Einsatz der Bundeswehr im Inneren anlässlich des G8-Gipfels
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Karin Binder, Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Cornelia Hirsch, Inge Höger, Jan Korte, Katrin Kunert, Ulla Lötzer, Dorothee Menzner, Kersten Naumann, Dr. Norman Paech, Elke Reinke, Paul Schäfer (Köln), Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zum G8-Gipfel hat die Bundeswehr einen der größten Inlandseinsätze der jüngeren Vergangenheit geführt. Die Zusicherung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Einsatz der Bundeswehr beim G8-Gipfel in Heiligendamm“ vom 26. April 2007 (Bundestagsdrucksache 16/5148), Soldaten würden nicht „in erster Reihe im Straßenbild“ erscheinen, hat sich nach zahlreichen Augenzeugen- und Medienberichten nicht bestätigt.
In der Nähe von Rostock wurden entlang der Autobahn mindestens zehn gepanzerte Fahrzeuge der Bundeswehr gesehen, bei denen es sich zumindest teilweise um Spähpanzer Fennek gehandelt hat. Hubschrauber des Heeres und der Luftwaffe waren für den Transport von Gipfelteilnehmern, Journalisten und verletzten Polizisten im Einsatz. Auf die Frage, ob die Bundeswehr auch Polizisten befördere, antwortete ein Sprecher des Verteidigungsministeriums: „Natürlich können wir im Wege der Amtshilfe Einsatzkräfte von A nach B bringen.“ (junge Welt, 8. Juni 2007).
Nach den vorliegenden Berichten geht die Zusammenarbeit der Bundeswehr mit der Polizei wesentlich weiter als bei früheren Einsätzen. Das Grundgesetz verlangt jedoch, Aufgaben und Zuständigkeiten des Militärs und der Polizei strikt voneinander zu trennen. Diese Trennung wird untergraben, wenn die Bundeswehr als verlängerter Arm der Polizei fungiert und teilweise selbst polizeiliche Aufgaben übernimmt, wie es bei der Verkehrsbeobachtung mit Panzerwagen und Polizistentransporten der Fall war. Über „Amtshilfe“ geht das weit hinaus.
Auch die anderen Vorgaben in Artikel 35 können hier nicht greifen, da sie der Bundeswehr in keinem Fall das Recht geben, spezifisch militärische Mittel einzusetzen, wie das Bundesverfassungsgericht zuletzt im Urteil zum Luftsicherheitsgesetz vom 15. Februar 2006 festgestellt hat (1 BvR 357/05).
Wenn das Bundesverfassungsgericht feststellt, dass „auch im Fall des überregionalen Katastrophennotstands ein Einsatz der Streitkräfte mit typisch militärischen Waffen von Verfassungs wegen nicht erlaubt ist“, dann gilt dies erst recht für Unterstützungsleistungen, bei denen noch nicht einmal ein Katastrophennotstand vorliegt, sondern lediglich der Besuch ausländischer Staatsgäste.
Die Polizei verfügt nicht über gepanzerte Spähfahrzeuge und kann diese daher auch nicht per „Amtshilfe“ anfordern. Das Gleiche gilt für den Einsatz von Tornados der Luftwaffe. Zudem erfüllten die Demonstrationen rund um Heiligendamm nicht die Voraussetzungen dafür, dass die Bundeswehr überhaupt Amtshilfe leisten darf.
Die Polizei verfügt nicht über zur Aufklärung befähigte Kampfflugzeuge und kann sie deshalb auch nicht einfach von der Bundeswehr anfordern. Jede andere Lesart der Verfassung würde die Trennung zwischen Polizei und Militär praktisch aufheben und käme damit zwar ver değişik formulierten Forderungen von Regierungsangehörigen entgegen, nicht aber den Verfassungsgeboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen62
Wie viele Bundeswehrsoldaten und wie viele Zivilangestellte der Bundeswehr waren anlässlich des G8-Gipfels insgesamt im Einsatz?
Wie viele davon waren Feldjäger?
Trifft es zu, dass nicht, wie von der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 16/5148 mitgeteilt, 1 100 Soldaten, sondern 2 100 Soldaten eingesetzt wurden, darunter 1 000 allein mit Sicherungsaufgaben in- und außerhalb militärischer Liegenschaften (junge Welt, 14. Juni 2007), und wenn ja, warum hat die Bundesregierung falsche Angaben gemacht?
Wie viele Fahrzeuge, Hubschrauber, Flugzeuge und weiteres Gerät wurde von der Bundeswehr insgesamt eingesetzt (bitte nach Typen und Verwendungszwecken differenzieren)?
Wie viele gepanzerte Transportfahrzeuge sind eingesetzt worden (bitte detailliert auflisten)?
Wie viele gepanzerte Spähfahrzeuge sind eingesetzt worden (bitte detailliert auflisten unter Angabe der Einsatzorte)?
Welche weiteren gepanzerten Fahrzeuge sind eingesetzt worden (bitte detailliert auflisten unter Angabe der Einsatzorte und Verwendungszwecke)?
Welche Kosten sind durch den Bundeswehreinsatz entstanden, und wer kommt für diese auf (bitte detailliert darstellen)?
Was war die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Bundeswehr?
Sofern es sich dabei um die Erfüllung von Anfragen von Landes- oder kommunalen Behörden (Amtshilfe) handelte:
Von wem waren die entsprechenden Anfragen ausgegangen (bitte detailliert auflisten)?
Wer hat die Anfragen jeweils geprüft?
Ist dabei geprüft worden, ob die angefragten Unterstützungsleistungen sachlich geboten waren und ob Kapazitäten ziviler Behörden oder privater Dienstleister zur Verfügung standen, um dem Prinzip der Subsidiarität zu entsprechen und zugleich zu vermeiden, dass die Bundeswehr gleichsam als Billiglohnfirma in Anspruch genommen wird?
Ist dabei geprüft worden, ob die angefragten Leistungen rechtlich zulässig waren, insbesondere unter dem Aspekt, dass die Bundeswehr kein militärtypisches Gerät einsetzt?
Welche angefragten Unterstützungsleistungen sind von der Bundeswehr negativ beschieden worden (bitte jeweils detailliert auflisten)?
Mit welchen Tätigkeiten waren die Soldaten und Zivilangestellten betraut (bitte detailliert auflisten nach Einsatztagen, Verwendungszweck, Einsatzort und Anzahl der jeweils eingesetzten Soldatinnen und Soldaten)?
Wie viele Feldjäger waren in der Umgebung des Krankenhauses Bad Doberan und innerhalb des Krankenhauses eingesetzt (bitte nach Einsatztagen aufgliedern), und welche Gefahrenprognose lag diesem Einsatz zu Grunde?
Galt die Umgebung des Krankenhauses als militärischer Sicherheitsbereich, und wenn ja, wie wurde dies begründet?
Wie war der Sicherheitsbereich gekennzeichnet?
In welchen Bereichen des Krankenhauses wurde der Bundeswehr das Hausrecht übertragen?
War dieser Bereich entsprechend ausgewiesen, und wenn ja, wie, und inwiefern wurden Patientinnen und Patienten darüber aufgeklärt, dass sie sich unversehens de facto in einem Militärkrankenhaus mit militärischer Bewachung befanden?
Wurden den Patientinnen und Patienten angeboten, sich in ein Krankenhaus unter ziviler Regie verlegen zu lassen?
Welche Kompetenzen hatten die eingesetzten Feldjäger und weiteren Soldaten?
Warum wurden – Berichten von Augenzeuginnen zufolge – Besucherinnen und Besucher des Krankenhauses von Soldaten nach dem Grund ihres Besuches gefragt, und auf welcher Rechtsgrundlage handelten die Soldaten?
Warum und auf welcher Rechtsgrundlage haben Angehörige der Bundeswehr – Augenzeugen zufolge ebenfalls Feldjäger – Besucherinnen und Besucher des Krankenhauses fotografiert?
Wem wurden diese Fotos vorgelegt, und was ist weiter mit ihnen geschehen?
Auf welcher Rechtsgrundlage haben Soldaten Besucher von Patientin bis in die Zimmer hinein auch gegen den Protest der Besucher begleitet?
An welchen anderen Orten waren Feldjäger eingesetzt bzw. welche Strecken wurden von ihnen patrouilliert (bitte nach einzelnen Tagen und Anzahl der Feldjäger aufgliedern)?
Wie viele Feldjäger in Zivil wurden eingesetzt?
Hat die Bundeswehr, ähnlich wie die Polizei, zivile Angehörige in Versammlungen der Globalisierungskritiker eingeschleust, und wenn ja, in welche, auf welcher Rechtsgrundlage, mit welchen Aufgaben und mit welchen Erkenntnissen?
Haben Feldjäger Personen festgenommen bzw. bis zur Übergabe an die Polizei festgehalten, und wenn ja, wie viele, wann und warum?
Wie viele Polizeikräfte wurden mit Bundeswehrfahrzeugen transportiert (bitte nach Tagen, Start- und Zielorten sowie Anzahl und Einheit der jeweiligen Polizeikräfte aufgliedern)?
Wie viele Polizeikräfte wurden mit Hubschraubern der Bundeswehrwehr transportiert (bitte nach Tagen, Start- und Zielorten sowie Anzahl und Einheit der jeweiligen Polizeikräfte aufgliedern)?
Trifft es zu, dass sowohl verletzte Polizeibeamte als auch verletzte Demonstrantinnen und Demonstranten mit Bundeswehrhubschraubern transportiert worden sind (bitte ggf. detailliert aufgliedern)?
Welche Aufgabenstellung hatten die eingesetzten Spähpanzer?
Wurden die von den Spähpanzern gewonnenen Erkenntnisse ungefiltert der Polizei überlassen?
Welche Wege der Informationsweitergabe wurden beschritten?
Welchem Zweck diente die Gewinnung und Übermittlung der Informationen an die Polizei?
Welche Auswirkungen hatten die von den Spähpanzern gewonnenen Erkenntnisse auf die Gestaltung der polizeilichen Einsatztaktik?
Hat sich die Bundeswehr darum bemüht, entsprechende Erkenntnisse zu gewinnen?
Wann hat die Bundeswehr die Unterstützungsanfragen bezüglich eines Tornado-Aufklärungsfluges, der noch im Mai stattfand, erhalten, und warum hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage vom 26. April 2007 (Bundestagsdrucksache 16/5148) nichts davon erwähnt, dass solche Flüge geplant waren?
Wie viele weitere Flüge der Luftwaffe wurden wann, wo und zu welchem Zweck unternommen (in Zusammenhang mit dem Gipfel, ggf. auch in den Wochen zuvor)?
Wie hoch ist die normalerweise zugelassene Flughöhe für Militärflugzeuge im Bereich der Ortschaft Reddelich, und warum, wann und auf wessen Veranlassung wurde diese auf 150 Meter abgesenkt?
Wurden die von den Tornados gewonnenen Erkenntnisse ungefiltert der Polizei überlassen, und welchem Zweck diente die Gewinnung und Übermittlung der Informationen an die Polizei?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Tornados Bilder vom Camp und seinen Bewohnern geschossen und an die Polizei weitergegeben haben (ggf. erläutern)?
Welche Auswirkungen hatten die von der Luftwaffe gewonnenen Erkenntnisse auf die Gestaltung der polizeilichen Einsatztaktik?
Hat sich die Bundeswehr darum bemüht, entsprechende Erkenntnisse zu gewinnen?
Teilt die Bundesregierung die vom Sprecher im Bundesministerium der Verteidigung vorgenommene Begründung der Tornado-Flüge über Protestversammlungen, „dass wir diese Fähigkeiten üben müssen, wie man in Afghanistan sieht“?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es nicht Aufgabe der Bundeswehr sein soll und aus rechtlichen Gründen auch nicht sein darf, genehmigte Demonstrationen sowie Protestcamps auszuspähen (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, ein Spähpanzer des Typs Fennek sei ein typisches Militärgerät, und zwar aufgrund seiner charakteristischen Eigenschaften (Panzerung usw.) auch dann noch, wenn das Maschinengewehr abmontiert ist, und wenn nein, warum nicht, und über welche mit dem Fennek vergleichbaren Panzer verfügen die Polizeikräfte der Länder?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, ein Tornado-Flugzeug sei ein typisches Militärgerät, und zwar auch dann, wenn es nicht zum Beschuss feindlicher Ziele eingesetzt wird, und wenn nein, warum nicht, und über welche mit dem Tornado vergleichbaren Flugzeuge verfügen die Polizeikräfte der Länder?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht eines Mitarbeiters des Presse- und Informationsstabes im Bundesministerium der Verteidigung, wonach die Bundeswehr „natürlich“ Polizeibeamte „von A nach B“ bringen könne (junge Welt vom 8. Juni 2007), auch wenn es sich dabei um den Transport zu einem unmittelbar bevorstehenden oder gerade laufenden Polizeieinsatz handelt?
Welche (ggf.: weiteren) nicht polizei-, sondern militärtypischen Fahrzeuge, Mittel und Geräte wurden von der Bundeswehr bereitgestellt (bitte detailliert nach Anfragestellen, Verwendungszweck, Einsatzort und -dauer aufgliedern)?
Welche Überlegungen haben dazu geführt, dass der Einsatz von Sanitätseinheiten im Krankenhaus Bad Doberan erforderlich sein könnte?
Haben sich diese Überlegungen bestätigt (ggf. darlegen)?
Hat die Bundeswehr der Polizei signalisiert, zur Verfügung zu stehen, falls nach Polizeieinsätzen ein so genannter Massenanfall von Verletzten zu behandeln ist?
Welche Formen der Kooperation gab es zwischen der Wasserschutzpolizei und der Deutschen Marine bei der Durchsetzung der maritimen Sperrzone um Heiligendamm sowie bei der Kontrolle der angrenzenden Seegebiete?
Wurden Informationen ausgetauscht, stand Bundeswehrgerät zur Amtshilfe bereit und wurde dieses eingesetzt, wenn ja, wofür (bitte detailliert auflisten)?
Gab es Absprachen oder Kooperationen mit Marinekräften anderer Staaten, wenn ja, in welcher Form und mit wem?
Was genau war die Rolle der Bundeswehr in den verschiedenen gemeinsamen Lage-, Planungs-, Analyse- und weiteren Stäben?
Inwiefern wurde die Bundeswehr über polizeiliche Maßnahmen informiert, und wie hat sie darauf reagiert (bitte ausführlich darstellen)?
Inwiefern hat die Bundeswehr Initiativen unternommen, um polizeiliche Maßnahmen anzuregen (bitte ausführlich darlegen)?
Welche Bedeutung kommt der verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Trennung von Polizei und Militär nach Auffassung der Bundesregierung noch zu, wenn die Bundeswehr sich quasi als Organ der Polizei verhält und sich mittels ihrer Technik und Logistik (Spähpanzer, Tornados, Transportkapazitäten usw.) direkt an der polizeilichen Einsatzgestaltung beteiligt und auf diese Einfluss nimmt?