeln die wichtigsten Praxistipps und Materialien
der Kampagne „Macht Dampf! Für gutes Essen in Kitas und Schulen“ und
können kostenlos unter
www.macht-dampf.de/servicebox bestellt werden. Mit Stand
vom 31. Juli 2017 wurden 9 186 Serviceboxen Kita und 7 653 Serviceboxen
Schule auf Anforderung zur Verfügung gestellt.
4. Ist die Bundesregierung weiterhin der Auffassung, dass es keine oder kaum
Kostenunterschiede zwischen einer Verpflegung nach DGE-Standard oder
ohne Standard gibt (Bundestagsdrucksache 18/4608, Antwort zu Frage 10)?
Wie wird die Einhaltung des DGE-Standards von der Bundesregierung
eingefordert?
Es liegen bisher keine gesicherten Daten vor, die Aufschluss darüber geben,
welche Kostenunterschiede zwischen einer Verpflegung mit bzw. ohne Einhaltung
der DGE-Standards vorliegen. Eine vom BMEL im Juni 2016 an die DGE in
Auftrag gegebene Studie zur Kostentransparenz in der Schulverpflegung hat u.a. das
Ziel, mögliche Kostendifferenzen zwischen Schulverpflegung mit bzw. ohne
Einhaltung des DGE-Standards zu ermitteln. Ergebnisse sind im zweiten Halbjahr
2018 zu erwarten.
Die Einhaltung des DGE-Standards wird von der Bundesregierung empfohlen,
wesentlich daran beteiligte Akteure sind Vertreter der jeweiligen Landespolitik,
die Träger der Einrichtungen sowie die Gemeinschaftsverpflegungs-
Dienstleister.
Um die praktische Umsetzung des DGE-Standards noch weiter auszubauen, wird
das NQZ mit den Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung in
Zusammenarbeit mit der DGE das Angebotsportfolio von Maßnahmen weiterentwickeln.
5. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die
Entwicklung der Kosten und Preise im Bereich der Schul- und Kitaverpflegung?
Die Bundesregierung hat keine amtlichen Daten zur Entwicklung der Kosten und
Preise im Bereich der Kita- und Schulverpflegung. Es gibt jedoch Studien, die
den zu zahlenden Kostenanteil der Eltern für die Verpflegung bzw.
Mittagsmahlzeit erfasst haben und somit u. a. Aussagen zu Mittelwerten und Preisspannen der
Mittagsverpflegung zulassen.
In der im 13. Ernährungsbericht der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V.
(DGE) veröffentlichten Studie zur Verpflegungssituation in Kitas in Deutschland
wurde ein durchschnittlicher Preis, den die Eltern für ein Mittagessen zahlen, von
2,42 Euro ermittelt. Die Preise schwankten bundesweit von 0,45 Euro bis
5,00 Euro. Aufschlüsselungen nach Bundesländern sind einer
Teilveröffentlichung des 13. DGE-Ernährungsberichts zu entnehmen, die unter
www.dge.de
zum Herunterladen bereitsteht.
In der vom BMEL in Auftrag gegebenen Studie zur „Qualität der
Schulverpflegung“ wurden für Grundschulen ein Durchschnittspreis von 2,83 Euro und für
weiterführende Schulen von 3,05 Euro ermittelt. Die Preise für ein Mittagessen
schwanken zwischen 1,50 Euro und 3,68 Euro. Aufschlüsselungen nach
Bundesländern sind dem Abschlussbericht zu dieser Studie zu entnehmen, der unter
www.in-form.de zum Herunterladen bereitsteht.
6. Wie viele Kinder und Jugendliche, die grundsätzlich einen Anspruch auf
Unterstützungsleistungen für Bildung und Teilhabe haben, haben nach Kenntnis
der Bundesregierung die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule
und Kita tatsächlich in Anspruch genommen (bitte neben der absoluten
Anzahl auch als Nutzungsquote auf Basis aller Leistungsberechtigten sowie der
jüngst verfügbaren Daten für den Bund insgesamt und die einzelnen
Bundesländer ausgeben)?
Ein grundsätzlicher Anspruch auf Unterstützungsleistungen für Bildung und
Teilhabe kann aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), dem
Wohngeldgesetz (WoGG), dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) 3. Kapitel
(Hilfe zum Lebensunterhalt) und 4. Kapitel (Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
resultieren.
Im Rechtskreis SGB II können im Kontext von Leistungen zur Bildung und
Teilhabe keine Daten der tatsächlichen Nutzung abgebildet werden. Es wird in der
nachfolgenden Tabelle 4 nur der Bestand an Kindern, Jugendlichen und jungen
Erwachsenen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dargestellt, die
einen entsprechenden Leistungsanspruch geltend gemacht haben und diesen auch
bewilligt bekommen haben. Zudem werden weder Schul- und Kitabesuch noch
das Angebot von gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in den Schulen
beziehungsweise Kitas erfasst. Somit lässt sich auch keine Nutzungsquote berechnen.
Demnach hatten im April 2017 bundesweit insgesamt rund 410 000
Leistungsberechtige nach dem SGB II Anspruch auf die Leistungsart gemeinschaftliche
Mittagsverpflegung im Rahmen von Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Tabelle 4: Leistungsberechtigte nach dem SGB II im Alter unter 25 Jahren, die
einen Leistungsanspruch auf die Leistungsart gemeinschaftliche
Mittagsverpflegung im Monat April 2017 geltend gemacht haben
Deutschland 409.816
Baden-Württemberg 22.569
Bayern 33.135
Berlin 64.902
Brandenburg 13.641
Bremen 1.424
Hamburg -
Hessen 23.585
Mecklenburg-Vorpommern 13.726
Niedersachsen 23.013
Nordrhein-Westfalen 109.334
Rheinland-Pfalz 9.498
Saarland 3.614
Sachsen 33.239
Sachsen-Anhalt 22.285
Schleswig-Holstein 22.182
Thüringen 13.669
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Bei den dargestellten Bundes- und Länderwerten handelt es sich um Summen der
plausiblen Kreise. Diese können daher untererfasst sein.
Die entsprechenden Informationen zu den Leistungsberechtigten nach dem
SGB II mit Leistungsanspruch auf gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sind
monatlich in der Onlinepublikation „Bildung und Teilhabe (Monatszahlen)“ unter
https://statistik.arbeitsagentur.de/nn_1021940/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/
Rubrikensuche_Form.html?view=processForm&pageLocale=de&topicId=1023
400 bis auf Kreisebene abrufbar.
Die Zahl der Kinder und Jugendlichen (bis 17 Jahre), die Leistungen für
Mittagsverpflegung nach dem AsylbLG und dem 3. Kapitel SGB XII (Hilfe zum
Lebensunterhalt) erhalten haben, können der nachstehenden Tabelle 5 entnommen
werden. Im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach
dem 4. Kapitel SGB XII gibt es bis zum Alter von 17 Jahren keine
Leistungsempfänger, da die Leistungen des 4. Kapitels des SGB XII erst ab 18 Jahren gewährt
werden.
In den entsprechenden Leistungsempfängerstatistiken werden weder Schul- und
Kitabesuch noch das Angebot von gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung in den
Schulen beziehungsweise Kitas erfasst. Daher ist es nicht möglich, eine
Nutzungsquote zu berechnen.
Tabelle 5: Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen für gemeinschaftliche
Mittagsverpflegung von Schülern und Schülerinnen sowie Kindern in einer
Kindertageseinrichtung/-tagespflege im Alter bis 17 Jahren im Monat März 2017
AsylbLG
3. Kapitel SGB XII
(Hilfe zum Lebensunterhalt)
Deutschland 18.958 3.200
Baden-Württemberg 794 75
Bayern 2.585 254
Berlin 351 31
Brandenburg 863 212
Bremen 563 29
Hamburg - -
Hessen 701 200
Mecklenburg-Vorpommern 578 350
Niedersachsen 1.423 258
Nordrhein-Westfalen 7.863 697
Rheinland-Pfalz 689 76
Saarland 30 42
Sachsen 586 260
Sachsen-Anhalt 243 205
Schleswig-Holstein 1.023 185
Thüringen 666 326
Quelle: Statistisches Bundesamt
Zur Inanspruchnahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung von
Leistungsberechtigten nach dem BKGG liegen der Bundesregierung keine
Informationen vor.
7. Mit welchen Summen (projektbezogene und nichtprojektbezogene
Fördergelder bitte gesondert ausweisen) werden die Vernetzungsstellen der Länder
vom Bund finanziell unterstützt, und wie hat sich die Förderung seit 2015
entwickelt (bitte je Bundesland und Förderzeitraum tabellarisch darstellen)?
Von 2008 bis 2016 wurden die Vernetzungsstellen Schulverpflegung (und z. T.
auch Kitaverpflegung) über zwei Förderperioden nicht-projektbezogen vom
Bund (und auch von den Ländern) gefördert (siehe Tabelle 6). Ab 2017
(derzeitige Förderperiode von max. 24 Monaten läuft wegen unterschiedlichen
Zeitpunkten des Förderbeginns bis 2019) werden die Vernetzungsstellen
projektbezogen mit bis zu 1 Mio. Euro jährlich gefördert (siehe Tabelle 7).
Tabelle 6: nicht-projektbezogene Förderung des Bundes von 2008 bis 2016
Bundesland
bewilligte
Fördersumme
gesamt (€)
Summe
Mittelab-fluss 2008
bis 2012 (€)
Mittelabfluss 2013
(€)
Mittelabfluss 2014
(€)
Mittelabfluss 2015
(€)
Mittelabfluss 2016
(€)
Baden-Württemberg 678.776 516.556 64.830 51.894 34.119 11.378
Bayern 766.794 590.498 76.214 50.505 35.405 14.172
Berlin 480.189 326.937 59.024 46.112 33.077 15.039
Brandenburg 380.214 225.172 68.885 65.408 13.570 7.178
Bremen 365.438 180.354 51.851 77.828 34.275 18.424
Hamburg 434.740 223.788 60.000 89.021 41.289 20.642
Hessen 538.030 344.470 58.317 69.567 42.154 23.522
Mecklenburg-Vorpommern 323.754 225.039 50.805 15.755 19.496 12.659
Niedersachsen 542.182 387.393 66.854 31.470 34.095 18.437
Nordrhein-Westfalen 934.544 637.325 214.848 43.207 28.612 10.552
Rheinland-Pfalz 221.516 111.111 13.989 45.378 34.032 17.005
Saarland 349.118 200.998 59.065 52.942 26.392 9.721
Sachsen 447.546 317.797 34.298 11.230 42.111 29.479
Sachsen-Anhalt 410.687 249.775 58.187 24.924 38.898 27.232
Schleswig-Holstein 417.484 271.448 52.368 14.693 40.405 27.552
Thüringen 390.290 265.405 30.004 26.046 38.138 23.721
Summe 7.681.303 5.074.067 1.019.540 715.979 536.067 286.711
Tabelle 7:
Bundesland Fördersumme 2017-2019
Baden-Württemberg 150.359
Bayern 149.275
Berlin 119.984
Brandenburg 122.683
Bremen 126.355
Hamburg 109.236
Hessen Projektantrag liegt noch nicht vor
Mecklenburg-Vorpommern 129.124
Niedersachsen 129.124
Nordrhein-Westfalen 192.782
Rheinland-Pfalz 121.513
Saarland 115.276
Sachsen 122.569
Sachsen-Anhalt 123.419
Schleswig-Holstein 129.124
Thüringen 121.497
Summe 1.962.319
8. Wie beurteilt die Bundesregierung das Qualitätsniveau am Markt für Kita-
und Schulverpflegung?
Wo sieht sie Verbesserungsbedarf?
Im Vergleich zu den Empfehlungen in den DGE-Qualitätsstandards zeigen sich
mit Blick auf die in der Antwort zu Frage 5 genannten Studien sowohl in der
Kitaals auch in der Schulverpflegung aktuell Differenzen. Nach wie vor ist die
Angebotshäufigkeit in der Mittagsverpflegung vor allem von Gemüse,
Vollkornprodukten und Fisch zu gering und das Angebot von vor allem fettreichen Fleisch-
und Wurstwaren zu hoch. Die Qualität dessen, was schlussendlich auf dem
Speiseplan aufgeführt wird und was auf dem Teller liegt, wird von einer Vielzahl an
Faktoren beeinflusst. Diese betreffen den Prozess der Planung, Zubereitung und
Darbietung sowie die Rahmenbedingungen.
Eine wesentliche Voraussetzung für ein hohes Qualitätsniveau der Kita- und
Schulverpflegung sind zum einen Qualifizierungen und Qualifikationen in den
unterschiedlichen Verantwortungsbereichen. Zum anderen gewährleistet eine
funktionierende Schnittstellenarbeit zwischen den unterschiedlichen
Verantwortungsbereichen und Interessen eine partizipative, reflektierte und konstruktive
Kommunikation als Basis für eine Kita- und Schulverpflegung auf hohem
Niveau.
Bezüglich genannter Aspekte zeigt die in den Studien dargelegte Situation der
Kita- und Schulverpflegung noch Potenzial zu Verbesserungen.
9. Welche Schritte wurden zwischen dem 24. November 2014 (
www.zeit.
de/gesellschaft/schule/2014-11/schulessen-verbraucherschutz-kalt) und heute
bezüglich der Einrichtung eines Ernährungs-TÜVs für Schulessen
unternommen?
Wie soll der TÜV ausgestaltet sein, und welche konkreten Aufgaben soll er
haben?
10. Wie nimmt das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule
(NQZ) die Aufgabe des sogenannten Ernährungs-TÜV wahr?
Mit welchen konkreten Maßnahmen sorgt das NQZ für eine
Qualitätssicherung und -überprüfung an den Schulen und Kitas?
Welche konkreten Kriterien werden dabei überprüft, z. B.
Nährwertzusammensetzung, Essenstemperatur etc.?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf Basis einer Studie der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg
vom Juli 2015 wurde Anfang 2016 vom BMEL das NQZ gegründet.
Zusätzlich zu den 16 Schulvernetzungsstellen wurden mit dem weiteren Ausbau
auf inzwischen zehn Vernetzungsstellen Kita-Verpflegung in den Ländern
weitere Grundlagen für die flächendeckende Qualitätsentwicklung und -sicherung im
Bereich der Kitaverpflegung geschaffen.
Das NQZ erarbeitet ein Qualitätsentwicklungs- und -sicherungsverfahren, das die
Heterogenität der Länder, der Kitas und Schulen und der
Gemeinschaftsverpflegungs-Dienstleister berücksichtigt. Das NQZ beabsichtigt, in diesem
Zusammenhang u. a. Anbieter von Gemeinschaftsverpflegungs-Leistungen (Caterer,
Speisenanbieter) in einen gemeinsamen Prozess der Qualitätsentwicklung und -
sicherung einzubeziehen („Caterer-Netzwerk“) als Umsetzung des so genannten
Ernährungs-TÜVs. Dieser Prozess verfolgt das Ziel, Qualifikation, Verbindlichkeit
und Verlässlichkeit zu fördern und mit Qualitätsnachweisen die Sichtbarkeit
besonders geeigneter Anbieter zu ermöglichen. Zur Konzeption dieses „Caterer-
Netzwerks“ wurden in den vergangenen Monaten – teilweise unter Beteiligung
des BMEL – mehrere Gesprächsrunden und Workshops durchgeführt. Die DGE
entwickelt ihre Qualitätsstandards in Zusammenarbeit mit dem NQZ stetig
weiter – mit besonderer Berücksichtigung der Praxis und Expertise der
Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung der Länder.
11. In wie vielen Bundesländern findet nach Kenntnis der Bundesregierung eine
systematische Qualitätskontrolle hinsichtlich der vereinbarten
Qualitätsanforderung statt?
Gibt es hierfür ein einheitliches Vorgehen bzw. Prüfungskriterien?
Eine systematische Qualitätskontrolle liegt nach Erkenntnissen der
Bundesregierung nur im Bundesland Berlin vor. Laut Information des Berliner Senats
übernimmt die Qualitätskontrollstelle mit Sitz in Pankow mit Einverständnis aller
Bezirke für ganz Berlin die Qualitätskontrolle für das Mittagessen an allen
Ganztagsgrundschulen. Die Stelle ist mit drei Mitarbeiter/innen ausgestattet. Die
Qualitätskontrollstelle soll die bezirklichen Schulämter bei der Durchsetzung der mit
den Essensanbietern vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards des
Schulmittagessens unterstützen. Dies wird durch Kontrollen und Probeentnahmen sowie
durch fachliche Beratung der Schulämter geschehen (
www.berlin.de/rbmskzl/
aktuelles/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.520703.php).
12. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die Forderung, dass das Nationale
Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule qualifizierte
Musterausschreibungen bzw. Musterleistungsverzeichnisse erstellen soll und diese
über die Vernetzungsstellen der Länder an die ausschreibenden Stellen
getragen werden?
Die Leistungsbeschreibung ist ein maßgeblicher Bestandteil im
Ausschreibungsverfahren, um Qualität in der Kita- und Schulverpflegung sicher zu stellen. Die
Bundesregierung befürwortet das derzeitige Vorgehen des NQZ, im persönlichen
Austausch mit Experten für die Erstellung von Leistungsbeschreibungen und
Beratung von Kommunen und Vertretern der Vernetzungsstellen unter
Berücksichtigung der Heterogenität der ausschreibenden Verwaltungseinheiten gemeinsam
nach praktikablen sinnvollen Lösungen zu suchen. Das NQZ sieht vor,
Fortbildungskonzepte für Mitarbeitende in Verwaltungen zu entwickeln.
a) Wie möchte die Bundesregierung ansonsten bzw. ergänzend die
kompetente Umsetzung aller aktuellen ernährungswissenschaftlichen
Erkenntnisse und Standards, die von Ernährungsexperten des Bundes gefordert
werden (z. B. Verpflegung nach DGE-Standard) sicherstellen?
Auf die Antwort zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen.
b) Inwiefern hält die Bundesregierung die mitunter auftretende
Benachteiligung entkoppelter Verpflegungslösungen bei Ausschreibungen für
angebracht?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, nach der diese Systeme bei
Ausschreibungen benachteiligt werden.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass
Nachhaltigkeitsaspekte, wie CO2-optimale Arbeitsweise und Vermeidung von
Lebensmittelverschwendung, bei der Auswahl von Lieferanten für Kita- und
Schulverpflegung keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen?
Was will sie dagegen unternehmen?
Die Auswahl von Lieferanten für die Kita- und Schulverpflegung obliegt allein
den dafür Verantwortlichen (in der Regel Kommunen, Träger oder die jeweiligen
Einrichtungen).
Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, inwieweit
Nachhaltigkeitsaspekte, wie CO2-optimale Arbeitsweise oder Vermeidung von
Lebensmittelverschwendung, bei der Auswahl von Lieferanten für Kita- und
Schulverpflegung eine Rolle spielen.
Im Übrigen gibt es in den DGE-Qualitätsstandards für die Kita- Schulverpflegung
bereits seit 2014 ein Kapitel zum Thema Nachhaltigkeit.
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ISSN 0722-8333]