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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Abschiebungen und Ausreisen bis zum 30. September 2017

Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen sowie Überstellungen im Rahmen der Dublin-Verordnung, betroffene Minderjährige, Sicherheitsbegleitung, abgebrochene Abschiebungen, Aufnahmeverweigerung durch Zielstaaten, Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen, Ausreisepflichtige mit und ohne Duldung, Beteiligung an Abschiebemaßnahmen der EU-Grenzagentur FRONTEX; Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen, Unionsbürgern und abgelehnten Asylsuchenden sowie Ausreisen; freiwillige Ausreisen, finanzielle Förderung; Berechnung einer Rückkehrquote, Daten zu Rückführungshindernissen (Gefälligkeitsatteste), Bund-Länder-Dialog zu Maßnahmen im Bereich Abschiebung bzw. Ausreise<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

22.11.2017

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/3806.11.2017

Abschiebungen und Ausreisen bis zum 30. September 2017

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Martina Renner, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nachdem die Zahl der Abschiebungen von 9 617 im Jahr 2007 auf 7 651 im Jahr 2012 gesunken war, stieg sie seit 2013 wieder deutlich an, vor allem infolge größerer Asylgesuchszahlen. Im Jahr 2014 gab es 10 884 Abschiebungen, 2015 waren es 20 888 und 2016 25 375 Abschiebungen (vgl. die Antworten der Bundesregierung auf regelmäßige Anfragen der Fraktion DIE LINKE., zuletzt auf den Bundestagsdrucksachen 18/11112 und 18/13218). Hinzu kamen im Jahr 2016 noch 1 279 Zurückschiebungen (innerhalb von sechs Monaten, nach unerlaubter Einreise) und 20 851 Zurückweisungen direkt an der Grenze (nach Einführung von EU-Binnengrenzkontrollen, vor allem an der deutsch-österreichischen Landesgrenze). Die Abschiebungszahlen beinhalten auch 3 968 Überstellungen in andere EU- bzw. Schengen-Mitgliedstaaten im Rahmen der EU-Dublin-Verordnung. Vor allem Menschen aus den Westbalkanstaaten Albanien, Kosovo, Serbien, Mazedonien und Bosnien und Herzegowina waren 2016 von Abschiebungen betroffen.

Die Zahl der so genannten freiwilligen Ausreisen – die oftmals ebenso unter Zwang geschehen – ist deutlich größer als die Zahl der Abschiebungen. Zwar wird diese Angabe statistisch nicht verlässlich erfasst (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29), für das Jahr 2016 nennt die Bundesregierung jedoch die Zahl von 54 069 durch Bund-Länder-Programme (REAG/GARP) geförderte freiwillige Ausreisen. Hinzu kommen durch die Bundesländer geförderte freiwillige Ausreisen, bei denen es jedoch zu Überschneidungen mit den Bund-Länder-Programmen kommen kann (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5862, Antwort zu Frage 29). Die Bundesregierung erläutert, dass es „eine größere Anzahl“ geförderter freiwilliger Ausreisen gebe, als aus dem Ausländerzentralregister (AZR) ermittelbar, weil bei Betroffenen eine Ausreisepflicht noch nicht eingetreten oder noch nicht im AZR erfasst sein kann. Ausreisen von ausreisepflichtigen Personen ohne Förderung werden ohnehin nicht erfasst (ebd.).

Aus dem Ausländerzentralregister ergibt sich, dass im Jahr 2016 insgesamt 67 060 abgelehnte Asylsuchende „ausgereist“ sind und sich nicht mehr in Deutschland aufhalten (Bundestagsdrucksache 18/11112, Antwort zu Frage 18) – hierbei werden allerdings auch abgeschobene Personen mitgezählt. Die Bundespolizei hat im Jahr 2016 64 614 Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung bei der freiwilligen Ausreise kontrolliert (ebd., Antwort zu Frage 20); hierbei dürfte es sich um ausreisepflichtige Personen handeln. Im ersten Halbjahr 2017 wurden nach Angaben des AZR 23 891 Ausreiseentscheidungen gegenüber abgelehnten Asylsuchenden getroffen, im gleichen Zeitraum gab es 23 934 Ausreisen abgelehnter Asylsuchender (Bundestagsdrucksache 18/13218, Antwort zu Frage 18).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg wurden vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 von deutschen Flughäfen aus durchgeführt (bitte nach Flughäfen, Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln; bitte noch einmal gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)?

2

Wie viele Abschiebungen in welche Länder erfolgten vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 auf dem Land- bzw. Seeweg (bitte nach Zielländern und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln und gesondert die Zahl der Abschiebungen in EU-Mitgliedstaaten bzw. Schengen-Staaten nennen)?

3

Wie viele Überstellungen erfolgten vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. Schengen-Staaten im Rahmen der Dublin-Verordnung (bitte nach Zielstaaten und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und die jeweilige Zahl der Minderjährigen nennen)?

4

Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 an deutschen Flughäfen statt (bitte nach Flughäfen, Zielstaaten und Staatsangehörigkeit der Betroffenen aufschlüsseln)?

5

Wie viele Zurückweisungen und Zurückschiebungen fanden vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 an den Landes- bzw. Seegrenzen statt (bitte nach Landesgrenzen bzw. Bundespolizeipräsidien und Herkunftsländern aufschlüsseln)?

6

Wie viele Minderjährige und wie viele unbegleitete Minderjährige waren vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 von Abschiebungen, Zurückschiebungen bzw. Zurückweisungen betroffen, wie viele unbegleitete Minderjährige wurden an den Außengrenzen festgestellt (bitte nach Feststellungen an Grenzen und Feststellungen nach Staatsangehörigkeit auflisten), und wie viele von ihnen wurden in die Obhut der Jugendämter gegeben?

7

Was waren die Gründe der Einreiseverweigerungen/Zurückweisungen vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 (bitte nach Zurückweisungsgrund und den zehn wichtigsten Staatsangehörigkeiten differenzieren und wie in der Antwort zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/7588 darstellen)?

8

In welcher Zuständigkeit erfolgten die Abschiebungen, Zurückweisungen und Zurückschiebungen vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 bzw. wer hat sie veranlasst (bitte jeweils nach Bund und den einzelnen Bundesländern differenzieren), wie viele ausreisepflichtige Personen mit und ohne Duldung (bitte differenzieren und nach Bundesländern auflisten) und wie viele ausreisepflichtige abgelehnte Asylbewerber (bitte nach Bundesländern auflisten und Personen mit und ohne Duldung gesondert angeben) hielten sich zum 30. September 2017 in den einzelnen Bundesländern auf, und welches waren die fünf Hauptherkunftsländer der Ausreisepflichtigen in den jeweiligen Bundesländern (bitte in absoluten und relativen Zahlen für jedes Bundesland auflisten)?

9

In wie vielen Fällen wurden vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 Zwangsgelder gegen Beförderungsunternehmen nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) verhängt, wie hoch war die Gesamtsumme, und wie hoch war die durchschnittliche Summe pro Beförderungsunternehmen (bitte auch nach Fluggesellschaft, Bus- und Bahnunternehmen, Taxis usw. differenzieren)?

10

Wie viele Personen wurden im dritten Quartal 2017 im Zuge von so genannten Sammelabschiebungen entweder direkt in ihr Herkunftsland bzw. über Flughäfen anderer Mitgliedstaaten in ihr Herkunftsland abgeschoben (bitte nach Sammelabschiebungen der EU bzw. in nationaler bzw. Länderzuständigkeit differenzieren und einzeln aufführen)?

11

An welchen gemeinsamen Abschiebemaßnahmen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) hat sich Deutschland im dritten Quartal 2017 beteiligt, welches Zielland hatten diese Maßnahmen jeweils und

a) bei welchem Staat (für Deutschland: welcher Behörde) lag jeweils die Federführung für die Abschiebemaßnahme, und welche Bundesländer waren von deutscher Seite darüber hinaus beteiligt,

b) welche Fluggesellschaften wurden mit der Durchführung der Flüge beauftragt, und von welchen deutschen Flughäfen starteten sie bzw. machten sie eine Zwischenlandung,

c) wie hoch waren die Kosten der Flüge jeweils, und wer hat die Kosten getragen,

d) wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden bei den Abschiebemaßnahmen aus Deutschland jeweils abgeschoben,

e) wie viele Bundesbeamte wurden als Begleitpersonal auf diesen Flügen jeweils eingesetzt?

12

Wie viele der Abschiebungen vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 erfolgten

a) unbegleitet,

b) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei,

c) in Begleitung von Beamtinnen und Beamten der Länderpolizeien oder anderer Länderbehörden,

d) in Begleitung von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten anderer Mitgliedstaaten,

e) in Begleitung von Sicherheitskräften der Zielstaaten (bitte nach Zielstaaten aufschlüsseln),

f) in Begleitung von Sicherheitskräften der Luftverkehrsgesellschaften (bitte nach Fluggesellschaften aufschlüsseln),

g) in Begleitung von medizinischem Personal?

13

Wie viele Abschiebungsversuche mussten vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 aufgrund von Widerstandshandlungen der/des Betroffenen abgebrochen werden (bitte nach Flughäfen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen aufschlüsseln)?

14

Wie viele Abschiebungen auf dem Luftweg mussten vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 wegen medizinischer Bedenken abgebrochen werden (bitte nach Flughäfen und Staatsangehörigkeiten der Betroffenen und den medizinischen Gründen aufschlüsseln)?

15

Wie viele Abschiebungsversuche mussten vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 abgebrochen werden, weil sich die Fluggesellschaft oder der Flugzeugführer weigerte, die Personen, die zur Abschiebung anstanden, zu transportieren (bitte nach Flughäfen und der jeweiligen Fluggesellschaft aufschlüsseln)?

16

Wie viele Abschiebungen scheiterten vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 an der Weigerung der Zielstaaten, die Abgeschobenen aufzunehmen (bitte nach Zielstaaten differenzieren)?

17

Welche Kosten sind dem Bund vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 durch die Sicherheitsbegleitung entstanden (bitte so genau wie möglich differenzieren)?

18

Wie viele Ausreiseentscheidungen gegenüber Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. gegenüber abgelehnten Asylsuchenden (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern) wurden vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 erlassen, und wie viele Ausreisen von Drittstaatsangehörigen bzw. EU-Angehörigen bzw. abgelehnten Asylsuchenden gab es vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 (bitte differenzieren, auch nach den jeweils 15 wichtigsten Herkunftsländern und den Bundesländern, bei abgelehnten Asylsuchenden auch nach dem Jahr der Asylablehnung)?

19

Wie viele (ausreisepflichtige) Drittstaatsangehörige haben Deutschland vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 freiwillig verlassen (bitte zumindest ungefähre Angaben machen), wie viele von ihnen waren abgelehnte Asylsuchende, wie viele Ausreisen wurden finanziell gefördert, und welche zumindest ungefähren Angaben kann die Bundesregierung zur Zahl der von den Bundesländern geförderten freiwilligen Ausreisen machen (bitte jeweils nach den 15 wichtigsten Herkunftsstaaten und den Bundesländern differenziert angeben)?

20

Welche Angaben kann die Bundespolizei zu den freiwilligen Ausreisen von Personen mit einer Grenzübertrittsbescheinigung vom 1. Januar bis zum 30. September 2017 machen (bitte auch nach den 15 wichtigsten Staatsangehörigkeiten und dem Weg der Ausreise differenzieren)?

21

Welchen zumindest ungefähren Wert hatte die von der EU-Kommission errechnete „Rückkehrquote“ („Quote der tatsächlichen Rückführungen in Drittländer“), die EU-weit im Jahr 2015 bei 36,4 Prozent lag (vgl. Mitteilung der EU-Kommission über eine wirksame Rückkehrpolitik vom 2. März 2017, Ratsdokument 6943/17, S. 2), nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf Deutschland für die Jahre 2015 und 2016 (Nachfrage zur insoweit unbeantwortet gebliebenen Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/13218)?

22

Inwieweit hält der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, vor dem Hintergrund, dass sein Bundesministerium auch nach ausdrücklicher Bitte von den Bundesländern bzw. Ausländerbehörden keine „Rückläufer“ erhalten hat, die „aussagekräftige empirische Daten zu Gefälligkeitsattesten“ ergeben haben (vgl. Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/13218), daran fest, „beim Thema Abschiebung Probleme durch Krankschreibungen und Atteste“ zu unterstellen, über die „wir öffentlich diskutieren“ müssten (Plenarprotokoll 18/179, S. 17629 (C)), und auf welcher empirischen Datengrundlage soll diese Debatte gegebenenfalls erfolgen (bitte darlegen)?

23

Hat das Bundesministerium des Innern für die Beantwortung der Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/9603 oder im Nachgang hierzu irgendwelche Anstrengungen unternommen (bitte konkret darlegen, z. B. Anfrage beim Innenministerium in Nordrhein-Westfalen), um die vom Bundesminister des Innern im Deutschen Bundestag aufgestellte Behauptung verifizieren zu können, wonach einer Evaluierung des Innenministeriums in Nordrhein-Westfalen zufolge angeblich „70 Prozent der Ausreisepflichtigen psychische Erkrankungen als Vollzugshindernis geltend gemacht“ hätten (Plenarprotokoll 18/179, S. 17629 (D)), und wenn nein, warum nicht (bitte nachvollziehbar begründen)?

24

Wie ist der genaue Stand der auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Februar 2017 vereinbarten Maßnahmen im Bereich der Abschiebung bzw. Ausreise (bitte so detailliert und konkret wie möglich darstellen und wichtige Zahlenangaben machen), insbesondere zur

a) Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Bearbeitung von Dublin-Verfahren (Bund-Länder-AG), welche Erkenntnisse hat die auf Bundestagsdrucksache 18/13218 in der Antwort zu Frage 24c genannte Bestandsaufnahme per Fragebogen erbracht, und welche Handlungsempfehlungen folgen nach Ansicht der Bundesregierung hieraus (bitte darlegen),

b) Errichtung des gemeinsamen Zentrums zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR), und welche Erkenntnisgewinne und Verbesserungen haben sich seit Inbetriebnahme des ZUR ergeben (bitte darlegen),

c) Weiterentwicklung des AZR zur „Nach- und Weiterverfolgung von der negativen Asylentscheidung bis zur Rückkehr ins Herkunftsland“, und welche Qualitätsverbesserungen und Korrekturen im AZR hat es bislang gegeben (bitte im Detail darlegen und entsprechende Korrekturen zahlenmäßig konkret benennen),

d) Verbesserung der Kommunikationswege zwischen Ausländer- und Sozialleistungsbehörden, und lassen sich aus den diesbezüglichen Aktivitäten inzwischen quantitative Angaben oder Einschätzungen dazu machen, in welchem Umfang in den einzelnen Bundesländern gegenüber welchen Staatsangehörigen von den unterschiedlichen Sanktionsbeständen des § 1a des Asylbewerberleistungsgesetzes Gebrauch gemacht wird (bitte darlegen),

e) beschleunigten ärztlichen Begutachtung und Überprüfung der Reisefähigkeit bei Abzuschiebenden, welche Ergebnisse haben die diesbezüglichen Beratungen mit den Bundesländern und Gespräche mit Ärzteverbänden bislang erbracht, und welche Neuerungen und Vereinbarungen werden diskutiert (bitte im Einzelnen darlegen),

f) Entwicklung eines Verfahrens „zur möglichst vollständigen Erfassung sämtlicher Rückführungen und freiwilligen (auch nicht geförderten) Ausreisen“, wie ist hier der aktuelle Stand der Aktivitäten, welche Daten müssen längerfristig erfasst werden, um umfassende Angaben zu freiwilligen Ausreisen machen zu können, und welche Probleme bei der Realisierung dieses Vorhabens gibt es derzeit (bitte ausführen)?

Berlin, den 25. Oktober 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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