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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Jagdrechtliche Änderungen nach der Föderalismusreform (G-SIG: 16012269)

Anpassungserfordernis des Bundesjagdgesetzes nach der Föderalismusreform, abweichende Regelungen der Bundesländer, Änderungserfordernis durch internationale Abkommen, Zunahme des Wildschadens durch vermehrten Maisanbau zu Energiezwecken; Vergiftungen durch bleihaltige Munition, hygienerechtliche Schulung der Jäger gemäß EU-Hygienepakt, Anlage von Äsungsflächen auf Sturmbruchflächen, Bewährung des Europäischen Feuerwaffenpasses <p> </p>

Fraktion

FDP

Datum

04.07.2007

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/579320. 06. 2007

Jagdrechtliche Änderungen nach der Föderalismusreform

der Abgeordneten Hans-Michael Goldmann, Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Edmund Peter Geisen, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Heinz-Peter Haustein, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Zuge der Föderalismusreform haben sich die Gesetzgebungszuständigkeiten im Jagdwesen grundlegend geändert. Der Bund darf nunmehr das Jagdrecht einheitlich regeln, wobei den Ländern wiederum ein weitgehendes Abweichungsrecht zusteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Ist nach den Ergebnissen der Föderalismusreform eine Anpassung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) an die neue Verfassungslage notwendig und sinnvoll?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass im Falle einer unterbleibenden Reform das Jagdrecht in Deutschland zersplittere?

3

Werden die Länder nach Einschätzung der Bundesregierung von ihren neuen und umfangreichen Abweichungsrechten vom BJagdG Gebrauch machen?

4

Ist für eventuelle Abweichungen vom BJagdG ein bestimmter Zeitrahmen vorgegeben?

5

Sind auf Grund internationaler Abkommen wie z. B. der im Rahmen der Konvention über biologische Vielfalt verabschiedeten Prinzipien (Addis Abeba, 2004) Änderungen im deutschen Jagdrecht notwendig?

6

Sieht die Bundesregierung angesichts der Ausweitung des Maisanbaus für Energiezwecke und den dadurch steigenden Schäden durch Schwarzwild eine Notwendigkeit zur Änderung der Wildschadensersatzregelung?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Verwendung bleihaltiger Munition, die zu Vergiftungserscheinungen bei Fisch- und Seeadlern führen kann, weil diese Tierarten mit Bleisplittern durchsetzte Eingeweide erlegter Wildtiere aufnehmen?

Was gedenkt die Bundesregierung dagegen rechtlich zu unternehmen?

8

Wie kann die Bundesregierung gewährleisten, dass das vom 1. Januar 2006 auch in Deutschland in Kraft getretene EU-Hygienepaket so umgesetzt wird, dass Jäger, die Wildfleisch vermarkten, besonders hygienerechtlich geschult sein müssen?

9

Plant die Bundesregierung entsprechend der Hegeverpflichtung nach §§ 1 und 2 des BJagdG eine Initiative zur Anlage von Äsungsflächen auf den durch den Orkan Kyrill entstandenen Freiflächen, um die natürlichen Grundlagen des Wildes zu schützen, zu erhalten und zu verbessern?

10

Wie hat sich nach Auffassung der Bundesregierung der Europäische Feuerwaffenpass in der Praxis bewährt?

Falls sich der Europäische Feuerwaffenpass nicht bewährt hat, weshalb nicht, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bestehende Probleme zu lösen?

Berlin, den 16. Mai 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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