[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 20. September 2017 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13632
18. Wahlperiode 22.09.2017
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Kerstin Andreae,
Sylvia Kotting-Uhl, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/13475 –
Tunnelhavarie an der Rheintalbahn bei Rastatt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 12. August 2017 kam es bei Bauarbeiten zum Rastatter Tunnel zu einem
Erdrutsch. In dessen Folge senkten sich Oberbau und Gleise der für den
internationalen Güterverkehr und den Personenverkehr sehr wichtigen Rheintalbahn
so ab, dass der Verkehr laut Deutsche Bahn AG (DB AG) zunächst für
mindestens zwei Wochen unterbrochen wurde. Knapp eine Woche nach dem Unglück
stellte die DB AG diesen Zeitplan selbst in Frage – insbesondere, da der Boden
immer weiter in Bewegung ist.
Die Auswirkungen für Tausende Reisende und rund 200 Güterzüge täglich sind
immens und das Krisenmanagement seitens der Deutschen Bahn AG wurde
vielfach kritisiert (DER SPIEGEL: ,,Neben der Spur“, Ausgabe 34/2017,
Seite 50 ff., manager magazin: ,,Der Buhmann ist die Deutsche Bahn“ vom
23. August 2017,
www.manager-magazin.de/unternehmen/industrie/
deutschebahn-scheitert-mit-krisenkommunikation-im-rheintal-a-1164265.html). Es ist
großem Glück zu verdanken, dass bei dieser Zugdichte nicht noch weit
Schlimmeres passiert ist und kein Zug an der Stelle entgleiste. Es sind aber auch Fragen
zur Bauweise zu stellen, weil hier nach ursprünglichen Aussagen der Deutschen
Bahn AG ein bundesweit neues Verfahren zum Einsatz gekommen ist, welches
trotz aller Beteuerungen offenbar nicht sicher war und ist. Auch ist die
Verbindung zum Bahnprojekt Stuttgart 21 zu ziehen, wo im deutlich schwierigeren
geologischen Untergrund (bei Kontakt mit Wasser aufquellendes Anhydrit)
ebenfalls in einem neuartigen Verfahren Tunnel gebaut werden.
1. Wann kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Bodenbewegungen
an der Tunnelbaustelle in Rastatt (bitte die Uhrzeit so genau wie möglich
angeben), die dann zur Gleisabsenkung der Rheintalbahn geführt haben?
2. Zu welchem Zeitpunkt (bitte die Uhrzeit so genau wie möglich angeben) und
auf welchem Wege wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der
zuständige Fahrdienstleister über diese Veränderungen an der Gleislage informiert?
3. Zu welchem Zeitpunkt (bitte die Uhrzeit so genau wie möglich angeben)
erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung die Streckensperrung durch den
zuständigen Fahrdienstleister?
Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Mitteilung der DB AG stellte der Schicht-Ingenieur am 12 August 2017 um
10:47 Uhr Wasserreintritt im Tunnel fest. Nach Bewertung des Schadens und
Abstimmung mit dem Bauleiter informierte dieser um 11:02 Uhr den
Fahrdienstleiter über das Ereignis. Die Streckensperrung durch den zuständigen
Fahrdienstleiter erfolgte um 11:03 Uhr.
Bei Auswertung des Gleismonitorings kann nach Mitteilung der DB AG
festgestellt werden, dass sich die Absenkung der Gleise sehr langsam entwickelt hat.
So bestand nach der Ereignismeldung bis zur eingeleiteten Streckensperrung
keine Gefährdung des Schienenverkehrs und der Reisenden. Erst ab 11:18 Uhr
haben die vorsorglich installierten Messsysteme eine Gleislage dokumentiert,
welche nach dem oberbautechnischen Regelwerk der DB Netz AG eine
Herabsetzung von 80 km/h auf 60 km/h erforderlich gemacht hätte. Die vorsorgliche
Sperrung des Abschnitts war zu diesem Zeitpunkt bereits erfolgt.
4. Wann hat nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweils letzte Zug pro
Fahrtrichtung auf den beiden Gleisen die Unfallstelle passiert, bevor die
Strecke gesperrt wurde (bitte genaue Angaben zum Zug inkl. Zugtyp, zu
Zugnummer und Fahrtziel machen)?
In der Fahrtrichtung Karlsruhe – Basel passierte der Güterzug Bau 94701 mit
Fahrtziel Weil/Rhein gegen 10:53 Uhr die Schadensstelle. In der Fahrtrichtung
Basel – Karlsruhe passierte der Regionalzug DPN-L 85543 mit Fahrtziel
Karlsruhe gegen 11:03 Uhr die Schadensstelle. Unmittelbar danach wurden um
11:03 Uhr beide Gleise gesperrt.
5. Wann sollte nach Kenntnis der Bundesregierung der jeweils nächste Zug pro
Fahrtrichtung auf den beiden Gleisen die Unfallstelle passieren (bitte genaue
Angaben zum Zug inkl. Zugtyp, zu Zugnummer und Fahrtziel machen)?
In der Fahrtrichtung Karlsruhe – Basel sollte der Regionalzug DPN-L 85584 mit
Fahrtziel Achern um 11:05 Uhr die Schadensstelle passieren; in Fahrtrichtung
Basel – Karlsruhe der RegionalExpress RE-D 4712 mit Fahrtziel Karlsruhe
planmäßig um 11:32 Uhr.
6. In welcher Entfernung von dem Schadensort kam der jeweils erste Zug pro
Fahrtrichtung auf der Rheintalbahnstrecke zum Stehen, nachdem die Strecke
gesperrt wurde, und um welche Züge handelte es sich (bitte genaue Angaben
zum Zug inkl. Zugtyp, zu Zugnummer und Fahrtziel machen)?
In der Fahrtrichtung Karlsruhe – Basel wurde der Regionalzug DPN-L 85584 mit
Fahrtziel Achern im Bf Rastatt ca. 2 km vor dem Schadensort angehalten. In der
Fahrtrichtung Basel – Karlsruhe wurde der Regional Express RE-D 4712 mit
Fahrtziel Karlsruhe im Bf Baden-Baden ca. 6,5 km vor dem Schadensort
angehalten.
7. Wie viele der von der DB AG in der Pressekonferenz vom 15. August 2017
zur Verfügung stehenden Ausweichtrassen standen nach Kenntnis der
Bundesregierung auf den verschiedenen Umleitungsrouten zur Verfügung, und
wie viele davon wurden tatsächlich genutzt (bitte jeweils tagesgenaue
Angaben – verfügbar/genutzt – seit dem Tag der Havarie je Umleitungsstrecke
und sofern möglich je Fahrtrichtung machen)?
Nach Mitteilung der DB AG steht sie in Kontakt zu den
Schienengüterverkehrsunternehmen und ausländischen Infrastrukturanbietern, um den Kunden bestmögliche
Alternativangebote anbieten zu können. Detaillierte tagesgenaue Angaben konnte die
DB AG in der für die Beantwortung zur Verfügung stehenden Zeit nicht mitteilen.
8. Wie erklärt die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Anzahl der
möglichen Umleitungstrassen und der tatsächlich genutzten Trassen?
Bei Umleitungen über das europäische Ausland müssen länderspezifische
Bestimmungen berücksichtigt werden. So sind die Anforderungen an Triebfahrzeuge
in Frankreich andere als in Deutschland, was insbesondere das Stromsystem und
die Sicherungstechnik betrifft. Diese Triebfahrzeuge stehen nicht im
erforderlichen Maß zur Verfügung.
Hinzu kommt, dass Strecken im Ausland nur von entsprechend geschulten
Lokführern befahren werden dürfen, da beispielsweise entsprechende
Sprachkenntnisse und nachgewiesene Kenntnisse der im jeweiligen Netz geltenden
Betriebsvorschriften nötig sind.
Zudem benötigen Lokführer für alle Routen, die sie fahren, spezielle
Streckenkenntnisse. Das gilt z. B. für die Umleitungsrelation Mannheim – Forbach – Metz
– Offenburg (– Basel). Daher werden derzeit verfügbare Lokführer aus anderen
Teilen Deutschlands verstärkt im Südwesten eingesetzt und für die
Umleitungsstrecken sowie für andere Triebfahrzeug-Baureihen geschult.
Zu berücksichtigen ist auch, dass es auf den meisten Umleitungsstrecken
Restriktionen gibt, was die Länge der Züge oder deren Lichtraumprofil (Höhe und Breite
der Züge) anbelangt. So können auf den Strecken in Ostfrankreich nur Züge mit
kleineren Containern fahren, da die Tunnel nicht breit und nicht hoch genug sind.
Auf der Gäubahnstrecke Stuttgart – Horb – Singen können maximal 570 Meter
lange Züge (gegenüber 740 Meter langen Zügen auf der Rheintalbahn) und solche
mit kleineren Containern gefahren werden.
Schließlich sind viele Umleitungsstrecken länger, weshalb mehr Triebfahrzeuge
sowie Triebfahrzeugführer benötigt werden.
9. Hält die Bundesregierung bei Baustellen wie für den Rastatter Tunnel
generell Krisenszenarien für erforderlich, um im Falle ungeplanter Ereignisse,
wie nun eingetreten, schnell ein Umleitungskonzept zur Hand zu haben?
Die DB AG hat die Dringlichkeit erkannt, im Krisenfall für die europäischen und
deutschen Magistralen abgestimmte internationale Notfallkonzepte für den
Umleitungsverkehr verfügbar zu haben. Dieser Aufgabe stellt sich die DB AG
gemeinsam mit den europäischen Partnern.
Für Störungen existieren bei der DB AG Notfallszenarien für die
Wiederaufnahme des Bahnbetriebs und die Baustellensicherung. Jedes Ereignis bedarf einer
Analyse der Situation vor Ort und eines maßgeschneiderten Vorgehens. In dieser
ad-hoc-Situation haben die DB Netz AG und die Verkehrsunternehmen Lösungen
im Einzelfall gefunden – entweder über Umleitung, Verlagerung oder
Verschiebung von Transporten.
10. Welche infrastrukturellen Defizite (z. B. fehlende Elektrifizierung, fahrbare
Zuglänge kleiner 740 m, zu geringe Lichtraumprofile) behindern die
reibungslose Umleitung auf andere Strecken, wie beispielsweise die Südbahn,
Bodenseegürtelbahn, Hochrheinbahn, die Umfahrungen über Wörth und
Straßburg (zu den möglichen Umfahrungen siehe auch DVZ Deutsche
Verkehrs-Zeitung vom 18. August 2017, Seite 3)?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen.
11. Hätte der Baustellenunfall nach Ansicht der Bundesregierung vermieden
werden können?
12. Welche Ursachen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung für den
Baustellenunfall in Rastatt?
Die Fragen 11 und 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ursachen und der Unfallhergang sind aktuell Gegenstand der
Untersuchungen von Experten und Gutachtern.
Die Aufarbeitung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
13. Haben sich die Gleise an der Tunnelbaustelle nach Kenntnis der
Bundesregierung plötzlich oder allmählich, also über einen Zeitraum von mehreren
Stunden oder gar Tagen, abgesenkt?
Nach Mitteilung der DB AG hat sich die Gleisabsenkung zwischen dem 12.
August 2017 und dem Vormittag des 15. August 2017 sehr langsam entwickelt.
14. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um ein neues
Tunnelbauverfahren, das die Deutsche Bahn AG zur Anwendung gebracht hat (laut
Badische Zeitung vom 16. August 2017, „Ein Sarkophag für die
Bohrmaschine“, hatte die DB AG vor der Tunnelhavarie von einer „Weltpremiere“
gesprochen, nach dem Unfall hingegen von einer „vielfach bewährten“
Bauweise), und was ist am angewandten Verfahren konkret neu, bzw. was wurde
konkret bereits in Deutschland zur Anwendung gebracht?
15. Bei welchen anderen Tunnelbauvorhaben kam das Verfahren in
vergleichbarer Konstellation (Einsatz von Tunnelbohrmaschine und
Vereisungstechnik bei geringer Überdeckung, schwierigen geologischen
Bodenverhältnissen mit Sand und Kies und oben laufendem Bahnbetrieb mit entsprechenden
Erschütterungen) nach Kenntnis der Bundesregierung bisher zum Einsatz?
Die Fragen 14 und 15 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Vortriebsverfahren inklusive Vereisungsverfahren sind erprobte und
weltweit durchgeführte Bauverfahren. Nach Angaben der DB AG ist spezifisch beim
Tunnel Rastatt lediglich der relativ lange durchgehend vereiste Korridor, den die
Tunnelvortriebsmaschine durchfahren hat. International und deutschlandweit
wurde das Verfahren unter anderem bei folgenden Bauvorhaben angewandt:
City Tunnel Leipzig,
U5 Berlin,
Herrentunnel Lübeck,
Randstad Rail Rotterdam, Niederlande,
U-Bahn U2-1 Schottenring, Wien, Österreich,
Westerschelde Tunnel in den Niederlanden.
16. Bei welchen anderen Tunnelbauvorhaben unter Beteiligung des
bundeseigenen Unternehmens Deutsche Bahn AG kommt ein vergleichbares Verfahren
nach Kenntnis der Bundesregierung noch zum Einsatz oder ist der Einsatz
geplant?
Nach Angaben der DB AG ist bei anderen planfestgestellten Vorhaben der
Einsatz des Schildvortriebsverfahrens inklusive Vereisung zurzeit nicht vorgesehen.
Bei Projekten in den frühen Planungsphasen liegt noch keine finale Festlegung
zum Bauverfahren vor.
17. Welche Planungsvarianten für eine tiefere Unterfahrung der
Rheintalbahnstrecke mit einer Tunnelbohrmaschiene am Südende der
Rheintalbahnstrecke gab es nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte Tiefe und geplante
Kosten angeben), und aus welchen Gründen wurden diese nicht ausgewählt?
Nach Angaben der DB AG wurden im Rahmen der Vorplanung und
Planfeststellung großräumige und kleinräumige Varianten untersucht. Nach Vergleich der
Auswirkungen für Umwelt, Betrieb, Kosten und Termine verblieb in der engeren
Auswahl aber eine Tunnellösung im letztlich gewählten Rahmen.
18. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Planungen für ein anderes
Bauverfahren (z. B. Bau der Unterführung der Rheintalbahn in offener Bauweise
inkl. einer temporären Schienenverlegung der Rheintalbahn), wenn ja, bitte
angeben, welches (inkl. Kostenschätzung), warum wurde dieses nicht
gewählt, und wenn nein, warum nicht?
Nach Angaben der DB AG wurde in der Planung des Projektes die Alternative
eines oberirdischen Ausbaus der Rheintalbahn analysiert. Aufgrund der
Platzverhältnisse in Rastatt-Niederbühl sowie einer im Vergleich zur Tunnelvariante
deutlich größeren Auswirkung auf die Anwohner durch oberirdischen Abtransport des
Erdaushubs mit LKW wurde für die gewählte Lösung entschieden. Eine
temporäre Verschwenkung in Niederbühl zum Bau des Tunnels in offener Bauweise ist
aufgrund der Platzverhältnisse ausgeschieden.
19. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung korrekt, dass der
Ausschreibungsentwurf für den Tunnelbau vorsah, für jede Tunnelröhre den
Schildtunnelvortrieb am Zielschacht des Schildtunnels vor Erreichen der Rheintalbahn zu
beenden und den Vortrieb unterhalb der Rheintalbahn in
Spritzbetonbauweise von Süden her aus einem südlich der Rheintalbahn gelegenen
Zwischenschacht bis zum Zielschacht für den Schildtunnel im Schutz eines
Volleisrings durchzuführen (vgl.
www.ernst-und-sohn.de/sites/default/files/
uploads/produkte/buecher/probekapitel/9783433031681_leseprobe_end.pdf)?
20. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung korrekt, dass von der
bauausführenden Arbeitsgemeinschaft eine Änderung des Vortriebskonzepts
ausgearbeitet wurde, das vorsieht, den Schildvortrieb nicht am ursprünglichen
Zielschacht des Schildtunnels vor der Rheintalbahn enden zu lassen, sondern
auch die Rheintalbahn mit der Tunnelvortriebsmaschine zu unterfahren?
21. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung korrekt, dass es sich bei dem von
der bauausführenden Arbeitsgemeinschaft geänderten Vortriebskonzept um
ein günstigeres und schneller durchzuführendes Verfahren handelt?
Die Fragen 19 bis 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Ausschreibungsentwurf sah die Unterfahrung der Rheintalbahn in
Spritzbetonbauweise vor. Die letztlich vorgenommene Unterfahrung mittels
Tunnelvortriebsmaschine beruht auf einem Änderungsvorschlag der Arbeitsgemeinschaft
Tunnel Rastatt. Vergleichende Angaben zu Zeit – und Kostenbedarf hat die DB
AG nicht mitgeteilt. Das Bauverfahren wurde in einem aufwendigen und
umfänglichen Planungsprozess, auch unter Abwägung von Alternativverfahren,
erarbeitet und von Bauexperten und Gutachtern als geeignet erklärt.
22. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung korrekt, dass bei dem von der
bauausführenden Arbeitsgemeinschaft geänderten Vortriebskonzept ein
Ringspaltmörtel in vereistem Baugrund zum Einsatz kommt und Anwendungen
mit derartigem Ringspaltmörtel bisher nicht bekannt oder dokumentiert
sind?
Die Verpressung mit Ringspaltmörtel im Vereisungsbereich wurde nach Angaben
der DB AG bereits mehrfach technisch erfolgreich angewendet. Nach Mitteilung
des Eisenbahn-Bundesamtes ist nicht ersichtlich, dass von den anerkannten
Regeln der Bautechnik abgewichen wurde.
23. Wie wird der Tunnel, der zur Stabilisierung des Baustellenbereiches und der
Gleisanlagen mit Beton verfüllt wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung
fertiggestellt?
Welches Tunnelbauverfahren wird zur Anwendung kommen?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es zu einer
planfeststellungsrelevanten Planänderung kommen wird?
Nach Mitteilung der DB AG werden die technischen Verfahren zur
Tunnelsanierung aktuell geprüft. Eine Anpassung der Planfeststellung wird derzeit nicht
erwartet. Dies kann jedoch erst nach Festlegung des zum Einsatz kommenden
Verfahrens abschließend beantwortet werden.
24. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die Deutsche
Bahn AG über YouTube bereits einen Monat vor dem Baustellenunfall von
„Trainboy 111143146“ auf Auffälligkeiten im betreffenden Bahnabschnitt
hingewiesen wurde (vgl. DVZ vom 18. August 2017, Seite 1), und was hat
die Deutsche Bahn AG, die auf den Hinweis mit den Worten „Vielen Dank
für den Hinweis. Wir werden die Informationen an die zuständige Stelle im
Unternehmen weiterleiten.“ reagierte, nach Kenntnis der Bundesregierung
daraufhin veranlasst?
Nach Angaben der DB AG befand sich die Tunnelvortriebsmaschine zum
Zeitpunkt dieses Hinweises noch nicht im Bereich der Rheintalbahnquerung. Ein
Zusammenhang zum Tunnelvortrieb ist daher ausgeschlossen.
25. Über welche Informationen verfügt die Bundesregierung, dass laut einem
Augenzeugen die Anlage zur Vereisung zu früh heruntergefahren worden
sein soll (s. Badische Zeitung: „Sperrung der Rheintalbahn könnte noch
Wochen dauern“ vom 19. August 2017)?
Nach Mitteilung der DB AG war die Vereisung in den Bereichen des Vortriebs
in Betrieb.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Kapazitäten des Schienennetzes in
Deutschland für die Anforderungen des Personen- und des Güterverkehrs
ganz allgemein und für den Südwesten im Speziellen?
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagen der Allianz pro Schiene,
wonach der „Fall Rastatt“ zeige, „dass man dringend die Kapazitäten im
Schienenverkehr ausbauen müsse“ (SÜDWEST PRESSE vom 18. August
2017: „Auf der Suche nach alternativen Strecken“)?
Die Fragen 26 und 27 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 zeigt, dass Bedarf für den Ausbau
des Schienennetzes besteht. Für die Schaffung einer bedarfsgerechten Kapazität
des Schienennetzes im Südwesten ist ein Ausbau der Rheintalbahn und der
Gäubahn (Stuttgart – Singen – Schaffhausen) besonders wichtig. Beide Vorhaben
sind im Vordringlichen Bedarf des neuen Bundesschienenwegeausbaugesetzes
(Bedarfsplan) enthalten.
28. Ist für Situationen wie in Rastatt, bei denen sich der Gleiskörper absenkt, die
Errichtung von Behelfsbrücken denkbar, und hält es die Bundesregierung für
vorstellbar, dass dafür die Bundeswehr eingesetzt wird (DER SPIEGEL vom
18. August 2017: „Bundeswehr soll Behelfsbrücke an Rheintalstrecke
bauen“)?
Nein. Die DB AG hält im Auftrag des Bundes Brückengeräte für Eisenbahnen
vor. Diese verfügen jedoch nicht über eine solche Spannweite, wie sie für die
Überbrückung der Stelle in Rastatt-Niederbühl mit sehr kleinem
Kreuzungswinkel erforderlich wäre.
29. Wie groß muss nach Kenntnis der Bundesregierung die Mindestüberdeckung
bei der Anwendung des angewandten Tunnelbauverfahrens mindestens sein,
und wie groß war sie im Bereich der Unfallstelle mindestens/höchstens?
Nach Mitteilung des Eisenbahn-Bundesamtes gibt es keine Begrenzung der
Mindestüberdeckung für die Errichtung eines Tunnels. Die Tragfähigkeit des den
Tunnel umgebenden Gebirges wird im Einzelfall durch statische Berechnungen
und geotechnische Ingenieurmodelle bewertet. Die Mindestüberdeckung des
Tunnels wurde bei der Anwendung des eingesetzten Vereisungsverfahrens von
der Vorhabenträgerin als ausreichend bewertet und beträgt im Havariebereich
zwischen 4 und 5 Metern.
30. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des
Baustellenunglücks in Rastatt den Tunnelbau für Stuttgart 21, und braucht es aus Sicht
der Bundesregierung eine kritische Neuüberprüfung der in Stuttgart
angewendeten Tunnelbautechnik?
31. Wodurch unterscheidet sich das Tunnelbauverfahren in Stuttgart für das
Projekt Stuttgart 21 von dem in Rastatt angewendeten?
Die Fragen 30 und 31 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die geologischen Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Tunnelbau bei
Stuttgart 21 sind mit denen in Rastatt nicht vergleichbar. Da die Besonderheiten des
Vortriebs vom anstehenden Gebirge (Festgestein, Sediment, Grundwasserspiegel
etc.) abhängen, können keine wechselseitigen Schlüsse gezogen werden. Insofern
sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit einer Neubewertung.
32. Ist das in Stuttgart für den Bau von Stuttgart 21 bereits angewendete und in
Zukunft geplante Tunnelbauverfahren neu, so wie es der Parlamentarische
Staatssekretär Norbert Barthle in der Fragestunde am 14. Dezember 2016 auf
die Mündliche Frage 39 des Abgeordneten Matthias Gastel ausgesagt
hat („Das neue Bauverfahren erfüllt nach Angaben der Deutschen Bahn AG
zum heutigen Tag die gestellten Erwartungen“, Plenarprotokoll 18/208,
Seite 20790 C f.)?
Wenn es neu ist, wie bewertet die Bundesregierung es dann, dass ein neues
Verfahren angewandt wird?
Wenn es nicht neu ist, wo wurde es dann bereits im Bahnbau zur Anwendung
gebracht?
Grundsätzlich werden die Tunnel bei Stuttgart 21 mit seit Jahrzehnten im
Tunnelbau erfolgreich durchgeführten Verfahren, wie der Neuen Österreichischen
Tunnelbaumethode in Bagger- oder Sprengvortrieb, aufgefahren. Dabei werden
die bewährten Verfahren lediglich auf die speziellen geologischen
Voraussetzungen angepasst.
Die Mündliche Frage 39 des Abgeordneten Matthias Gastel in der Fragestunde vom
14. Dezember 2016 (Plenarprotokoll 18/208) bezog sich konkret auf das beim
Projekt Stuttgart 21 angewendete Tunnelbauverfahren für die durch Anhydritschichten
verlaufenden Tunnel. Dies sind im Wesentlichen die Tunnel Bad Cannstatt und
Feuerbach. Für das Arbeiten im Bereich des anhydritführenden Gipskeupers in
diesen Tunneln wurde eigens ein Bauverfahren entwickelt, das die Erfahrungen aus
dem Bau des Engelbergtunnels berücksichtigt. Nach Auskunft der DB AG ist dieses
Verfahren sehr erfolgreich. Damit wurden bislang etwa Dreiviertel der Tunnel in
den maßgeblichen Übergangszonen im anhydrithaltigen Gipskeuper beim Projekt
Stuttgart 21 aufgefahren. Dabei sind keine Hebungen entstanden.
33. Welche Rückschlüsse und Konsequenzen zieht die Bundesregierung für den
ebenfalls entlang der Rheintalbahn geplanten Güterzugtunnel unter
Offenburg, wo nach Aussage der DB Netz AG „die geologisch-hydrologischen
Voraussetzungen von Rastatt und Offenburg […] nahezu identisch [sind]“
(vgl. badenonline „Offenburger Delegation besucht Tunnel-Baustelle in
Rastatt“ vom 24. Oktober 2016), um dort die Sicherheit der Stadt und der
bestehenden Infrastruktur sicherzustellen?
Derzeit werden Lösungsvarianten für die Lage des Tunnels Offenburg und die
Anbindung an die bestehende Rheintalbahn im Norden sowie südlich an die neue
Güterzugstrecke erarbeitet. Die Varianten basieren auf den vorliegenden
Machbarkeitsstudien.
34. Hält die Bundesregierung die Aufnahme von durch das Land Baden-
Württemberg angemeldeten Ausbauprojekten wie der Bodenseegürtelbahn
(Abschnitt zwischen Friedrichshafen und Radolfzell) in den Vordringlichen
Bedarf des Bundesverkehrswegeplans für geboten, nachdem die Aussage der
Bundesregierung, wonach „für diese Projekte kein Bedarf besteht und sie
ausschließlich auf den SPNV beschränkt blieben“ (Bundestagsdrucksache
18/13081, Antwort zu Frage 28) spätestens durch die Nutzung dieser Strecke
als Ausweichstrecke für den Schienengüterverkehr nach der Sperrung der
Rheintalbahn nicht mehr zutrifft?
Diese Bodenseegürtelbahn ist aufgrund ihrer verkehrsgeografischen Lage als
Ausweichstrecke zur Rheintalbahn nicht geeignet. Sie verläuft in West-Ost-
Richtung, die Rheintalbahn hingegen in Süd-Nord-Richtung. Als Ausweichstrecke für
die Rheintalbahn kommt die Gäubahn in Betracht; sie ist im Vordringlichen
Bedarf des neuen Bundesschienenwegeausbaugesetzes (Bedarfsplan) enthalten.
35. Welche staatlichen Behörden ermitteln im Zusammenhang mit diesem
Baustellenunglück, und wann haben sie jeweils die Ermittlungen
aufgenommen?
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) begleitet die Baumaßnahme im Rahmen seiner
stichprobenartigen Bauaufsicht. Bis August 2017 war das EBA sechs Mal vor
Ort, um sich über die Vorkehrungen für den sicheren Betrieb der Eisenbahnen zu
überzeugen. Schwerpunkt war das installierte Messsystem zur Überwachung der
Gleislage im unterfahrenen Bereich. Auch im Weiteren wird die Maßnahme
durch das EBA intensiv begleitet werden.
Die Bundesnetzagentur ermittelt, ob im Rahmen der Umleitungsverkehre der
diskriminierungsfreie Netzzugang gewahrt bleibt.
Inwieweit Landesbehörden Ermittlungen durchführen, ist der Bundesregierung
nicht bekannt.
36. Weshalb führt die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU)
keine Ermittlungen durch (Badische Zeitung vom 19. August 2017:
„Sperrung der Rheintalbahn könnte Wochen dauern“)?
Bei dem Verbruch der im Bau befindlichen östlichen Röhre des Tunnels Rastatt
und der dadurch ausgelösten Gleisabsenkung handelt es sich nicht um ein
meldepflichtiges Ereignis im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/798.
37. Hält die Bundesregierung eine Unfalluntersuchung durch eine staatliche
Behörde bei Baustellenunfällen an Bahnstrecken ohne Verunfallung von Zügen
wie in diesem Fall für notwendig, und wenn ja, in welcher Form, und wenn
nein, weshalb nicht?
Nein. Auf die Antworten zu den Fragen 35 und 36 wird verwiesen.
38. Ging nach Einschätzung der Bundesregierung durch den Baustellenunfall
Vertrauen in die Fähigkeiten der Deutschen Bahn AG verloren, und wie
wirkt sich der Unfall nach Einschätzung der Bundesregierung auf das
Vertrauen der Öffentlichkeit gegenüber dem bundeseigenen Bahnkonzern beim
Ausbau der Rheintalbahn und beim Bau von Stuttgart 21 aus?
Die Verantwortung für Havarien auf Baustellen liegt bei den bauausführenden
Unternehmen und nicht bei der Bauherrin.
39. Wie wird sich das Baustellenunglück von Rastatt nach Kenntnis der
Bundesregierung auf den Zeitplan für den Rastatter Tunnel auswirken, und wie wird
es sich auf den Zeitplan für den Ausbau der Rheintalbahn insgesamt
auswirken?
Nach den bisherigen Planungen war eine Fertigstellung des Tunnels Rastatt im
Jahr 2022 geplant. Inwiefern sich dieser Termin nunmehr noch halten lässt bzw.
verschoben werden muss, kann noch nicht abschließend beurteilt werden. Auf die
Zeitplanung für den Abschluss aller Baumaßnahmen an der Rheintalbahn hat dies
keine Auswirkungen.
40. Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um die
laufenden bzw. geplanten Streckensperrungen auf den Umleitungsrouten (z. B.
Gäubahn, Hochrheinbahn) abzukürzen bzw. zu vermeiden, und welche
zusätzlichen Kosten fallen hierfür an?
Nach Mitteilung der DB AG wurden 1 500 Baumaßnahmen auf Optimierung
geprüft, 46 Baumaßnahmen angepasst und um 447 Bautage eingekürzt, damit
weitere Umleitungsverkehre realisiert werden können. Insgesamt wurden 35
Baumaßnahmen verschoben sowie 11 Baumaßnahmen verkürzt oder angepasst.
Die Bundesregierung hat auf Antrag der DB Netz AG der Erteilung einer
Unbedenklichkeit für eine Änderung des derzeit laufenden Bauverfahrens auf der
Ausbaustrecke Ludwigshafen–Saarbrücken (POS Nord) im Abschnitt Einsiedlerhof–
Kennelgarten zugestimmt, um Totalsperrungen dieser Strecke zwischen 0 Uhr
und 4 Uhr zu vermeiden, damit die POS Nord auch in diesem Zeitraum als
Umleiterstrecke genutzt werden kann. Durch die Planungsänderung entstehen vsl.
Mehrkosten von 700 T Euro.
41. Treffen nach Kenntnis der Bundesregierung den Fragestellern vorliegende
Informationen zu, wonach noch in der Woche nach der Havarie bei Rastatt
die weiteren Gleise auf der Baustelle der Gäubahn zwischen Herrenberg und
Böblingen entfernt wurden, obwohl absehbar war, dass die Strecke so schnell
wie möglich als Umfahrung für die gesperrte Rheintalbahn gebraucht
werden würde?
Nach Angaben der DB AG wäre aufgrund der Größe der Baumaßnahme (28 km
Gleiserneuerung, Erneuerung von 4 Weichen, Neubau von Bahnsteigen, etc.) ein
Abbruch sowie die Herstellung der Befahrbarkeit frühestens nach 10 bis 15 Tagen
möglich gewesen. Die Leistungsfähigkeit des Streckenabschnittes wäre dann
jedoch aufgrund fehlender Signalanpassungen und eingleisiger Streckenführung
auf nur einen Zug pro Stunde reduziert gewesen. Deshalb wurde entschieden, die
Baumaßnahme um sechs Tage zu beschleunigen, damit die volle
Leistungsfähigkeit der Strecke zur Verfügung steht.
42. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass für die „kritische“ Phase der
Bauarbeiten auf der Rheintalbahn (Unterfahrung der bestehenden Strecke)
parallele Streckensperrungen auf den deutschen Umfahrungsrouten geplant und
genehmigt wurden (z. B. der Gäubahn oder Hochrheinbahn), und plant die
Bundesregierung, hier zukünftig Vorsorge zu treffen, indem für diese Zeiten
Sperrungen nur im äußersten Notfall genehmigt werden?
Das Eisenbahnregulierungsgesetz sieht vor, dass der Betreiber der Schienenwege
bei Baustellenplanungen auf die Belange der Nutzer Rücksicht nehmen muss
(vgl. z. B. §§ 44, 61. Eisenbahnregulierungsgesetz). Einer Genehmigung bedarf
es für baustellenbedingte Streckensperrungen nicht. Die Bundesnetzagentur wird
vom Betreiber der Schienenwege bei mittel- bzw. langfristig planbaren
Baustellen im Hinblick auf baubedingt eingeschränkte Schienenwegkapazität
einbezogen. Die Bundesregierung unterstützt Initiativen des Eisenbahnsektors zur
Optimierung der Baustellenplanung.
43. Welche Mehrkosten (z. B. durch Trassenentgelte, Diesellokomotiven etc.)
entstehen den Güterverkehrsunternehmen nach Kenntnis der
Bundesregierung durch den Umleitungsverkehr?
Bestehen nach Ansicht der Bundesregierung Entschädigungsansprüche
seitens der Güterverkehrsunternehmen?
Nach den Schienennetz-Benutzungsbedingungen der DB Netz AG wird bei
Umleitungen aufgrund kurzfristiger Baumaßnahmen das Zugtrassenentgelt für den
ursprünglichen Laufweg in Rechnung gestellt. Nach Mitteilung der
Bundesnetzagentur hat die DB Netz AG außerdem angekündigt, keine Stornierungsgebühren
für Trassen und Serviceeinrichtungen zu erheben und keine
Änderungsbepreisung vorzunehmen. Sie übernehme außerdem die Diesel-Schlepplokeinsätze zur
Befahrung der Strecke Horb – Tübingen. Ob Entschädigungsansprüche der
Eisenbahnverkehrsunternehmen bestehen, ist eine zivilrechtlich zu beurteilende
Frage des Einzelfalls, zu der die Bundesregierung keine Beantwortung vornimmt.
44. Welche Vertreter der Bundesregierung oder anderer staatlicher
Bundesinstitutionen oder der Bundesregierung haben an der Sitzung des runden Tisches
zur Rheintalbahnsperrung im Verkehrsministerium des Landes Baden-
Württemberg (erstmal zusammengekommen am 18. August 2017) teilgenommen
(bitte für jede Sitzung den Namen, die Institution und Funktion der
Teilnehmer angeben), und ist geplant, dass vorgenannte Vertreter an zukünftigen
Sitzungen teilnehmen werden?
45. Sofern an den runden Tischen zur Sperrung der Rheintalbahn keine Vertreter
von staatlichen Bundesinstitutionen oder der Bundesregierung
teilgenommen haben, warum nicht?
Die Fragen 44 und 45 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft des Ministeriums für Verkehr des Landes Baden-Württemberg
handelte es sich um eine einmalige Informationsveranstaltung für die
Anliegergemeinden des Streckenabschnitts Tübingen – Horb über die vorübergehende
Einschränkung des Schienenpersonennahverkehrs mit Einrichtung von
Schienenersatzverkehr zur Erhöhung der Anzahl umgeleiteter Güterzüge. An dieser
Veranstaltung war die Bundesregierung mangels Zuständigkeit für den
Schienenpersonennahverkehr nicht beteiligt.
46. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die angewandte
Tunnelbauweise gewählt wurde, um die Bewertung beim Nutzen-Kosten-Faktor
möglichst günstig erscheinen zu lassen, wie es der Professor für
Eisenbahnwesen am Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Prof. Dr.-Ing.
Eberhard Hohnecker, vermutet (STUTTGARTER ZEITUNG vom 24.
August 2017: „Hat die Bahn Risiken vernachlässigt“)?
Angesichts der hohen Gesamtkosten für das Vorhaben Ausbau-/Neubaustrecke
Karlsruhe–Basel hat die angewandte Tunnelbauweise keine relevanten
Auswirkungen auf die Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses.
47. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der voraussichtliche Schaden
durch den Baustellenunfall bald in einem dreistelligen Millionenbereich
liegen wird, wie es der Professor für Eisenbahnwesen am Karlsruher Institut
für Technologie (KIT), Prof. Dr.-Ing. Eberhard Hohnecker, vermutet
(STUTTGARTER ZEITUNG vom 24. August 2017: „Hat die Bahn Risiken
vernachlässigt“)?
Zur Gesamtschadenshöhe können gegenwärtig keine Aussagen gemacht werden.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]