Deutsch-russische zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit
der Abgeordneten Dr. André Hahn, Andrej Hunko, Annette Groth, Dr. Alexander S. Neu, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die deutsch-russische zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit wies trotz der angespannten politischen „Großwetterlage“ in den letzten Jahren eine gewisse Kontinuität auf. Dazu trugen u. a. die alle zwei Jahre stattfindenden deutsch-russischen Städtepartnerkonferenzen und die vielfältigen Initiativen von Politik, Behörden und nichtstaatlichen Organisationen im Rahmen dieser Städtepartnerschaften, die zahlreichen Aktivitäten des Deutsch-Russischen Forums e. V. sowie der zum Bundesverband Deutscher West-Ost-Gesellschaften e. V. (BDWO) gehörenden Freundschaftsgesellschaften, die inzwischen wieder stattfindenden Treffen im Rahmen des Petersburger Dialogs u. v. a. m. bei.
In den Jahren 2012 und 2013 fanden unter dem Motto „Gemeinsam Zukunft gestalten“ das Deutschlandjahr in Russland und parallel das Russlandjahr in Deutschland statt. In den Jahren 2014 und 2015 folgten das Jahr der Russischen Sprache und Literatur in Deutschland und parallel das Jahr der Deutschen Sprache und Literatur in Russland. 2016 und 2017 wurde zum Jahr des deutsch-russischen Jugendaustausches (siehe Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 18/2177, 18/5975 und 18/9241).
Am 28. Juni 2017 trafen sich der Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel und sein russischer Amtskollege Sergej Lawrow auf der 14. Deutsch-Russischen Städtepartnerkonferenz in Krasnodar und gaben vor über 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus über 110 deutschen und russischen Städten und Gemeinden den Startschuss für das deutsch-russische (Kreuz-)Jahr der kommunalen und regionalen Partnerschaften 2017/18. „Nach einem erfolgreichen Jahr des deutsch-russischen Jugendaustausches 2016/2017 sollen Austausch, Verständigung und gegenseitiges Vertrauen im deutsch-russischen Verhältnis durch eine weitere Intensivierung der Zusammenarbeit auf kommunaler und regionaler Ebene vertieft werden“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung der Außenminister Sergej Lawrow und Sigmar Gabriel. Bundesaußenminister Sigmar Gabriel erklärte in seiner Rede: „Wir hegen den gemeinsamen Wunsch, dass über die zahlreichen kommunalen und regionalen Partnerschaften die Zahl und Intensität der direkten Kontakte zwischen Russen und Deutschen gesteigert und dadurch der Dialog und das Verständnis zwischen unseren Gesellschaften gestärkt wird.“
Obwohl die Bundesregierung das Potenzial der deutsch-russischen kommunalen Zusammenarbeit für die Völkerverständigung zwischen den beiden Ländern verbal sehr wertschätzt, bleibt die finanzielle Förderung der deutsch-russischen Städtepartnerschaften in der Regel den Kommunen, gemeinnützigen Vereinen und privaten Spendern überlassen. Da die internationalen Aktivitäten deutscher Städte und Gemeinden nicht zu ihren Pflichtaufgaben gehören und sie zugleich durch zahlreiche Faktoren finanziell stark belastet sind, erweist sich die Kooperation bei mehreren deutsch-russischen Städtepartnerschaften oft als unterfinanziert. Hinzu kommt, dass die Sanktionspolitik gegen Russland im Zuge der Ukraine-Krise zivilgesellschaftliches Engagement zusätzlich erschwert.
Während die deutsch-ukrainischen kommunalen Beziehungen aus den Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Form des Programms „Schnellstarterpaket Ukraine“ eine spürbare Unterstützung genießen, müssen sich die deutsch-russischen Städtepartnerschaften mit einem sehr geringen Ausmaß an Förderung seitens der Bundesregierung begnügen (siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 20 ff. der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13361).
Ein weiteres relevantes Thema für die deutsch-russischen zivilgesellschaftlichen Beziehungen bleibt die gegenseitige Visapflicht für die Bürger und Bürgerinnen sowohl der EU als auch der Russischen Föderation. Ein neueres Problem ist, dass auf der russischen Seite Nichtregierungsorganisationen nicht mehr die Möglichkeit haben, selbst Einladungen auszusprechen, mit denen dann bei den Konsulaten ein Visum beantragt und in der Regel auch vergeben worden ist. Als Begründung heißt es von russischer Seite, dass diese Organisationen nie das Recht hatten, Einladungen auszusprechen, und jetzt nur das gesetzliche Verfahren durchgesetzt wird. Dies bedeutet in der Praxis eine erhebliche Verschärfung für die Visaerlangung für deutsche Organisationen, da ihre Partner nun alles über die Behörden machen müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
In welcher Weise bzw. mit welchen Aktivitäten und finanziellen Beiträgen unterstützte die Bundesregierung die 14. Deutsch-Russische Städtepartnerschaftskonferenz in Krasnodar?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die konkreten Resultate der Konferenz, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Konferenz für ihre eigene künftige Arbeit?
Welche deutschen Kommunen planen nach Kenntnis der Bundesregierung, 2017 oder in naher Zukunft erstmals eine Partnerschaft mit russischen Kommunen einzugehen?
Wie viele und welche Projektanträge sind im Rahmen der deutsch-russischen Städtepartnerschaften in den Jahren von 2014 bis 2017 bei der Bundesregierung eingegangen?
Wie viele und welche dieser Projektanträge wurden vom Bund bewilligt?
In welchem finanziellen Umfang wurden diese Projekte vom Bund unterstützt (bitte nach zuständiger Bundesbehörde, nach Jahren und Städten aufschlüsseln)?
Wie viele und welche Projektanträge wurden für Projekte mit Russland im Rahmen des Programms „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ vom Bund bewilligt (bitte die Projekttitel und Projektträger bzw. Zuwendungsempfänger, nach Jahren aufgeschlüsselt, nennen sowie darunter die Projekte von bzw. unter aktiver Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen auflisten, siehe auch Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 11 und 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. sowie Anlage 2 auf Bundestagsdrucksache 18/13361)?
Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung – auch im Sinne der Rede von Bundesaußenminister Sigmar Gabriel in Krasnodar – eine Intensivierung der deutsch-russischen kommunalen Zusammenarbeit vergleichbar wie beim Projekt „Kommunale Partnerschaften mit der Ukraine“ bei der „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ sowie mittels des „Schnellstarterpakets Ukraine“ zur Unterstützung kommunaler Partnerschaften zwischen Deutschland und der Ukraine (bitte die geplanten Mittel und den jeweiligen finanziellen Umfang nennen)?
Plant die Bundesregierung die Ausreichungen von „Schnellstarterpaketen“ für die Neuaufnahme oder/und Wiederbelebung von deutsch-russischen Städtepartnerschaften, und wenn nein, warum nicht?
Welche Mittel stellt die Bundesregierung (zusätzlich) für das deutsch-russische Jahr der kommunalen und regionalen Partnerschaften in den Jahren 2017 und 2018 (lt. Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2018) zur Verfügung?
Auf welchem Weg und für welche Zwecke werden diese Bundesmittel bereitgestellt?
Wie ist die Einbeziehung der Akteure, insbesondere der Städte und Vereine, in die Gestaltung des Kreuzjahres geplant?
Wird es eigene Veranstaltungen des Auswärtigen Amts, beispielsweise für die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von deutschen Städten mit russischen Partnerstädten, geben?
Wie soll das Kreuzjahr ausgewertet/evaluiert werden?
Wird es eine Auswertungskonferenz 2018 geben, und wenn ja, wann und wo?
Inwieweit setzt sich das Auswärtige Amt als „Schirmherr“ des Kreuzjahres dafür ein, das bei allen Aktivitäten Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen im Sinne der auf der 12. Städtepartnerschaftskonferenz von Ulyanowsk beschlossenen Resolution berücksichtigt werden, und inwieweit ist dies auch eine Voraussetzung für finanzielle Förderungen durch den Bund?
Welche konkreten Planungen und welchen Stand der Umsetzung gibt es hinsichtlich des von Bundesaußenminister Sigmar Gabriel in Krasnodar geäußerten Vorschlages zur Eröffnung eines „deutsch-russischen Instituts für Frieden und Völkerverständigung“ in St. Petersburg?
Welche konkreten Vorhaben und Planungen gibt es seitens der Bundesregierung, um mit Blick auf die Fußball-Weltmeisterschaft 2018 in Russland den Sport als Chance und Mittel für den Bürgerdialog zu nutzen?
Welche weiteren diesbezüglichen Vorhaben sind der Bundesregierung darüber hinaus bekannt bzw. werden von ihr ggf. auch unterstützt?
In welchem Umfang wurden die in der Antwort zu Frage 24 der Kleinen Anfrage „Jugendaustausch, Zivilgesellschaft und Visa-Fragen in der deutsch-russischen Zusammenarbeit“ (Bundestagsdrucksache 18/9241, S. 10 f.) aufgeführten Nichtregierungsorganisationen, Vereine und Stiftungen vom Bund im Jahr 2017 gefördert?
Welche weiteren Nichtregierungsorganisationen, Vereine und Stiftungen erhielten für ihre Aktivitäten auf dem Gebiet der deutsch-russischen Zusammenarbeit vom Bund in den Jahren von 2014 bis 2017 finanzielle Zuwendungen in Höhe von mind. 10 000 Euro (bitte die jeweilige Organisation, die Höhe der Förderung, die jeweils fördernde Bundesbehörde, aufgeschlüsselt nach Jahren, nennen)?
Welche Gründe gibt es für die deutlich sichtbaren Unterschiede und Erhöhungen der finanziellen Zuwendungen des Bundes für einzelne Organisationen, zum Beispiel den DRA e. V. oder die Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ in den vergangenen Jahren (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9241, S. 11)?
In welchem Umfang hat der Bund direkt oder indirekt (zum Beispiel über parteinahe Stiftungen) die Arbeit des Petersburger Dialogs sowie des Petersburger Dialog e. V. gefördert?
Inwieweit hält die Bundesregierung die derzeitige Förderung des Petersburger Dialog e. V. für ausreichend angesichts der Tatsache, dass der Verein die Aufnahme von weiteren (qualifizierten) Mitgliedern mit „Blick auf die Arbeitsfähigkeit und die finanziellen Vorgaben“ ablehnt und auch nicht in der Lage ist, ein aktuelles Informationsangebot auf seiner Homepage für die interessierte Öffentlichkeit vorzuhalten?
Wie haben sich (auch mit Blick auf die VIS-Einführung, siehe Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 14 ff. der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9241) die Verfahren für die Beantragung und Vergabe von Visa und damit verbundene zeitliche und finanzielle Aufwendungen für nach Russland reisende Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland sowie für nach Deutschland reisende Bürgerinnen und Bürger der Russischen Föderation entwickelt?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, sich mit der russischen Seite insbesondere bei der Visavergabe auf Einladung von gesellschaftlichen Organisationen, die in den deutsch-russischen zivilgesellschaftlichen Beziehungen engagiert sind, auf Erleichterungen (im Sinne bisher praktizierter Verfahren) zu verständigen?
Welche Aktivitäten gab es 2016 und 2017 seitens der Bundesregierung, um die gegenseitige Beantragung von Visa, insbesondere auch für Austauschprogramme unterschiedlichster Art, in beide Richtungen zu erleichtern, und welche Ergebnisse wurden diesbezüglich erzielt?
Wie hat die Bundesregierung auf die Forderung der russischen Seite nach einem visafreien Reiseverkehr für die Inhaber russischer Dienstreisepässe reagiert?
Welche Gründe gab es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Einstellung des Lektorenprogramms der Robert Bosch Stiftung GmbH für Osteuropa im Jahr 2017, und inwieweit ist diese Maßnahme in Abstimmung bzw. im Einvernehmen mit der Bundesregierung erfolgt?
In welchen russischen Städten wurden 2017 die DAAD-Lektorate (DAAD – Deutscher Akademischer Austauschdienst) abgeschafft, vorübergehend nicht besetzt oder neu eingeführt, und was ist diesbezüglich für 2018 vorgesehen (bitte die Städte sowie Hochschulen und Universitäten nennen)?
Wie viele Dozentinnen und Dozenten, Lektorinnen und Lektoren und Sprachassistentinnen und Sprachassistenten des DAAD sowie Sprachassistentinnen und Sprachassistenten des Goethe-Instituts e. V. waren in den Jahren von 2014 bis 2017 in Russland tätig (bitte nach Jahren und Städten aufschlüsseln)?
Plant der DAAD nach Kenntnis der Bundesregierung neben den in Kasan, Nowosibirsk und St. Petersburg bereits bestehenden Informationszentren die Gründung weiterer Zentren in Russland?
Wenn ja, wo und wann?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift und plant die Bundesregierung zur Förderung der deutschen Sprache bzw. der Germanistik an den russischen Hochschulen, und was war nach Kenntnis der Bundesregierung die Ursache für die Einstellung des sogenannten Germanistenstipendiums (Ein-Semester-Stipendium für ausländische Germanistikstudenten) des DAAD für Russland?
Wie viele russische Bürgerinnen und Bürger haben in den Jahren 2014, 2015, 2016 und 2017 Austauschstipendien vom DAAD, Goethe-Institut e. V. und von anderen vom Bund geförderten deutschen Institutionen und Stiftungen erhalten (bitte detailliert nennen)?
Welche zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen zur bilateralen Zusammenarbeit, insbesondere in den Bereichen der Zivilgesellschaft (Kultur, Sport, Jugend, Gesundheit usw.) sowie der Politik, Wirtschaft und Wissenschaft (Modernisierungspartnerschaft u. a.), sind derzeit in Kraft, und welche Vereinbarungen wurden seit 2014 gekündigt bzw. liegen in Folge der politischen Spannungen und Sanktionspolitik auf Eis (bitte die jeweiligen Verträge/Vereinbarungen, das Jahr des Abschlusses und die zuständige Bundesbehörde nennen)?