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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Auswirkungen der Sanktionspolitik auf zivilgesellschaftliche Beziehungen zur Halbinsel Krim

Position zu zivilgesellschaftlichen Kontakten zw. Deutschland und der Halbinsel Krim bzw. zur Fortführung bestehender Städtepartnerschaften, Vergabe von Austauschstipendien sowie Visa an Bewohner der Krim bzw. der Gebiete Donezk und Luhansk, Reisen auf die Krim, Strafanzeigen wegen Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz, Details zum Auftritt der Musikgruppe Scooter auf der Halbinsel Krim, "Red Notice"-Meldungen auf Grundlage ukrainischer Haftbefehle seit 2014<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.09.2017

Antwortdauer

31 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1346929.08.2017

Auswirkungen der Sanktionspolitik auf zivilgesellschaftliche Beziehungen zur Halbinsel Krim

der Abgeordneten Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE., „Die Deutsch-Ukrainische Zusammenarbeit und die Zivilgesellschaft“ (Bundestagsdrucksachen 18/13117, 18/13361) zeigt nach Auffassung der Fragesteller sehr deutlich, wie eingeschränkt zivilgesellschaftliche Beziehungen zwischen Deutschland und der Halbinsel Krim sowie den Gebieten Donezk und Luhansk noch möglich sind und dass es diesbezüglich keinerlei Aktivitäten der Bundesregierung zur Unterstützung solcher Beziehungen gibt. So bestätigte die Bundesregierung bspw., dass die Mittel für die Ukraine allein in den von der Regierung kontrollierten Gebieten eingesetzt werden.

Am 21. Juli 2017 wurde die Wohnung von Jörg Tauss, Vorsitzender der West-Ost-Gesellschaft in Baden-Württemberg e. V. (WOG), von der Kriminalpolizei Karlsruhe mit vier Beamten des Bereichs Wirtschaftskriminalität durchsucht (Reise nach Balaklava, Neues Deutschland, 9. August 2017). Der Durchsuchungsbeschluss erfolgte nach Informationen des Betroffenen nach Anzeige durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wegen einer Krim-Reise, die die WOG im Jahr 2016 durchgeführt hatte (siehe auch Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Karlsruhe, nachlesbar unter www.russland-bruecke.de bzw. www.wog-bawue.de). Der Vorwurf lautet auf Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Vor der Reise hatte der Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft der Bundesregierung, Dr. h. c. Gernot Erler, dem Betroffenen in einer Antwort auf ein Schreiben bestätigt, dass die Sanktionen gegen Russland „laut Auswärtigem Amt (…) nur Reiseunternehmen aus der EU“ betreffen (www.russlandbruecke.de/wp-content/uploads/2017/07/WOG-Ausw%C3%A4rtiges-Amt-Krim-Tauss-Hausdurchsuchung-1-2.pdf). Ihnen sei es „nicht mehr erlaubt, Tourismusdienstleistungen auf der Krim oder in Sewastopol anzubieten“. Zugleich bestätigte Erler jedoch, dass „bei Vereinen, die das nicht gewerbsmäßig machen (…) keine Bedenken“ bestünden.

Ein weiterer Vorfall in Bezug auf die Sanktionspolitik betrifft die deutsche Musikgruppe Scooter. Nach einem Auftritt beim Musikfestival „ZBFest“ in Balaklawa nahe Sewastopol am 4. August 2017 ermittelten die ukrainischen Behörden wegen „illegaler Einreise“ (Ukraine ermittelt gegen Scooter wegen Krim-Auftritt, Deutsche Welle, 5. August 2017). Der Botschafter der Ukraine in Deutschland, Andrej Melnyk, wird in diesem Kontext mit den Worten zitiert, dass es sich um „ein Verbrechen mit schwerwiegenden rechtlichen Folgen“ und eine „gravierende Straftat“ handele, die weltweit geahndet wird. Den Musikern drohten bis zu acht Jahre Haft.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Inwieweit hat die Bundesregierung generell Einwände gegen zivilgesellschaftliche und völkerverständigende Kontakte zwischen in Deutschland und den auf der Krim lebenden Menschen und ihren Organisationen einschließlich deutschstämmiger Krim-Bewohnerinnen und -Bewohner (bitte begründen)?

2

Sollen aus Sicht der Bundesregierung Kontakte dieser Art erschwert oder stattdessen nicht sogar erleichtert werden?

3

Gibt es aus Sicht der Bundesregierung Einwände gegen die Fortführung der bestehenden Städtepartnerschaften zwischen Baden-Baden und Jalta (seit 2000), Ludwigsburg und Jevpatorija (seit 1990) sowie Heidelberg und Simferopol (seit 1991)? Wenn ja, warum, und wann und in welcher Weise hat die Bundesregierung dies den Vertretern der Städte mitgeteilt?

4

Inwieweit waren bei vom Bund geförderten Aktivitäten (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13361) deutsche Städte mit ihren Städtepartnern auf der Krim auch nach März 2014 einbezogen bzw. beteiligt (wenn ja, bitte die Aktivitäten, den Zeitraum und die zuständige Bundesbehörde nennen)?

5

Durften die Vertreterinnen und Vertreter von Partnerstädten aus Deutschland und der Krim nach dem März 2014 an deutsch-ukrainischen und/oder deutsch-russischen Städtepartnerschaftskonferenzen nach Kenntnis der Bundesregierung teilnehmen, und inwieweit hat die Bundesregierung solche Teilnahmen gefördert oder be- bzw. verhindert?

6

Besteht seitens der Bundesregierung eine Vorschrift zur Einstellung bzw. Einschränkung der Vergabe von Austauschstipendien vom Deutschen Akademischen Austauschdienst, vom Goethe-Institut und anderen vom Bund geförderten deutschen Institutionen und Stiftungen an die Bewohnerinnen und Bewohner der Halbinsel Krim sowie der nicht anerkannten „Volksrepubliken“ (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/13361)?

7

In welchem Umfang hat die Bundesregierung Bewohnerinnen und Bewohnern der Krim seit April 2014 Visa für Reisen im Zusammenhang mit Städtepartnerschaften, kulturellen, sportlichen oder Kinder- und Jugendaustauschen bzw. sonstigen Begegnungen, für Geschäftsreisen sowie für Familienangelegenheiten und sonstige private Reisen erteilt (bitte nach Reisezweck und Jahren aufschlüsseln)?

8

Wie viele Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2016 auf die Krim gereist, wie viele davon im Auftrag von Bundesbehörden oder öffentlich-rechtlichen Institutionen (getrennt nach Einreise über die Ukraine bzw. Russland bzw. Drittstaaten, aufgeschlüsselt nach Zweck der Reise)?

9

Hat die Bundesregierung Strafanzeige gegen die WOG wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz gestellt, und wenn ja, wann, und mit welcher Begründung?

10

Inwieweit spiegelt die Auskunft des von der Bundesregierung eingesetzten Koordinators für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Länder der Östlichen Partnerschaft, des Abgeordneten Dr. h. c. Gernot Erler (SPD), dass es keine Bedenken gegen eine von einem nicht gewerbsmäßig tätigen Verein organisierte Reise auf die Krim gibt, die Auffassung der Bundesregierung wieder?

11

Wie viele andere gemeinnützige Organisationen aus Deutschland haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit April 2014 bzw. seit Verhängung der Sanktionen durch die Europäische Union Reisen auf die Krim im Zusammenhang mit Städtepartnerschaften, kulturellen, sportlichen oder Kinder- und Jugendaustauschen bzw. sonstigen Begegnungen angeboten, organisiert und/oder durchgeführt, und inwiefern hatte dies für die jeweiligen Organisationen oder die in ihrem Auftrag handelnden Personen rechtliche Konsequenzen?

12

Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass auch Schülerinnen und Schüler aus Deutschland an internationalen Jugendbegegnungen auf der Krim teilnehmen (Willy Wimmer besucht Krim: „EU-Politik ist geschichtsvergessen und dumm“, Sputnik Deutschland, 26. April 2017)?

13

Hat die Bundesregierung seit März 2014 weitere Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz im Zusammenhang mit Aktivitäten auf der Krim gegen Vereine, Institutionen, Unternehmen oder Personen gestellt? Wenn ja, welche (bitte die Anzahl der Anzeigen, darunter Anzeigen gegen gemeinnützige Vereine, aufgeschlüsselt nach Jahren, und zuständige Bundesbehörde nennen)? Wie viele dieser Anzeigen führten zu Gerichtsverfahren, und wie viele führten zu Schuldsprüchen?

14

Inwieweit war der Auftritt der Musikgruppe Scooter auf der Halbinsel Krim Gegenstand von Gesprächen der Bundesregierung mit Vertreterinnen oder Vertretern der Ukraine?

15

Hat die Bundesregierung oder haben deutsche Behörden Auslieferungsersuchen gegen alle oder einzelne Mitglieder der Band Scooter erhalten? Wenn ja, a) auf welchem Weg, wann, und gegen wen, und b) wie hat sie darauf reagiert?

16

Wie viele Auslieferungsersuchen haben die Bundesregierung bzw. ihr unterstellte Behörden in den vergangenen fünf Jahren für Delikte erhalten, deren Strafbarkeit sich im Kontext völkerrechtlich umstrittener Gebiete ergibt, wie es im erwähnten Fall der Band Scooter zutrifft (bitte nach Jahren und zugrunde liegender Straftat aufschlüsseln)?

17

Wie viele „Red Notice“-Meldungen auf Grundlage ukrainischer Haftbefehle im Zusammenhang mit der aus ukrainischer Sicht illegalen Einreise in die Gebiete im Osten der Ukraine, die nicht unter Kontrolle der Regierung stehen, bzw. der Krim haben deutsche Behörden seit 2014 erhalten (bitte nach Jahren und zugrunde liegender Straftat aufschlüsseln)?

18

Informiert die Bundesregierung oder informieren ihr untergeordnete Behörden die Betroffenen solcher „Red Notice“-Meldungen? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 28. August 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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