Europäischer Qualifikationsrahmen
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Petra Sitte, Oskar Lafontaine, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit dem am 14. Dezember 2004 durch 32 europäische Bildungsministerinnen und Bildungsminister beschlossenen Maastricht-Kommuniqué wurde eine Initiative zur Einführung eines Europäischen Qualifikationsrahmens im Bildungsbereich gestartet. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat im Juli 2005 einen ersten Vorschlag für die Errichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens vorgelegt. Hierzu gibt es eine gemeinsame Stellungnahme vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und der Kultusministerkonferenz (KMK). In dieser Stellungnahme wird der Vorschlag der Kommission begrüßt und die darin enthaltenen „wesentlichen Elemente – Kompetenzdeskriptoren, Niveaustufen und Outcome-Orientierung –“ als „grundsätzlich geeignet“ angesehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
a) Mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitrahmen strebt die Bundesregierung eine Ausrichtung des bundesdeutschen Bildungssystems nach den oben genannten „wesentlichen Elementen“ an?
b) Welche Aktivitäten wurden zur Umsetzung der „erklärten Absicht, einen bildungsbereichsübergreifenden Qualifikationsrahmen“ (Seite 5 der Stellungnahme) im bundesdeutschen Bildungssystems zu schaffen, bereits unternommen?
c) Wie sehen die Planungen für die Zukunft aus?
Welche Gründe führen die Bundesregierung zu der in der Stellungnahme geäußerten Ansicht, lediglich die berufliche und die allgemeine Bildung (Sekundar- und Hochschulausbildung) bei dem Europäischen Qualifikationsrahmen zu berücksichtigen und somit auf die Integration der Weiterbildung zu verzichten?
Welche sektoralen Qualifikationsrahmen bestehen zurzeit in Deutschland bzw. in welchen Sektoren wird an einer Einsetzung gearbeitet?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, dass der Europäische Qualifikationsrahmen einen „gemeinsamen Referenzpunkt – bezogen auf Lernergebnisse und Kompetenzniveaus“, jedoch keinen „unmittelbaren Vergleich“ von Qualifikationen darstellen soll?
(Quelle: Vorschlag der EU-Kommission, Seite 17 f.)
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission, dass der Europäische Qualifikationsrahmen „als gemeinsame Referenz für Qualitätssicherung und -entwicklung im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung fungieren“, jedoch „keine qualitätssichernde Aufgabe erfüllen“ soll?
(Quelle: Vorschlag der EU-Kommission, Seite 17 f.)
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr einer zunehmenden Bürokratisierung im Bildungssystem, wenn zukünftig alle einzelnen Qualifikationen gemäß dem Vorschlag der EU-Kommission von einer zuständigen Stelle bewertet und zertifiziert werden müssen?
b) Welche Stelle bzw. welche Stellen könnten nach Auffassung der Bundesregierung dafür zuständig sein?
Wie bewertet die Bundesregierung die Kritik der IG Metall am Europäischen Qualifikationsrahmen, die unter anderem das Ende der Beruflichkeit befürchtet, da fortan „anstatt einen Beruf zu erlernen Lernscheine gesammelt werden“ und „Bausteine nach Gusto und Geldbeutel zusammengestellt“ werden?
(Quelle: IG Metall Vorstandsmitglied Regina Görner in der Frankfurter Rundschau vom 12. Dezember 2005)