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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Zu den Plänen der Bundesregierung, ein Künstlergemeinschaftsrechtsgesetz (Urhebernachfolgevergütung) zu schaffen (G-SIG: 15010026)

Einführung eines Künstlergemeinschaftsrechts, Widerspruch zum Diskriminierungsverbot des EG-Vertrages, finanzielle und wirtschaftliche Auswirkungen für die Kulturgemeinschaft

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

29.11.2002

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/8913. 11. 2002

Zu den Plänen der Bundesregierung, ein Künstlergemeinschaftsrechtsgesetz (Urhebernachfolgevergütung) zu schaffen

der Abgeordneten Rainer Funke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Dr. Christian Eberl, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Christoph Hartmann (Homburg), Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Markus Löning, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Dieter Thomae, Jürgen Türk, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Dem Koalitionsvertrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16. Oktober 2002 zufolge plant die Bundesregierung die Schaffung eines so genannten Künstlergemeinschaftsrechtsgesetzes (Koalitionsvertrag, S. 69). Durch dieses Gesetz wäre für die Verwertung von Werken, die durch Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist keinem Schutz durch das Urheberrechtsgesetz mehr unterliegen und damit als gemeinfreie Werke unbeschränkt von jedermann genutzt werden können, eine „Urhebernachfolgevergütung“ zu zahlen; diese Vergütung soll der finanziellen Unterstützung von Künstlern dienen.

In der vergangenen Wahlperiode hatte die Bundesregierung sich noch gegen ein solches Gesetz ausgesprochen; sie beabsichtige nicht, einen Gesetzentwurf einzubringen, der ein Künstlergemeinschaftsrecht (Urhebernachfolgevergütung) einführt. Wörtlich erklärte die Bundesregierung damals: „Der an der freien Marktwirtschaft ausgerichtete demokratische Staat Bundesrepublik Deutschland kennt keine vom Staat alimentierten Künstler. […] Das Urheberrecht dient […] nicht dem Zwecke einer allgemeinen Kultursubventionierung oder Unterstützung sozial schwacher Künstler. Diese Gesichtspunkte haben bereits bei den Beratungen des Urheberrechtsgesetzes 1965 dazu geführt, dass die Einführung einer Urhebernachfolgevergütung verworfen wurde. […] Die Einführung eines Künstlergemeinschaftsrechts würde die mit der [europäischen] Harmonisierung [der urheberrechtlichen Schutzfristen] erzielte Wirkung jedenfalls teilweise wieder aufheben, nämlich soweit es um die freie wirtschaftliche Verwertbarkeit nach Ablauf der Schutzfristen geht […]“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS „Forderung nach einem Künstlergemeinschaftsrechtsgesetz“ – Bundestagsdrucksache 14/1106).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Was hat die Bundesregierung veranlasst, von ihrer in der vergangenen Wahlperiode vertretenen Auffassung abzurücken und entgegen ihrer damals geltend gemachten grundsätzlichen Einwände nun doch die Einführung eines Künstlergemeinschaftsrechts zu befürworten?

2

Hat die Bundesregierung insbesondere ihre in der 14. Wahlperiode geäußerten Bedenken, dass eine Urhebernachfolgevergütung im Widerspruch zur gemeinschaftsrechtlichen Harmonisierung der urheberrechtlichen Schutzfristen stünde, inzwischen aufgegeben?

3

Wenn ja, aus welchen Gründen?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung heute die Problematik, dass die Einführung eines Künstlergemeinschaftsrechts in Deutschland im Widerspruch zum Diskriminierungsverbot des EG-Vertrages stünde, sofern nicht auch Künstler aus anderen Staaten begünstigt würden?

5

Hat sich die Bundesregierung entgegen ihrer ursprünglichen Argumentation inzwischen die Ansicht zu Eigen gemacht, dass das Urheberrecht doch „einer allgemeinen Kultursubventionierung oder Unterstützung sozial schwacher Künstler“ dient?

6

Wenn ja, aus welchen Gründen?

7

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die zu erwartenden finanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen eines solchen Gesetzes für die Kulturwirtschaft (Verlage, Theater etc.)?

Berlin, den 15. November 2002

Rainer Funke Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Rainer Brüderle Ernst Burgbacher Helga Daub Dr. Christian Eberl Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Hans-Michael Goldmann Christoph Hartmann (Homburg) Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Ina Lenke Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Markus Löning Dirk Niebel Günther Friedrich Nolting Cornelia Pieper Gisela Piltz Marita Sehn Carl-Ludwig Thiele Dr. Dieter Thomae Jürgen Türk Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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