Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/2798
15. Wahlperiode 29. 03. 2004
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 24. März 2004 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christa Reichard (Dresden),
Dr. Christian Ruck, Arnold Vaatz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der CDU/CSU
– Drucksache 15/2694 –
Kohärenz und Effizienz der deutschen Bemühungen
zum internationalen Bodenschutz
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bodendegradierung, Erosion und Wüstenbildung stellen ein globales Problem
ungeahnten Ausmaßes dar. Mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen
zur Bekämpfung der Desertifikation (UNNCCD) steht seit 1996 ein
internationaler, für die Unterzeichnerstaaten völkerrechtlich verbindlicher Rahmen
zur Verfügung, um das Problem der Bodendegradierung und Desertifikation
zu bekämpfen. Doch trotz großer internationaler Anstrengungen auf diesem
Gebiet nehmen Bodendegradierung und Wüstenbildung weiter zu und
gefährden die natürlichen Lebensgrundlagen vieler Gesellschaften in den
Entwicklungsländern. Vor allem durch das weitere Anwachsen der Weltbevölkerung
wird der Druck auf die Ressource Boden immer größer. Landwirtschaftliches
Missmanagement, der Verlust der Tropenwälder, Überweidung, Urbanisierung
und andere Faktoren führen zu Versalzung, Versauerung, Versiegelung und
einem Verlust von Mutterboden. Das Worldwatch Institut schätzt, dass bis zum
Jahr 2025 mit einem Rückgang der landwirtschaftlichen Nutzfläche von zwei
Dritteln in Afrika, einem Drittel in Asien und einem Fünftel in Lateinamerika
gerechnet werden kann. Wenn sich diese Szenarien bestätigen, dann wird die
Frage des Bodenschutzes in Zukunft auch ein elementares
sicherheitspolitisches Problem für Deutschland und Europa werden. Die zu erwartende
Gefährdung der Ernährungsgrundlagen in Entwicklungsländern lassen eine
Destabilisierung der betroffenen Regionen und eine großräumige
Bevölkerungswanderung erwarten. Das Jahresgutachten des Wissenschaftlichen
Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) „Welt im
Wandel – Die Gefährdung der Böden“ aus dem Jahr 1994 macht deutlich auf
die globalen Herausforderungen aufmerksam. Im Bodenschutzbericht der
Bundesregierung aus dem Jahr 2002 finden die globale Dimension und die
internationalen Anstrengungen zum Schutz der Böden jedoch nur ungenügend
Berücksichtigung.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
1. Die Beantwortung konzentriert sich auf eine Einschätzung der Situation in
Entwicklungsländern sowie auf die Beiträge der Bundesregierung zur
Bodenproblematik im Rahmen der bi- und multilateralen
Entwicklungszusammenarbeit.
2. Im Rahmen der deutschen Umwelt- und Entwicklungspolitik wird
Bodenschutz nicht als isolierter sektoraler Ansatz behandelt. Bodenschutz ist
immer Teil eines integrierten Gesamtkonzeptes. Dieses bezieht den Schutz und
die Rehabilitierung produktiver Böden in ein Gesamtkonzept des
Managements von Wasser, Boden und Vegetation eines Produktions- oder
Ökosystems ein. Bedürfnisse und Kapazitäten der Nutzer sind dabei ebenso
Faktoren wie ökonomische Aspekte.
1. Wie schätzt die Bundesregierung die globalen Entwicklungen im Bereich
der Bodendegradierung und der Desertifikation ein?
Teilt sie die kritische Einschätzung des Worldwatch Instituts?
Allein in den Trockengebieten der Erde, die 40 Prozent der Landoberfläche
ausmachen und Lebensraum für 2 Milliarden Menschen sind, gelten 70 Prozent
der Fläche als desertifikationsgefährdet, das heißt von der Zerstörung des
Bodens, der Wald-, Wasser- und Weideressourcen bedroht (UNEP/United
Nations Environment Programme 1999). Dies verschlechtert die
Lebensgrundlage von ca. 1 Milliarde Menschen.
Weltweite wirtschaftliche Verluste, die direkt durch Desertifikationsprozesse
begründet sind, werden von UNDP (United Nations Development Programme)
auf jährlich ca. 42 Mrd. US-Dollar geschätzt. Nur für China allein betragen
diese Schätzungen 2 bis 3 Mrd. US-Dollar jährlich. Dies trägt nach
Einschätzung der Bundesregierung zu den Risikofaktoren für Krisen und Migration bei.
2. Für wie erfolgreich hält die Bundesregierung die internationalen
Maßnahmen zum Schutz der Böden in Entwicklungsländern?
Unter welchen Umständen kann der globale Trend gestoppt werden?
Der Erfolg beim Schutz der produktiven Landressourcen hängt bei weitem
nicht nur von technischen Lösungen (z. B. Erosionsschutzmaßnahmen,
bodenschonende Saatverfahren) ab. Wichtig ist, dass diese Maßnahmen in ein
Gesamtkonzept der Verbesserung der Lebensgrundlagen der Bevölkerung, der
Verbesserung der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen und
adäquate Anreizsysteme für bodenschonende Landnutzung eingebettet sind.
Diese Maßnahmen müssen Teil der nationalen Strategien und Programme der
betroffenen Länder sein.
Die Bundesregierung unterstützt daher aktiv die Umsetzung der relevanten
international bindenden Regelwerke im Umwelt- und Entwicklungsbereich, die
zur Lösung dieser wichtigen Entwicklungs- und Zukunftsfrage beitragen. Dazu
gehören insbesondere die VN-Konvention zur Bekämpfung der Desertifikation
(United Nations Convention to Combat Desertification/UNCCD), die VN-
Klimarahmenkonvention (United Nations Framework Convention on Climate
Change/UNFCCC) und die VN-Konvention über die biologische Vielfalt
(United Nations Convention on Biodiversity/UNCBD). Daneben sind auch die
Bemühungen zur Walderhaltung weltweit, z. B. im Rahmen des UN-
Waldforums (United Nations Forum on Forests/UNFF), im Rahmen von
Zertifizierungsinitiativen oder im Rahmen der Aktionsprogramme gegen den illegalen
Holzeinschlag weltweit, von großer Bedeutung für die Erhaltung der Böden.
3. In welchen Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit werden
Projekte mit deutlichem Bezug zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von
Böden unterstützt und was sind dies für Projekte?
Die Bundesregierung fördert weltweit in nahezu 50 Ländern Projekte, die zum
Schutz des Bodens in Trockengebieten (d. h. ariden, semiariden und
subhumiden Gebieten) beitragen. Diese Projekte sind dabei Teil integrierter
Maßnahmen
l des Ressourcenmanagements und Naturschutzes
l der Ländlichen Entwicklung
l des Forstmanagements
l des Managements von Wassereinzugsgebieten
l der Landwirtschaft.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Ausweisung und
rechtliche Absicherung von Nutzungs- und Besitzrechten an Grund und Boden
eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Erhalt der
Bodenproduktivität in Entwicklungsländern ist?
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Sicherung der Nutzungs- und
Besitzrechte an Boden ein Schlüsselfaktor für Investitionen in eine bodenschonende
Landnutzung durch Personen, Gruppen und Gemeinden im ländlichen Raum.
5. In welcher Form setzt sich die Bundesregierung in ihren Partnerländern für
die Ausweisung und rechtliche Absicherung von Nutzungs- und
Besitzrechten an Grund und Boden ein?
Die Bundesregierung setzt sich für die Sicherung der Nutzungs- und
Besitzrechte an Boden im Rahmen des Politikdialogs und der Umsetzung in Projekten
und Programmen der Entwicklungszusammenarbeit ein:
l Die Bundesregierung hat über das BMZ und seine
Durchführungsorganisationen GTZ (Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit) und
KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) an dem „Policy Research Report for
Land Policies and Poverty Reduction“ der Weltbank sowie der EU-Task-
Force zur Erstellung von „Land Policy Guidelines“ der europäischen
Entwicklungszusammenarbeit mitgewirkt.
l In ca. 20 Projekten der technischen Zusammenarbeit werden direkt
Maßnahmen zur formal-rechtlichen Sicherung der Nutzungs- und Besitzrechte an
Boden gefördert. In zahlreichen weiteren Projekten des
Ressourcenmanagements und der ländlichen Entwicklung, insbesondere in Afrika, werden
darüber hinaus innovative Formen der Sicherung der Nutzungs- und
Besitzrechte an Boden wie lokale Konventionen zwischen Gemeinden und
Nutzern unterstützt.
6. Wie intensiv ist die Kooperation zwischen dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), dem
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
(BMVEL), dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
und dem Auswärtigen Amt (AA) beim globalen Schutz der Böden?
Das AA ist über die zuständigen Referate sowie die Auslandsvertretungen in
die Planung der bi- und multilateralen Entwicklungszusammenarbeit
eingebunden. Projekte im Rahmen des bilateralen Treuhandfonds zur
Ernährungssicherung mit der FAO werden zwischen BMVEL und BMZ eng abgestimmt.
Zudem arbeiten im Rahmen der Vorbereitung internationaler Konferenzen zum
globalen Schutz der Böden (wie z. B. Vertragsstaatenkonferenzen und
Sitzungen von Nebenorganen der drei Rio-Konventionen) die beteiligten Ressorts eng
zusammen.
7. Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung im Rahmen der Europäischen
Union unternommen, um die Anliegen des globalen Bodenschutzes stärker
zur Geltung zu bringen?
Die Bundesregierung ist Sitzstaat und Unterzeichner der UNCCD. In dieser
Eigenschaft fördert sie aktiv den Dialog und die europäische Kooperation zu
Bodenschutzfragen in den Trockengebieten der Erde. So hat sie z. B. anlässlich
der 6. Vertragsstaatenkonferenz der UNCCD in Havanna im September 2003
gemeinsam mit der Europäischen Kommission zu einer Initiative „Sustainable
Landmanagement for Poverty Reduction“ aufgerufen.
Darüber hinaus beteiligt sich Deutschland aktiv an den Arbeiten der
Europäischen Kommission an einer europäischen Bodenschutzstrategie. Dazu wurden
ein Advisory Forum und 5 technische Arbeitsgruppen eingerichtet.
Deutschland ist in allen technischen Arbeitsgruppen vertreten und hat für die
Arbeitsgruppe Monitoring, in der auch die Grundlagen für eine Monitoring-Richtlinie
erarbeitet werden sollen, den Vorsitz übernommen.
8. Welche Anregungen aus dem Gutachten des WBGU „Welt im Wandel –
Die Gefährdung der Böden“ aus dem Jahr 1994 wurden von der
Bundesregierung aufgegriffen?
Angesichts der engen Verzahnung der Themen „Desertifikationsbekämpfung“
und Bodenschutz hat die Bundesregierung die Ausweitung des
Geltungsbereiches der UNCCD auf die Zentral- und Osteuropäischen Länder unterstützt.
Dies ist im Annex 5 der UNCCD „Regional Implementation Annex for Central
and Eastern Europe“ vom September 2001 festgeschrieben.
Maßnahmen der nachhaltigen Bodennutzung sind Teil aller in der Antwort auf
Frage 3 aufgelisteten Projekte und Programme der
Entwicklungszusammenarbeit.
9. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Anliegen des
Bodenschutzes auch in anderen internationalen Konventionen und
Übereinkommen mit Umweltbezug stärker zur Geltung zu bringen (z. B. Habitat-
Konvention, Internationales Übereinkommen der Vereinten Nationen über die
Biologische Vielfalt/UNCBD und Klimarahmenkonvention der Vereinten
Nationen/UNFCC).
Hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen den Rio-Konventionen wird ein
synergetisches Vorgehen dieser völkerrechtlichen Vereinbarungen unter Einbezug
der Anliegen eines integrativen Bodenschutzes von der Bundesregierung aktiv
unterstützt. Dies kommt unter anderem bei der Mitgestaltung des gemeinsamen
Arbeitsprogrammes der Biodiversitäts- und der Desertifikationskonvention zur
Biodiversität in trockenen und subhumiden Gebieten zum Ausdruck, das klare
Akzente hinsichtlich der Bodenbewirtschaftung, Habitaterhaltung und
Maßnahmen gegen Überweidung vorsieht. Bodenschutzanliegen werden darüber
hinaus durch den von Deutschland wesentlich mitentwickelten Ökosystemansatz
in die Arbeiten der UNCBD umfassend einbezogen. Sie sind integraler
Bestandteil verschiedener Arbeitsprogramme der UNCBD, die zum Teil konkrete
Bodenschutzmaßnahmen enthalten. Hervorzuheben sind hierbei die
Arbeitsprogramme zur biologischen Vielfalt der Berge, zur biologischen Vielfalt in
Wäldern, zur Agro-Biodiversität und zu Schutzgebieten.
In den Verhandlungen des Klimarahmenabkommens geht es indirekt auch um
den Schutz des Bodens. Der Boden wird hier als Kohlenstoffspeicher
gewürdigt und als solcher geschützt. Er ist einer der fünf Kohlenstoffspeicher über
dessen Kohlenstoffgehalt im Rahmen der Berichterstattung zu Landnutzung
und Landnutzungsänderungen des Kyoto-Protokolls berichtet werden muss.
Die Bundesregierung hat sich in den Klimaverhandlungen aktiv dafür
eingesetzt, dass die Regeln für die Anrechnung dieser Speicher die Anstrengungen
zum Schutz des Klimas, der biologischen Vielfalt und nicht zuletzt des Bodens
nicht konterkarieren. Auch in den Anpassungsstrategien der
Klimarahmenkonvention werden Bodenfragen berücksichtigt.
10. In welcher Form setzt sich die Bundesregierung in Nicht-Partnerländern
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit für eine nachhaltige
Bodennutzung und eine Bekämpfung der Desertifikation ein und welche
weiteren Initiativen sind vorgesehen?
Die Bundesregierung setzt sich für eine nachhaltige Bodennutzung und eine
Bekämpfung der Desertifikation in Nicht-Partnerländern über seine Beiträge an
die EU sowie an multilaterale Institutionen, wie der Weltbank, der Globalen
Umweltfazilität (GEF) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation
der Vereinten Nationen (FAO), ein.
11. Wie ist die Kohärenz und Koordination zwischen den verschiedenen
bilateralen und multilateralen Gebern auf dem Gebiet des Bodenschutzes und
der Bekämpfung der Desertifikation einzuschätzen?
Gibt es Ansätze zur weiteren Optimierung der internationalen
Anstrengungen, und wenn ja, welche Vorschläge gibt es?
Förderung von Kohärenz und Koordination zwischen den verschiedenen
Gebern sind Bestandteil der Verpflichtungen, denen die Bundesregierung als
Unterzeichner der UNCCD nachkommt.
l Im Rahmen der EU beteiligt sich die Bundesregierung aktiv an den
regelmäßigen Geberkoordinierungen zur UNCCD-Umsetzung und hat dort zur
EU-Initiative „Sustainable Management for Poverty Reduction“ aufgerufen.
l In den Ländern, in denen die Bundesregierung die Umsetzung nationaler
oder regionaler Aktionsprogramme zur Desertifikationsbekämpfung
unterstützt, beteiligt sie sich aktiv an Koordinierungsgremien der Geber
(Beispiele: Senegal, Mali, Dominikanische Republik, Zentralasien) und
engagiert sich bei der Ausgestaltung von Partnerschaftsabkommen zwischen den
Gebern und den betroffenen Partnerländern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]