[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 11. September 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13568
18. Wahlperiode 13.09.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Harald Ebner,
Peter Meiwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/13418 –
Verlust von Artenreichtum in der Agrarlandschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Dem Ziel, die biologische Vielfalt zu erhalten und ihren Verlust aufzuhalten,
hat sich Deutschland in vielfältiger Weise verpflichtet: mit den Aichi-Zielen,
dem 7. Umweltaktionsprogramm 2014 – 2020 der EU und der Nationalen
Strategie zur biologischen Vielfalt. Trotz dieser zahlreichen Verpflichtungen wird
das Ziel bis 2020 nicht erreicht werden (
www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_
BMU/Pools/Broschueren/indikatorenbericht_biologische_vielfalt_2014_bf.pdf,
www.birdlife.org/sites/default/files/score_card_booklet_final.pdf). Die
Wissenschaft beschreibt diesen Verlust an biologischer Vielfalt bereits als Kipppunkt
im weltweiten Ökosystem (
www.pik-potsdam.de/aktuelles/pressemitteilungen/
vier-von-neun-planetaren-grenzen201d-bereits-ueberschritten,
www.nature.com/
climate/2009/0910/full/climate.2009.99.html?foxtrotcallback=true,
www.birdlife.
org/sites/default/files/score_card_booklet_final.pdf). Ist dieser überschritten,
treten Veränderungen ein, die das Leben der Menschen weltweit irreversibel
verändern.
Die Landwirtschaft nutzt mehr als die Hälfte der Fläche Deutschlands und hat
deswegen eine besondere Verantwortung für die biologische Vielfalt. Doch ihre
Rolle hat sich stark gewandelt: In den letzten Jahrzehnten wurde die
Landwirtschaft mit ihrer steigenden Intensivierung, einem erhöhten Einsatz von
Pestiziden und Düngung und Umwandlung von wertvollen Naturflächen von einer
Bewahrerin zu einer Bedrohung der biologischen Vielfalt. Der Zustand der Vögel
und Insekten in dieser Agrarlandschaft wurde in der Vergangenheit bereits
thematisiert, aber auch die biologische Vielfalt anderer Tiere, Pflanzen und
Lebensräume ist bedroht. Dies zeigt auch der Rechenschaftsbericht 2017 der
Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft?
Welche Entwicklungen gab es hier insgesamt?
Und welche Entwicklung erwartet sie hier?
2. In welchen Bereichen ist laut Bundesregierung die biologische Vielfalt in
der Agrarlandschaft besonders gefährdet?
Welche Entwicklungen haben hier bisher stattgefunden, und welche
weiteren erwartet die Bundesregierung hier?
3. Wie bewertet die Bundesregierung den Zustand der biologischen Vielfalt in
der Agrarlandschaft im Vergleich zu anderen Lebensräumen?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung bewertet die Situation der Artenvielfalt generell und die
Situation der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft auf der Grundlage ihrer
diesbezüglichen Berichte. Dies sind insbesondere die nationalen Berichte zur
Umsetzung der FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie der EU, die
Rechenschaftsberichte und die Indikatorberichte der Bundesregierung zur Umsetzung der
Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt und die Ergebnisse des Monitorings von
Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert als Indikator zur Umsetzung des
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
(ELER) in Deutschland.
Die Ergebnisse dieser Berichte und zusammenfassende Auswertungen sind
öffentlich zugänglich (FFH-Bericht 2013:
www.bfn.de/0316_bericht2013.html;
Vogelschutzbericht 2013:
www.bfn.de/0316_vsbericht2013.html;
Rechenschaftsbericht 2017 einschl. Indikatorenset:
www.bmub.bund.de/themen/natur-
biologischevielfalt-arten/naturschutz-biologische-vielfalt/natur-naturschutz-biologische-
vielfaltdownload/artikel/biologische-vielfalt-in-deutschland-fortschritte-sichern-heraus
forderungen-annehmen/; HNV-Indikator:
www.bfn.de/0315_hnv.html). Diese
Berichte dokumentieren den überwiegend ungünstigen Zustand der biologischen
Vielfalt in der Agrarlandschaft. Zur Bewertung dieses Zustandes und möglichen
Entwicklungen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
„Ziele und Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität und Methodik des Berichtes
zur Lage der Natur“ auf Bundestagsdrucksache 18/1567.
4. Wie beziffert die Bundesregierung die im Agrar-Report 2017 aufgeführten
Kosten aus der Biodiversitätskrise (aufgeschlüsselt für einzelne Bereiche)
(„Die unverminderte Tendenz zur Intensivierung der agrarischen Nutzung
führt […] zu einer immer größeren Biodiversitätskrise, die mit den
gegenwärtigen Mitteln offensichtlich nicht zu bewältigen ist und letztlich die
Gesellschaft in mehrerlei Hinsicht teuer zu stehen kommen wird“, Agrar-Report
2017, Bundesamt für Naturschutz – BfN – 2017, S. 6), und welche weiteren
Auswirkungen der Biodiversitätskrise und des Verlusts von
Lebensraumvielfalt sieht sie (für Landwirtschaft, Bestäubung, Schädlingsbekämpfung,
Bodenfruchtbarkeit, Wasserqualität und weitere Ökosystemleistungen)?
Der Bundesregierung liegen keine genauen Abschätzungen zu den durch den
Rückgang der biologischen Vielfalt verursachten externen bzw.
gesellschaftlichen Kosten vor. Die Bundesregierung ist sich dennoch der bedeutenden
Ökosystemleistungen der biologischen Vielfalt bewusst.
In der deutschen Nachfolgestudie der internationalen TEEB-Studie „Naturkapital
Deutschland – TEEB DE“ sollen speziell für Deutschland die Leistungen der
Natur für eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche
Wohlbefinden (die Ökosystemleistungen) besser verdeutlicht und, sofern dies sinnvoll
ist, auch mit ökonomischen Werten quantifiziert werden. Im Zentrum von
„Naturkapital Deutschland – TEEB DE“ stehen vier thematische Berichte, die vom
Jahr 2012 bis Anfang des Jahres 2017 erarbeitet wurden.
Hierbei wurden die Ergebnisse von vorliegenden Fallstudien für Deutschland
zusammengetragen, unter anderem zu den volkswirtschaftlichen Kosten durch
Ackerbau auf Moorböden, Grünlandumbruch, Stickstoffbelastung sowie den
Nutzen von Gewässerrandstreifen und Bestäubungsleistungen durch Insekten.
5. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung
aus der Einschätzung, dass „sich auf diese Weise in der Agrarlandschaft noch
nicht einmal ein Mindestniveau an biologischer Vielfalt aufrechterhalten“
ließe (Agrar-Report 2017, BfN, 2017, S. 19)?
Die zitierte Aussage bezieht sich auf eine Passage des BfN-Agrarreports zu
aktuell vorhandenen Förderinstrumenten der biologischen Vielfalt in der
Agrarlandschaft. Diese Förderinstrumente werden laufend weiterentwickelt (vgl.
Antworten zu den Fragen 22, 23 und 25), um sie an die aktuellen Anforderungen
anzupassen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation der Vögel in der
Agrarlandschaft, insbesondere mit Blick auf die Arten- und Individuenzahl?
Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage „Stummer Frühling – Verlust von Vogelarten“ auf
Bundestagsdrucksache 18/13142 verwiesen.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Situation der Insekten in der
Agrarlandschaft, insbesondere mit Blick auf Artenzahlen und Biomasse?
Zur Beantwortung dieser Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage „Insekten in Deutschland und Auswirkungen ihres Rückgangs“
auf Bundestagsdrucksache 18/13142 verwiesen.
8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis
einer aktuellen Studie, wonach durch den verbreiteten Einsatz des
Neonikotinoids Thiamethoxam eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 28
Prozent besteht, dass die Dunkle Erdhummel ausstirbt (vgl.
www.spiegel.de/
wissenschaft/natur/neonicotinoide-so-gefaehrlich-sind-pflanzenschutzmittel-
fuer-hummeln-a-1162778.html)?
Die Prinzipien der Genehmigung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen sowie der
Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in der Europäischen Union sind durch die
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 festgelegt. In Artikel 4 Absatz 3 und 29 Absatz
1 Buchstabe e – Anforderungen und Bedingungen für die Genehmigung – ist u. a.
festgehalten, dass Pflanzenschutzmittel und ihre Wirkstoffe nur genehmigt bzw.
zugelassen werden dürfen, wenn sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter
Anwendung keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen,
Tieren oder das Grundwasser und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die
Umwelt haben. Darüber hinaus legt Artikel 4 ebenfalls fest, dass die
Genehmigung aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstandes zu
erfolgen hat. Dies gilt auch für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe aus der Gruppe der
Neonikotinoide. Insofern findet auch die in der Anfrage genannte Studie in
Genehmigungs- bzw. Zulassungsprozessen der europäischen bzw. nationalen
Genehmigungs- bzw. Zulassungsbehörden ihre Berücksichtigung.
9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Vertretern des
Umweltbundesamtes, wonach der Rückgang bei Insektenpopulationen ca. mit dem
Beginn des Einsatzes von Neonikotinoiden zusammenfällt, und wenn nein, warum
nicht (vgl.
www.spiegel.de/wissenschaft/natur/neonicotinoide-so-gefaehrlich-
sind-pflanzenschutzmittel-fuer-hummeln-a-1162778.html)?
Die Bestandsentwicklung von Insektenarten wird durch einen Komplex
unterschiedlicher Faktoren bestimmt. Dazu zählen u. a. das Vorhandensein von
Habitaten, das Nahrungsangebot, die Veränderung und das Vorhandensein von
Strukturen in der Landschaft, wie z. B. Säume, Hecken oder gestufte Waldränder, die
Art und Weise der Nutzung und Bewirtschaftung der Landschaft (u. a. der
Gewässer, Wiesen, Äcker), die Haltung von Weidetieren, das Vorliegen von
Schadstoffen (einschließlich Pflanzenschutzmitteln) oder die Fragmentierung der
Landschaft. Darüber hinaus haben die Jahreswitterung und Klimaänderungen einen
wesentlichen Einfluss auf Insektenpopulationen. Wo die Ursachen für regional zu
beobachtende Abnahmen der Insektenpopulationen zu suchen sind, ist bisher
wissenschaftlich nicht hinreichend geklärt.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 15 und 17 der bereits
in der Antwort zu Frage 7 genannten Kleinen Anfrage „Insekten in Deutschland
und Auswirkungen ihres Rückgangs“ auf Bundestagsdrucksache 18/13142
verwiesen.
10. Hat sich die Bundesregierung im EU-Ministerrat für eine möglichst
frühzeitig stattfindende Debatte über den Vorschlag der EU-Kommission für ein
Freilandverbot von drei Neonikotinoiden eingesetzt, der bereits vom
Umweltausschuss des Europäischen Parlaments debattiert und im Kern
unterstützt wurde, und wenn nein, warum nicht?
Der Agrarministerrat der Europäischen Union hat sich noch nicht mit diesem
Thema befasst. Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 485/2013 hat die
Europäische Kommission die Genehmigungsbedingungen für drei Wirkstoffe aus
der Gruppe der Neonikotinoide (Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam)
stark beschränkt. In Deutschland ist mit der am 23. Juli 2016 in Kraft getretenen
Pflanzenschutz-Saatgutanwendungsverordnung (PflSchSaatgAnwendV),
zusätzlich zur genannten europarechtlich geltenden Durchführungsverordnung, die
Einfuhr und Aussaat von mit diesen Neonikotinoiden behandeltem
Wintergetreidesaatgut ebenfalls verboten. Derzeit wird auf europäischer Ebene erörtert, ob und
gegebenenfalls welche weiteren Einschränkungen der Genehmigung dieser drei
Neonikotinoide notwendig sind.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Bestandssituation und -
entwicklung der in Deutschland heimischen Regenwurmarten, und welche
Folgen hat dies für die Bodenstruktur, Bodenfruchtbarkeit und
Pflanzengesundheit?
Im Jahr 2016 wurde erstmals eine bundesweite Rote Liste der Regenwürmer
veröffentlicht. Als Grundlage hierfür wurde im Jahr 2014 die erste deutsche
Gesamtartenliste mit 47 Arten der Familien Lumbricidae und Criodrilidae publiziert. Die
Art Lumbricus badensis kommt nur in Deutschland vor, und zwar im südlichen
Hochschwarzwald. Für die weltweite Erhaltung dieser endemischen Art ist
Deutschland daher in besonders hohem Maße verantwortlich.
Zur Rote-Liste-Bewertung von 43 Arten (vier Arten wurden als Kulturfolger
nicht bewertet) wurden alle verfügbaren Informationen zusammengetragen. Auf
der Basis von 16 000 Datensätzen konnten vorwiegend die häufigeren bzw.
verbreiteten Arten bewertet werden. Für seltenere Arten, die als Bewohner
besonderer Habitattypen mit den gängigen Methoden nicht erfasst werden können, gelang
dies oftmals nicht.
Die 43 bewerteten Regenwurmarten verteilen sich auf die Rote-Liste-Kriterien
zur aktuellen Bestandssituation, zum lang- und kurzfristigen Trend sowie
hinsichtlich Risikofaktoren wie folgt:
Kriterium 1: Aktuelle Bestandssituation absolut prozentual
ex - ausgestorben oder verschollen 0 0,0%
es - extrem selten 14 32,6%
ss - sehr selten 9 20,9%
s - selten 5 11,6%
mh - mäßig häufig 4 9,3%
h - häufig 6 14,0%
sh - sehr häufig 4 9,3%
? - unbekannt 1 2,3%
Kriterium 3: Kurzfristiger Bestandstrend absolut prozentual
↓↓↓ - sehr starke Abnahme 0 0,0%
↓↓ - starke Abnahme 0 0,0%
(↓) - mäßige Abnahme oder Ausmaß unbekannt 4 9,3%
= - gleich bleibend 22 51,2%
↑ - deutliche Zunahme 2 4,7%
? - Daten ungenügend 15 34,9%
[leer] - nur bei: ex, ausgestorben oder verschollen 0 0,0%
Gesamtzahl bewerteter Indigener und Archaeobiota 43 100,0%
Das Vorkommen der Regenwürmer wird im Wesentlichen von den standörtlichen
Gegebenheiten (pH-Wert, organische Bodensubstanz, Bodenart, Bodenfeuchte)
und Landnutzung bestimmt (Jänsch et al. 2013). Je intensiver die Landnutzung
desto geringer sind Artenzahl und Häufigkeit der Regenwürmer, weshalb generell
Grünland mehr Arten und höhere Individuendichten aufweist als Ackerland. Auf
Ackerflächen wirken sich konventioneller Pflugeinsatz, Bodenverdichtung durch
Einsatz schwerer Maschinen, Schwarzbrache, verminderte Zufuhr organischer
Substanz und Schadstoffeinträge negativ auf Regenwurmpopulationen aus. Eine
nachweislich positive Entwicklung der Regenwurmpopulationen erzielen
bodenschonende Bewirtschaftungsformen wie z. B. konservierende Bodenbearbeitung
und Direktsaat (van Capelle et al. 2012), mehrjährige Kulturen im
Energiepflanzenanbau (Emmerling 2014, Schorpp et al. 2016) und ökologischer Landbau
(Crittenden et al. 2014). Solche bodenschonenden Maßnahmen erhöhen darüber
hinaus die ökologischen Dienstleistungen (ecosystem services) der Regenwürmer
hinsichtlich einer Verbesserung der Bodenstruktur, Erhöhung der
Bodenfruchtbarkeit und Zunahme der Bodengesundheit.
12. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation des Feldhamsters?
Welche Populationen bestehen, und welche Rückgänge sind hier zu
verzeichnen?
Der noch vor wenigen Jahrzehnten in vielen Teilen Deutschlands als Schädling
verfolgte Feldhamster hat sehr starke Bestandseinbrüche zu verzeichnen und wird
daher bundesweit in der Roten Liste der Säugetiere als „vom Aussterben bedroht“
eingestuft.
Der Erhaltungszustand des Feldhamsters wird sowohl in der atlantischen als auch
kontinentalen biogeographischen Region mit unzureichend-schlecht bewertet.
Der Trend ist in beiden Regionen „sich verschlechternd“. Angaben zu einzelnen
Populationen liegen auf Bundesebene nicht vor. Ein auf der Basis von Daten der
Bundesländer und einem nationalen Expertentreffen erstellter Bericht zum Status
des Feldhamsters wurde im Jahr 2014 vom Bundesamt für Naturschutz
veröffentlicht: Deutscher Rat für Landespflege (2014): Bericht zum Status des
Feldhamsters (Cricetus cricetus) (BfN-Skripten 385, 46 S. – URL:
www.bfn.de/fileadmin/
BfN/service/Dokumente/skripten/skript385.pdf).
13. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Population des
Feldhasen und die Abschusszahl dieser Tierart seit 1950 entwickelt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Es liegen Erhebungen zum Vorkommen des Feldhasen in vielen Teilen
Deutschlands vor. Eine abgestimmte Bewertung der bundesweiten Situation des
Feldhasen liegt der Bundesregierung nicht vor.
Eine Statistik der Jagdstrecken, die Daten aus allen Ländern enthält, liegt ab dem
Jagdjahr 1956/1957 vor.
Entwicklung der Feldhasenstrecke (incl. Fall- und Unfallwild) in Deutschland
(Quelle: Datenspeicher Jagd, Thünen-Institut Eberswalde 2017).
14. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Situation der
Ackerwildkräuter und wildwachsenden Pflanzenarten, und wie bewertet die
Bundesregierung diese?
Welche Rückgänge sind hier zu verzeichnen (Anzahl der Arten,
Populationsanzahlen)?
Welche Arten sind besonders betroffen (mit Zahlen zu Entwicklung und
Rückgang)?
Die Gefährdungssituation von Pflanzenarten wie Ackerwildkräutern wird in
bundesweiten Roten Listen erfasst. Die letzte Rote Liste der Gefäßpflanzen
Deutschlands stammt aus dem Jahr 1996. Demnach sind 31,4 Prozent in eine
Gefährdungskategorie einstuft, darunter überdurchschnittlich viele Ackerwildkräuter.
Eine aktuelle Ausgabe der Roten Liste der Gefäßpflanzen wird im Jahr 2018
erscheinen.
15. Wie ist laut Bundesregierung der Zustand der biologischen Vielfalt auf
Ökosystem- bzw. Landschaftsebene, und wie bewertet die Bundesregierung
diesen?
Der Zustand der biologischen Vielfalt wird auf der Ebene von Arten und Biotopen
in Form von Roten Listen erfasst (vgl. Antworten zu den Fragen 14, 16 und 17)
sowie im Rahmen der nationalen Berichterstattung zur FFH-Richtlinie und
Vogelschutzrichtlinie der EU für die darin enthaltenen Arten und Lebensraumtypen
(vgl. Antwort zu Frage 1). Im Indikatorenset der Bundesregierung zur Umsetzung
der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt werden die Artenvielfalt und
Landschaftsqualität für die Hauptlebensraum- bzw. Landschaftstypen
„Agrarland“, „Wälder“, „Siedlungen“, „Binnengewässer“ „Küsten und Meere“ sowie
„Alpen“ erfasst (vgl. Antwort zu Frage 1).
Im Verlauf der letzten zehn Berichtsjahre (vom Jahr 2003 bis zum Jahr 2013)
haben sich die Teilindikatoren für die einzelnen Lebensraumtypen
unterschiedlich entwickelt. Die Teilindikatoren für Agrarland (2013: 59 Prozent des
Zielwertes) sowie für Küsten und Meere (2013: 58 Prozent des Zielwertes) zeigten in
diesem Zeitraum einen statistisch signifikanten Abwärtstrend, der sich auch
deutlich auf den Gesamtindikator auswirkt. Die Teilindikatoren für Wälder (2013:
87 Prozent des Zielwertes), Siedlungen (66 Prozent) und Binnengewässer
(72 Prozent) waren im Vergleichszeitraum uneinheitlich und ohne statistisch
signifikanten Trend. Bis auf die Teilindikatoren für Wälder und für Binnengewässer
bleiben alle Teilindikatoren für die einzelnen Lebensräume deutlich hinter den
Vergleichswerten für das Jahr 1990 zurück.
16. Wie ist laut Bundesregierung die Gefährdungslage für die einzelnen
Biotoptypen (nach Gefährdungskategorie)?
Die Gefährdungslage der Biotoptypen Deutschlands ist in der aktuellen Roten
Liste der gefährdeten Biotoptypen Deutschlands (Finck et al. 2017) aufgeführt,
die im Mai des Jahres 2017 erschienen ist. Eine Bilanz der Gefährdungssituation
aller dort bewerteten 863 Biotoptypen in den verschiedenen
Gefährdungskategorien ist in der folgenden Abbildung dargestellt.
Eine Darstellung der Gefährdungslage für alle 863 Biotoptypen ist im Rahmen
der Beantwortung dieser Anfrage nicht möglich. Hierfür wird auf die ausführliche
Darstellung in der aktuellen Roten Liste der gefährdeten Biotoptypen
Deutschlands verwiesen.
17. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Zustand folgender Biotope,
und welche Entwicklung beim Artenbestand ist hier zu verzeichnen?
Jeweils wie viel Prozent sind hier gefährdet, und welcher Fläche entspricht
dies (bitte deutschlandweit und nach Bundesländern aufgeschlüsselt) für
a) Offenlandbiotope,
Für die 202 Biotoptypen des Offenlandes gibt die aktuelle Rote Liste gefährdeter
Biotoptypen die folgenden Rote-Liste-Werte an:
kein Verlustrisiko: 51 (25,2 Prozent)
Vorwarnstufe: 2 (1 Prozent)
gefährdet: 15 (7,4 Prozent)
stark gefährdet: 40 (19,8 Prozent)
von vollständiger Vernichtung bedroht: 84 (41,6 Prozent)
Einstufung nicht sinnvoll: 10 (5 Prozent).
b) Wiesen und Weiden,
f) Grünland
(mit Aussagen zu Fläche und Qualität)?
Die Fragen 17b und 17f werden gemeinsam beantwortet.
Für die 75 Biotoptypen des Grünlandes gibt die aktuelle Rote Liste gefährdeter
Biotoptypen die folgenden Rote-Liste-Werte an:
kein Verlustrisiko: 12 (16 Prozent)
Vorwarnstufe: 1 (1 Prozent)
gefährdet: 1 (1 Prozent)
stark gefährdet: 10 (13 Prozent)
von vollständiger Vernichtung bedroht: 51 (68 Prozent).
c) Streuobstäcker/-wiesen,
Streuobstbestände sind nach der aktuellen Roten Liste gefährdeter Biotoptypen
in der Rote-Liste-Kategorie 1-2 (stark gefährdet bis von vollständiger
Vernichtung bedroht) eingestuft.
d) Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert,
Landwirtschaftsflächen mit einem hohen Naturschutzwert sind keine Biotope im
Sinne des Biotopschutzes, sondern es handelt sich hierbei um einen Indikator im
Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die ländliche Entwicklung,
der den Anteil der arten- und strukturreichen Landwirtschaftsflächen an der
gesamten Agrarfläche in Deutschland bilanziert.
Dieser Anteil betrug bei der Ersterfassung im Jahr 2009 13,1 Prozent
(2 562 605 Hektar (ha)) und sank bis zum Jahr 2015 kontinuierlich um ca. 13
Prozent (-319 537 ha) auf 11,4 Prozent (2 243 068 ha).
Die Ergebnisse des Monitorings der Landwirtschaftsflächen mit hohem
Naturwert werden regelmäßig in den Indikatorenberichten der Nationalen Strategie zur
Biologischen Vielfalt und auf der Homepage der Länderinitiative
Kernindikatoren (LIKI) veröffentlicht.
e) Moore,
Für die Biotoptypen der Moore gibt die aktuelle Roten Liste gefährdeter
Biotoptypen die folgenden Rote-Liste-Werte an:
Waldfreie, oligo- bis mesotrophe Niedermoore und Sümpfe: 1! (akut von der
vollständigen Vernichtung bedroht)
Hochmoore (weitgehend intakt): 1! (akut von vollständiger Vernichtung bedroht)
Übergangsmoore und Zwischenmoore: 1-2 (stark gefährdet bis von vollständiger
Vernichtung bedroht)
Für die Fragen 17a bis 17c und 17e bis 17f gilt, dass der Bundesregierung keine
Angaben darüber vorliegen, welchen konkreten Flächenumfang die jeweiligen
Biotoptypen einnehmen und wie sich dieser auf die Bundesländer verteilt.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedrohung der biologischen Vielfalt
durch den erhöhten Eintrag von Stickstoff in Biotope?
Liegen die atmosphärischen Stickstoffeinträge über den ökologischen
Belastungsgrenzen (Critical Loads), kann es langfristig zu einer Schädigung von
Ökosystemen kommen. Daher hat sich die Bundesregierung in der Nationalen
Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2020 die
Belastungsgrenzen für empfindliche Ökosysteme nicht mehr überschritten werden
sollen. Zwischen den Jahren 1990 und 2010 konnte bereits der Anteil der Flächen,
auf denen die Belastungsgrenzen für Stickstoff überschritten wurden, um 19
Prozentpunkte gesenkt werden. Im letzten Erhebungsjahr 2010 wurden in
Deutschland auf 54 Prozent der Fläche aller bewerteten empfindlichen Ökosysteme die
Belastungsgrenzen für schädlichen Stickstoffeintrag überschritten. Sollte die
Reduktion von Stickstoffeinträgen der vergangenen Berichtsjahre fortgeführt
werden, kann das in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie 2016 angestrebte Ziel
von höchstens 37 Prozent belasteter Fläche im Jahr 2030 erreicht werden.
Aufgrund abweichender Methoden bei den zugrunde liegenden Modellierungen und
Berechnungen kommt der entsprechende Indikator der Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt zu anderen Werten in der Datenreihe.
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von Grünland für die
Biodiversität, und welchen Einfluss haben Verlust und Verschlechterung des
Grünlandes auf diese?
Was bedeutet der Rückgang von Grünland für Farn- und Blütenpflanzen, und
welche Rückgänge sind hier zu verzeichnen (Prozent, Arten, die besonders
betroffen sind)?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedeutung von Streuobstwiesen/
-äckern für die biologische Vielfalt, und welche Auswirkungen sieht sie
durch ihren Rückgang?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet.
Extensiv genutzte Lebensräume wie Extensivgrünland und Streuobstwiesen
gehören zu den naturschutzfachlich besonders wertvollen Agrarbiotopen. Die
Bundesregierung hat deshalb Maßnahmen ergriffen, um deren Rückgang zu
verringern. So konnte der Rückgang des Grünlands unter anderem aufgrund der
deutschen Ausgestaltung des Dauergrünlanderhaltungsgebots gestoppt werden. Mit
der Änderung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Agrarstruktur und
Küstenschutz“ können seit dem Jahr 2017 nicht nur die Anlage sondern auch die
regelmäßige Pflege von Streuobstwiesen gefördert werden.
Zur Situation der Farn- und Blütenpflanzen wird auf die Antwort zu Frage 14
verwiesen.
21. Welche Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt werden im
Bereich Landwirtschaft/Agrarlandschaft nach Kenntnis der
Bundesregierung erreicht?
Welcher Status und welche Trends liegen bei den Indikatoren vor, die mit
der Landwirtschaft/dem Agrarland in Verbindung stehen (aktuellste
Zahlen)?
In der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) werden mehr als
300 Ziele formuliert. Die NBS enthält für die zusammenfassende
Erfolgskontrolle ein Set von 19 Indikatoren, das an die Visionen und Aktionsfelder der
Strategie gekoppelt ist und internationale Vorgaben berücksichtigt. Viele dieser
Indikatoren haben auch einen Bezug zur Landwirtschaft.
Die Einzelheiten zu den Indikatoren, Zielen, Status und Trends sind im
„Rechenschaftsbericht 2017 der Bundesregierung zur Umsetzung der Nationalen Strategie
zur biologischen Vielfalt“ aufgeführt. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die
Mehrheit der Ziele bis zum Ende der jeweiligen Beobachtungszeiträume im
Bereich Landwirtschaft nicht erreicht wurde.
22. Auf welchem Anteil der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche in
Deutschland wird nach Kenntnis der Bundesregierung Vertragsnaturschutz
praktiziert?
Welche Entwicklung gibt es hier seit 1990 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Ob und in welcher Form Vertragsnaturschutzangebote bestehen, liegt in der
Zuständigkeit der Länder. Dem Bund liegen keine Daten zu
Vertragsnaturschutzflächen und deren Entwicklung vor.
Mit der Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung
der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK-Gesetz) im Jahr 2017 wurden
u. a. Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes förderfähig. Derzeit wird ein
entsprechender Fördergrundsatz beraten. Im Falle von dessen Annahme in den
GAK-Rahmenplan liegt dessen Nutzung in der Zuständigkeit der Länder.
23. Wie schätzt die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen der
Greening-Maßnahmen (im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa)
auf die Entwicklung der Biodiversität bei Arten in Agrarlandschaften ein?
Die Entwicklung der Biodiversität wird auch bei Arten der Agrarlandschaft auf
Grundlage der in der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt festgelegten
Indikatoren beobachtet. Hier sind insbesondere der Indikator „Artenvielfalt und
Landschaftsqualität“ sowie der Indikator „Landwirtschaftsflächen mit hohem
Naturwert“ zu nennen. Sobald für diese Indikatoren Daten vorliegen, wird eine
Beurteilung der Auswirkungen der Greening-Maßnahmen möglich werden.
24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu positiven Wirkungen des
Ökolandbaus auf die Artenvielfalt im Vergleich zu konventionell
bewirtschafteten Flächen?
Der ökologische Landbau ist eine besonders ressourcenschonende und
umweltverträgliche Wirtschaftsform. Wissenschaftliche Untersuchungen bestätigen
immer wieder, dass sich der ökologische Landbau verglichen mit konventionellen
Landbausystemen auch stark positiv auf die Artenvielfalt auswirkt. Besonders
deutliche Effekte zeigen sich im Getreideanbau sowie in Landschaften mit hoher
Land-Nutzungsintensität.
25. Welchen Anteil machen nach Kenntnis der Bundesregierung
Zwischenfrüchte und Hülsenfrüchte an den ökologischen Vorrangflächen in
Deutschland aus, und wie ist der Nutzen dieser Flächen für die Biodiversität im
Vergleich zu anderen Flächentypen wie Brachland und Pufferstreifen
einzuschätzen?
Im Antragsjahr 2016 wurden von den Betriebsinhabern in Deutschland insgesamt
1,378 Mio. ha ökologische Vorrangflächen (ÖVF) angemeldet. Davon entfielen
938 100 ha bzw. 68,1 Prozent auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau und
Untersaaten sowie 175 600 ha bzw. 12,7 Prozent auf Flächen mit stickstoffbindenden
Pflanzen. Unter Berücksichtigung der Anwendung von Gewichtungsfaktoren für
die ökologische Wertigkeit der verschiedenen ÖVF ergibt sich für das Jahr 2016
eine gewichtete Gesamtfläche von 703 800 ha, wovon 281 400 ha bzw. 40,0
Prozent auf Flächen mit Zwischenfruchtanbau und Untersaaten und 123 000 ha bzw.
17,5 Prozent auf Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen entfallen.
Mit der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2017/1155 wurde EU-weit ein Verbot
der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf ÖVF mit stickstoffbindenden
Pflanzen, Zwischenfrüchten und Brachflächen festgelegt, das erstmals ab dem
Antragsjahr 2018 zur Anwendung kommt. Die Europäische Kommission
begründet diese Maßnahme mit der hierdurch zu erwartenden Verbesserung der
Biodiversität auf diesen Flächen. Aufgrund der in derselben Verordnung
vorgesehenen Harmonisierung und Vereinfachungen im Bereich der streifenförmigen
ökologischen Vorrangflächen (z. B. Pufferstreifen, Feldränder), die erstmals ab dem
Antragsjahr 2018 zur Anwendung kommen, dürften diese im Hinblick auf die
Artenvielfalt vorteilhaften Typen von ÖVF für die Betriebsinhaber attraktiver
werden.
Die verschiedenen Typen von ÖVF haben einen unterschiedlichen Nutzen für
die Biodiversität, der in der Anwendung von Gewichtungsfaktoren zum
Ausdruck kommt. Für ÖVF ohne landwirtschaftliche Produktion sind wegen ihres
hohen Nutzens für die Biodiversität hohe Gewichtungsfaktoren festgelegt (z. B.
Hecken 2,0), während für ÖVF mit landwirtschaftlicher Produktion niedrige
Gewichtungsfaktoren festgelegt sind (z. B. Zwischenfrüchte 0,3).
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ISSN 0722-8333]