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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Rechtliche Hürden im Insolvenzverfahren (G-SIG: 15010236)

Änderung der Insolvenzordnung von 1999, Steuerpflicht von Sanierungsgewinnen, Übernahme von Mitarbeitern bei einer Unternehmensübernahme gemäß § 613a BGB

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

16.04.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/78202. 04. 2003

Rechtliche Hürden im Insolvenzverfahren

der Abgeordneten Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Andreas Pinkwart, Carl-Ludwig Thiele, Dirk Niebel, Rainer Funke, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die zum 1. Januar 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung geht anders als die frühere Konkursordnung nicht mehr grundsätzlich nur von der Liquidation und Verwertung des schuldnerischen Vermögens aus. Gleichrangiges Ziel ist daneben die Sanierung bzw. der Erhalt des schuldnerischen Vermögens. Dem Schuldner soll der Weg in die Schuldenfreiheit ermöglicht werden, so dass insbesondere Unternehmen weitergeführt werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist der Bundesregierung im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren Kritik an der Steuerpflicht von Sanierungsgewinnen bekannt?

2

Falls ja, teilt die Bundesregierung diese Kritik?

3

Welche Rolle spielt der Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne in der Praxis?

4

Trifft es zu, dass eine von den Justizministern von Bund und Ländern eingesetzte Arbeitsgruppe die Wiedereinführung der Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen befürwortet?

5

Ist die Einführung der Steuerfreiheit für nach einem Verlustvortrag verbleibende Sanierungsgewinne bei Vorbereitung der Insolvenzordnung innerhalb der Bundesregierung diskutiert worden?

6

Falls ja, welche Argumente sprachen gegen eine Einführung in diesem Sinne?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, nach denen Sanierungsgewinne zeitlich verschoben besteuert werden sollten, z. B. durch Einstellung dieser Gewinne in eine steuerfreie, nach und nach gewinnerhöhend aufzulösende Rücklage?

8

Wie steht die Bundesregierung zu der Kritik, die nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vorgeschriebene Übernahme aller Mitarbeiter bei einer Unternehmensübernahme erschwere bzw. verteuere die Sanierung von Unternehmen in der Insolvenz?

9

Sind der Bundesregierung Insolvenzverfahren bekannt, in denen eine Unternehmenssanierung an der Verpflichtung des § 613a BGB zur Übernahme aller bestehenden Arbeitsverhältnisse gescheitert ist?

10

Wenn ja, um wie viele Fälle handelt es sich und wie viele Arbeitsplätze waren betroffen?

Berlin, den 2. April 2003

Dr. Hermann Otto Solms Dr. Andreas Pinkwart Carl-Ludwig Thiele Dirk Niebel Rainer Funke Daniel Bahr (Münster) Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann (Homburg) Klaus Haupt Ulrich Heinrich Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Ina Lenke Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Günther Friedrich Nolting Hans-Joachim Otto (Frankfurt) Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Cornelia Pieper Gisela Piltz Marita Sehn Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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