[Deutscher Bundestag Drucksache 16/5884
16. Wahlperiode 04. 07. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gisela Piltz, Hartfrid Wolff (Rems-Murr),
Hans-Michael Goldmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/5658 –
Islamistische Organisationen in Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Deutschland sind laut Jahresbericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz
zahlreiche islamistische Organisationen aktiv. Die Bundesregierung ist in den
vergangenen Jahren gegen einige dieser Organisationen mit vereinsrechtlichen
Maßnahmen vorgegangen.
So hat etwa das Bundesministerium des Innern mit Wirkung vom 15. Januar
2003 der „Hizb ut-Tahrir“ die Betätigung in Deutschland verboten, u. a. weil
sich diese gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet und die
Organisation Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange befürwortet.
Mit Urteil vom 25. Januar 2006 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage
der „Hizb ut-Tahrir“ gegen das Betätigungsverbot abgewiesen. Zudem wurde
etwa das Verbot des Spendenverein „al-Aksa“ der palästinensischen Hamas
gerichtlich bestätigt.
Die libanesische „Hizb Allah“ dagegen ist bisher ungehindert in Deutschland
aktiv. Im Jahresbericht 2006 des Bundesamtes für Verfassungsschutz heißt es
dazu: „Die „Hizb Allah“ ist eine vom Iran politisch beeinflusste und auch
finanziell unterstützte schiitische Organisation, die seit 1992 im libanesischen
Parlament vertreten ist. … Neben dem politischen Flügel unterhält die „Hizb
Allah“ nach wie vor den bewaffneten Arm „Al-Muqawama al-Islamiya“
(Islamischer Widerstand), der zusammen mit dem Sicherheitsdienst der
Organisation für „militärische“ Auseinandersetzungen mit Israel sowie die
Durchführung von Anschlägen, insbesondere gegen israelische und jüdische Ziele,
verantwortlich gemacht wird. … Die „Hizb Allah“ unterstützt den Aufstand der
Palästinenser („Intifada“) in den von Israel besetzten Gebieten und verneint
nach wie vor ein Existenzrecht Israels. Mit dieser gewaltsamen Strategie richtet
sich die „Hizb Allah“ gegen den Gedanken der Völkerverständigung“ (S. 212).
Im Jahresbericht 2005 wird ausgeführt: „Gerade vor dem Hintergrund der
antiisraelischen und antisemitischen Äußerungen des iranischen Präsidenten
Ahmadinejad stehen die in Deutschland lebenden Anhänger der vom Iran
beeinflussten „Hizb Allah“ weiterhin im Fokus der Sicherheitsbehörden“
(S. 194). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. Juni 2007
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/5884 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeNaim Kassam, Vizechef der „Hizb Allah“, sagte zudem am 15. April 2007
gegenüber dem iranischen Fernsehsender al-Kawthar, dass alle
Selbstmordattentate, Entführungen und Raketenangriffe einer Genehmigung durch den
„geistigen Führer“ in Teheran bedürfen. Seit Jahren finanziert und trainiert die
„Hizb Allah“ offen andere Terrororganisationen wie Hamas und
Palästinensischer Islamischer Jihad im Kampf gegen Israel.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 4. Januar 2005 (Aktenzeichen: 24 L
3189/04) die Versagung der Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung
durch die Ausländerbehörde für ein libanesisches „Hizb Allah“ Mitglied für
rechtens erklärt. Das Gericht entschied, dass die Unterstützung der Hizb Allah
für den internationalen Terrorismus als Grund für die Abschiebung hinreichend
sei. Die Richter machten außerdem geltend, dass es ausreichend Beweise für
die Unterstützung des Terrorismus durch die „Hizb Allah“ gebe und dass der
Kampf der „Hizb Allah“ Organisation gegen Israel mit
„menschenverachtender Brutalität“ geführt werde.
In den Niederlanden wurde die „Hizb Allah“ im Jahre 2004 verboten. Die
Niederländische Regierung begründete dies damit, dass nicht zwischen dem
terroristischen und politischen Arm der Organisation unterschieden werden könne,
da beide demselben zentralen Führungsgremium unterstehen.
Die Bundesregierung geht in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-
Bundestagsfraktion – Drucksache 16/4344 – von etwa 900 Anhängern der
„Hizb Allah“ in Deutschland aus, welche bundesweit in 30 Kultur- und
Moscheevereinen organisiert seien. Die Haltung der Anhänger sei durch eine
weitgehend uneingeschränkte Akzeptanz der Idologie und Politik der „Hizb Allah“
gekennzeichnet. Diese und weitere Personen unterstützen und die „Hizb Allah“
auch durch Sammlung und Transfer von Spendengeldern. Dazu wird nach
Angaben der Bundesregierung unter anderem der Spendenverein
„Waisenkinderprojekt Libanon e.V.“ genutzt. Die Anhänger der „Hizb Allah“ würden von der
„Abteilung für Außenbeziehungen“ der „Hizb Allah“ in Beirut betreut und
verhielten sich den Anweisungen gemäß weitgehend „gesetzeskonform“.
Außerdem kommuniziert die „Hizb Allah“ über ihren TV Sender al-Manar mit
ihren Anhängern, auch in Deutschland. Ihr Anführer, Hassan Nasrallah, hatte
sich etwa im Februar 2006 über den im Zusammenhang mit dem
Karikaturenstreit wie folgt geäußert:
„Ich rufe alle Muslime auf eine eindeutige Haltung einzunehmen … Ich bin
sicher dass nicht nur Millionen sondern hunderte Millionen von Muslimen
bereit und willig sind ihre Leben zu opfern um die Ehre ihres Prophetes zu
verteidigen. Und Du bist einer von ihnen“. Außerdem wird auf al-Manar
regelmäßig zum Angriff auf Israel etwa durch Selbstmordattentate aufgerufen und
Juden werden als kindermordende Unmenschen dargestellt.
Der Sender „al-Manar“ wird zwar nicht mehr von den dem europäischen
Rechtsraum unterliegenden Satellitenbetreibern übertragen, er ist in
Deutschland dennoch über außereuropäisch betriebene Satelliten zu empfangen. Die
Bundesregierung hat in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-
Bundestagsfraktion, Bundestagsdrucksache 16/4344, angekündigt, im Rahmen ihrer
EU-Ratspräsidentschaft und ihres G8-Vorsitzes auf eine Lösung gegen die
Verbreitung antiisraelischer, antisemitischer und antiwestlicher Propaganda über
derartige Drittstaaten-Satelliten hinzuwirken.
Zum 1. Juni 2007 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des
Terrorismus („Convention on the Prevention of Terrorism“) in Kraft getreten,
das von Deutschland am 24. Oktober 2006 unterzeichnet wurde. Der Vertrag
verpflichtet die Staaten nationale Regelungen zu schaffen, welche eine
Gefängnisstrafe von bis zu sieben Jahren Gefängnis vorsehen für vorsätzliche oder
fahrlässige öffentliche Äußerungen, die direkt oder indirekt als Ermutigung
verstanden werden können, einen terroristischen Anschlag zu verüben.
Zunehmend werden islamistische Hassbotschaften, Anleitungen und
Anweisungen zu Anschlägen und Verherrlichung von terroristischen Verbrechen
einschließlich davon erstellten Bildern und Videos über das Internet verbreitet.
Die überwiegende Mehrheit der in Deutschland lebenden Menschen mit Mig-
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/5884rationshintergrund steht radikalislamistischen Ansichten ablehnend gegenüber.
Die entsprechenden Seiten des Internets werden jedoch ebenso wie
außereuropäische TV-Sender wie „al-Manar“ von Menschen mit Migrationshintergrund
in Deutschland vielfach wahrgenommen. Die Gefahr der Radikalisierung von
in Deutschland aufgewachsenen jungen Menschen mit Migrationshintergrund
(Phänomen der „home-grown-terrorists“) wird so verstärkt.
Die Bundesregierung und verschiedene Landesregierungen haben mittlerweile
Maßnahmen zur Kontrolle der Inhalte im Internet ergriffen. So hat das
Landeskriminalamt Niedersachsen im vergangenen Jahr eine Einheit zur
anlassunabhängigen Recherche im Internet eingerichtet. Beim „Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrum“ in Berlin wurde ein „Gemeinsames Internet-Zentrum“
eingerichtet, um die Beobachtungs- und Analysefähigkeiten zu optimieren.
Europol hat unter deutscher Beteiligung die Aktion „check the web“ ins Leben
gerufen, wonach die Mitgliedstaaten arbeitsteilig zur Beobachtung und
Analyse des Internets im Kampf gegen islamistischen Terror beitragen. Neben den
inhaltlichen Entwicklungen sollen bei Europol auch „technische Aspekte“
gemeinsam analysiert werden.
1. Welche Gesichtspunkte veranlassen die Bundesregierung, derzeit von
einem Verbotsverfahren gegen die „Hizb Allah“ und ihr nahestehende
Organisationen abzusehen, obwohl diese sich nach Angaben des
Bundesamtes für Verfassungsschutz ebenso wie die verbotene Hizb ut-Tahrir mit
einer „… gewaltsamen Strategie gegen den Gedanken der
Völkerverständigung (richtet), und sowohl antiisraelisch als auch antisemitisch ist?“
Die Bundesregierung äußert sich, ständiger Praxis entsprechend, nicht öffentlich
zu Verbotsabsichten und -möglichkeiten. Die Unterrichtung über
nachrichtendienstliche Erkenntnisse erfolgt gegenüber dem hierfür zuständigen
parlamentarischen Gremium.
2. Plant die Bundesregierung eine Ratifizierung des Vertrages „Convention on
the Prevention of Terrorism“ durch Deutschland, und wenn ja, für wann ist
diese geplant?
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus verpflichtet
die Vertragsparteien entgegen den Vorbemerkungen der Fragesteller nicht dazu,
nationale Regelungen zu schaffen, welche eine Gefängnisstrafe von bis zu
sieben Jahren für vorsätzliche oder fahrlässige öffentliche Äußerungen vorsehen,
die direkt oder indirekt als Ermutigung verstanden werden können, einen
terroristischen Anschlag zu verüben.
Die hier einschlägige Vorschrift (Artikel 5 des Übereinkommens) verlangt
vielmehr, die rechtswidrig und vorsätzlich begangene öffentliche Aufforderung zur
Begehung einer terroristischen Straftat unter Strafe zu stellen. Als öffentliche
Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat wird dabei das
öffentliche Verbreiten oder sonstige öffentliche Zugänglichmachen einer Botschaft
mit dem Vorsatz verstanden, zur Begehung einer terroristischen Straftat
anzustiften, wenn dieses Verhalten, unabhängig davon, ob dabei terroristische
Straftaten unmittelbar befürwortet werden, die Gefahr begründet, dass solche
Straftaten begangen werden könnten. Ein solches Verhalten ist mit wirksamen,
verhältnismäßigen und abschreckenden Strafen zu bedrohen.
Die Bundesregierung ist bestrebt, das Übereinkommen möglichst noch in dieser
Legislaturperiode zu ratifizieren.
Drucksache 16/5884 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode3. Wie wird die Bundesregierung den Vertrag „Convention on the Prevention
of Terrorism“ in deutsches Recht umsetzen, und hat die Bundesregierung
konkrete Entwürfe für die Umsetzung des Vertrages erarbeitet, wenn ja, mit
welchem Inhalt?
Nach dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 11. November
2005 ist zu prüfen, inwieweit Änderungen des Strafrechts im Bereich der
Terrorismusbekämpfung erforderlich sind. Die in diesem Zusammenhang ebenfalls
erfolgenden Überlegungen der Bundesregierung zur Umsetzung des
Übereinkommens sind noch nicht abgeschlossen.
4. Plant die Bundesregierung Regelungen auf der Grundlage der „Convention
on the Prevention of Terrorism“, die das aktuell beobachtete Verhalten der
Funktionäre und Aktivisten der „Hizb Allah“ mit Strafe bedrohen?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5. Wie wirkt sich die „Convention on the Prevention of Terrorism“ schon
heute auf die islamistische Szene im Allgemeinen und insbesondere auf die
Aktivitäten der „Hizb Allah“ in Deutschland aus?
Die Sicherheitsbehörden können die Auswirkungen des Übereinkommens des
Europarates zur Verhütung des Terrorismus („Convention on the Prevention of
Terrorism“) auf die Aktivitäten der „Hizb Allah“ bzw. auf die islamistische
Szene im Allgemeinen in Deutschland – das Abkommen ist für Deutschland
noch nicht in Kraft getreten – derzeit noch nicht einschätzen.
6. Wie schätzt die Bundesregierung die Wirkung der „Convention on the
Prevention of Terrorism“ auf die islamistische Szene im Allgemeinen und
insbesondere auf die Aktivitäten der „Hizb Allah“ für die Zukunft ein?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
Generell sind die „Hizb Allah“-Anhänger in Deutschland allerdings in
öffentlichen Äußerungen, im Gegensatz zur Führung der „Hizb Allah“ im Libanon,
sehr zurückhaltend. Vor diesem Hintergrund dürfte die Absicht des
Übereinkommens, insbesondere der öffentlichen Aufforderung zur Begehung
terroristischer Straftaten entgegenzutreten, mit Blick auf die „Hizb Allah“ in
Deutschland nur geringe Auswirkungen haben.
7. Was versteht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf Frage 5 in
Bundestagsdrucksache 16/4334, unter „gesetzeskonformem“ Verhalten der
Anhänger der „Hizb Allah“?
Unter „gesetzeskonformem“ Verhalten der „Hizb Allah“-Anhänger ist vor allem
das Bemühen der Anhänger „Hizb Allah“-naher Vereine zu verstehen, mit
hiesigen Behörden nicht in Konflikt zu geraten. Der Schutz der persönlichen
Sphäre und ein ungefährdeter Aufenthalt in Deutschland genießen höchste
Priorität.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/58848. Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass die Anhänger von
„Hizb Allah“ die Vorgaben aus der Zentrale in Beirut über die in
Deutschland geltenden Gesetze stellen und bei entsprechender Anweisung ihr
gesetzeskonformes Verhalten ändern würden?
Aufgrund der hierarchischen Struktur der Organisation haben Äußerungen der
Führung der „Hizb Allah“ im Libanon auch außerhalb des Landes
Auswirkungen auf Anhänger der Organisation. Anhaltspunkte, dass Anhänger der „Hizb
Allah“ die Vorgaben aus der Zentrale in Beirut über die in Deutschland
geltenden Gesetze stellen, liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor.
9. Wie beurteilt die Bundesregierung allgemein Verbote von extremistischen
Organisationen als Mittel im Eintreten für die Grundsätze der Verfassung
jeweils im islamistischen Bereich, im linksextremen Bereich und im
rechtsextremen Bereich und gibt es nach Auffassung der Bundesregierung
hier unterschiedlich zu beurteilende Wirkungen auf die jeweilige Szene?
Um extremistische Phänomene wirkungsvoll zu bekämpfen, müssen neben
zivilgesellschaftlichem Engagement auch alle zur Verfügung stehenden
repressiven Mittel eingesetzt werden. Dazu gehören eine konsequente Strafverfolgung
und exekutive Maßnahmen, wie das Vereinsverbot. Eine sachgerechte
Beurteilung der Auswirkungen eines Verbotes auf eine extremistische Szene kann
nur einzelfallbezogen erfolgen.
10. Welche Forschungsvorhaben sind im Sinne der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion,
Bundestagsdrucksache 16/4344, bezüglich Radikalisierungstendenzen von Menschen
mit Migrationshintergrund seither verwirklicht worden und welche
konkreten Vorhaben sind geplant?
Die Bundesregierung misst der Erforschung von Radikalisierungspotentialen
und der damit verbundenen Entstehung und Herausbildung extremistischer
Einstellungen bis hin zur Gewaltbereitschaft generell eine große Bedeutung zu.
Derartige Forschungsvorhaben werden teils im Bereich der Bundesregierung
durchgeführt, zumeist aber auftragsweise an Forschungseinrichtungen und
Wissenschaftler vergeben. Sie tragen zu einem möglichst umfassenden
Verständnis von Radikalisierungsprozessen bei und stehen somit im Dienst einer
erfolgreichen Prävention und Bekämpfung terroristischer Anschläge.
Innerhalb des Geschäftsbereichs der Bundesregierung wird Forschung zu
Radikalisierungsprozessen maßgeblich von der 2005 im Bundeskriminalamt
eingerichteten Forschungsstelle Terrorismus/Extremismus (FTE) geleistet. Diese
führt derzeit eine Studie zur vergleichenden Biographieanalyse von Links-,
Rechts- und islamistischen Extremisten/Terroristen mit dem Ziel der
Identifikation verlaufstypischer Radikalisierungsprozesse durch, die Ende 2007
abgeschlossen werden soll. Auch im Zusammenhang mit der Entwicklung eines
Monitoringsystems für Terrorismus und Extremismus (MoTE) werden die
kognitiven Vorläufe untersucht, die extremistischer und terroristischer Gewalt
vorausgehen.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) realisiert aktuell das
Projekt „Islamisierungstendenzen bei muslimischen Migranten“. Ziel ist die
Untersuchung von Faktoren, die zu einer misslingenden Integration muslimischer
Migranten führen. In dem Projekt soll insbesondere auf Unterschiede zwischen
Angehörigen der ersten und zweiten Migrantengeneration eingegangen werden.
Anhand der Daten der „Repräsentativbefragung ausgewählter
Migrantengruppen (RAM)“ sollen hierzu Analysen durchgeführt werden. Erste Ergebnisse
dieses Projektes werden voraussichtlich Anfang 2008 vorliegen.
Drucksache 16/5884 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeIm Bereich der Auftragsforschung des Bundesministeriums des Innern wurde
kürzlich eine umfassende wissenschaftliche Studie zu „Integration und
Integrationsbarrieren von Muslimen in Deutschland“ abgeschlossen. Diese Studie
enthält auch Aussagen über das Radikalisierungspotential der muslimischen
Bevölkerung in Deutschland sowie die diesbezüglichen Rahmenbedingungen und
Ursachen. Es ist beabsichtigt, die Studie zu veröffentlichen. Dies wird
voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2007 geschehen.
11. Mit welchem Konzept will die Bundesregierung über den Dialog mit
einzelnen Verbänden hinaus verstärkt alle in Deutschland lebenden
Menschen mit Migrationshintergrund für die Werte des Grundgesetzes
gewinnen?
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurde
erstmals ein Integrationskurs für alle Neuzuwanderer mit längerfristiger
Aufenthaltsperspektive und für bereits länger in Deutschland lebende Zuwanderer
eingeführt. Dieser soll neben einer Sprachförderung in der deutschen Sprache auch
eine Einführung in die Grundzüge der Rechtsordnung und das politische System
der Bundesrepublik Deutschland geben. Zur formalen und inhaltlichen
Ausgestaltung des Integrationskurses hat das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge, das mit der Durchführung der Integrationskurse beauftragt worden ist, ein
„Konzept für einen bundesweiten Integrationskurs“ vorgelegt. Im Anschluss an
den Sprachkursteil, der 600 Unterrichtsstunden umfasst, findet ein
dreißigstündiger Orientierungskurs statt. Die Themen und Inhalte sind in die Bereiche
Rechtsordnung, Geschichte und Kultur gegliedert. Die im Konzept
vorgesehenen Lernziele sollen u. a. Verständnis für die Werte des Grundgesetzes wecken
und eine positive Bewertung des deutschen Staates entwickeln.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) hat
im April 2006 das „Bündnis für Erziehung“ mit den beiden Kirchen und deren
Familien- und Wohlfahrtsverbänden ins Leben gerufen. In einem zweiten Schritt
wurde die Initiative um die Plattform des Bundesforums Familie (BFF)
erweitert. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss bundesweit tätiger
Organisationen, die sich für eine familienfreundliche Gesellschaft einsetzen,
einschließlich jüdischer und muslimischer Verbände. Ziel der Initiative ist es, die
Erziehungskompetenz gerade in einer multikulturellen und multireligiösen
Gesellschaft zu verbessern. Die Initiative richtet sich verstärkt auch an Eltern mit
Migrationshintergrund. Weitaus häufiger als Einheimische geraten muslimische
Eltern in ihrem sozialen Alltag in Situationen der Uneindeutigkeit, in denen die
eingelebten und routinisierten Handlungsformen versagen.
Darüber hinaus verfolgt das BMFSFJ mit dem Programm „VIELFALT TUT
GUT. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ das Ziel, Verständnis für
die gemeinsamen Grundwerte und kulturelle Vielfalt zu entwickeln, die
Achtung der Menschenwürde zu fördern und jede Form von Extremismus zu
bekämpfen. Seit dem 1. Januar 2007 fördert der Bund im Rahmen dieses
Programms zeitlich begrenzte Modellprojekte, deren Ergebnisse auf andere Träger
oder Förderbereiche übertragbar sind. Eine wichtige Zielgruppe des
Bundesprogramms sind Migrantinnen und Migranten.
12. Welche konkreten Ergebnisse erhofft die Bundesregierung in diesem
Zusammenhang von der Islamkonferenz?
Mit der Deutschen Islam Konferenz (DIK) hat der Bundesminister des Innern,
Dr. Wolfgang Schäuble, erstmals einen interkulturellen Dialog zwischen
Muslimen und dem deutschen Staat auf Ebene des Bundes einberufen und
institutionalisiert. Ziel der DIK, in der neben Vertretern islamischer Organisationen
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 7 – Drucksache 16/5884auch Vertreter der breiten Vielfalt muslimischen Lebens in Deutschland mit
Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen beraten, ist eine bessere religions-
und gesellschaftspolitische Integration der in Deutschland lebenden Muslime.
Gegenstand der Beratungen in den drei Arbeitsgruppen, im Gesprächskreis und
im Plenum der DIK sind Probleme der Religionsausübung und des
Zusammenlebens von Menschen verschiedener ethnischer, kultureller und religiöser
Prägung. Hierbei kommt der Geltung der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und der im Grundgesetz zum Ausdruck
kommenden Werte größte Bedeutung zu. Die Arbeitsgruppe 1 „Deutsche
Gesellschaftsordnung und Wertekonsens“ befasst sich intensiv mit den
Voraussetzungen und Erfordernissen der Integration muslimischen Lebens in die deutsche
Rechts- und Werteordnung. Ziel der Beratungen ist die Erarbeitung
gemeinsamer Erklärungen, die für ein gedeihliches Zusammenleben von Menschen
verschiedener ethnischer, kultureller und religiöser Prägung auf der Grundlage
dieser Werte werben. Die Beratungen des Gesprächskreises „Sicherheit und
Islamismus“ zielen auf eine verbesserte Prävention islamistischen Extremismus und
Terrorismus sowie mögliche Formen der Zusammenarbeit zwischen
Sicherheitsbehörden und Muslimen, um islamistischen Bestrebungen gegen die
grundgesetzliche Rechts- und Werteordnung entgegen zu wirken. Insofern leistet auch
der Gesprächskreis „Sicherheit und Islamismus“ einen wichtigen Beitrag, die
Werte des Grundgesetzes gegenüber islamistischen Bestrebungen zu stärken
und aktiv die Akzeptanz dieser Werte bei Muslimen zu erhöhen.
13. Wie will die Bundesregierung die Verbreitung von Hassbotschaften bzw.
von antisemitischen und antidemokratischen Tendenzen durch legale
islamistische Organisationen unterbinden?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
Im Übrigen ist die Unterbindung derartiger Aktivitäten ebenso eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe wie ggf. eine solche der Strafverfolgungsbehörden.
14. Wird sich die Bundesregierung für eine für alle Mitgliedstaaten
verbindliche EU-Terrorliste einsetzen, welche die Mitgliedstaaten verpflichtet,
gegen die dort aufgeführten Organisationen vorzugehen, und wie sollten
nach Ansicht der Bundesregierung dabei die parlamentarischen
Mitwirkungsrechte sichergestellt werden?
Es existiert bereits eine EU-Liste terroristischer Personen, Vereinigungen und
Körperschaften. Mit dem Verfahren zur Erstellung und fortgesetzten
Aktualisierung dieser Liste, das auf einem Gemeinsamen Standpunkt (931/2001) des Rates
beruht, setzen die EU-Mitgliedstaaten die nach Kapitel VII der VN-Charta
verabschiedete, völkerrechtlich bindende Resolution 1373 des VN-Sicherheitsrates
um. Die gegen gelistete Personen und Organisationen von dem Gemeinsamen
Standpunkt vorgeschriebenen Sanktionen sind das Einfrieren von Geldern und
sonstigen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen, die den
Gelisteten zuzurechnen sind, sowie ein umfassendes Bereitstellungsverbot im Hinblick
auf solche Gelder und Vermögenswerte bzw. wirtschaftliche Ressourcen. Eine
Entscheidung über die Aufnahme in diese Liste wird vom Rat der Europäischen
Union im Konsens gefällt. Im Übrigen wird auf das Gesetz über die
Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der
Europäischen Union sowie die zu § 6 dieses Gesetzes zwischen dem Deutschen
Bundestag und der Bundesregierung geschlossene Ausführungsvereinbarung
verwiesen.
Drucksache 16/5884 – 8 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode15. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, die „Hizb Allah“ auf die
bestehende EU-Terrorliste zu setzen und wie beurteilt die
Bundesregierung die Erfolgsaussichten eines solchen Unterfangens?
Ein Antrag auf Aufnahme der „Hizb Allah“ in die EU-Liste terroristischer
Personen, Vereinigungen und Körperschaften gemäß VN-Sicherheitsratsresolution
1373 ist bereits seit längerem anhängig und wird im Kreise der Partner unter den
Bedingungen der Vertraulichkeit diskutiert. Es gibt in dieser Frage bisher keinen
Konsens im Kreise der EU-Mitgliedstaaten.
16. Sieht die Bundesregierung Defizite in der Anwendung des § 130
Strafgesetzbuch gegenüber islamistischen Aktivisten und wenn ja, wie will die
Bundesregierung die Aufklärung der Straftaten und die strafrechtliche
Ahndung verbessern?
Der Bundesregierung sind Defizite in der Anwendung des § 130 StGB nicht
bekannt.
17. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um auch den Aufruf, das
eigene Leben für die „Ehre“ der eigenen Religion/des Propheten oder sonst
in einem religiösen Zusammenhang zu opfern, strafrechtlich zu erfassen,
und wie schätzt die Bundesregierung den von solchen Aufrufen
ausgehenden Einfluss auf die Bedrohungslage ein?
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen zwingenden strafrechtlichen
Handlungsbedarf.
Generell ist festzustellen, dass Aufrufe von Führungsfunktionären des
islamistischen Terrorismus „das eigene Leben für die Ehre der eigenen Religion/des
Propheten … zu opfern“ – also der Aufruf zum bewaffneten Kampf
(möglicherweise auch in Form von Selbstmordattentaten) – dazu geeignet sind, die
Sicherheit auch deutscher Interessen und Einrichtungen sowohl in Deutschland als
auch im Ausland nachhaltig zu beeinträchtigen. Dies ist vor allem dann der Fall,
wenn sie im Gegensatz zu dem Aufruf von Nasrallah nicht allgemein gehalten
sind, sondern in Verbindung mit einem konkreten Ziel (Zielland bzw.
Zielobjekt) stehen.
Die Sicherheitsbehörden des Bundes berücksichtigen diesen Umstand sowohl in
der „Gefährdungslage islamistischer Terrorismus/Nahost“ und deren jeweiliger
Fortschreibung als auch in allen anlassbezogen zu erstellenden
Gefährdungsbewertungen.
18. Inwieweit und mit welchem Erfolg hat die Bundesregierung ihre
Ankündigung umgesetzt, im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft und des
G8-Vorsitzes gegen im außereuropäischen Ausland betriebene und in
Europa und Deutschland empfangbare TV-Sender mit Hassbotschaften
vorzugehen?
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer G8-Präsidentschaft einen
Schwerpunkt auf den Austausch von Erfahrungen und Informationen über die Nutzung
moderner Informations- und Kommunikationstechnologien gelegt. Die in
diesem Bereich auf Initiative der Bundesregierung begonnenen Arbeiten u. a. zu
Nachrichtensendern, die im Eigentum oder unter der Kontrolle terroristischer
Organisationen stehen bzw. auf deren Geheiß handeln, werden fortgesetzt.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 9 – Drucksache 16/588419. Welche konkreten Maßnahmen gegen islamistische Sendungen im
Fernsehen oder anderen Medien, insbesondere im Internet, und deren Einfluss
auf Personen mit Migrationshintergrund haben sich aus dem Dialog und
der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit muslimischen
Organisationen beispielsweise im Rahmen der Islamkonferenz ergeben und welche
werden bzw. wurden wie umgesetzt?
Die DIK befasst sich im Rahmen ihrer Arbeitsgruppe „Wirtschaft und Medien
als Brücke“ intensiv mit dem Islambild in den deutschen Medien. Ziel der
Beratungen ist die Erarbeitung gemeinsamer Erklärungen mit Blick auf eine
ausgewogene und sachliche Berichterstattung bezüglich des Islam. Darüber hinaus
befasst sich die Arbeitsgruppe auch mit dem Bild Deutschlands in der
muslimischen Welt. Islamistische Sendungen im Fernsehen oder anderen Medien
wurden bis zu diesem Zeitpunkt nicht thematisiert. Es ist jedoch denkbar, dass
islamistische Medien zu einem späteren Zeitpunkt Gegenstand der Diskussion
in der Arbeitsgruppe „Wirtschaft und Medien als Brücke“ werden. Im Rahmen
des Gesprächskreises „Sicherheit und Islamismus“ ist vorgesehen, die
Verbreitung islamistischer Inhalte im Internet zum Gegenstand weiterer Erörterungen
zu machen sowie mögliche Kooperationsformen zur Eindämmung der
Verbreitung zu prüfen. Der Gesprächskreis kann dabei auf Erkenntnisse der bisherigen
Beratungen, u. a. zu islamistischer Bildungsarbeit, aufbauen.
20. Sieht die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf – ggf.
strafbewehrte Verbote – um zu verhindern, dass in Deutschland bzw.
Europa unterbundene Fernsehprogramme – wie beispielsweise „al-Manar“ –
mit entsprechender technischer Ausrüstung als Drittstaaten-Programme
(sogenannter Spill-over-Effekt) weiterhin in Europa und in Deutschland
empfangen werden?
Nein, da entsprechende gesetzliche Regelungen mit Blick auf die technischen
Möglichkeiten kaum zu vollziehen wären.
21. Welche Möglichkeiten erwägt die Bundesregierung, den Zugriff auf im
außereuropäischen Ausland betriebene Internetangebote (Foren etc.) mit
volksverhetzenden oder sonstigen strafrechtlich relevanten Inhalten zu
unterbinden?
Internet-Diensteanbieter, die den Zugang zum Internet vermitteln (Access-
Provider) sind nach § 8 des Telemediengesetzes (TMG) unter den dort
genannten Voraussetzungen als reine Durchleiter für die so weitergeleiteten Inhalte
nicht verantwortlich. Diese Vorschrift setzt entsprechende Vorgaben der
europäischen E-Commerce-Richtlinie (Richtlinie 2000/31/EG) um. Die Regelung
schließt jedoch eine Inanspruchnahme unter dem Gesichtspunkt der
Störerhaftung nicht aus. Zwar sind Diensteanbieter nicht verpflichtet, die von ihnen
übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach
Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den
allgemeinen Gesetzen bleiben aber auch im Fall der Nichtverantwortlichkeit des
Diensteanbieters unberührt (vgl. § 7 Abs. 2 TMG).
Das TMG ist am 1. März 2007 in Kraft getreten, enthält aber hinsichtlich der
Verantwortlichkeit der Diensteanbieter keine neuen Regelungen. Vielmehr
wurden die vorherigen Bestimmungen, wie sie sich im Teledienstegesetz des
Bundes und im Mediendienste-Staatsvertrag der Länder fanden, unverändert in das
TMG übernommen.
Drucksache 16/5884 – 10 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeGrundsätzlich ist der Erlass ordnungsbehördlicher Sperrverfügungen gegen die
Access-Provider möglich, um die Verbreitung rechtswidriger Inhalte zu
verhindern. Dies liegt in der Zuständigkeit der Länder. 2002 ergingen von der
Bezirksregierung Düsseldorf entsprechende Sperrverfügungen gegen in Nordrhein-
Westfalen niedergelassene Access-Provider, die von den Anbietern größtenteils
umgesetzt wurden. Soweit Rechtsmittel gegen diese Verfügungen eingelegt
wurde, haben die nordrhein-westfälischen Verwaltungsgerichte deren
Rechtmäßigkeit weitgehend bestätigt (letztlich im März 2003 vom OVG Münster, vgl.
Pressemitteilung vom 19. März 2003).
Weitere Sperrverfügungen anderer Behörden ergingen danach nicht, wohl auch
weil das Verfahren zum einen als ultima ratio angesehen wird und zum anderen
als weniger effizient gilt, um den Zugriff auf rechtswidrige Inhalte letztlich
wirksam zu verhindern.
Daher setzt die Bundesregierung stärker auf die Zusammenarbeit mit den
Providern im Wege der Koregulierung. Das Potential der Koregulierung in den
digitalen Medien war unter anderem Thema der EU-Medienexpertenkonferenz der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft, die vom 9. bis 11. Mai 2007 in Leipzig
stattgefunden hat. Hierzu stehen im Internet unter
http://www.leipzig-eu2007.de/
umfangreiche Informationen einschließlich der Schlussfolgerungen der
deutschen Ratspräsidentschaft zur Verfügung.
Im Rahmen der Revision der EU-Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ ist bei
der im EU-Kulturministerrat im Mai 2007 unter deutscher Ratspräsidentschaft
gefundenen politischen Einigung der Anwendungsbereich der Richtlinie auf alle
audiovisuellen Mediendienste unabhängig vom Übertragungsweg erweitert
worden. Nach dem formellen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens werden
die deutschen Länder die Richtlinie in den Rundfunkstaatsvertrag umsetzen.
Davon umfasst ist unter anderem ein Verbot audiovisueller Mediendienste, die zu
Hass aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion oder Staatsangehörigkeit
aufstacheln. Dieses Verbot wird in allen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht
umgesetzt werden.
22. Inwieweit plant die Bundesregierung auch auf Internetangebote unterhalb
der strafrechtlichen Relevanz einzuwirken und welche Vorschläge will die
Bundesregierung diesbezüglich bei der Überarbeitung des
Rahmenbeschlusses des Rates zur Terrorbekämpfung hinsichtlich der Maßnahmen
zur „Bekämpfung der Terrorismuspropaganda in verschiedenen Medien“
(Ratsdok.-Nr. 15266/1/06) einbringen?
Im Legislativ- und Arbeitsprogramm der EU-Kommission für das Jahr 2007
wird auf die Möglichkeit eines Vorschlags für die Überarbeitung des
Rahmenbeschlusses zur Terrorismusbekämpfung hingewiesen. Die EU-Kommission hat
mit Konsultationen der Mitgliedstaaten, der Wirtschaft und sonstiger Verbände
begonnen. Die Bundesregierung hat sich an diesen Konsultationen beteiligt und
wird dies auch weiterhin tun.
23. Inwieweit arbeitet die Bundesregierung derzeit mit anderen
außereuropäischen Staaten zusammen, um Internetseiten mit volksverhetzenden oder
sonstigen strafrechtlich relevanten Inhalten zu unterbinden, und wie will
die Bundesregierung diese Zusammenarbeit in Zukunft verbessern?
Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer G8-Präsidentschaft einen
Schwerpunkt auf den Austausch von Erfahrungen und Informationen über die Nutzung
moderner Informations- und Kommunikationstechnologien gelegt. Auf
Initiative der Bundesregierung wurde auch im G8-Rahmen die Zusammenarbeit im
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 11 – Drucksache 16/5884Bereich der terroristischen Nutzung des Internets intensiviert. Die G8-
Innenminister haben im Rahmen ihres Treffens in München vom 23. bis 25. Mai 2007
u. a. vereinbart,
– Kenntnisse und Erfahrungen über die Nutzung des Internets durch
Terroristen zu vertiefen;
– den freiwilligen Informationsaustausch auf diesem Gebiet weiter zu
intensivieren und die Möglichkeiten der internationalen Zusammenarbeit besser
auszuschöpfen, um der Nutzung und dem Missbrauch des Internets durch
Terroristen zu begegnen;
– zu untersuchen, ob und wie andere Institutionen die Sicherheits- und
Strafverfolgungsbehörden bei der Bekämpfung der Nutzung des Internets durch
Terroristen unterstützen könnten;
– darauf hinzuwirken, dass bestimmte Formen des Missbrauchs des Internets
zu terroristischen Zwecken unter Beachtung der jeweiligen nationalen
rechtlichen Rahmenbedingungen unter Strafe gestellt werden.
24. Wie soll die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Aktivitäten
von Bundesländern, Bund und Europa im Bereich der Beobachtung und
Analyse von Internetinhalten verbessert und sichergestellt werden?
Am 2. Januar 2007 hat in Berlin das Gemeinsame Internetzentrum (GIZ) seine
Arbeit aufgenommen. An diese gemeinsame Einrichtung sind Mitarbeiter des
Bundesamtes für Verfassungsschutz, des Bundeskriminalamtes, des
Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes, der
Generalbundesanwältin und des Landes Rheinland-Pfalz entsandt. Ihre Aufgabe besteht darin,
Informationen zum islamistischen Terrorismus durch Beobachtung
einschlägiger Websites zu beschaffen und auszuwerten. Durch eine arbeitsteilige
Vorgehensweise der beteiligten Behörden sollen fachliche und technische Expertise
zusammengeführt und die vorhandene Sprach- und Wissenskompetenz zur
Vermeidung von Doppelarbeit gebündelt werden.
Die europäische Zusammenarbeit bei der Beobachtung und Auswertung der
terroristischen Nutzung des Internets wurde unter deutscher EU-
Ratspräsidentschaft durch das Projekt „check the web“ verstärkt. Ziel ist es, die Erkenntnisse
der Mitgliedstaaten zusammenzuführen, Ressourcen zu bündeln und
Doppelarbeit zu vermeiden. Dazu wurde bei Europol ein Informationsportal
eingerichtet, über das seit Mai 2007 alle Mitgliedstaaten Informationen austauschen
können. Daneben wurden regelmäßige Expertentreffen zum Erfahrungsaustausch
und zur Abstimmung konkreter Projekte der Zusammenarbeit begründet.
25. Wo laufen die Informationen aus den verschiedenen Aktivitäten von
Bundesländern, Bund und Europa zusammen?
Im Rahmen des in der Antwort zu Frage 24 aufgeführten GIZ findet auch eine
Koordinierung auf der Stufe einer Vorauswertung statt. Das GIZ ist auch an das
in Frage 24 genannte Informationsportal „check the web“ bei Europol
angeschlossen. Die phänomen- oder personenbezogen bei der Internetbeobachtung
gewonnenen Erkenntnisse werden mit den sonstigen zu diesen Personen oder
Phänomenen anfallenden Erkenntnissen bei den fachlich zuständigen Behörden
zusammengeführt. Die Unterrichtung dieser Behörden über die Erkenntnisse der
Internetbeobachtung ist sichergestellt.
Drucksache 16/5884 – 12 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zahl und dem Inhalt
nach das Auftreten von islamistischen Internetangeboten entwickelt?
Das Angebot islamistischer Internetangebote hat qualitativ und quantitativ
deutlich zugenommen.
In der Vergangenheit waren „jihadistische“ Internetseiten regelmäßig
organisationsbezogen aufgebaut. Nach den Feststellungen der Sicherheitsbehörden
wurde hiervon in letzter Zeit vermehrt Abstand genommen. Relevante
Personenkreise gehen vielmehr dazu über, sich einzelner, besonders bedeutender
Webseiten zu bedienen. Diese werden als Multiplikatoren genutzt, um
islamistische Inhalte (insbesondere Verlautbarungen „jihadistischer“
Führungsfunktionäre) schnell zu verbreiten.
27. Inwieweit wurden und werden Ergebnisse von heimlichen „Online-
Durchsuchungen“ in den Austausch bei Europol, insbesondere im
Rahmen von „check the web“, einbezogen, und inwieweit soll dies in Zukunft
geschehen?
Die Zusammenarbeit im Rahmen von „check the web“ bezieht sich
ausschließlich auf die Beobachtung und Auswertung offener Internetquellen.
28. Welche „technischen Aspekte“ (so Pressemitteilung des
Bundesministeriums des Innern vom 9. Mai 2007) sollen bei Europol im Rahmen von
„check the web“ ausgetauscht bzw. „technisch analysiert“ werden?
Die „technischen Aspekte“ betreffen die beabsichtigten Expertentreffen, in
denen die teilnehmenden Staaten in einen Informationsaustausch über die
Aufbau- und Ablauforganisation der offenen Internetbeobachtung eintreten.
29. Welche Haushaltsmittel für Sach- und Personalaufwand werden aus dem
Bundeshaushalt derzeit und zukünftig für die Internetbeobachtung und
Analyse aufgewendet?
Soweit die Nachrichtendienste entsprechende Sach- und Personalaufwendungen
tätigen, unterliegen die Angaben der Geheimhaltung. Die Bundesregierung
äußert sich insoweit nur gegenüber den hierzu bestellten Gremien des Deutschen
Bundestages.
Im Übrigen werden aus dem Haushalt des BKA für die Internetbeobachtung und
Analyse im GIZ im Jahr 2007 Haushaltsmittel von 511 543 Euro aufgewandt;
für 2008 sieht der Haushaltsentwurf der Bundesregierung insoweit 1 072 512
Euro an Personal- und Sachmitteln vor.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]