[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 27. September
2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13658
18. Wahlperiode 29.09.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Katja Keul,
Dr. Tobias Lindner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/13465 –
Einfluss ausländischer Staaten, Parteien und Stiftungen auf islamische
Gemeinschaften in Deutschland und offene Fragen aus der Deutschen Islam
Konferenz (DIK)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach über zehn Jahren Deutsche Islam Konferenz (DIK) muss die
Bundesregierung sich einen klaren Überblick über die islamische Verbands- und
Vereinslandschaft verschafft haben. An diesem Wissen sollen das Parlament, das nicht
Teil der DIK ist, und die Öffentlichkeit teilhaben.
Der Einfluss ausländischer Staaten oder Parteien auf islamische
Gemeinschaften in Deutschland ist immer wieder Gegenstand von Kontroversen. Die
fragestellende Fraktion hat bereits in ihren Kleinen Anfragen zu geheimdienstlichen
Tätigkeiten von Diyanet und DITIB (Bundestagsdrucksache 18/12015 mit
Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/12470) und zur Ausrichtung der schiitischen
Verbände und ihre Verbindungen zum iranischen Regime
(Bundestagsdrucksache 18/13237) zu ergründen versucht, inwieweit Einfluss auf in Deutschland
existierende religiöse Gemeinschaften genommen wird. Letztere Kleine
Anfrage wurde teilweise nicht, teilweise unvollständig beantwortet
(Bundestagsdrucksache 18/13362). Deshalb werden hier Fragen erneut aufgegriffen.
Der Einfluss der Türkei über das Diyanet und Generalkonsulate auf die DITIB
ist nicht mehr der einzige Einflusskanal. Spätestens seit dem Putschversuch gibt
es weitere Kooperationsformate von DITIB, ATIB, Millî Görüş und anderen
„türkischen“ Dachverbänden in Deutschland und den Konsulaten der türkischen
Republik (
www.rundschau-online.de/27980140, www.igmg.org/zum-
jahrestagdes-putschversuchs-kehrtwende-in-deutsch-tuerkischen-beziehungen-moeglich/).
Anlass und Ausrichtung dieser Formate sind vordergründig politisch und
verstärken den Zweifel am religiösen Charakter dieser Vereine.
Im Folgenden sollen verschiedene Einflüsse thematisiert werden. Öffentlich
bekannt ist insbesondere zumindest die Existenz von Beziehungen der Türkei, des
Iran und von Saudi-Arabien zu islamischen Organisationen in Deutschland. So
sind in Moscheegemeinden, in denen Anhängerinnen und Anhänger des
Salafismus verkehren, häufig Publikationen und Schriften zu finden, die deutsche
Übersetzungen von Werken saudi-arabischer Herkunft sind (vgl. Amr El-
Hadad: Was lesen deutsche Salafisten? in: Janusz Biene/Julian Junk (Hrsg.):
Salafismus und Dschihadismus in Deutschland, Frankfurt am Main 2016, S. 31
bis 35, 34). Aber auch Geldgeber aus Kuwait (
www.rbb-online.de/politik/
beitrag/2017/07/neukoellner-begegnungsstaette-erwartet-millionenspende-aus-
kuwai.html) oder den Vereinigten Arabischen Emiraten (
https://vunv1863.
wordpress.com/2017/04/05/moschee-report-diesmal-eine-ganz-andere-moschee/)
treten in Erscheinung. Ein genauer Überblick über Einflussströme, Methoden
und Relevanz der Einflüsse fehlt bislang.
Erheblicher ausländischer Einfluss auf islamische Gemeinschaften in
Deutschland kann nach Auffassung der fragestellenden Fraktion dazu führen, dass sie
nicht als Ansprechpartner für einen bekenntnisorientierten islamischen
Religionsunterricht in Frage kommen können, weil der Einfluss ein Maß erreicht, der
einer Fremdbestimmung entspricht. Weil die als Ansprechpartner notwendigen
Gemeinschaften die Grundsätze der jeweiligen Religion definieren müssen,
kann eine solche Fremdbestimmung dazu führen, dass es sich nicht mehr um
„eigene“ Grundsätze handelt, sondern um solche des ausländischen Staates und
seiner Politik und die Berufung auf die kollektive Religionsfreiheit ins Leere
läuft (so auch Grzeszick in: ZevKR 3/2017, i. E., so bereits Ex-NRW-
Verfassungsrichter Prof. Dr. Paul Stelkens: Schweigen auf rechtlichem Neuland,
Kölner Stadt-Anzeiger, 27. August 2007,
www.ksta.de/13171154). Das aber hätte
relevante Auswirkungen auf die Zusammenarbeit vor allem der Länder mit
diesen Gemeinschaften in Bezug auf islamischen Religionsunterricht und die
Zentren für islamische Theologie.
In der politischen Diskussion wird Österreich immer wieder als Vorbild beim
Thema Finanzierung genannt. Dort hat die Aufbringung der Mittel, die für die
gewöhnliche Tätigkeit der Religionsgesellschaft nötig sind, allein durch die
Religionsgesellschaft selbst, ihre Kultusgemeinden bzw. ihre inländischen
Mitglieder zu erfolgen. Die Auslandsfinanzierung von religiösen
Funktionsträgern ist verboten. Die fragestellende Fraktion teilt die verfassungsrechtlichen
Bedenken der Bundesregierung gegen eine solche Regelung
(Plenarprotokoll 18/230, S. 23154, 23155). Zur Versachlichung der Debatte hält die
fragestellende Fraktion es allerdings für erforderlich, dass über die tatsächlichen
Einflussbeziehungen des Auslandes zu islamischen und anderen religiösen
Vereinen ein Mindestmaß an Klarheit geschaffen wird.
1. Sieht die Bundesregierung in der ausländischen Finanzierung und Steuerung
islamischer Vereine in Deutschland ein Problem?
Wenn ja, inwiefern?
Wenn nein, warum nicht?
Im Grundsatz hält die Bundesregierung eine stärkere Verortung der islamischen
Organisationen in Deutschland integrationspolitisch für erforderlich. Unter
bestimmten Voraussetzungen kann eine ausländische Finanzierung und Steuerung
islamischer Vereine problematisch sein, wobei Finanzierung nicht gleich
Steuerung bedeuten muss und in dieser Allgemeinheit offen bleibt, was den Inhalt des
Begriffs Steuerung ausmacht. Aus Sicht der Bundesregierung entzieht sich diese
Thematik einer pauschalen Beurteilung, wie sie im Sinne der Fragestellung
erwartet wird.
a) Wie beurteilt die Bundesregierung verfassungsrechtlich Vorschläge für
gesetzliche Maßnahmen zur Transparenz oder zum Verbot der
Auslandsfinanzierung von Vereinen, wie sie in anderen Staaten wie Österreich oder
Bulgarien ergriffen wurden?
Ein gesetzliches Verbot der Auslandsfinanzierung von Religionsgemeinschaften
würde in das religiöse Selbstbestimmungsrecht des Artikel 140 des
Grundgesetzes (GG) i. V. m. Artikel 137 Absatz 3 der Verfassung des Deutschen Reichs
(WRV) eingreifen, denn zum Selbstbestimmungsrecht gehört auch die Nutzung
finanzieller Mittel zur religiösen Aufgabenwahrnehmung und damit
einhergehend das Verwaltungs- und Verfügungsrecht der Religionsgemeinschaft (vgl.
BVerfGE 66, 1 <21>). Das Selbstbestimmungsrecht findet nach Artikel 137
Absatz 3 WRV seine Schranken in dem für alle geltenden Gesetz.
Sondergesetzliche Regelungen, die nur einzelne Religionsgemeinschaften
betreffen, wären vor dem Hintergrund des grundgesetzlichen Diskriminierungsverbots
gemäß Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG unzulässig. Jenseits dessen wäre der
Wechselwirkung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften
und dem jeweiligen Schrankenzweck durch eine Güterabwägung Rechnung zu
tragen (vgl. BVerfGE 72, 278 <289>).
Beim Ausgleich dieser gegenläufigen Interessen wäre auch der Umstand zu
beachten, dass Artikel 4 Absatz 1 und 2 GG die korporative Religionsfreiheit
vorbehaltlos gewährleistet und insofern dem Selbstbestimmungsrecht und dem
Selbstverständnis der Religionsgemeinschaften besonderes Gewicht zuzumessen
ist (vgl. BVerfGE 137, 273 <312 Rn. 106>). Dementsprechend bedürfte es eines
hinreichend gewichtigen Grundes, der den Verhältnismäßigkeitsanforderungen
genügt, um das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften
einzuschränken.
b) Wie verträgt sich eine maßgebliche ausländische Finanzierung und damit
verbundene ausländische Steuerung deutscher religiöser Vereine mit dem
Gemeinnützigkeitsstatus?
Maßgeblich für den Status der Gemeinnützigkeit ist, dass die betreffende
Organisation die Allgemeinheit fördert. Dies setzt unter anderem voraus, dass sie sich
bei ihrer Betätigung im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne des
Artikels 2 Absatz 1 GG hält. Dazu muss sie sich im Rahmen der allgemeinen
Rechtsordnung betätigen, die die materiellen und formellen Normen der
Verfassung beachtet.
Die Verwendung der aus inländischen oder ausländischen Quellen erhaltenen
Mittel verantworten die für den Verein Handelnden vereinsrechtlich vor ihren
Mitgliedern und steuerrechtlich vor der deutschen Steuerverwaltung. Letztere
wird dabei insbesondere prüfen, ob die Organisation die Mittel ausschließlich für
ihre satzungsgemäßen Zwecke verwendet hat.
2. Teilt die Bundesregierung die in der Wissenschaft vertretene Auffassung,
dass eine ausländische Steuerung religiöser Vereine Auswirkungen auf die
Wahrnehmung der Rechte aus dem kooperativen Religionsverfassungsrecht
haben kann (bitte ausführen)?
Welche Auswirkungen hat dies z. B. bei der Anstaltsseelsorge des Bundes?
3. Teilt die Bundesregierung die in der Wissenschaft vertretene Auffassung,
dass eine ausländische Steuerung religiöser Vereine Auswirkungen auf die
Wahrnehmung der Rechte aus der kollektiven Religionsfreiheit haben kann
(bitte ausführen)?
Falls ja, wo sieht sie die Schwelle hierfür?
Falls nein, warum nicht vor dem Hintergrund von Artikel 140 des
Grundgesetzes (GG) i. V. m. Artikel 137 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung
(WRV)?
Die Fragen 2 und 3 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung achtet den verfassungsrechtlichen Grundsatz der
religiösweltanschaulichen Neutralität des Staates. Danach darf nicht der Staat den Inhalt
religiöser Bekenntnisse festlegen; vielmehr sind diese Grundsätze
staatsunabhängig durch die Religionsgemeinschaften selbst zu bestimmen. Eine Gemeinschaft,
die durch einen anderen Staat so beeinflusst wird, dass ihre Grundsätze nicht
Ausdruck ihrer religiösen Selbstbestimmung sind, kann daher nicht
Kooperationspartner beim Religionsunterricht oder bei der Anstaltsseelsorge sein.
Dies schließt nicht aus, dass ausländische Würdenträger Einfluss in einer
Religionsgemeinschaft haben, auch wenn sie gleichzeitig staatliche Ämter bekleiden,
wie dies in Staatskirchensystemen nicht unüblich ist. Entscheidend ist in einem
solchen Fall aber, dass dieser Einfluss als Ausdruck des Selbstverständnisses der
Religionsgemeinschaft auf deren Selbstbestimmung beruht, nicht aber auf
einseitig obrigkeitlicher Bestimmung durch den Staat (vgl. hierzu die im Internet
abrufbaren Ergebnisse der 3. Plenarsitzung der Deutschen Islam Konferenz am
13. März 2008, S. 25 f.; Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen eines
islamischen Religionsunterrichts).
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen und
Einflüsse ausländischer Staaten, Parteien, Stiftungen und sonstiger juristischer
Personen und Geldgeber zu islamischen bzw. auf islamische religiöse
Vereine oder Religionsgemeinschaften, insbesondere hinsichtlich der
Unterstützung durch Entsendung von Personal, finanzieller Zuwendungen oder
Sachleistungen wie Zurverfügungstellung von Schrifttum in erheblichem
Umfang?
Die Bundesregierung erhebt nicht im Sinne der Fragestellung anlasslos,
allgemein und systematisch eigene Erkenntnisse über Verbindungen und Einflüsse
ausländischer Stellen auf islamische religiöse Vereine und
Religionsgemeinschaften in Deutschland oder hält Informationen aus öffentlichen Quellen
entsprechend vor.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 1a, 2 und 3, 8 bis 18 und 19
verwiesen.
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse des
türkischen Staates, insbesondere auch des Diyanet und/oder der AKP und/oder
anderer Parteien oder Gruppierungen zu islamischen bzw. auf islamische
Gemeinschaften in Deutschland?
a) In welchem Umfang wird Personal aus der Türkei an welche islamischen
Organisationen in Deutschland zu jeweils welchen Konditionen
(Bezahlung, Arbeitsrecht, Arbeitgeber) von welcher türkischen Stelle entsandt
oder aus- und weitergebildet?
b) In welchem Umfang wird finanzielle oder welche anderweitige
Unterstützung (bitte jeweils bekannten Umfang angeben) aus der Türkei an welche
islamischen Organisationen in Deutschland zu jeweils welchen
Konditionen von welcher türkischen Stelle geleistet?
c) Welche Beziehungen haben UETD, BIG oder AKP und welche anderen
türkischen Parteien zu welchen islamischen Organisationen in
Deutschland?
Welche gemeinsamen Kampagnen, Veranstaltungen, Veröffentlichungen
und dergleichen gab es in diesem Zusammenhang?
d) Welche Beziehungen haben die türkische Botschaft und türkische
Konsulate zu welchen islamischen Organisationen in Deutschland?
Welche gemeinsamen Kampagnen, Veranstaltungen, Veröffentlichungen
und dergleichen gab es in diesem Zusammenhang?
Die Fragen 5, 5a bis 5d werden im Gesamtzusammenhang beantwortet.
Insbesondere nach dem gescheiterten Putsch in der Türkei am 16. Juli 2016 lässt
sich eine Intensivierung der Versuche des türkischen Staats, Einfluss auf die
türkische Diaspora in Deutschland auszuüben, feststellen. Im Nachgang des
Putschversuches versuchen auch offizielle Vertreter der türkischen Generalkonsulate in
Deutschland zugunsten der türkischen Regierung Einfluss auf die
Meinungsbildung in Deutschland auszuüben, auch Organisationen wie die Union Europäisch-
Türkischer Demokraten (UETD) oder die Türkisch Islamische Union der Anstalt
für Religion e. V. (DITIB), die eng mit türkischen Stellen verwoben sind.
Die strukturelle und personelle Anbindung von DITIB an das Präsidium für
religiöse Angelegenheiten der Türkei (Diyanet) ist hinlänglich bekannt.
Die Republik Türkei übt über die türkische Botschaft und die türkischen
Generalkonsulate in Deutschland die Dienstaufsicht über die aus der Türkei entsandten
und vor allem in DITIB-Gemeinden tätigen Imame des Diyanet aus. Hierdurch
ergeben sich nach Einschätzung der Bundesregierung vielfältige Möglichkeiten
für staatliche türkische Stellen, auf Gemeindemitglieder und mittelbar auch auf
die türkische Diaspora in Deutschland Einfluss zu nehmen. Der Bundesregierung
ist zudem die Teilnahme von Angehörigen der Türkischen Botschaft und
Generalkonsulate an Veranstaltungen der DITIB, der Islamischen Gemeinschaft Milli
Görüş (IGMG) oder des Verbandes der Islamischen Kulturzentren e. V. (VIKZ)
bekannt.
Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass sie sich in
ihren Antworten auf einschlägige Kleine Anfragen mehrfach zur Frage einer
Einflussnahme und Unterstützung türkischer bzw. islamischer Gemeinschaften in
Deutschland durch staatliche und staatsnahe türkische Stellen geäußert hat. Es
wird insbesondere auf folgende Antworten verwiesen:
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9399 vom 12. August 2016
„Mögliche Einflussnahme des türkischen Präsidenten Erdoǧan in Deutschland über
Organisationen wie UETD und DITIB“
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 19 und 20 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11492 vom 13. März
2017 „Die türkische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Inneren Sicherheit
und Terror-Abwehr“
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 5, 12 und 13 sowie 15 und
16 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/11576 vom 20. März 2017 „Konsequenzen aus der
DITIB-Diyanet-Spionage-Affäre sowie antisemitischen Vorfällen und
antichristlichen Online-Kampagnen von DITIB-Untergliederungen für die
Deutsche Islamkonferenz“
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/11851 vom 4. April 2017
„Die Moscheevereinigung DITIB als politische Außenstelle Ankaras“.
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 12 bis 12f der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/12042 vom 24. April
2017 „Gefährdungspotential durch türkisch-nationalistische Gruppierungen“
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 2 c und 3 bis 3 b der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
18/12470 vom 23. Mai 2017 „Strukturen und Machtverhältnisse innerhalb der
DITIB; geheimdienstliche Aktivitäten von Diyanet und DITIB sowie der
türkische Geheimdienst MIT“
e) Welche Beziehungen bestehen zwischen der Union der Türkisch-
Islamischen Kulturvereine in Europa e. V. (ATIB) und der Ülkücü-Bewegung,
den sogenannten Grauen Wölfen?
Bei der Ülkücu-Bewegung handelt es sich nicht um eine festgefügte homogene
Organisation mit eigenen Strukturen, sondern um eine heterogene Bewegung von
Gruppen und Einzelorganisationen, denen eine Überhöhung der türkischen
Nation, Kultur, Geschichte, mitunter auch der „Rasse“ bei gleichzeitiger
Herabwürdigung anderer Nationen, Gruppen, Religionen und Ethnien gemeinsam ist. Auch
wenn einzelne Äußerungen und Bekundungen von Personen aus der Union der
Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e. V. (ATIB) in dieses Spektrum
fallen, kann schon in Ermangelung von übergeordneten Ülkücü-Strukturen nicht
von einer institutionellen Beziehung gesprochen werden.
f) Welche Beziehungen bestehen zwischen der Islamischen Gemeinschaft
Millî Görüş (IGMG) und der AKP und dem Diyanet, insbesondere zum
AKP-Abgeordneten Mustafa Yeneroğlu, der von 2011 bis 2015
(stellvertretender) Generalsekretär der IGMG gewesen ist?
Zu Beziehungen zwischen der IGMG und der AKP, insbesondere zum AKP-
Abgeordneten Mustafa Yeneroglu, liegen der Bundesregierung – abgesehen von der
allgemeinen Kenntnis über die ideelle Nähe zwischen AKP und Milli-Görüs-
Bewegung sowie die jeweiligen Positionen, die Mustafa Yeneroglu früher für die
IGMG bekleidete und aktuell für die AKP innehat – keine Erkenntnisse vor.
g) Welche Hinweise gibt es auf eine Annäherung zwischen dem DITIB und
der IGMG bzw. dem Islamrat, und wie sieht diese aus?
h) Welche weiteren Entwicklungen gibt es in diesem Bereich?
Die Fragen 5g und 5h werden im Gesamtzusammenhang beantwortet.
Die DITIB und die IGMG, vertreten durch den Islamrat, sind seit 2007 zusammen
mit dem VIKZ und dem Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) im
Koordinierungsrat der Muslime (KRM) vertreten und kooperieren miteinander.
i) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis
der Bundesregierung die Länder über die Unterstützung islamischer
Verbände und ihrer Mitglieder für die Unterstützung der AKP-Wahlbüros in
Deutschland für das Referendum über die Einführung des
Präsidialsystems in der Türkei im April 2017?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
j) Welche Erkenntnisse zu gemeinsamen Kongressen, Demonstrationen
oder Veranstaltungen und Kooperationen (z. B. Fatwa-Ausschuss) von
DITIB und Organisationen mit Nähe zu den Muslimbrüdern liegen der
Bundesregierung vor?
Nach Erkenntnissen der Bundesregierung hat der Stellvertreter des Präsidenten
der türkischen Religionsbehörde Diyanet im März 2016 an einer Konferenz bzw.
einem Symposium des Fatwa-Ausschusses Deutschland zum Thema
„Berechnungen der Gebetszeiten in Deutschland“ teilgenommen und einen Redebeitrag
über die astronomischen und islamrechtlichen Grundlagen für die Berechnungen
der Gebetszeiten geleistet.
Der Fatwa-Ausschuss Deutschland bezeichnet sich selbst als nationalen Ableger
des European Council for Fatwa and Research (ECFR), der aufgrund
organisatorischer sowie personeller Bezüge der „Muslimbruderschaft“ zugerechnet wird.
6. Welche beiden islamischen Verbände haben nach Kenntnis der
Bundesregierung Körperschaftsstatus (siehe Antwort zu Frage 12,
Bundestagsdrucksache 18/13059), und aus welcher Quelle stammt diese Information, die von
der Information, dass es nur ein Verband sei, abweicht?
Nur ein Verband, die Ahmadiyya Muslim Jamaat Deutschland (AMJ), wurde
vom Land Hessen als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt (siehe
Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 20 vom 13. Mai 2013, S.634). Zwei
Verbände, die AMJ und die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion
Landesverband Hessen e. V. erfüllen im Land Hessen zudem die
verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft und sind
Kooperationspartner des Landes Hessen für die Gestaltung des Religionsunterrichts nach
Artikel 7 Absatz 3 GG (
https://kultusministerium.hessen.de/ueber-uns/aufgaben-und-
organisation/bekenntnisorientierter-islamischer-religionsunterricht).
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung von in-
und ausländischen muslimischen und/oder islamistischen Organisationen
durch die Hilfsorganisationen Islamic Relief Deutschland und Islamic Relief
Worldwide?
Die der Bundesregierung vorliegenden Informationen beruhen auf den Angaben
in den öffentlich zugänglichen Publikationen von „Islamic Relief Deutschland“
und „Islamic Relief Worldwide“, insbesondere den Jahresberichten.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat
und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus Kuwait zu
islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere
die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland, insbesondere
hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung
oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Die Beantwortung der Frage 8 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des
Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1
Absatz 2 des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG) besonders
schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur
nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung solcher Einzelheiten würde zu einer
wesentlichen Schwächung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die
Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen
Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung der
Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung
entsprechender Informationen über Kenntnisse der Bundesregierung über
Verbindungen und Einflüsse aus Kuwait für die Sicherheit und die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil dies Rückschlüsse auf
Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen werden daher gemäß § 3
Nummer 4 VSA als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat
und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus den Vereinigten
Arabischen Emiraten zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in
Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und
Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller
Unterstützung?
Die Beantwortung der Frage 9 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des
Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1
Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung solcher
Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe
Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung
und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die
Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben.
Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse
der Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus den Vereinigten
Arabischen Emiraten für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland nachteilig sein, weil dies Rückschlüsse auf
Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA
als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat
und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus Bosnien und
Herzegowina zu islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in
Deutschland, insbesondere die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in
Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und
Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller
Unterstützung?
Die Beantwortung der Frage 10 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des
Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus
§ 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung
solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe
Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung
und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die
Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben.
Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse der
Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus Bosnien und
Herzegowina für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
nachteilig sein, weil dies Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese
Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft.*
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse aus den
palästinensischen Autonomiegebieten zu islamischen bzw. auf islamische
Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere hinsichtlich der Lieferung von
Publikationen und Schriften, der Entsendung oder Ausbildung von Personal
oder finanzieller Unterstützung?
Die Beantwortung der Frage 11 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des
Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus
§ 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung
solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe
Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung
und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die
Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben.
Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse der
Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus den palästinensischen
Gebieten für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
nachteilig sein, weil dies Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe.
Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für
den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat
und/oder Stiftungen, anderen Geldgebern u. dgl. Saudi-Arabiens zu
islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere
hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung
oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Die Beantwortung der Frage 12 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des
Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus
§ 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung
solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe
Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung
und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die
Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben.
Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse
der Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus Saudi-Arabien für die
Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein,
weil dies Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese
Informationen werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den
Dienstgebrauch“ eingestuft.*
13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat
und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern Katars zu
islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere
hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung
oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Die Beantwortung der Frage 13 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des
Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus
§ 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung
solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe
Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung
und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die
Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben.
Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse der
Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus Katar für die Sicherheit
und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil dies
Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen
werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft.*
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat
und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus Marokko zu
islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland,
insbesondere zu dem bzw. auf den Zentralrat der Marokkaner, insbesondere
hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung oder
Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Die Beantwortung der Frage 14 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des
Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus
§ 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung
solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe
Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung
und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die
Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben.
Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse der
Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus Marokko für die
Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil dies
Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen
werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft.*
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat
und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus Iran zu
islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere
hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung
oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13362 vom 21.
August 2017 „Ausrichtung der schiitischen Verbände und ihre Verbindungen zum
iranischen Regime“ wird verwiesen.
16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat
und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern Pakistans zu
islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere die
Ahmadiyya Muslim Jamaat (auch über Bezüge zu anderen Ländern),
insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der
Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Die Beantwortung der Frage 16 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des
Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus
§ 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung
solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe
Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die
Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben.
Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse der
Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus Pakistan für die
Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil dies
Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen
werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft.*
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat
und/oder Parteien, Stiftungen oder anderen Geldgebern aus Indonesien als
weltweit größtem Land mit einer muslimischen Bevölkerungsmehrheit zu
islamischen bzw. auf islamische Gemeinschaften in Deutschland,
insbesondere hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der
Entsendung oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
Die Beantwortung der Frage 17 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen
erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des
Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus
§ 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung
solcher Einzelheiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der zur Verfügung
stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe
Rückschlüsse auf die Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung
und Kooperationen mit anderen Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die
Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben.
Insofern könnte die Offenlegung entsprechender Informationen über Kenntnisse
der Bundesregierung über Verbindungen und Einflüsse aus Indonesien für die
Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil
dies Rückschlüsse auf Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen
werden daher gemäß § 3 Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“
eingestuft.*
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die Länder über Verbindungen und Einflüsse von Staat
und/oder Stiftungen oder anderen Institutionen und Geldgebern u. dgl.
Ägyptens auf islamische Gemeinschaften in Deutschland, insbesondere
hinsichtlich der Lieferung von Publikationen und Schriften, der Entsendung
oder Ausbildung von Personal oder finanzieller Unterstützung?
a) Welche Beziehungen gibt es zur al-Azhar-Universität in Ägypten, zu den
Muslimbrüdern und zu ähnlichen Organisationen?
Die Beantwortung der Fragen 18 und 18a erfolgt im Gesamtzusammenhang und
kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und
Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die
künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders
schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zur
nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung solcher Einzelheiten würde zu einer
wesentlichen Schwächung der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Infor-
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
mationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die
Aufklärungsschwerpunkte, Methoden der Erkenntnisgewinnung und Kooperationen mit anderen
Nachrichtendiensten zu. Dies würde für die Auftragserfüllung der
Nachrichtendienste des Bundes Nachteile zur Folge haben. Insofern könnte die Offenlegung
entsprechender Informationen über Kenntnisse der Bundesregierung über
Verbindungen und Einflüsse aus Ägypten für die Sicherheit und die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein, weil dies Rückschlüsse auf
Aufklärungsschwerpunkte zuließe. Diese Informationen werden daher gemäß § 3
Nummer 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.*
b) Welche Beziehungen der Bundesregierung, insbesondere auch des
Bundesministeriums des Innern oder von Wissenschaftsreinrichtungen, gibt
es zur Traditionsuniversität al-Azhar in Kairo?
Seitens des Bundesministeriums des Innern gibt es keine dauerhafte oder
institutionelle Zusammenarbeit mit der al-Azhar-Universität in Kairo. Bundesminister
de Maizière hat anlässlich seiner Ägypten-Reise am 31. März 2016 eine Rede mit
anschließender Diskussion zu religiöser Toleranz vor Studenten der al-Azhar-
Universität gehalten.
Bei Besuchen von Großscheikh Ahmad al-Tayyeb in Deutschland in den Jahren
2016 und 2017 haben neben Begegnungen mit Abgeordneten des Deutschen
Bundestags sowie mit Vertretern der Kirchen mehrere Gespräche mit Vertretern der
Bundesregierung stattgefunden.
Das Institut für Islamische Theologie der Universität Osnabrück hat im Herbst
2010 ein Kooperationsabkommen mit der al-Azhar-Universität abgeschlossen.
Das Department für Islamisch-Religiöse Studien der Universität Erlangen-
Nürnberg kooperiert auf Basis eines 2015 unterzeichneten Abkommens mit der
deutschsprachigen Abteilung der al-Azhar-Universität. Das Orient-Institut Beirut
der Max-Weber-Stiftung organisiert Veranstaltungsreihen mit deutschen
Universitäten und der al-Azhar-Universität zum interreligiös-wissenschaftlichen Dialog.
Das Orient-Institut Beirut war in Kooperation mit dem Goethe-Institut der al-
Azhar-Universität behilflich, ein Deutschzentrum aufzubauen. Der Deutsche
Akademische Austauschdienst (DAAD) unterstützte seit dem Jahr 2011 mehrere
Kooperationsprojekte zwischen der al-Azhar-Universität und deutschen
Hochschulen.
c) Welche Planungen und Überlegungen gibt es bezüglich der
Weiterentwicklung dieser Beziehungen?
Es gibt keine Planungen oder Überlegungen der Bundesregierung, mit der al-
Azhar-Universität dauerhafte Beziehungen aufzubauen. Über künftige Förderungen
projektbezogener Zusammenarbeit können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine
Aussagen getroffen werden. Über die Weiterentwicklung der Beziehungen
deutscher Universitäten liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 35 der Kleinen Anfrage
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13059
vom 3. Juli 2017 verwiesen.
* Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
19. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen und
Einflüsse ausländischer Staaten, Parteien, Stiftungen und sonstiger juristischer
Personen und Geldgeber zu bzw. auf andere religiöse Vereine oder
Religionsgemeinschaften, insbesondere hinsichtlich der Unterstützung durch
Entsendung von Personal, finanzielle Zuwendungen oder Sachleistungen wie
Zurverfügungstellung von Schrifttum in erheblichem Umfang?
Die Bundesregierung erhebt nicht im Sinne der Fragestellung anlasslos,
allgemein und systematisch eigene Erkenntnisse über Verbindungen und Einflüsse
ausländischer Stellen auf religiöse Vereine und Religionsgemeinschaften in
Deutschland oder hält Informationen aus öffentlichen Quellen entsprechend vor.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 1a, 2 und 3 verwiesen.
20. Nach welchen Kriterien wurden die islamischen Vertreter als Mitglieder der
Deutschen Islam Konferenz ausgewählt?
Die Deutsche Islam Konferenz (DIK) ist ein Dialogforum der Bundesregierung,
dessen Mitglieder zu Beginn der DIK und anschließend jeweils zu Beginn einer
neuen Legislaturperiode durch das BMI berufen wurden. Bezüglich der Auswahl
der Vertreter islamischer Organisationen war von Bedeutung, dass sie –
ausgehend von einem durch das deutsche Religionsverfassungsrecht geprägten
Verständnis von Religionsgemeinschaften – Dachverband von Gemeinden wie z. B.
Moscheevereinen sind und zudem eine relevante Größe und überregionale
Präsenz aufweisen. Zudem wurde die Auswahl so getroffen, dass unterschiedliche
Glaubensrichtungen sowie Herkunftsregionen der Muslime in Deutschland in der
DIK vertreten sind. Um darüber hinaus ein möglichst breites Spektrum
muslimischen Lebens in Deutschland in der DIK abzubilden, wurden neben islamischen
Dachverbänden mit bundesweiter Bedeutung auch muslimische
Einzelpersönlichkeiten eingeladen. Bei der Auswahl der Einzelpersönlichkeiten spielten neben
unterschiedlichen religionspolitischen Positionierungen vor allem Praxisbezug
und -erfahrung in den von der DIK behandelten Themen eine Rolle.
21. Inwiefern sind auch Verbände Mitglied der Deutschen Islam Konferenz, die
ausländischem Einfluss unterliegen, und inwiefern wurde das in der DIK
thematisiert?
Ziel der DIK ist die Förderung der Integration islamischer religiöser
Gemeinschaften in Deutschland. Dabei kommen Aspekte der Förderung der stärkeren
Verortung islamischer Organisationen in Deutschland immer wieder zur Sprache,
aber auch Kritik an z. B. problematischer politischer Einflussnahme und
Instrumentalisierung dieser Organisationen aus dem Ausland.
In Bezug auf die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für
Religionsgemeinschaften in Deutschland hat die DIK bereits in ihrer Anfangsphase zu durch
ausländische Staaten beeinflusste Verbände Folgendes in den Ergebnissen ihrer
3. Plenarsitzung am 13. März 2008, S. 25 f, festgehalten:
„Dass die Definition der Grundsätze des Religionsunterrichts i. S. d. Artikel 7
Absatz 3 Satz 2 GG den Religionsgemeinschaften obliegt, ist Ausdruck des
verfassungsrechtlichen Grundsatzes der religiös-weltanschaulichen Neutralität des
Staates. Danach darf nicht der Staat den Inhalt religiöser Bekenntnisse festlegen;
vielmehr sind diese Grundsätze staatsunabhängig durch die
Religionsgemeinschaften selbst zu bestimmen. Auch ausländischen Staaten kann nicht das Recht
eingeräumt werden, die Grundsätze der Religionsgemeinschaften i. S. d. Artikel 7
Absatz 3 Satz 2 GG zu definieren. Dies würde bedeuten, einem ausländischen
Staat Hoheitsrechte einzuräumen, die der deutsche Staat nach der Regelung des
GG selbst nicht hat. Ein Religionsunterricht, dessen Grundsätze nicht Ausdruck
religiöser Selbstbestimmung, sondern wesentlich durch einen anderen Staat
beeinflusst sind, entspricht nicht dem GG. Eine Gemeinschaft, die durch einen
anderen Staat so beeinflusst wird, dass ihre Grundsätze nicht Ausdruck ihrer
religiösen Selbstbestimmung sind, kann daher nicht Kooperationspartner der Länder
beim Religionsunterricht sein.
Freilich schließt das nicht aus, dass ausländische Würdenträger Einfluss in einer
Religionsgemeinschaft haben, auch wenn sie gleichzeitig staatliche Ämter
bekleiden, wie dies in Staatskirchensystemen nicht unüblich ist. Entscheidend ist in
einem solchen Fall aber, dass dieser Einfluss als Ausdruck des Selbstverständnisses
der Religionsgemeinschaft auf deren Selbstbestimmung beruht, nicht aber auf
einseitig obrigkeitlicher Bestimmung durch den Staat.“
22. Ist die Mitgliedschaft in der Deutschen Islam Konferenz ein demokratisches
Gütesiegel für die vertretenen Verbände, wonach sie für jede Zuwendung
von und Kooperation mit Bundesministerien, Ländern und Kommunen als
in jeder Hinsicht unbedenklich einzustufen sind?
Falls nicht, wie ist sie ansonsten zu interpretieren?
Nein, die DIK ist ein Dialogformat zwischen dem Staat auf der Ebene des Bundes,
der Länder und Kommunen sowie einem breiten Spektrum islamischer
Organisationen und Einzelpersonen. In diesen Dialog sind auch islamische Dachverbände
einbezogen, die Mitgliedsorganisationen oder -vereine haben, die
Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind oder
waren.
Eine Mitarbeit in der DIK eröffnet die Möglichkeit, die Voraussetzungen
eventueller künftiger Kooperationen in Feldern wie zum Beispiel der Wohlfahrtspflege,
der Seelsorge in öffentlichen Einrichtungen oder der Erteilung von
Religionsunterricht gemeinsam zu erörtern. Dies mündet weder automatisch in einer
Kooperation zwischen dem Staat und den an der DIK teilnehmenden islamischen
Organisationen noch werden die bestehenden Anforderungen für eine
Zusammenarbeit mit dem Staat in den Kooperationsfeldern dadurch hinfällig.
23. Welche Verbände, die Mitglied der DIK sind (Ahmadiyya Muslim Jamaat
(AMJ), Alevitische Gemeinde Deutschlands (AABF), Islamische
Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland – Zentralrat e. V. (IGBD), Islamische
Gemeinschaft der Schiitischen Gemeinden in Deutschland (IGS), Islamrat
für die Bundesrepublik Deutschland e. V. (IRD), Türkische Gemeinde in
Deutschland (TGD), Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion
(DITIB), Verband der Islamischen Kulturzentren (VIKZ), Zentralrat der
Marokkaner in Deutschland e. V. (ZMaD, auch ZRMD), Zentralrat der Muslime
in Deutschland (ZMD)), oder deren Mitgliedsverbände werden durch das
Bundesamt für Verfassungsschutz oder nach Kenntnis der Bundesregierung
durch Landesämter für Verfassungsschutz beobachtet?
Keiner der Verbände, die Mitglied der DIK sind, ist Beobachtungsobjekt der
Verfassungsschutzbehörden. Über die Mitgliedsverbände dieser Dachverbände hat
die Bundesregierung aus Gründen der Vereinigungsfreiheit im Regelfall keine
abschließende Kenntnis. Im Übrigen wird auf den Verfassungsschutzbericht 2016
verwiesen.
24. Warum sind der Liberal-Islamische Bund und das Muslimische Forum
Deutschland nicht Mitglied der DIK?
Stehen sie unter ausländischem Einfluss, und falls ja, von wem?
Da der Liberal-Islamische Bund (LIB) und das Muslimische Forum Deutschland
(MFD) bislang nicht den in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 20
genannten Kriterien entsprechen, nahmen bisher Personen, die im LIB oder im MFD
aktiv sind, als Einzelpersönlichkeiten an der DIK als berufenes Mitglied oder
Teilnehmer an DIK-Arbeitsgruppen bzw. DIK-Veranstaltungen teil. Des
Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
25. Welche islamischen Organisationen haben im Jahr 2014 aus welchen
Haushaltstiteln des Bundeshaushalts Mittel wofür und in welcher Höhe erhalten?
Auf die beigefügte Anlage 1 wird verwiesen.
26. Welche islamischen Organisationen haben im Jahr 2015 aus welchen
Haushaltstiteln des Bundeshaushalts Mittel wofür und in welcher Höhe erhalten?
Auf die beigefügte Anlage 2 wird verwiesen.
27. Welche islamischen Organisationen haben im Jahr 2016 aus welchen
Haushaltstiteln des Bundeshaushalts Mittel wofür und in welcher Höhe erhalten?
Auf die beigefügte Anlage 3 wird verwiesen.
28. Welche islamischen Organisationen haben im Jahr 2017 aus welchen
Haushaltstiteln des Bundeshaushalts Mittel wofür und in welcher Höhe erhalten?
Auf die beigefügte Anlage 4 wird verwiesen.
29. Welche islamischen Organisationen sollen im Jahr 2018 aus welchen
Haushaltstiteln des Bundeshaushalts Mittel wofür und in welcher Höhe erhalten
(welche Zusagen wurden hierzu bereits gemacht oder in Aussicht gestellt)?
Auf die beigefügte Anlage 5 wird verwiesen.
30. Welche Positionen der IGS und von Mitgliedsorganisationen der IGS sind
der Bundesregierung bekannt zu
a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und
Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus
einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft),
c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i,
d) der Todesstrafe,
e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau,
f) Gewalt in der Ehe,
g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transsexuellen,
h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit
(bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt
beantworten)?
Die Fragen 30a bis 30h werden im Gesamtzusammenhang beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/13362 vom
21. August 2017 „Ausrichtung der schiitischen Verbände und ihre Verbindungen
zum iranischen Regime“ verwiesen.
31. Welche Positionen der DITIB und von Mitgliedsorganisationen der DITIB
sind der Bundesregierung bekannt zu
a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und
Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus
einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft),
c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i,
d) der Todesstrafe,
e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau,
f) Gewalt in der Ehe,
g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transsexuellen,
h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit
(bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt
beantworten)?
Die Fragen 31a bis 31h werden im Gesamtzusammenhang beantwortet.
DITIB ist kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden des Bundes
und der Länder. Die Bundesregierung hält keine Informationen über Positionen
des DITIB-Bundesverbandes und von Mitgliedsorganisationen der DITIB zu den
hier genannten Punkten und in dieser Systematik nach.
Ergänzend wird auf die Ergebnisse der Deutschen Islam Konferenz, deren
Mitglied DITIB in der 18. Legislaturperiode ist, hingewiesen u. a. zur vollständigen
Beachtung der deutschen Rechtsordnung und Werteordnung des Grundgesetzes,
die Erklärung gegen häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung oder die
Erklärung zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die sich gegen
Muslimfeindlichkeit, Antisemitismus und Islamismus im Sinne eines religiös
begründeten Extremismus unter Muslimen richtet.
32. Welche Positionen des Islamrates, der Islamischen Gemeinschaft Millî
Görüş (IGMG) und der Islamischen Föderation Berlin und der
Mitgliedsorganisationen von Islamrat, Islamischer Gemeinschaft Millî Görüş und
Islamischer Föderation Berlin sind der Bundesregierung bekannt zu
a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und
Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus
einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft),
c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i,
d) der Todesstrafe,
e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau,
f) Gewalt in der Ehe,
g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transsexuellen,
h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit
(bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt
beantworten)?
Die Fragen 32a bis 32h werden im Gesamtzusammenhang beantwortet.
Die Bundesregierung hält keine Informationen über Positionen der Islamischen
Gemeinschaft Millî Görüş (IGMG) zu den hier genannten Punkten und in dieser
Systematik nach. Im Beobachtungsbereich „Milli Görüş-Bewegung“ lassen sich
konkrete Äußerungen der IGMG gegen die Prinzipien der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung nicht finden.
Gleichwohl werden innerhalb der IGMG teilweise noch die vom Begründer der
„Millî Görüş“-Ideologie, Necmettin Erbakan, entwickelten Prinzipien vertreten.
Die von Erbakan geprägten Schlüsselbegriffe seines politischen Denkens sind
„Millî Görüş“ („Nationale Sicht“) und „Adil Düzen“ („Gerechte Ordnung“).
„Gerecht“ sind für Erbakan die Ordnungen, die auf „göttlicher Offenbarung“
gegründet, „nichtig“ jene, die von Menschen entworfen wurden. Gegenwärtig dominiere
mit der westlichen Zivilisation eine „nichtige“, auf Gewalt, Unrecht und
Ausbeutung der Schwachen basierende Ordnung.
Dieses „nichtige“ System müsse durch eine „gerechte Ordnung“ ersetzt werden,
die sich ausschließlich an islamischen Grundsätzen ausrichte, anstatt an von
Menschen geschaffenen und damit „willkürlichen Regeln“. Konsequenz dieser
Sichtweise ist die Ablehnung westlicher Demokratien. Erbakan propagierte – letztlich
mit globalem Anspruch – die Errichtung einer islamischen Gesellschaftsordnung.
Des Weiteren wird auf den Verfassungsschutzbericht 2016, S. 207 ff., verwiesen.
Ergänzend wird auf die Ergebnisse der DIK, deren Mitglied der Islamrat für die
Bundesrepublik Deutschland als auch die IGMG umfassender Dachverband in
der 18. Legislaturperiode ist, hingewiesen u. a. zur vollständigen Beachtung der
deutschen Rechtsordnung und Werteordnung des Grundgesetzes, die Erklärung
gegen häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung oder die Erklärung zur
Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, die sich gegen Muslimfeindlichkeit,
Antisemitismus und Islamismus im Sinne eines religiös begründeten
Extremismus unter Muslimen richtet.
33. Welche Positionen des Zentralrates der Muslime, der ATIB, der Islamischen
Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD) und von Mitgliedsorganisationen
Zentralrates der Muslime, der ATIB, der Islamischen Gemeinschaft in
Deutschland e. V. sind der Bundesregierung bekannt zu
a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und
Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus
einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft),
c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i,
d) der Todesstrafe,
e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau,
f) Gewalt in der Ehe,
g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transsexuellen,
h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit
(bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt
beantworten)?
Die Fragen 33a bis 33h werden im Gesamtzusammenhang beantwortet.
Der ZMD ist kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden des
Bundes und der Länder. Die Bundesregierung hält keine Informationen über
Positionen des ZMD zu den hier genannten Punkten und in dieser Systematik nach.
Ergänzend wird auf die Ergebnisse der DIK, deren Mitglied der ZMD in der
18. Legislaturperiode ist, u. a. zur vollständigen Beachtung der deutschen
Rechtsordnung und Werteordnung des Grundgesetzes, die Erklärung gegen häusliche
Gewalt und Zwangsverheiratung oder die Erklärung zur Förderung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts, die sich gegen Muslimfeindlichkeit,
Antisemitismus und Islamismus im Sinne eines religiös begründeten Extremismus unter
Muslimen richtet, sowie auf die im Jahr 2002 verabschiedete „Islamische Charta“
des ZMD und seiner Mitgliedsorganisationen, darunter auch die Islamische
Gemeinschaft in Deutschland e. V. (IGD), hingewiesen.
Für den Beobachtungsbereich IGD wird auf den Verfassungsschutzbericht 2016,
S. 204, verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5e verwiesen.
34. Welche Positionen des Verbandes der Islamischen Kulturzentren e. V.
(VIKZ) und von Mitgliedsorganisationen des VIKZ sind der
Bundesregierung bekannt zu
a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und
Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus
einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft),
c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i;
d) der Todesstrafe,
e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau,
f) Gewalt in der Ehe,
g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transsexuellen,
h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit
(bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt
beantworten)?
Die Fragen 34a bis 34h werden im Gesamtzusammenhang beantwortet.
Der VIKZ ist kein Beobachtungsobjekt der Verfassungsschutzbehörden des
Bundes und der Länder. Die Bundesregierung hält keine Informationen über
Positionen des VIKZ zu den hier genannten Punkten und in dieser Systematik nach.
Ergänzend wird auf die Ergebnisse der DIK, deren Mitglied der VIKZ in der
18. Legislaturperiode ist, hingewiesen u. a. zur vollständigen Beachtung der
deutschen Rechtsordnung und Werteordnung des Grundgesetzes, die Erklärung gegen
häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung oder die Erklärung zur Förderung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts, die sich gegen Muslimfeindlichkeit,
Antisemitismus und Islamismus im Sinne eines religiös begründeten Extremismus unter
Muslimen richtet.
35. Welche Positionen der Ahmadiyya Muslim Jamaat (AMJ) und der Lahore-
Ahmadiyya-Bewegung zur Verbreitung islamischen Wissens und ihrer
Mitgliedsorganisationen sind der Bundesregierung bekannt zu
a) den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung,
b) den Grundrechten, insbesondere der Meinungs-, Presse- und
Religionsfreiheit (einschließlich des Rechts zur Konversion und zum Austritt aus
einer Glaubens- bzw. Religionsgemeinschaft),
c) der Haltung zu Juden, Christen, Aleviten oder Bahá’i;
d) der Todesstrafe,
e) der Gleichberechtigung von Mann und Frau,
f) Gewalt in der Ehe,
g) den Menschenrechten von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und
Transsexuellen,
h) dem Recht Israels auf Existenz, Selbstverteidigung und Sicherheit
(bitte Buchstabe für Buchstabe einzeln und nach Organisationen getrennt
beantworten)?
Die Fragen 35a bis 35h werden im Gesamtzusammenhang beantwortet.
Die AMJ und die Lahore-Ahmadiyya-Bewegung zur Verbreitung islamischen
Wissens sind keine Beobachtungsobjekte der Verfassungsschutzbehörden des
Bundes und der Länder. Die Bundesregierung hält daher keine Informationen
über Positionen der AMJ und der Lahore-Ahmadiyya-Bewegung zur Verbreitung
islamischen Wissens und zu den hier genannten Punkten und in dieser Systematik
nach.
Ergänzend wird auf die Ergebnisse der DIK, deren Mitglied die AMJ in der
18. Legislaturperiode ist, hingewiesen u. a. zur vollständigen Beachtung der
deutschen Rechtsordnung und Werteordnung des Grundgesetzes, die Erklärung gegen
häusliche Gewalt und Zwangsverheiratung oder die Erklärung zur Förderung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts, die sich gegen Muslimfeindlichkeit,
Antisemitismus und Islamismus im Sinne eines religiös begründeten Extremismus unter
Muslimen richtet. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
Anlage 1
Die Auflistung ist nicht abschließend und stellt keine Einordnung von Trägern als islamische Organisationen
seitens der Bundesregierung dar. In der Regel werden Organisationen und Institutionen unabhängig von ihrem
religiösen Hintergrund gefördert. Daher erfolgt diesbezüglich auch keine statistische Erfassung. Aus diesem
Grund ist es nicht möglich, Projekte islamischer Organisationen hier abschließend aufzuführen.
Soweit Zuwendungen an die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. aufgeführt sind, erfolgt dies aufgrund der
Mitgliedschaft des Verbandes in der Deutschen Islam Konferenz in der 18. Legislaturperiode. Nach Kenntnis der
Bundesregierung sieht sich die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. nicht als islamische Organisation.
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2014 in Euro
0603 684 12 DITIB - Türkisch
Islamische Union d. Anstalt f.
Religion e. V. Abt.
Bildungs- u. Kulturarbeit
Durchführung von Integrationskursen
nach der Integrationskursverordnung
235.304,97
0603 684 12 Muslimisches Frauen-
und
Familienbildungswerk Köln - e. V.
Durchführung von Integrationskursen
nach der Integrationskursverordnung
304.633,64
0603 684 14 Begegnungs- und
Fortbildungszentrum
muslimischer Frauen e. V. Köln
Das Projekt DIALOG PROAKTIV hat
erwachsenen Drittstaatsangehörigen
durch gezielte Dialogarbeit notwendige
interreligiöse und interkulturelle
Kompetenzen vermittelt. Der Ansatz war
konfliktpräventiv / proaktiv.
Projektort: Köln
Förderzeitraum: 18.06.12 - 30.06.15)
Kofinanzierung AMIF
22.854,75
0603 684 14 Alevitische Gemeinde
Deutschland e. V.
Vorintegrationsprojekt in der Türkei:
"Meine neue Heimat"
Förderzeitraum: 01.11.11 - 31.10.14
Kofinanzierung AMIF
84.607,89
0603 684 14 DITIB-Bildungs- und
Begegnungsstätte Duisburg-
Marxloh e. V.
Im Projekt "Engel ist Melek" wurden
Mütter mit türkischstämmigem
Migrationshintergrund in ihrer
Erziehungskompetenz gestärkt, um die Bildung
ihrer Kinder mit Lernschwierigkeiten
bzw. Behinderung zu fördern.
Förderzeitraum: 01.09.11 - 31.08.14
29.192,40
0603 684 14 TGD - Türkische
Gemeinde in Deutschland -
Almanya Türk
Toplumu e. V.
DOSTANE - Migranten /-innen,
etablierte Organisationen und
Migrantenorganisationen in interkultureller
ehrenamtlicher Arbeit zusammenbringen.
Ziele: Interkulturelle Öffnung der
Strukturen der Engagementförderung
sowie Gewinnung von Engagierten mit
Migrationshintergrund, insbesondere
für den Bundesfreiwilligendienst.
Förderzeitraum: 01.01.2012 -
31.12.2014
Kofinanzierung AMIF
35.880,94
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2014 in Euro
0603 684 14 TGD - Türkische
Gemeinde in Deutschland -
Almanya Türk
Toplumu e. V.
Strukturförderung der TGD um diese in
die Lage zu versetzen, sich als
kontinuierlicher und kompetenter
Ansprechpartner des Bundes in Fragen der
Integrationsförderung zu etablieren.
Förderzeitraum: 01.11.13 - 31.10.16
110.062,31
0603 684 14 TGD - Türkische
Gemeinde in Deutschland -
Almanya Türk
Toplumu e. V.
Wenn Bilder meine Sprache wären -
Mediale Darstellung muslimischen
Lebens im Diskurs. Das Projekt soll die
Darstellung über den Islam und die
Muslime in Deutschland analysieren,
junge Muslime befähigen und
Medienvertreter sensibilisieren.
Förderzeitraum: 01.01.14 - 31.12.14
83.165,04
0603 684 14 TGD - Türkische
Gemeinde in Deutschland -
Almanya Türk
Toplumu e. V.
Vorintegrationsprojekt:
Interkultureller Dialog und
Einwanderungsberatung. Türkeistämmige
Einwanderungskandidaten sollten im
Rahmen der Familienzusammenführung
mit interkulturellen Seminarmodulen
mit integrierter Vermittlung von
deutschen Fachbegriffen auf die
Einwanderung in Deutschland vorbereitet
werden.
Förderzeitraum: 01.10.14 - 30.09.14
Kofinanzierung AMIF
103.941,05
1101 685 11 DITIB-Türkisch
Islamische Gemeinde zu
MARKTRED-WITZ
e. V.
Bereitstellung von 1 Bürgerarbeitsplatz
im Rahmen der Beschäftigungsphase
des Modellprojektes "Bürgerarbeit",
Laufzeit: 01.02.2012 bis 31.12.2014
12.946,56
1101 685 11 DITIB-Türkisch
Islamische Gemeinde zu
Weissenburg e. V.
Bereitstellung von 1 Bürgerarbeitsplatz
im Rahmen der Beschäftigungsphase
des Modellprojektes "Bürgerarbeit",
Laufzeit: 01.10.2011 bis 30.09.2014
6.484,69
1101 685 11 DITIB-Türkisch
Islamische Gemeinde zu Soest
e. V.
Bereitstellung von 2
Bürgerarbeitsplätzen im Rahmen der
Beschäftigungsphase des Modellprojektes
"Bürgerarbeit",
Laufzeit: 01.01.2012 bis 31.12.2014
22.248,00
1101 685 11 Türkische Islamische
Union der Anstalt für
Religion e. V.
Bereitstellung von 1 Bürgerarbeitsplatz
im Rahmen der Beschäftigungsphase
des Modellprojekts "Bürgerarbeit",
Laufzeit: 01.03.2012 bis 31.12.2014
12.553,34
1101 685 11 Bündnis islamischer
Gemeinden in Bielefeld e. V.
Bereitstellung von 2
Bürgerarbeitsplätzen im Rahmen der
Beschäftigungsphase des Modellprojekts
"Bürgerarbeit",
Laufzeit: 01.12.2011 bis 30.11.2014
4.320,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2014 in Euro
1702 684 01 Bund der Alevitischen
Jugend in Deutschland
Infrastrukturförderung Jugendverband 41.299,91
1703 684 11 –
Freiwilligendienste
Türkische Gemeinde in
Deutschland
Der Träger bekam die entsprechenden
Haushaltsmittel nur für die Förderung
der pädagogischen Begleitung im FSJ
einschließlich besonderer Förderbedarf
130.400,00
1703 684 11 –
Freiwilligendienste
Türkische Gemeinde in
Berlin-Brandenburg
Der Träger bekam die entsprechenden
Haushaltsmittel nur für die Förderung
der pädagogischen Begleitung im FSJ
einschließlich besonderer Förderbedarf
88.000,00
1703 684 11 –
Freiwilligendienste
Türkische Gemeinde
Niedersachsen
Der Träger bekam die entsprechenden
Haushaltsmittel nur für die Förderung
der pädagogischen Begleitung im FSJ
einschließlich besonderer Förderbedarf
93.200,00
1703 684 14 –
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Muslim Gemeinde e. V.
Kulturzentrum
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer
bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der
Freiwilligen.
3.600,00
1703 684 14 –
BFD
Islamisches Zentrum
Dresden e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer
bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der
Freiwilligen.
6.400,00
1703 684 14 –
BFD
Türkische Gemeinde in
Deutschland e. V. (TGD)
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer
bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der
Freiwilligen.
1.200,00
1703 684 14 –
BFD
Türkischer Bund in
Berlin-Brandenburg e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer
bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der
Freiwilligen.
1.200,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2014 in Euro
1703 684 14 –
BFD
Alevitischer Kultur,
Sozial und Sportverein
Paderborn e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer
bestimmten Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der
Freiwilligen.
1.200,00
1702 684 04 –
"Initiative
Demokratie stärken"
DITIB Landesverband
Hamburg
Ziel des Projektes ist es, ein
demokratisches Wertebewusstsein bei jungen
Menschen zu verankern und deren
Teilhabe an der Gesellschaft zu stärken.
Dazu sollen Jugendleiterinnen- und
Jugendleiter für die Befähigung zur
(vernetzten) Jugendarbeit in
Moscheegemeinden ausgebildet werden, um
Jugendlichen
Konfliktlösungsmechanismen näher zur bringen und ihr
Selbstbewusstsein zu stärken.
117.214,00
1702 684 04 –
"TOLERANZ
FÖRDERN -
KOMPETENZ
STÄRKEN"
Türkische Gemeinde in
Deutschland
Ziel der Kampagne ist es alltagsnahe
Portraits von Jugendlichen mit
unterschiedlichen Lebensweisen abzubilden.
Dabei wird neben der eigenen
Religiosität auch ihre Beziehungen zu Familie,
zu Freunden oder zur Schule
dargestellt. Die Jugendlichen bestimmen die
inhaltlichen Schwerpunktsetzungen
Ihrer eigenen Porträts selbst.
52.779,00
1702 684 04 –
"TOLERANZ
FÖRDERN -
KOMPETENZ
STÄRKEN"
Türkische Gemeinde
Baden-Württemberg
Mit der Durchführung eines
Jugendkongresses mit und für Jugendliche mit
Migrationshintergrund im Raum
Stuttgart wurde eine Plattform für junge
Menschen geschaffen, um mit Politik
in jugendgerechter Form zu
diskutieren, Handlungsbedarfe zu erkennen und
Handlungsstrategien auf
unterschiedlichen politischen Ebenen festzulegen.
80.675,00
3002 685 41 TGD-Türkische
Gemeinde in Deutschland-
Almanya Türk Toplumu
e. V.
Förderung von außerschulischen
Maßnahmen: Mein Land - Zeit für Zukunft
im Rahmen des Förderprogramms
„Kultur macht stark. Bündnisse für
Bildung“
496.469,00
Anlage 2
Die Auflistung ist nicht abschließend und stellt keine Einordnung von Trägern als islamische Organisationen
seitens der Bundesregierung dar. In der Regel werden Organisationen und Institutionen unabhängig von ihrem
religiösen Hintergrund gefördert. Daher erfolgt diesbezüglich auch keine statistische Erfassung. Aus diesem
Grund ist es nicht möglich, Projekte islamischer Organisationen hier abschließend aufzuführen.
Soweit Zuwendungen an die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. aufgeführt sind, erfolgt dies aufgrund der
Mitgliedschaft des Verbandes in der Deutschen Islam Konferenz in der 18. Legislaturperiode. Nach Kenntnis der
Bundesregierung sieht sich die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. nicht als islamische Organisation.
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2015 in Euro
0601 685 19 Türkische Gemeinde in
Deutschland e. V.
Unser Land braucht uns!
Etablierung des
Bundesfreiwilligendienstes in muslimischen Gemeinden
und Migrantenorganisationen
(Erarbeitung einer gemeinsamen Strategie)
47.370,00
0603 684 12 DITIB - Türkisch
Islamische Union d. Anstalt
f. Religion e. V. Abt.
Bildungs- u. Kulturarbeit
Durchführung von Integrationskursen
nach der Integrationskursverordnung
220.303,58
0603 684 12 Muslimisches Frauen-
und
Familienbildungswerk Köln - e. V.
Durchführung von Integrationskursen
nach der Integrationskursverordnung
245.841,46
0603 684 14 Begegnungs- und
Fortbildungszentrum
muslimischer Frauen e. V.
Köln
Das Projekt "DIALOG PROAKTIV"
hat erwachsenen Drittstaatsangehörigen
durch gezielte Dialogarbeit notwendige
interreligiöse und interkulturelle
Kompetenzen vermittelt. Der Ansatz war
konfliktpräventiv / proaktiv.
Projektort: Köln
Förderzeitraum: 18.06.12 - 30.06.15
Kofinanzierung AMIF
10.842,25
0603 684 14 Begegnungs- und
Fortbildungszentrum
muslimischer Frauen e. V.
Köln
Für die Etablierung einer
Willkommens- / Anerkennungskultur und um
Konflikten auf interkultureller/-
religiöser Ebene vorzubeugen, bietet das
BFMF für Drittstaatsangehörige und
Aufnahmegesellschaft Bildung,
Begegnung und Beratung an.
Projektort: Köln
Förderzeitraum: 30.06.15 - 29.06.18
(Kofinanzierung AMIF)
23.328,90
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2015 in Euro
0603 684 14 Union der TÜRKI-
SCHEN und ISLAMI-
SCHEN Vereine in
Krefeld und Umgebung
e. V.
Projekt "Jugend. Dialog. Religionen".
Hauptziele des Projektes waren bei den
Jugendlichen mit Migrationshintergrund
ein Demokratiebewusstsein zu
entwickeln, einen differenzierten Umgang
mit Fragen von Identität, Religion und
Gesellschaft zu vermitteln mit dem Ziel
die gesellschaftliche Partizipation der
Jugendlichen in Form von
Qualifizierungsmaßnahmen zu stärken.
Projektort: Krefeld
Förderzeitraum: 01.01.15 - 31.12.15
41.180,90
0603 684 14 Alevitische Gemeinde
Deutschland e. V.
Das 3-jährige Projekt "PROFEM" zielt
auf die Aktivierung des
bürgerschaftlichen Engagements, die Förderung der
Teilhabe und universeller Werte von
ehrenamtlichen Aktiven in bundesweit
147 Organisationen
Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18
Kofinanzierung AMIF
11.000,00
0603 684 14 Alevitische Gemeinde
Deutschland e. V.
Multiplikatorenschulung:
"PROFEM für Bildungslotsen". Die
Schulungen widmeten sich dem
Training von Bildungslotsen,
Bildungslotsinnen, und sollten das Repertoire der
Vereinsarbeit und der
Professionalisierung dieser Vereinsarbeit langfristig um
das wichtige Thema Bildung erweitern.
Förderzeitraum: 01.10.15 - 31.12.15
13.739,37
0603 684 14 Alevitische Gemeinde
Deutschland e. V.
Vorintegrationsprojekt in der Türkei:
Das Projekt "Neue Heimat" dient der
Vorintegration von Menschen, die aus
der Türkei nach Deutschland einreisen.
Hierbei werden vielfältige
Informationen zur neuen Heimat und dem Leben
und den Werten in Deutschland
weitergegeben.
Förderzeitraum: 01.01.15 - 31.12.17
Kofinanzierung AMIF
57.000,00
0603 684 14 DITIB-Bildungs- und
Begegnungsstätte
Duisburg-Marxloh e. V.
ALMAN / Akzeptanz fördern -
Loyalität stärken - Migration akzeptieren -
Anerkennung zeigen - Neues
annehmen: Faktenwissen über gelungene
Integration vorurteilsbelasteten
Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft
vermitteln.
Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18
15.247,52
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2015 in Euro
0603 684 14 TGD - Türkische
Gemeinde in Deutschland -
Almanya Türk
Toplumu e. V.
Strukturförderung der TGD um diese in
die Lage zu versetzen, sich als
kontinuierlicher und kompetenter
Ansprechpartner des Bundes in Fragen der
Integrationsförderung zu etablieren.
Förderzeitraum: 01.11.13 - 31.10.16
110.062,31
0635 684 02 Türkische Gemeinde in
Deutschland
Zuweisung an das BMFSFJ für
Demokratie leben „Präventionsnetzwerk für
religiös begründeten Extremismus“
25.000,00
1101 685 11 DITIB-Türkisch
Islamische Gemeinde zu Soest
e. V.
Bereitstellung von 2
Bürgerarbeitsplätzen im Rahmen der
Beschäftigungsphase des Modellprojektes
"Bürgerarbeit",
Laufzeit: 01.01.2012 bis 31.12.2014
51,70
(Abschlusszahlung)
1702 684 01 Bund der Alevitischen
Jugend in Deutschland
Infrastrukturförderung Jugendverband 41.300,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
i, Slam e. V. Förderung eines Kunstwettbewerbs für
Jugendliche
73.122,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Aktionsbündnis
muslimischer Frauen in
Deutschland e. V.
Förderung der Veranstaltung
"Diskriminierung und Bildungsdefizite als
Nährboden für Abgrenzung und
Radikalisierung"
15.295,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
DITIB Nord: Islamische
Religionsgemeinschaft
DITIB Hamburg und
Schleswig-Holstein e. V.
(IRG-DITIB-Nord)
Förderung zivilgesellschaftlichen
Engagements durch Vernetzung von
muslimischen Jugendlichen mit Schulen und
Kommunen "Mein Weg! Jugend vor
Ort"
127.000,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Islamisches
Wissenschafts- und
Bildungsinstitut e. V.
Förderung der Aufklärung von Imamen,
Lehrerinnen und Lehrern über Gefahren
und Tätigkeiten salafistischer Gruppe in
Hamburg-Harburg, Aufbau
Beratungsstelle
129.909,40
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
SV Genc Osman
Duisburg e. V.
Stärkung von sozial, schulisch und
familiär benachteiligten Jugendlichen
durch Erlernen von gewaltfreien
Handlungsmustern und Erkennen von
Wirkungs- und Ansprachemustern extremer
Gruppierungen
126.712,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2015 in Euro
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Bündnis der Islamischen
Gemeinden in
Norddeutschland e. V.
Angehörige gefährdeter Jugendlicher,
Imame und weitere Schlüsselpersonen
sollen Gefahren und Nutzen sozialer
Medien im Zusammenhang mit
Rekrutierungsversuchen und Radikalisierung
junger Menschen beurteilen und
abschätzen lernen.
39.854,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
SCHURA - Islamische
Religionsgemeinschaft
Bremen e. V.
Etablierung einer Anlaufstelle für
Jugendliche, Lehrer, Eltern und
Funktionsträger in Gemeinden zur
Vorbeugung und zum Umgang mit
Radikalisierungstendenzen
21.666,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
DITIB Türkisch-
Islamische Union der Anstalt
für Religion e. V.
Erprobung des Aufbaus und Stärkung
der Jugendarbeit in DITIB Gemeinden
in sechs Bundesländern, Errichtung
einer Präventionshotline für DITIB
Gemeinden im gesamten Bundesgebiet
68.503,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Deutsch-Islamischer
Vereinsverband Rhein-
Main e. V. (DIV)
Präventionsmaßnahmen gegen
Radikalisierung durch pädagogische
Intervention und Mitwirkung von Imamen
gegen radikal islamistisches Gedankengut
19.418,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Zentralrat der Muslime
in Deutschland e. V.
Modellprojekte in vier Städten nach
dem US-amerikanischen "Safer Space-
Ansatz" zur Prävention der
Radikalisierung von Jugendlichen und Stärkung
deren Motivation, in der
demokratischen Gesellschaft zu partizipieren
31.452,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
MINA - Muslimisches
Frauenbildungszentrum
e. V.
Radikal nett und engagiert!! Förderung
von Unterrichtsmodulen zur Reflektion
religiöser und politischer Standpunkte
7.660,00
1703 684 11 Türkische Gemeinde in
Berlin-Brandenburg
Förderung der pädagogischen
Begleitung im FSJ einschließlich besonderer
Förderbedarf
249.824,00
1703 684 11 Türkische Gemeinde
Niedersachsen
Förderung der pädagogischen
Begleitung im FSJ einschließlich besonderer
Förderbedarf
92.826,00
1703 684 14 –
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Muslim Gemeinde e. V.
Kulturzentrum
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
7.200,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2015 in Euro
1703 684 14 -
BFD
Alevitischer Kultur,
Sozial und Sportverein
Paderborn e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
8.000,00
1703 684 21 –
ESF-Programm
"Stark im Beruf -
Mütter mit
Migrationshintergrund
steigen ein"
Türkische Gemeinde
Baden-Württemberg e. V.
Ziel des ESF-Programms "Stark im
Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund
steigen ein" ist es, erwerbsfähige Mütter
mit Migrationshintergrund nachhaltig in
existenzsichernde Beschäftigung zu
bringen. Die Teilnehmerinnen werden
auf ihrem Weg in eine Beschäftigung
individuell begleitet und der Zugang zu
vorhandenen Angeboten zur
Arbeitsmarktintegration verbessert.
46.676,65
1703 684 21 –
ESF-Programm
"Stark im Beruf -
Mütter mit
Migrationshintergrund
steigen ein"
Türkische Gemeinde in
Schleswig-Holstein
Ziel des ESF-Programms "Stark im
Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund
steigen ein" ist es, erwerbsfähige Mütter
mit Migrationshintergrund nachhaltig in
existenzsichernde Beschäftigung zu
bringen. Die Teilnehmerinnen werden
auf ihrem Weg in eine Beschäftigung
individuell begleitet und der Zugang zu
vorhandenen Angeboten zur
Arbeitsmarktintegration verbessert.
42.080,40
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Deutschland e. V.
Mit der Entwicklung und Umsetzung
von Empowermentstrategien mit
Migrant -innen(-Organisationen) wurde
das Ziel verfolgt, eine gleichberechtigte
Partizipation an der Gestaltung einer
diversitygerechten demokratischen
Gesellschaft in Kooperation mit etablierten
Akteuren zu fördern.
200.000,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde
Baden-Württemberg
Das Projekts „Andrej ist anders und
Selma liebt Sandra“ soll LSBTTIQ
(lesbischen, schwulen, bisexuellen,
transsexuellen, trans-gender, intersexuellen
und queeren) -Jugendlichen aus eher
traditionell geprägten Migranten und
Migrantinnen-Communities
Möglichkeiten eröffnen, ihre sexuelle
Orientierung und geschlechtliche Identität in
ihrem sozialen Umfeld leben zu können.
130.000,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2015 in Euro
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Hamburg und
Umgebung e. V.
Entwicklung effektiver und innovativer
Präventionsformate der
Auseinandersetzung mit modernen Formen des
Antisemitismus, die den unterschiedlichen
kulturellen Hintergründen von
Jugendlichen gerecht werden, in Form der
Begegnung und Zusammenarbeit von
jüdischen, türkisch- und arabischstämmigen
Jugendliche sowie Jugendlichen ohne
Migrationshintergrund.
30.998,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Deutschland Berlin
Aufbau eines Präventionsnetzwerkes
gegen religiös begründeten
Extremismus unter Berücksichtigung der
Strukturen und Ausgangssituationen der
Verbände sowie ihre konsequente
Beteiligung an der Projektentwicklung und
Gestaltung des Prozesses. Organisation
von bedarfsgerechten Fortbildungen,
Suche nach Netzwerkpartnern für die
Verbände und gezielte
Projektenwicklungsworkshops zur Gewährleistung
von Nachhaltigkeit der präventiven
Arbeit nach Auslaufen der
Projektförderung.
30.998,00
3002 685 41 TGD-Türkische
Gemeinde in Deutschland-
Almanya Türk Toplumu
e. V.
Förderung von außerschulischen
Maßnahmen: Mein Land - Zeit für Zukunft
im Rahmen des Förderprogramms
„Kultur macht stark. Bündnisse für
Bildung“
520.882,00
Anlage 3
Die Auflistung ist nicht abschließend und stellt keine Einordnung von Trägern als islamische Organisationen
seitens der Bundesregierung dar. In der Regel werden Organisationen und Institutionen unabhängig von ihrem
religiösen Hintergrund gefördert. Daher erfolgt diesbezüglich auch keine statistische Erfassung. Aus diesem
Grund ist es nicht möglich, Projekte islamischer Organisationen hier abschließend aufzuführen.
Soweit Zuwendungen an die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. aufgeführt sind, erfolgt dies aufgrund der
Mitgliedschaft des Verbandes in der Deutschen Islam Konferenz in der 18. Legislaturperiode. Nach Kenntnis der
Bundesregierung sieht sich die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. nicht als islamische Organisation.
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro
0413 684 01 Türkisch-Islamische
Union der Anstalt für
Religion (DITIB) Köln
e. V.;
Kooperationspartner:
AMJ, VIKZ, IGBD und
ZRMD
Strukturaufbau und Unterstützung von
Ehrenamtlichen in den
Moscheegemeinden für die Flüchtlingshilfe durch
die muslimischen Verbände der DIK
(SUEM-DIK);
Teilprojekt „Koordinierungsstelle und
hauptamtliche Flüchtlingsbeauftragte“
552.885,00
0601 68519 Begegnungs- und
Fortbildungszentrum
muslimischer Frauen e. V.
(BFMF)
Flüchtlingsarbeit von Muslim/innen -
passgenau, empathisch, integrativ
224.713,25
0601 685 19 Türkisch-Islamische
Union der Anstalt für
Religion (DITIB) Köln
e. V.;
Kooperationspartner:
AMJ, VIKZ, IGBD und
ZRMD
Strukturaufbau und Unterstützung von
Ehrenamtlichen in den
Moscheegemeinden für die Flüchtlingshilfe durch
die muslimischen Verbände der DIK
(SUEM-DIK);
Teilprojekt „Ehrenamtspauschale und
Miniprojekte“
333.160,00
0601 685 19 Türkische Gemeinde in
Deutschland e. V.
Implementierung des
Bundesfreiwilligendienstes in muslimischen
Gemeinden und Migrantenorganisationen durch
Beratung und Vernetzung
130.515,49
0601 685 19 Türkische Gemeinde in
Deutschland e. V.
Heimat teilen - Teilhabe durch
Orientierung
Das Projekt verfolgt das Ziel, in den
Strukturen der TGD tätige
Ehrenamtliche sowie auch hauptamtliche
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der TGD in
ihrer Arbeit mit geflüchteten Menschen
zu qualifizieren sowie die
Flüchtlingsarbeit der beteiligten Landesverbände
weiter auszubauen.
280.791,48
0601 686 11 Türkische Gemeinde in
Schleswig-Holstein e. V.
Zuwendung Bundesprogramm
Zusammenhalt durch Teilhabe, Modellprojekt
„Feuerwehrprojekt
41.215,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro
0603 684 12 DITIB - Türkisch
Islamische Union d. Anstalt f.
Religion e. V. Abt.
Bildungs- u. Kulturarbeit
Durchführung von Integrationskursen
nach der Integrationskursverordnung
252.603,19
0603 684 12 Muslimisches Frauen-
und
Familienbildungswerk Köln - e. V.
Durchführung von Integrationskursen
nach der Integrationskursverordnung
960.332,07
0603 684 14 Begegnungs- und
Fortbildungszentrum
muslimischer Frauen e. V.
Köln
Für die Etablierung einer
Willkommens- / Anerkennungskultur und um
Konflikten auf interkultureller/-
religiöser Ebene vorzubeugen, bietet das
BFMF für Drittstaatsangehörige und
Aufnahmegesellschaft Bildung,
Begegnung und Beratung an.
Projektort: Köln
Förderzeitraum: 30.06.15 - 29.06.18
(Kofinanzierung AMIF)
47.120,82
0603 684 14 Alevitische Gemeinde
Deutschland e. V.
Das 3-jährige Projekt "PROFEM" zielt
auf die Aktivierung des
bürgerschaftlichen Engagements, die Förderung der
Teilhabe und universeller Werte von
ehrenamtlichen Aktiven in bundesweit
147 Organisationen
Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18
Kofinanzierung AMIF
33.000,00
0603 684 14 Alevitische Gemeinde
Deutschland e. V.
Vorintegrationsprojekt in der Türkei:
Das Projekt "Neue Heimat" dient der
Vorintegration von Menschen, die aus
der Türkei nach Deutschland einreisen.
Hierbei werden vielfältige
Informationen zur neuen Heimat und dem Leben
und den Werten in Deutschland
weitergegeben.
Förderzeitraum: 01.01.15 - 31.12.17
Kofinanzierung AMIF
57.000,00
0603 684 14 Türkisch-Islamische
Union der Anstalt für
Religion (DITIB) Köln
e. V.;
Kooperationspartner:
AMJ, VIKZ, IGBD und
ZRMD
Strukturaufbau und Unterstützung von
Ehrenamtlichen in den
Moscheegemeinden für die Flüchtlingshilfe durch
die muslimischen Verbände der DIK
(SUEM-DIK);
Teilprojekt "Regionale und
überregionale Flüchtlingsbeauftragte"
Förderzeitraum 15.03.16 - 30.06.17
546.624,13
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro
0603 684 14 Alevitische Gemeinde
Hochsauerlandkreis
Kultur- und Cemhaus e. V.
Multiplikatorenschulung:
Professionalisierung der Vereinsarbeit der
Alevitischen Vereine in Nordrhein-Westfalen
Förderzeitraum: 01.08.16 - 31.12.16
25.167,71
0603 684 14 DITIB-Bildungs- und
Begegnungsstätte
Duisburg-Marxloh e. V.
ALMAN / Akzeptanz fördern -
Loyalität stärken - Migration akzeptieren -
Anerkennung zeigen - Neues
annehmen: Faktenwissen über gelungene
Integration vorurteilsbelasteten
Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft
vermitteln.
Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18
49.920,00
0603 684 14 TGD - Türkische
Gemeinde in Deutschland -
Almanya Türk
Toplumu e. V.
Strukturförderung der TGD um diese in
die Lage zu versetzen, sich als
kontinuierlicher und kompetenter
Ansprechpartner des Bundes in Fragen der
Integrationsförderung zu etablieren.
Förderzeitraum: 01.11.13 - 31.10.16
91.353,59
0603 684 14 TGD - Türkische
Gemeinde in Deutschland -
Almanya Türk
Toplumu e. V.
Bilanztagung der strukturgeförderten
Migrantenorganisationen am
20.10.2016
Förderzeitraum: 01.09.16 - 31.12.16
46.750,00
0603 684 14 TGD - Türkische
Gemeinde in Deutschland -
Almanya Türk
Toplumu e. V.
Strukturförderung 2.0 der TGD.
Damit die in der ersten Förderperiode
aufgebauten Strukturen nicht wieder
abgebaut werden müssen und sich die
TGD somit zurückentwickelt, wird die
TGD im Rahmen der Strukturförderung
weiterhin finanziell zu unterstützen und
dazu angeleitet finanziell unabhängig
zu werden. Daher ist es insbesondere
Ziel der Förderung, dass die TGD
vermehr als integrationspolitischer Akteur
mit einem klaren Profil auf der
Bundesebene anerkannt wird und sie sich bei
dem Ausbau der Möglichkeiten zu
politischen und gesellschaftlichen Teilhabe
einbringt. Die Unabhängigkeit von
staatlicher Förderung soll durch die
Nachwuchsarbeit und einer breit
aufgestellten Fundraisingstrategie erreicht
werden.
Förderzeitraum: 01.11.16 - 31.10.18
16.383,00
0635 684 02 Türkische Gemeinde in
Deutschland
Zuweisung an das BMFSFJ für
Demokratie leben „Präventionsnetzwerk für
religiös begründeten Extremismus“
44.644,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro
0635 684 02 RAHMA –
Muslimisches Zentrum für
Mädchen, Frauen und
Familie e. V.
„Aufklärung und (frauen-)politische
Bildung für geflüchtete Frauen und
Asylbewerberinnen
50.000,00
0635 684 02 Soziale Dienst und
Jugendhilfe gGmbH des
Zentralrats der Muslime
„Islam und Musik - Extremismus und
Anarchie"
8.000,00
0635 532 02 DITIB
Landesjugendverband Baden
„Hass im Netz entgegentreten"
Durchführung des Projekts „#Hashtag
Reloaded - Gegen Hass im Netz"
15.000,00
1101 685 11 Islamischer Kulturverein
Marktredwitz e. V.
Bereitstellung von geförderten
Arbeitsplätzen im Rahmen des
Bundesprogramms "Soziale Teilhabe am
Arbeitsmarkt".
22.137,14
1702 684 01 Bund der Alevitischen
Jugend in Deutschland
Infrastrukturförderung Jugendverband 41.300,00
1702 684 01 Bund Moslemischer
Pfadfinder und
Pfadfinderinnen Deutschlands
(BMPPD) über die
Deutsche Pfadfinderschaft
Sankt Georg (DPSG)
Infrastrukturförderung zum Aufbau
eines muslimischen Pfadfinder-
Jugendverbandes
10.000,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
i, Slam e. V. Förderung eines Kunstwettbewerbs für
Jugendliche
172.268,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
DITIB Nord: Islamische
Religionsgemeinschaft
DITIB Hamburg und
Schleswig-Holstein e. V.
(IRG-DITIB-Nord)
Förderung zivilgesellschaftlichen
Engagements durch Vernetzung von
muslimischen Jugendlichen mit Schulen und
Kommunen "Mein Weg! Jugend vor
Ort"
127.187,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Islamisches
Wissenschafts- und
Bildungsinstitut e. V.
Förderung der Aufklärung von Imamen,
Lehrerinnen und Lehrern über Gefahren
und Tätigkeiten salafistischer Gruppe in
Hamburg-Harburg, Aufbau
Beratungsstelle
130.000,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
SV Genc Osman
Duisburg e. V.
Stärkung von sozial, schulisch und
familiär benachteiligten Jugendlichen
durch Erlernen von gewaltfreien
Handlungsmustern und Erkennen von
Wirkungs- und Ansprachemustern extremer
Gruppierungen
115.593,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"!"
Bündnis der Islamischen
Gemeinden in
Norddeutschland e. V.
Angehörige gefährdeter Jugendlicher,
Imame und weitere Schlüsselpersonen
sollen Gefahren und Nutzen sozialer
Medien im Zusammenhang mit
Rekrutierungsversuchen und Radikalisierung
junger Menschen beurteilen und
abschätzen lernen.
127.400,20
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Rat muslimischer
Studierender & Akademiker
e. V. (RAMSA)
Jungen Musliminnen und Muslimen
sowie deren Kommilitoninnen und
Kommilitonen soll eine authentische und
stabile Plattform zur Erfahrung von
Vereinbarkeit von Demokratie, Islam
und Menschenrechten sowie
alternativen Narrativen bereitgestellt werden
und dadurch Dialog, Prävention und
Demokratieförderung in den
Hochschulen überprüft und institutionalisiert
werden.
104.000,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
SCHURA - Islamische
Religionsgemeinschaft
Bremen e. V.
Etablierung einer Anlaufstelle für
Jugendliche, Lehrer, Eltern und
Funktionsträger in Gemeinden zur
Vorbeugung und zum Umgang mit
Radikalisierungstendenzen
130.000,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
DITIB Türkisch-
Islamische Union der Anstalt
für Religion e. V.
Erprobung des Aufbaus und Stärkung
der Jugendarbeit in DITIB Gemeinden
in sechs Bundesländern, Errichtung
einer Präventionshotline für DITIB
Gemeinden im gesamten Bundesgebiet
130.000,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Deutsch-Islamischer
Vereinsverband Rhein-
Main e. V. (DIV)
Präventionsmaßnahmen gegen
Radikalisierung durch pädagogische
Intervention und Mitwirkung von Imamen
gegen radikal islamistisches Gedankengut
48.593,08
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Zentralrat der Muslime
in Deutschland e. V.
Modellprojekte in vier Städten nach
dem US-amerikanischen "Safer Space-
Ansatz" zur Prävention der
Radikalisierung von Jugendlichen und Stärkung
deren Motivation, in der
demokratischen Gesellschaft zu partizipieren
108.715,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
MINA - Muslimisches
Frauenbildungszentrum
e. V.
Radikal nett und engagiert!! Förderung
von Unterrichtsmodulen zur Reflektion
religiöser und politischer Standpunkte
37.640,00
1703 684 11 Türkische Gemeinde in
Berlin-Brandenburg
Förderung der pädagogischen
Begleitung im FSJ einschließlich besonderer
Förderbedarf
221.093,60
1703 684 11 Türkische Gemeinde
Niedersachsen
Förderung der pädagogischen
Begleitung im FSJ einschließlich besonderer
Förderbedarf
83.138,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro
1703 684 12 Türkisch Islamische
Union der Anstalt für
Religion (DITIB)
Patenschaftsprogramm "Menschen
stärken Menschen", Patenschaften
zwischen Geflüchteten und Einheimischen
sollen ein Ankommen und Integrieren
erleichtern. Übergeordnete Ziele sind
die Stärkung des zivilgesellschaftlichen
Zusammenhalts und die Überführung
spontaner Hilfsbereitschaft in ein
dauerhaftes bürgerschaftliches Engagement.
688.017,62
1703 684 12 Türkische Gemeinde
Deutschlands (TGD)
Patenschaftsprogramm "Menschen
stärken Menschen", Patenschaften
zwischen Geflüchteten und Einheimischen
sollen ein Ankommen und Integrieren
erleichtern. Übergeordnete Ziele sind
die Stärkung des zivilgesellschaftlichen
Zusammenhalts und die Überführung
spontaner Hilfsbereitschaft in ein
dauerhaftes bürgerschaftliches Engagement.
708.465,69
1703 684 12 Zentralrat der Muslime
(ZMD)
Patenschaftsprogramm "Menschen
stärken Menschen", Patenschaften
zwischen Geflüchteten und Einheimischen
sollen ein Ankommen und Integrieren
erleichtern. Übergeordnete Ziele sind
die Stärkung des zivilgesellschaftlichen
Zusammenhalts und die Überführung
spontaner Hilfsbereitschaft in ein
dauerhaftes bürgerschaftliches Engagement.
769.801,20
1703 684 14 –
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Ahmadiyya Muslim
Jamaat Deutschland
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
9.200,00
1703 684 14 –
BFD
Bund der Muslime in
Berlin (BMB) e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
6.000,00
1703 684 14 –
BFD
Islamische Gemeinde
Magdeburg e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
9.600,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro
1703 684 14 –
BFD
Islamische Gemeinde
Wuppertal e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
4.800,00
1703 684 14 –
BFD
Islamisches
Kulturzentrum e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
11.600,00
1703 684 14 –
BFD
Marokkanisch-
Islamische Moschee Gemeinde
e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
4.000,00
1703 684 14 –
BFD
Verein Masjid Assalam
e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
4.000,00
1703 684 14 –
BFD
Union der Türkisch-
Islamischen Kulturvereine
e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
12.800,00
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde zu
Bad Schwalbach e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
400,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde zu
Borken und Umgebung
e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
6.800,00
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde zu
Burscheid e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
6.000,00
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde zu
Idstein e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
2.400,00
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde zu
Rosenheim e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
1.200,00
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde zu
Triberg e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
1.600,00
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde Zu
Wächtersbach e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
1.600,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde zu
Waldkirch e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
800,00
1703 684 14 –
BFD
Türkische Gemeinde in
Deutschland e. V. (TGD)
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
2.000,00
1703 684 14 –
BFD
Türkische Gemeinde
Baden-Württemberg e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
6.000,00
1703 684 14 –
BFD
Türkische Gemeinde in
Hamburg und
Umgebung e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
3.600,00
1703 684 14 –
BFD
Türkische Gemeinde in
Schleswig-Holstein e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
14.400,00
1703 684 14 –
BFD
Türkische Gemeinde
Niedersachsen e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
14.000,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro
1703 684 14 –
BFD
Türkischer Bund in
Berlin-Brandenburg e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
8.000,00
1703 684 14 –
BFD
FÖTED-Föderation
Türkischer Elternvereine in
Deutschland e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
3.200,00
1703 684 14 –
BFD
Türkischer Elternverein
in Bremen e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
6.800,00
1703 684 14 –
BFD
Alevitische Jugend in
NRW e. V. (BDAJ-
NRW)
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
1.600,00
1703 684 14 –
BFD
Alevitischer Kultur,
Sozial und Sportverein
Paderborn e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im
Wege der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
16.000,00
1703 684 21 –
ESF-Programm
"Stark im Beruf -
Mütter mit
Migrationshintergrund
steigen ein"
Türkische Gemeinde
Baden-Württemberg e. V.
Ziel des ESF-Programms "Stark im
Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund
steigen ein" ist es, erwerbsfähige Mütter
mit Migrationshintergrund nachhaltig in
existenzsichernde Beschäftigung zu
bringen. Die Teilnehmerinnen werden
auf ihrem Weg in eine Beschäftigung
individuell begleitet und der Zugang zu
vorhandenen Angeboten zur
Arbeitsmarktintegration verbessert.
51.034,30
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro
1703 684 21 –
ESF-Programm
"Stark im Beruf -
Mütter mit
Migrationshintergrund
steigen ein"
Türkische Gemeinde in
Schleswig-Holstein
Ziel des ESF-Programms "Stark im
Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund
steigen ein" ist es, erwerbsfähige Mütter
mit Migrationshintergrund nachhaltig in
existenzsichernde Beschäftigung zu
bringen. Die Teilnehmerinnen werden
auf ihrem Weg in eine Beschäftigung
individuell begleitet und der Zugang zu
vorhandenen Angeboten zur
Arbeitsmarktintegration verbessert.
51.795,47
1710 684 05 Türkische Gemeinde in
Deutschland (TGD)
Unterstützung und Beratung von
LSBTTIQ mit Fluchterfahrung
199.988,00
1710 684 05 DITIB e. V. sowie
Projektkooperationspartner
AMJ, VIKZ, IGBD und
ZRMD
Strukturaufbau und Unterstützung von
Ehrenamtlichen in den
Moscheegemeinden für die Flüchtlingshilfe durch
die muslimischen Verbände der DIK
(SUEM-DIK)Teilprojekt
„Koordinierungsstelle und hauptamtliche
Flüchtlingsbeauftragte
552.885,00
1710 684 10 DITIB e. V. sowie
Projektkooperationspartner
AMJ, VIKZ, IGBD und
ZRMD
Teilprojekt „Koordinierungsstelle und
hauptamtliche Flüchtlingsbeauftragte“
552.885,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Deutschland e. V.
Mit der Entwicklung und Umsetzung
von Empowermentstrategien mit
Migrant -innen(-Organisationen) wurde das
Ziel verfolgt, eine gleichberechtigte
Partizipation an der Gestaltung einer
diversitygerechten demokratischen
Gesellschaft in Kooperation mit etablierten
Akteuren zu fördern.
200.000,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde
Baden-Württemberg
Das Projekts „Andrej ist anders und
Selma liebt Sandra“ soll LSBTTIQ
(lesbischen, schwulen, bisexuellen,
transsexuellen, trans-gender, intersexuellen
und queeren) -Jugendlichen aus eher
traditionell geprägten Migrant -innen-
Communities Möglichkeiten eröffnen,
ihre sexuelle Orientierung und
geschlechtliche Identität in ihrem sozialen
Umfeld leben zu können.
130.000,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung IST 2016 in Euro
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Hamburg und
Umgebung e. V.
Entwicklung effektiver und innovativer
Präventionsformate der
Auseinandersetzung mit modernen Formen des
Antisemitismus, die den unterschiedlichen
kulturellen Hintergründen von
Jugendlichen gerecht werden, in Form der
Begegnung und Zusammenarbeit von
jüdischen, türkisch- und arabischstämmigen
Jugendliche sowie Jugendlichen ohne
Migrationshintergrund.
118.507,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Deutschland Berlin
Aufbau eines Präventionsnetzwerkes
gegen religiös begründeten
Extremismus unter Berücksichtigung der
Strukturen und Ausgangssituationen der
Verbände sowie ihre konsequente
Beteiligung an der Projektentwicklung und
Gestaltung des Prozesses. Organisation
von bedarfsgerechten Fortbildungen,
Suche nach Netzwerkpartnern für die
Verbände und gezielte
Projektenwicklungsworkshops zur Gewährleistung
von Nachhaltigkeit der präventiven
Arbeit nach Auslaufen der
Projektförderung.
249.460,00
3002 685 41 TGD-Türkische
Gemeinde in Deutschland-
Almanya Türk Toplumu
e. V.
Förderung von außerschulischen
Maßnahmen: Mein Land - Zeit für Zukunft
im Rahmen des Förderprogramms
„Kultur macht stark. Bündnisse für
Bildung“
604.622,00
3002 685 41 TGD-Türkische
Gemeinde in Deutschland-
Almanya Türk Toplumu
e. V.
Förderung von außerschulischen
Maßnahmen: Mein Land - Zeit für Zukunft
im Rahmen des Förderprogramms
„Kultur macht stark plus" (junge,
erwachsene Flüchtlinge bis 26 Jahre)
149.162,00
Anlage 4
Die Auflistung ist nicht abschließend und stellt keine Einordnung von Trägern als islamische Organisationen
seitens der Bundesregierung dar. In der Regel werden Organisationen und Institutionen unabhängig von ihrem
religiösen Hintergrund gefördert. Daher erfolgt diesbezüglich auch keine statistische Erfassung. Aus diesem
Grund ist es nicht möglich, Projekte islamischer Organisationen hier abschließend aufzuführen.
Soweit Zuwendungen an die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. aufgeführt sind, erfolgt dies aufgrund der
Mitgliedschaft des Verbandes in der Deutschen Islam Konferenz in der 18. Legislaturperiode. Nach Kenntnis der
Bundesregierung sieht sich die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. nicht als islamische Organisation.
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
voraussichtliches
IST 2017 in Euro
0601 68519 Begegnungs- und
Fortbildungszentrum
muslimischer Frauen e. V.
(BFMF)
PEI: Musliminnen in der
Flüchtlingsarbeit - passgenau, empathisch, integrativ
246.525,56
0601 685 19 Alevitische Gemeinde
Deutschland e. V.
(AABF)
Qualifizierung von ehrenamtlichen
alevitischen Geistlichen in der Seelsorge
12.753,08
0601 685 19 Türkische Gemeinde in
Deutschland e. V.
"HEIMAT TEILEN plus"
Stärkung der TGD-Mitgliedsverbände
in ihrer Rolle als Akteure und Partner
der Flüchtlings- und Integrationsarbeit
als auch damit verbunden die
Professionalisierung und der Ausbau der
regionalen Unterstützungsangebote für
Geflüchtete und Zuwanderer durch
Miniprojekte.
298.070,70
0601 686 11 Türkische Gemeinde in
Schleswig-Holstein e. V.
Zuwendung Bundesprogramm
Zusammenhalt durch Teilhabe, Modellprojekt
„Feuerwehrprojekt“
121.990,00
0601 686 11 Türkische Gemeinde in
Baden-Württemberg
e. V.
Zusammenhalt durch Teilhabe,
Projektförderung „DEMO (Demokratie-
Empowerment in Migranten-
Organisationen für Demokratie“
94.029,77
0603 684 12 DITIB - Türkisch
Islamische Union d. Anstalt
f. Religion e. V. Abt.
Bildungs- u. Kulturarbeit
Durchführung von Integrationskursen
nach der Integrationskursverordnung
233.135,52
0603 684 12 Muslimisches Frauen-
und
Familienbildungswerk Köln - e. V.
Durchführung von Integrationskursen
nach der Integrationskursverordnung
987.156,62
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
voraussichtliches
IST 2017 in Euro
0603 684 14 Begegnungs- und
Fortbildungszentrum
muslimischer Frauen e. V.
Köln
Für die Etablierung einer
Willkommens- / Anerkennungskultur und um
Konflikten auf interkultureller/-
religiöser Ebene vorzubeugen, bietet das
BFMF für Drittstaatsangehörige und
Aufnahmegesellschaft Bildung,
Begegnung und Beratung an.
Projektort: Köln
Förderzeitraum: 30.06.15 - 29.06.18
(Kofinanzierung AMIF)
45.489,08
0603 684 14 Alevitische Gemeinde
Deutschland e. V.
Das 3-jährige Projekt "PROFEM" zielt
auf die Aktivierung des
bürgerschaftlichen Engagements, die Förderung der
Teilhabe und universeller Werte von
ehrenamtlichen Aktiven in bundesweit
147 Organisationen
Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18
Kofinanzierung AMIF
33.000,00
0603 684 14 Alevitische Gemeinde
Deutschland e. V.
Vorintegrationsprojekt in der Türkei:
Das Projekt "Neue Heimat" dient der
Vorintegration von Menschen, die aus
der Türkei nach Deutschland einreisen.
Hierbei werden vielfältige
Informationen zur neuen Heimat und dem Leben
und den Werten in Deutschland
weitergegeben.
Förderzeitraum: 01.01.15 - 31.12.17
Kofinanzierung AMIF
57.000,00
0603 684 14 Türkisch-Islamische
Union der Anstalt für
Religion (D.I.T.I.B.)
Köln e. V.
Strukturaufbau und Unterstützung von
Ehrenamtlichen in den
Moscheegemeinden für die Flüchtlingshilfe durch die
muslimischen Verbände der DIK.
Förderzeitraum 15.03.16 - 30.06.17
166.463,56
0603 684 14 Zentralrat der Muslime
in Deutschland e. V.
Multiplikatorenschulung: "Moscheen
von Morgen - Professionalisierung und
Qualifizierung von Ehrenamtlichen in
Moscheen"
Förderzeitraum: 01.08.17 - 31.12.17
30.000,00
0603 684 14 DITIB-Bildungs- und
Begegnungsstätte
Duisburg-Marxloh e. V.
ALMAN / Akzeptanz fördern -
Loyalität stärken - Migration akzeptieren -
Anerkennung zeigen - Neues
annehmen: Faktenwissen über gelungene
Integration vorurteilsbelasteten
Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft
vermitteln.
Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18
49.920,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
voraussichtliches
IST 2017 in Euro
0603 684 14 TGD - Türkische
Gemeinde in Deutschland -
Almanya Türk
Toplumu e. V.
Strukturförderung 2.0 der TGD.
Damit die in der ersten Förderperiode
aufgebauten Strukturen nicht wieder
abgebaut werden müssen und sich die
TGD somit zurückentwickelt, wird die
TGD im Rahmen der Strukturförderung
weiterhin finanziell zu unterstützen und
dazu angeleitet finanziell unabhängig zu
werden. Daher ist es insbesondere Ziel
der Förderung, dass die TGD vermehr
als integrationspolitischer Akteur mit
einem klaren Profil auf der
Bundesebene anerkannt wird und sie sich bei
dem Ausbau der Möglichkeiten zu
politischen und gesellschaftlichen Teilhabe
einbringt. Die Unabhängigkeit von
staatlicher Förderung soll durch die
Nachwuchsarbeit und einer breit
aufgestellten Fundraisingstrategie erreicht
werden.
Förderzeitraum: 01.11.16 - 31.10.18
85.418,00
0635 684 02 Türkische Gemeinde in
Deutschland
Zuweisung an das BMFSFJ für
Demokratie leben „Präventionsnetzwerk für
religiös begründeten Extremismus“
49.934,11
1702 684 01 Bund der Alevitischen
Jugend in Deutschland
Infrastrukturförderung Jugendverband 41.300,00
1702 684 01 Bund Moslemischer
Pfadfinder und
Pfadfinderinnen Deutschlands
(BMPPD) über die
Deutsche Pfadfinderschaft
Sankt Georg (DPSG)
Infrastrukturförderung zum Aufbau
eines muslimischen Pfadfinder-
Jugendverbandes
70.000,00
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
i, Slam e. V. Förderung eines Kunstwettbewerbs für
muslimische Jugendliche
137.632,00
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
DITIB Nord: Islamische
Religionsgemeinschaft
DITIB Hamburg und
Schleswig-Holstein e. V.
(IRG-DITIB-Nord)
Förderung zivilgesellschaftlichen
Engagements durch Vernetzung von
muslimischen Jugendlichen mit Schulen und
Kommunen "Mein Weg! Jugend vor
Ort"
128.600,00
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Inssan e. V. Empowerment von jungen Musliminnen
und Muslimen zwecks Umgang mit
Diskriminierungserfahrungen beim
Zugang zum Arbeitsmarkt
101.709,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
voraussichtliches
IST 2017 in Euro
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Islamisches
Wissenschafts- und
Bildungsinstitut e. V.
Förderung der Aufklärung von Imamen,
Lehrerinnen und Lehrern über Gefahren
und Tätigkeiten salafistischer Gruppe in
Hamburg-Harburg, Aufbau
Beratungsstelle
130.000,00
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
SV Genc Osman
Duisburg e. V.
Stärkung von sozial, schulisch und
familiär benachteiligten Jugendlichen
durch Erlernen von gewaltfreien
Handlungsmustern und Erkennen von
Wirkungs- und Ansprachemustern extremer
Gruppierungen
115.023,00
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Bündnis der Islamischen
Gemeinden in
Norddeutschland e. V.
Angehörige gefährdeter Jugendlicher,
Imame und weitere Schlüsselpersonen
sollen Gefahren und Nutzen sozialer
Medien im Zusammenhang mit
Rekrutierungsversuchen und Radikalisierung
junger Menschen beurteilen und
abschätzen lernen.
130.000,00
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Rat muslimischer
Studierender & Akademiker
e. V. (RAMSA)
Jungen Musliminnen und Muslimen
sowie deren Kommilitoninnen und
Kommilitonen soll eine authentische und
stabile Plattform zur Erfahrung von
Vereinbarkeit von Demokratie, Islam
und Menschenrechten sowie
alternativen Narrativen bereitgestellt werden
und dadurch Dialog, Prävention und
Demokratieförderung in den
Hochschulen überprüft und institutionalisiert
werden.
117.000,00
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
SCHURA - Islamische
Religionsgemeinschaft
Bremen e. V.
Etablierung einer Anlaufstelle für
Jugendliche, Lehrer, Eltern und
Funktionsträger in Gemeinden zur
Vorbeugung und zum Umgang mit
Radikalisierungstendenzen
130.000,00
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
DITIB Türkisch-
Islamische Union der Anstalt
für Religion e. V.
Erprobung des Aufbaus und Stärkung
der Jugendarbeit in DITIB Gemeinden
in sechs Bundesländern, Errichtung
einer Präventionshotline für DITIB
Gemeinden im gesamten Bundesgebiet
130.000,00
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Zentralrat der Muslime
in Deutschland e. V.
Modellprojekte in vier Städten nach
dem US-amerikanischen "Safer Space-
Ansatz" zur Prävention der
Radikalisierung von Jugendlichen und Stärkung
deren Motivation, in der
demokratischen Gesellschaft zu partizipieren
154.226,00
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
MINA - Muslimisches
Frauenbildungszentrum
e. V.
Radikal nett und engagiert!! Förderung
von Unterrichtsmodulen zur Reflektion
religiöser und politischer Standpunkte
37.480,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
voraussichtliches
IST 2017 in Euro
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Bündnis Marokkanische
Gemeinde
Landesverband Nordrhein-
Westfalen
Fortbildungsansätze und
Wissensvermittlung zu Präventionsstrategien gegen
islamistischen Extremismus und
Demokratiefeindlichkeit in konfliktbelasteten
Sozialräumen, Schaffen von
Netzwerkstrukturen auf kommunaler Ebene
mit Behörden und
zivilgesellschaftlichen oder kirchlichen Trägern in einer
"Kontaktgruppe Präventionsarbeit".
42.564,00
1703 684 11 Türkische Gemeinde in
Berlin-Brandenburg
Förderung der pädagogischen
Begleitung im FSJ einschließlich besonderer
Förderbedarf
219.442,38
1703 684 11 Türkische Gemeinde
Niedersachsen
Förderung der pädagogischen
Begleitung im FSJ einschließlich besonderer
Förderbedarf
96.344,68
1703 684 12 Türkisch Islamische
Union der Anstalt für
Religion (DITIB)
Patenschaftsprogramm "Menschen
stärken Menschen": Patenschaften
zwischen Geflüchteten und Einheimischen
sollen ein Ankommen und Integrieren
erleichtern. Übergeordnete Ziele sind
die Stärkung des zivilgesellschaftlichen
Zusammenhalts und die Überführung
spontaner Hilfsbereitschaft in ein
dauerhaftes bürgerschaftliches Engagement.
724.911,00
1703 684 12 Türkische Gemeinde
Deutschlands (TGD)
Patenschaftsprogramm "Menschen
stärken Menschen": Patenschaften
zwischen Geflüchteten und Einheimischen
sollen ein Ankommen und Integrieren
erleichtern. Übergeordnete Ziele sind
die Stärkung des zivilgesellschaftlichen
Zusammenhalts und die Überführung
spontaner Hilfsbereitschaft in ein
dauerhaftes bürgerschaftliches Engagement.
794.395,11
1703 684 12 Zentralrat der Muslime
(ZMD)
Patenschaftsprogramm "Menschen
stärken Menschen": Patenschaften
zwischen Geflüchteten und Einheimischen
sollen ein Ankommen und Integrieren
erleichtern. Übergeordnete Ziele sind
die Stärkung des zivilgesellschaftlichen
Zusammenhalts und die Überführung
spontaner Hilfsbereitschaft in ein
dauerhaftes bürgerschaftliches Engagement.
845.325,41
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
voraussichtliches
IST 2017 in Euro
1703 684 14 –
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Ahmadiyya Muslim
Jamaat Deutschland
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
2.800,00
1703 684 14 –
BFD
Bund der Muslime in
Berlin (BMB) e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
8.400,00
1703 684 14 –
BFD
Islamische Gemeinde
Magdeburg e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
18.400,00
1703 684 14 –
BFD
Islamisches
Kulturzentrum e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
400,00
1703 684 14 –
BFD
Marokkanisch-
Islamische Moschee Gemeinde
e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
9.600,00
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde
Büdingen e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
1.200,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
voraussichtliches
IST 2017 in Euro
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde zu
Borken und Umgebung
e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
7.600,00
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde zu
Burscheid e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
8.400,00
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde zu
Harsewinkel e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
1.200,00
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde zu
Idstein e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
2.400,00
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde zu
Rosenheim e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
3.200,00
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde zu
Triberg e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
3.200,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
voraussichtliches
IST 2017 in Euro
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde Zu
Wächtersbach e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
4.400,00
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde zu
Waldkirch e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
8.800,00
1703 684 14 –
BFD
Türkische Gemeinde
Baden-Württemberg e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
10.400,00
1703 684 14 –
BFD
Türkische Gemeinde in
Hamburg und
Umgebung e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
1.600,00
1703 684 14 –
BFD
Türkische Gemeinde in
Schleswig-Holstein e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
12.400,00
1703 684 14 –
BFD
Türkische Gemeinde
Niedersachsen e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
12.000,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
voraussichtliches
IST 2017 in Euro
1703 684 14 –
BFD
Türkischer Bund in
Berlin-Brandenburg e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
15.600,00
1703 684 14 –
BFD
FÖTED-Föderation
Türkischer Elternvereine in
Deutschland e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
2.400,00
1703 684 14 –
BFD
Türkischer Elternverein
in Bremen e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
4.800,00
1703 684 14 –
BFD
Alevitische Jugend in
NRW e. V. (BDAJ-
NRW)
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
4.800,00
1703 684 14 –
BFD
Alevitischer Kultur,
Sozial und Sportverein
Paderborn e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
10.800,00
1703 684 14 –
BFD
Bund der Alevitischen
Jugendlichen in
Deutschland e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
1.600,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
voraussichtliches
IST 2017 in Euro
1703 68421 - ESF-
Programm "Stark
im Beruf - Mütter
mit
Migrationshintergrund steigen
ein"
Türkische Gemeinde
Baden-Württemberg e. V.
Ziel des ESF-Programms "Stark im
Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund
steigen ein" ist es, erwerbsfähige Mütter
mit Migrationshintergrund nachhaltig in
existenzsichernde Beschäftigung zu
bringen. Die Teilnehmerinnen werden
auf ihrem Weg in eine Beschäftigung
individuell begleitet und der Zugang zu
vorhandenen Angeboten zur
Arbeitsmarktintegration verbessert.
51.101,15
1703 68421 - ESF-
Programm "Stark
im Beruf - Mütter
mit
Migrationshintergrund steigen
ein"
Türkische Gemeinde in
Schleswig-Holstein
Ziel des ESF-Programms "Stark im
Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund
steigen ein" ist es, erwerbsfähige Mütter
mit Migrationshintergrund nachhaltig in
existenzsichernde Beschäftigung zu
bringen. Die Teilnehmerinnen werden
auf ihrem Weg in eine Beschäftigung
individuell begleitet und der Zugang zu
vorhandenen Angeboten zur
Arbeitsmarktintegration verbessert.
51.795,47
1710 684 05 Türkische Gemeinde in
Deutschland (TGD)
Unterstützung und Beratung von
LSBTTIQ mit Fluchterfahrung
150.000,00
1710 684 07 Islamisches
Kompetenzzentrum für
Wohlfahrtswesen e. V. (IKW)
Empowermentprojekt zur islamischen
Wohlfahrtspflege mit den DIK-
Verbänden
100.000,00
1710 684 07 Türkische Gemeinde in
Deutschland (TGD)
Empowermentprojekt zur islamischen
Wohlfahrtspflege mit den DIK-
Verbänden
16.656,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Deutschland e. V.
Mit der Entwicklung und Umsetzung
von Empowermentstrategien mit
Migrant -innen(-Organisationen) wurde das
Ziel verfolgt, eine gleichberechtigte
Partizipation an der Gestaltung einer
diversitygerechten demokratischen
Gesellschaft in Kooperation mit etablierten
Akteuren zu fördern.
300.000,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde
Baden-Württemberg
Das Projekts „Andrej ist anders und
Selma liebt Sandra“ soll LSBTTIQ
(lesbischen, schwulen, bisexuellen,
transsexuellen, trans-gender, intersexuellen
und queeren) -Jugendlichen aus eher
traditionell geprägten Migrant -innen-
Communities Möglichkeiten eröffnen,
ihre sexuelle Orientierung und
geschlechtliche Identität in ihrem sozialen
Umfeld leben zu können.
128.849,95
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
voraussichtliches
IST 2017 in Euro
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Hamburg und
Umgebung e. V.
Entwicklung effektiver und innovativer
Präventionsformate der
Auseinandersetzung mit modernen Formen des
Antisemitismus, die den unterschiedlichen
kulturellen Hintergründen von
Jugendlichen gerecht werden, in Form der
Begegnung und Zusammenarbeit von
jüdischen, türkisch- und arabischstämmigen
Jugendliche sowie Jugendlichen ohne
Migrationshintergrund.
125.670,45
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Deutschland Berlin
Aufbau eines Präventionsnetzwerkes
gegen religiös begründeten
Extremismus unter Berücksichtigung der
Strukturen und Ausgangssituationen der
Verbände sowie ihre konsequente
Beteiligung an der Projektentwicklung und
Gestaltung des Prozesses. Organisation
von bedarfsgerechten Fortbildungen,
Suche nach Netzwerkpartnern für die
Verbände und gezielte
Projektenwicklungsworkshops zur Gewährleistung
von Nachhaltigkeit der präventiven
Arbeit nach Auslaufen der
Projektförderung.
275.910,54
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde
Schleswig-Holstein e. V.
Projektumsetzung über sechs Säulen
sowohl präventiv als auch intervenierend
im Bereich Islamismus und
Rechtsextremismus: Demokratie-Unterricht in
Jugendhaftanstalten, Fortbildungen für
Bedienstete der JVAs und im Bereich
ambulanter Strafmaßnahmen,
Gesprächsgruppen zur Auseinandersetzung
mit unterschiedlichen Meinungen und
dem Anregen kritischen Denkens,
intensive systemische Einzelbetreuung
radikalisierter Personen durch Theologen
und Theologinnen für den Bereich
Islamismus und Pädagogen und
Pädagoginnen / Sozialarbeiter und
Sozialarbeiterinnen für den Bereich
Rechtsextremismus, sowie Vernetzung mit
bestehenden Angeboten und Nachbetreuung
der Projektsäulen zur Effektivität und
Nachhaltigkeit des Programms.
150.761,61
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
voraussichtliches
IST 2017 in Euro
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Baden-Württemberg
(TGBW)
Das Projekt bietet Betroffenen von
Hasskommentaren verschiedene
Hilfeleistungen an. Das Projektvorhaben
offeriert dabei statistische Erhebungen
und Hintergrundwissen zur Thematik
Hate Speech, und bietet psychologische
Unterstützung zur Entlastung von
betroffenen Ehrenamtlichen sowie
praktische Reaktionsmöglichkeiten bei
virtuellen Angriffen.
76.000,00
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Baden-Württemberg
e. V.
Antrag liegt noch nicht vor. 38.000,00
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Schleswig-Holstein e. V.
Antrag liegt noch nicht vor. 31.812,77
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Deutschland e. V.
Antrag liegt noch nicht vor. 12.934,37
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Baden-Württemberg
e. V. (TGBW)
Auf Grundlage einer Befragung unter
türkeistämmigen Jugendlichen, zum
Thema ihrer Wahrnehmung zu
türkeibezogenen Konflikten und ihres Status in
Deutschland, werden mit Fachkräften
innovative pädagogische Methoden
entwickelt und erprobt, um diesen
Konflikten jugendgerecht und kreativ zu
begegnen.
99.313,36
3002 685 41 TGD-Türkische
Gemeinde in Deutschland-
Almanya Türk Toplumu
e. V.
Förderung von außerschulischen
Maßnahmen: Mein Land - Zeit für Zukunft
im Rahmen des Förderprogramms
„Kultur macht stark. Bündnisse für
Bildung“
667.027,00
3002 685 41 TGD-Türkische
Gemeinde in Deutschland-
Almanya Türk Toplumu
e. V.
Förderung von außerschulischen
Maßnahmen: Mein Land - Zeit für Zukunft
im Rahmen des Förderprogramms
„Kultur macht stark plus" (junge,
erwachsene Flüchtlinge bis 26 Jahre)
320.208,00
Anlage 5
Die Auflistung ist nicht abschließend und stellt keine Einordnung von Trägern als islamische Organisationen
seitens der Bundesregierung dar. In der Regel werden Organisationen und Institutionen unabhängig von ihrem
religiösen Hintergrund gefördert. Daher erfolgt diesbezüglich auch keine statistische Erfassung. Aus diesem
Grund ist es nicht möglich, Projekte islamischer Organisationen hier abschließend aufzuführen.
Soweit Zuwendungen an die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. aufgeführt sind, erfolgt dies aufgrund der
Mitgliedschaft des Verbandes in der Deutschen Islam Konferenz in der 18. Legislaturperiode. Nach Kenntnis der
Bundesregierung sieht sich die Türkische Gemeinde in Deutschland e. V. nicht als islamische Organisation.
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
Zusagen/
Inaussichtstellungen
2018 in Euro
0601 685 19 Alevitische Gemeinde
Deutschland e. V.
(AABF)
Qualifizierung von ehrenamtlichen
alevitischen Geistlichen in der Seelsorge
72.903,62
0601 68611 Türkische Gemeinde in
Schleswig-Holstein
e. V.
Zuwendung Bundesprogramm
Zusammenhalt durch Teilhabe, Modellprojekt
„Feuerwehrprojekt“
61.175,00
0601 68611 Türkische Gemeinde in
Baden-Württemberg
e. V.
Zusammenhalt durch Teilhabe,
Projektförderung „DEMO (Demokratie-
Empowerment in Migranten-
Organisationen für Demokratie“
119.764,73
0603 684 14 Begegnungs- und
Fortbildungszentrum
muslimischer Frauen e. V.
Köln
Für die Etablierung einer
Willkommens- / Anerkennungskultur und um
Konflikten auf interkultureller/-
religiöser Ebene vorzubeugen, bietet das
BFMF für Drittstaatsangehörige und
Aufnahmegesellschaft Bildung,
Begegnung und Beratung an.
Projektort: Köln
Förderzeitraum: 30.06.15 - 29.06.18
(Kofinanzierung AMIF)
24.469,17
0603 684 14 Alevitische Gemeinde
Deutschland e. V.
Das 3-jährige Projekt "PROFEM" zielt
auf die Aktivierung des
bürgerschaftlichen Engagements, die Förderung der
Teilhabe und universeller Werte von
ehrenamtlichen Aktiven in bundesweit
147 Organisationen
Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18
Kofinanzierung AMIF
22.000,00
0603 684 14 DITIB-Bildungs- und
Begegnungsstätte
Duisburg-Marxloh e. V.
ALMAN / Akzeptanz fördern -
Loyalität stärken - Migration akzeptieren -
Anerkennung zeigen - Neues
annehmen: Faktenwissen über gelungene
Integration vorurteilsbelasteten
Mitgliedern der Aufnahmegesellschaft
vermitteln.
Förderzeitraum: 01.09.15 - 31.08.18
34.800,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
Zusagen/
Inaussichtstellungen
2018 in Euro
0603 684 14 TGD - Türkische
Gemeinde in Deutschland
- Almanya Türk
Toplumu e. V.
Strukturförderung 2.0 der TGD.
Damit die in der ersten Förderperiode
aufgebauten Strukturen nicht wieder
abgebaut werden müssen und sich die
TGD somit zurückentwickelt, wird die
TGD im Rahmen der Strukturförderung
weiterhin finanziell zu unterstützen und
dazu angeleitet finanziell unabhängig zu
werden. Daher ist es insbesondere Ziel
der Förderung, dass die TGD vermehr
als integrationspolitischer Akteur mit
einem klaren Profil auf der
Bundesebene anerkannt wird und sie sich bei
dem Ausbau der Möglichkeiten zu
politischen und gesellschaftlichen Teilhabe
einbringt. Die Unabhängigkeit von
staatlicher Förderung soll durch die
Nachwuchsarbeit und einer breit
aufgestellten Fundraisingstrategie erreicht
werden.
Förderzeitraum: 01.11.16 - 31.10.18
76.470,00
1702 684 01 Bund Moslemischer
Pfadfinder und
Pfadfinderinnen
Deutschlands (BMPPD) über
die Deutsche
Pfadfinderschaft Sankt Georg
(DPSG)
Infrastrukturförderung zum Aufbau
eines muslimischen Pfadfinder-
Jugendverbandes
70.000,00
1702 684 01 Bund der Alevitischen
Jugend in Deutschland
Infrastrukturförderung Jugendverband 41.300,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
RAHMA -
Muslimisches Zentrum für
Mädchen, Frauen und
Familie e. V.
Beratung, Begleitung sowie
Empowerment von Mädchen und Frauen mit
muslimischen Hintergrund gegen
Rassismus und Diskriminierung
130.000,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Inssan e. V. Empowerment von jungen Musliminnen
und Muslimen zwecks Umgang mit
Diskriminierungserfahrungen beim
Zugang zum Arbeitsmarkt
95.947,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Islamisches
Wissenschafts- und
Bildungsinstitut e. V.
Förderung der Aufklärung von Imamen,
Lehrerinnen und Lehrern über Gefahren
und Tätigkeiten salafistischer Gruppe in
Hamburg-Harburg, Aufbau
Beratungsstelle
130.000,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
Zusagen/
Inaussichtstellungen
2018 in Euro
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
SV Genc Osman
Duisburg e. V.
Stärkung von sozial, schulisch und
familiär benachteiligten Jugendlichen
durch Erlernen von gewaltfreien
Handlungsmustern und Erkennen von
Wirkungs- und Ansprachemustern extremer
Gruppierungen
119.241,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Bündnis der
Islamischen Gemeinden in
Norddeutschland e. V.
Angehörige gefährdeter Jugendlicher,
Imame und weitere Schlüsselpersonen
sollen Gefahren und Nutzen sozialer
Medien im Zusammenhang mit
Rekrutierungsversuchen und Radikalisierung
junger Menschen beurteilen und
abschätzen lernen.
130.000,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Rat muslimischer
Studierender &
Akademiker e. V. (RAMSA)
Jungen Musliminnen und Muslimen
sowie deren Kommilitoninnen und
Kommilitonen soll eine authentische und
stabile Plattform zur Erfahrung von
Vereinbarkeit von Demokratie, Islam
und Menschenrechten sowie
alternativen Narrativen bereitgestellt werden
und dadurch Dialog, Prävention und
Demokratieförderung in den
Hochschulen überprüft und institutionalisiert
werden.
117.000,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
SCHURA - Islamische
Religionsgemeinschaft
Bremen e. V.
Etablierung einer Anlaufstelle für
Jugendliche, Lehrer, Eltern und
Funktionsträger in Gemeinden zur
Vorbeugung und zum Umgang mit
Radikalisierungstendenzen
130.000,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
DITIB Türkisch-
Islamische Union der
Anstalt für Religion e. V.
Erprobung des Aufbaus und Stärkung
der Jugendarbeit in DITIB Gemeinden
in sechs Bundesländern, Errichtung
einer Präventionshotline für DITIB
Gemeinden im gesamten Bundesgebiet
130.000,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Zentralrat der Muslime
in Deutschland e. V.
Modellprojekte in vier Städten nach
dem US-amerikanischen "Safer Space-
Ansatz" zur Prävention der
Radikalisierung von Jugendlichen und Stärkung
deren Motivation, in der
demokratischen Gesellschaft zu partizipieren
106.015,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
MINA - Muslimisches
Frauenbildungszentrum e. V.
Radikal nett und engagiert!! Förderung
von Unterrichtsmodulen zur Reflektion
religiöser und politischer Standpunkte
37.480,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
Zusagen/
Inaussichtstellungen
2018 in Euro
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Bündnis
Marokkanische Gemeinde
Landesverband Nordrhein-
Westfalen
Fortbildungsansätze und
Wissensvermittlung zu Präventionsstrategien gegen
islamistischen Extremismus und
Demokratiefeindlichkeit in konfliktbelasteten
Sozialräumen, Schaffen von
Netzwerkstrukturen auf kommunaler Ebene
mit Behörden und
zivilgesellschaftlichen oder kirchlichen Trägern in einer
"Kontaktgruppe Präventionsarbeit".
115.163,00
1703 684 11 Türkische Gemeinde in
Berlin-Brandenburg
Förderung der pädagogischen
Begleitung im FSJ einschließlich besonderer
Förderbedarf
140.320,00
1703 684 11 Türkische Gemeinde
Niedersachsen
Förderung der pädagogischen
Begleitung im FSJ einschließlich besonderer
Förderbedarf
57.360,00
1703 684 14 –
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Islamische Gemeinde
Magdeburg e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
400,00
1703 684 14 –
BFD
DITIB - Türkisch-
Islamische Gemeinde zu
Harsewinkel e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
3.600,00
1703 684 14 –
BFD
Türkischer Bund in
Berlin-Brandenburg
e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
11.600,00
1703 684 14 –
BFD
FÖTED-Föderation
Türkischer
Elternvereine in Deutschland
e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
1.200,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
Zusagen/
Inaussichtstellungen
2018 in Euro
1703 684 14 –
BFD
Alevitische Jugend in
NRW e. V. (BDAJ-
NRW)
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
3.200,00
1703 684 14 –
BFD
Alevitischer Kultur,
Sozial und Sportverein
Paderborn e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
3.600,00
1703 684 14 –
BFD
Bund der Alevitischen
Jugendlichen in
Deutschland e. V.
Die Förderung im BFD erfolgt im Wege
der monatlichen Erstattung von
Taschengeldern und
Sozialversicherungsbeiträgen (bis zu einer bestimmten
Höchstgrenze) für die eingesetzten
Freiwilligen sowie als Zuschuss zur
pädagogischen Begleitung der Freiwilligen.
1.200,00
1703 684 21 –
ESF-Programm
"Stark im Beruf -
Mütter mit
Migrationshintergrund
steigen ein"
Türkische Gemeinde
Baden-Württemberg
e. V.
Ziel des ESF-Programms "Stark im
Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund
steigen ein" ist es, erwerbsfähige Mütter
mit Migrationshintergrund nachhaltig in
existenzsichernde Beschäftigung zu
bringen. Die Teilnehmerinnen werden
auf ihrem Weg in eine Beschäftigung
individuell begleitet und der Zugang zu
vorhandenen Angeboten zur
Arbeitsmarktintegration verbessert.
51.169,33
1703 684 21 –
ESF-Programm
"Stark im Beruf -
Mütter mit
Migrationshintergrund
steigen ein"
Türkische Gemeinde in
Schleswig-Holstein
Ziel des ESF-Programms "Stark im
Beruf – Mütter mit Migrationshintergrund
steigen ein" ist es, erwerbsfähige Mütter
mit Migrationshintergrund nachhaltig in
existenzsichernde Beschäftigung zu
bringen. Die Teilnehmerinnen werden
auf ihrem Weg in eine Beschäftigung
individuell begleitet und der Zugang zu
vorhandenen Angeboten zur
Arbeitsmarktintegration verbessert.
51.795,47
DITIB Nord:
Islamische
Religionsgemeinschaft DITIB Hamburg
und Schleswig-
Holstein e. V. (IRG-DI-
TIB-Nord)
Förderung zivilgesellschaftlichen
Engagements durch Vernetzung von
muslimischen Jugendlichen mit Schulen und
Kommunen "Mein Weg! Jugend vor
Ort"
129.100,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
Zusagen/
Inaussichtstellungen
2018 in Euro
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Deutschland e. V.
Mit der Entwicklung und Umsetzung
von Empowermentstrategien mit
Migrant -innen(-Organisationen) wurde das
Ziel verfolgt, eine gleichberechtigte
Partizipation an der Gestaltung einer
diversitygerechten demokratischen
Gesellschaft in Kooperation mit etablierten
Akteuren zu fördern.
300.000,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde
Baden-Württemberg
Das Projekts „Andrej ist anders und
Selma liebt Sandra“ soll LSBTTIQ
(lesbischen, schwulen, bisexuellen,
transsexuellen, trans-gender, intersexuellen
und queeren) -Jugendlichen aus eher
traditionell geprägten Migrant -innen-
Communities Möglichkeiten eröffnen,
ihre sexuelle Orientierung und
geschlechtliche Identität in ihrem sozialen
Umfeld leben zu können.
130.000,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Hamburg und
Umgebung e. V.
Entwicklung effektiver und innovativer
Präventionsformate der
Auseinandersetzung mit modernen Formen des
Antisemitismus, die den unterschiedlichen
kulturellen Hintergründen von
Jugendlichen gerecht werden, in Form der
Begegnung und Zusammenarbeit von
jüdischen, türkisch- und arabischstämmigen
Jugendliche sowie Jugendlichen ohne
Migrationshintergrund.
137.600,00
1702 684 04 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Deutschland Berlin
Aufbau eines Präventionsnetzwerkes
gegen religiös begründeten
Extremismus unter Berücksichtigung der
Strukturen und Ausgangssituationen der
Verbände sowie ihre konsequente
Beteiligung an der Projektentwicklung und
Gestaltung des Prozesses. Organisation
von bedarfsgerechten Fortbildungen,
Suche nach Netzwerkpartnern für die
Verbände und gezielte
Projektenwicklungsworkshops zur Gewährleistung
von Nachhaltigkeit der präventiven
Arbeit nach Auslaufen der
Projektförderung.
126.240,00
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
Zusagen/
Inaussichtstellungen
2018 in Euro
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde
Schleswig-Holstein
e. V.
Projektumsetzung über sechs Säulen
sowohl präventiv als auch intervenierend
im Bereich Islamismus und
Rechtsextremismus: Demokratie-Unterricht in
Jugendhaftanstalten, Fortbildungen für
Bedienstete der JVAs und im Bereich
ambulanter Strafmaßnahmen,
Gesprächsgruppen zur Auseinandersetzung
mit unterschiedlichen Meinungen und
dem Anregen kritischen Denkens,
intensive systemische Einzelbetreuung
radikalisierter Personen durch Theologen
und Theologinnen für den Bereich
Islamismus und Pädagogen und
Pädagoginnen/ Sozialarbeiter und
Sozialarbeiterinnen für den Bereich
Rechtsextremismus, sowie Vernetzung mit
bestehenden Angeboten und Nachbetreuung
der Projektsäulen zur Effektivität und
Nachhaltigkeit des Programms.
296.411,59
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Baden-Württemberg
(TGBW)
Das Projekt bietet Betroffenen von
Hasskommentaren verschiedene
Hilfeleistungen an. Das Projektvorhaben
offeriert dabei statistische Erhebungen
und Hintergrundwissen zur Thematik
Hate Speech, und bietet psychologische
Unterstützung zur Entlastung von
betroffenen Ehrenamtlichen sowie
praktische Reaktionsmöglichkeiten bei
virtuellen Angriffen.
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Baden-Württemberg
e. V.
Antrag liegt noch nicht vor. 130.000,00
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Schleswig-Holstein
e. V.
Antrag liegt noch nicht vor. 130.000,00
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Deutschland e. V.
Antrag liegt noch nicht vor. 36.720,37
Kapitel Titel Empfänger der Förderung Zweck der Förderung
Zusagen/
Inaussichtstellungen
2018 in Euro
1702 68 404 –
"Demokratie
leben!"
Türkische Gemeinde in
Baden-Württemberg
e. V. (TGBW)
Auf Grundlage einer Befragung unter
türkeistämmigen Jugendlichen, zum
Thema ihrer Wahrnehmung zu
türkeibezogenen Konflikten und ihres Status in
Deutschland, werden mit Fachkräften
innovative pädagogische Methoden
entwickelt und erprobt, um diesen
Konflikten jugendgerecht und kreativ zu
begegnen.
130.000,00
3002 685 41 TGD-Türkische
Gemeinde in
Deutschland-Almanya Türk
Toplumu e. V.
Förderung von außerschulischen
Maßnahmen: Mein Land - Zeit für Zukunft
im Rahmen des Förderprogramms
„Kultur macht stark plus" (junge,
erwachsene Flüchtlinge bis 26 Jahre)
6.116,00
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]