Senkung der Unfallrisiken für Kleintransporter
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Eberhard Otto (Godern), Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Marita Sehn, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Unfallstatistiken zeigen, dass Kleintransporter bis 3,5 Tonnen überdurchschnittlich häufig in schwere Unfälle verwickelt sind. Während im Jahr 2000 die Anzahl der polizeilich erfassten Unfälle bundesweit um etwa 2,6 Prozent und die der Getöteten um fast 3,5 Prozent sank, stieg die Anzahl der Unfälle mit Kleintransportern um 4 Prozent, die der Verkehrstoten gar um 9,7 Prozent. Für die letzten zehn Jahre weist die Statistik eine Verdoppelung der schweren Unfälle mit Beiteiligung von Kleintransportern auf. In zwei von drei Fällen traf dabei den Führer des Kleintransporters die Hauptschuld.
Die Kleintransporter werden häufig von Handwerkern und Kurierdiensten gewerblich genutzt, und zwar vor allem, weil sie die Fahrleistungen von Pkws mit der erlaubten Zuladefähigkeit von Lkws jedoch ohne deren gesetzliche Auflagen wie Sonntagsfahrverbot etc. kombinieren. Oft wird dabei von den Fahrern unterschätzt, dass das Fahrverhalten eines Kleintransporters eher einem Lkw ähnelt als einem Pkw. Unfallursachen sind dementsprechend häufig überhöhte Geschwindigkeit, Übermüdung am Steuer und mangelhafte Ladungssicherung, die das Fahrzeug in Extremsituationen unkontrollierbar macht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Welche sind die gesetzlichen Grundlagen für die Zulassung von Kleintransportern und, nach welchen Kriterien werden Kleintransporter entweder als Pkw oder als Lkw zugelassen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass so genannte Kleintransporter als Pkw zugelassen werden können, auch wenn sie nach der Zulassung zur Güterbeförderung eingesetzt werden?
Gibt es Pläne der Bundesregierung, sämtliche Kleintransporter nicht mehr als Pkw, sondern als Lkw zuzulassen, damit die Sicherheitsvorschriften für Lkws bezüglich der Ladungssicherung sowie die Lenk- und Ruhezeiten für alle Kleintransporter gelten?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Nutzen von Geschwindigkeitsbegrenzungen für Kleintransporter unter 3,5 Tonnen?