Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom
13. Februar 2003 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 15/454
15. Wahlperiode 17. 02. 2003
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Rainer Stinner, Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/382 –
Zukunft der Investorenwerbung für Deutschland
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Standortmarketing für Deutschland und das Anwerben von ausländischen
Unternehmen, die in Deutschland investieren wollen, ist für den
Wirtschaftsstandort Deutschland von elementarer Bedeutung. Zurzeit werden diese
Aufgaben vom Büro des Beauftragten für Auslandsinvestitionen in Deutschland
(BBfAI), Hilmar Kopper, der sich vor allem auf die Standortwerbung
konzentriert, vom Industrial Investment Council (IIC) im Hinblick auf die neuen
Bundesländer und daneben vor allem im Hinblick auf das konkrete Anwerben von
ausländischen Investoren eigenverantwortlich von den Bundesländern
wahrgenommen.
Im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages finanziert der Bund das BBfAI
in Deutschland mit jährlich etwa 2 Mio. Euro, während Bund und Neue Länder
gemeinsam das IIC mit insgesamt etwa 4,8 Mio. Euro pro Jahr unterstützen.
Hilmar Kopper legt zum 30. Juni 2003 sein Mandat als Beauftragter der
Bundesregierung für Auslandsinvestitionen in Deutschland nieder. Das Mandat für
das IIC läuft bis Ende 2004. Im europäischen Wettbewerb sind vergleichbare
Agenturen wie z. B. „Invest in UK“, „Invest in France“ oder „Czech Invest“
personell und finanziell erheblich besser ausgestattet.
Grundlegende Veränderungen sowohl bei der Organisation des
Standortmarketings als auch bei der Koordinierung von konkreten Akquisitionsbemühungen
sind notwendig und absehbar.
1. Wie sieht die Erfolgsbilanz des BBfAI seit 1998 aus?
Seit 1998, dem Jahr der Ernennung von Hilmar Kopper zum Beauftragten für
Auslandsinvestitionen in Deutschland, sind die ausländischen Direktinvestitionen
in Deutschland deutlich angestiegen. Bewegte sich der Zustrom ausländischer
Direktinvestitionen von 1991 bis 1996 im einstelligen Euro-Mrd.-Bereich, so
betrug er in den Jahren danach 10,6 Mrd. Euro (1997), 22,2 Mrd. Euro (1998),
51,4 Mrd. Euro (1999), 211,8 Mrd. Euro (2000, einschl. Vodafone/Mannesmann),
35,6 Mrd. Euro (2001), ca. 40 Mrd. Euro (2002, geschätzt). Einen Beitrag zu
dieser Entwicklung haben Hilmar Kopper und sein Büro sicherlich geleistet. Da die
Investorenakquisition ausdrücklich nicht zu den Aufgaben des Beauftragten bzw.
des Büros des Beauftragten für Auslandsinvestitionen in Deutschland (BBfAI)
gehört, lässt sich allerdings der Erfolg des Beauftragten und seines Büros nicht
anhand der Zahl gewonnener Auslandsinvestoren oder der Summe
eingeworbener Investitionen messen.
2. Welche Erfolgsbilanz hat das IIC im gleichen Zeitraum vorzuweisen?
Der Industrial Investment Council – IIC – hat seit seiner Gründung knapp 700
Projekte verhandelt. In 88 Fällen konnten ausländische Investoren erfolgreich
für Ostdeutschland geworben werden. Damit verbunden sind
Investitionsmaßnahmen mit einem Wertumfang von über 4,2 Mrd. Euro sowie die Schaffung
von 19 000 direkten Arbeitsplätzen. Insgesamt hat der IIC mit seiner bisherigen
Tätigkeit zur Verbesserung des Standortimages der neuen Länder beigetragen.
Angesichts dieser Erfolge und der besonderen Dringlichkeit, ausländische
Direktinvestitionen für die wirtschaftliche und strukturelle Entwicklung der
neuen Länder zu akquirieren, setzt sich die Bundesregierung für eine
Weiterführung des IIC nach 2004 ein.
3. Unterscheiden sich die Kosten für die jeweiligen Auslandsbüros des IIC
und des BBfAI substantiell?
BBfAI und IIC weisen vergleichbare Kosten für ihre jeweiligen Auslandsbüros
aus. Die Spanne reichte im vergangenen Jahr von 160 000 Euro bis 360 000
Euro p. a. für einzelne Büros. Während für das BBfAI-Büro in New York durch
die unentgeltliche Nutzung von Räumlichkeiten der Deutschen Bank geringere
Gesamtkosten anfallen, sind die Gesamtkosten in Höhe von 360 000 Euro für
das IIC-Büro in New York im Jahr 2002 durch umstrukturierungsbedingte
Einmalkosten beeinflusst. Für dieses Jahr plant der IIC hier mit Kosten in Höhe
von 200 000 Euro.
4. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung nach der Einrichtung eines
Beauftragten für Auslandsinvestitionen mit der Abgrenzung von Aufgaben
des Marketings und der Akquisition zwischen Bund und Ländern?
Zwischen Bund und Ländern hat stets Einigkeit bestanden, dass das allgemeine
Standortmarketing Aufgabe des Bundes ist, während Länder und Kommunen
für die konkrete Investorenakquisition zuständig sind. Diese Aufgabenteilung
hat sich bewährt. Eine Sonderrolle kommt dem IIC zu, dessen Aufgabe es ist,
für die neuen Bundesländer Investorenakquisition in der Anfangsphase
gebündelt vorzunehmen.
5. Hält die Bundesregierung eine konsequente organisatorische Trennung des
allgemeinen Standortmarketings von der konkreten Akquisition
ausländischer Industrieunternehmer auch künftig für umsetzbar?
Die Bundesregierung hält die organisatorische Trennung des allgemeinen
Standortmarketings von der konkreten Investorenakquisition auch künftig für
umsetzbar.
6. Gedenkt die Bundesregierung das BBfAI nach dem Ausscheiden von
Hilmar Kopper weiterzuführen?
Das BBfAI wird in der Rechtsform einer GmbH geführt („Gesellschaft zur
Unterstützung des Beauftragten für Auslandsinvestitionen in Deutschland mbH“)
mit Hilmar Kopper als geschäftsführendem Alleingesellschafter. Das
Ausscheiden von Hilmar Kopper aus seiner Funktion als Beauftragter macht daher in
jedem Fall eine Neuregelung des Status des Büros erforderlich. Faktisch soll
das Büro jedoch über den Termin des Ausscheidens von Hilmar Kopper hinaus
bestehen bleiben und ggf. den Nukleus für eine neu strukturierte Einrichtung
des Bundes zur Standortwerbung bilden.
7. Wie sieht das Strukturkonzept der Bundesregierung zur Fortführung des
BBfAI ggf. konkret aus?
Die Bundesregierung hat über die künftige Organisation der Standortwerbung
des Bundes noch nicht entschieden. Die Empfehlungen in dem von der
Fa. Deloitte Consulting im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Arbeit (BMWA) erstellten Gutachten „Aufgaben, Struktur, Rechtsform und
Ausstattung einer künftigen Gesellschaft des Bundes zur Werbung für den
Investitionsstandort Deutschland“ werden zurzeit geprüft.
8. Wann wird über die personelle Neubesetzung der Spitze des BBfAI
entschieden?
Die Bundesregierung wird zunächst über die künftige Organisation der
Standortwerbung und erst dann über personelle Fragen entscheiden.
9. Wird die Bundesregierung eine einheitliche Dachgesellschaft auf
Bundesebene für die Koordinierung des Standortmarketings unter Einbeziehung
der diesbezüglichen Erfahrungen und Kompetenzen des IIC gründen?
Das BBfAI hat schon jetzt die Funktion einer Dachgesellschaft auf Bundesebene
für die Koordinierung des Standortmarketings. Kernaufgabe des IIC hingegen
ist die Investorenakquisition für die neuen Bundesländer. An eine Einbeziehung
bzw. Übertragung der Kompetenzen des IIC im Bereich der
Investorenakquisition auf das BBfAI oder eine Nachfolgeeinrichtung ist nicht gedacht, da dies der
zwischen Bund und Ländern vereinbarten, bewährten Arbeitsteilung
widersprechen würde (vgl. Antworten zu den Fragen 4 und 5).
10. Sieht die Bundesregierung die Gefahr eines international zweigleisigen
Auftretens nach außen in Form einer Schwächung eines überzeugenden
Standortmarketings und einer Irritation bei ausländischen Investoren,
wenn BBfAI und IIC auch künftig nebeneinander agieren?
BBfAI und IIC richten sich an professionell agierende internationale Investoren,
die sehr schnell das unterschiedliche Leistungsangebot der beiden Einrichtungen
erkennen.
11. Mit welchem jährlichen Budget wird die Bundesregierung ggf. eine
Bundeseinrichtung für ein Standortmarketing in den folgenden Jahren pro Jahr
ausstatten?
Die Bundesregierung hat sich dazu noch nicht festgelegt.
12. Hält die Bundesregierung es für möglich, im Falle der Einrichtung einer
einheitlichen Dachgesellschaft für das Standortmarketing die
Kontaktstrukturen und das qualifizierte Personal des IIC in eine neue Gesellschaft
überzuführen?
Die zuständigen Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement,
und für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Dr. Manfred Stolpe, haben sich für
eine Verlängerung des IIC über den 31. Dezember 2004 hinaus ausgesprochen,
daher stellt sich diese Frage für die Bundesregierung derzeit nicht.
13. Wie viele Mitarbeiter sollte eine künftige Bundesagentur für das
Standortmarketing ggf. umfassen?
Die Gutachter der Fa. Deloitte Consulting schlagen eine 30 Mitarbeiter
umfassende Bundesgesellschaft vor. Die Bundesregierung prüft derzeit diesen
Vorschlag.
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache,
dass die entsprechenden Agenturen der europäischen Nachbarländer
personell und finanziell erheblich besser ausgestattet sind?
Die bessere Ausstattung konkurrierender Einrichtungen für die
Standortpromotion in anderen Ländern ist mit ein Grund für die Absicht der Bundesregierung,
die Werbung für den Standort Deutschland künftig zu verstärken.
15. Welche Kosten verursacht ggf. das Vorhalten eigener Repräsentanzen zum
Zwecke des Standortmarketings im Ausland?
Das BMWA geht von jährlichen Kosten für eine Auslandsrepräsentanz in Höhe
von ca. 250 000 Euro aus, wobei der Betrag im Einzelfall in Abhängigkeit vom
Standort, dem Wechselkurs, der Ausstattung des Büros etc. erheblich davon
abweichen kann.
16. Welche Position hat die Bundesregierung zu der Idee, das Netz der
Auslandshandelskammern (AHK) künftig verstärkt für das Standortmarketing
einzusetzen?
Die Bundesregierung prüft derzeit entsprechende Vorschläge im Gutachten der
Fa. Deloitte Consulting.
17. Welche Vergütungsmodalitäten für die von den Auslandshandelskammern
ggf. wahrgenommenen Aufgaben des Standortmarketings hält die
Bundesregierung für möglich?
Die Gutachter der Fa. Deloitte Consulting schlagen ein Finanzierungsmodell
vor, das aus einem erfolgsunabhängigen, festen Sockelbetrag und einem
gestaffelten, erfolgsabhängigen Prämiensystem besteht. Die Bundesregierung prüft
derzeit diesen Vorschlag zusammen mit der grundsätzlichen Frage einer
verstärkten Einbeziehung der Auslandshandelskammern in das Standortmarketing.
18. Wie ist die Position der Bundesländer zum Vorschlag, eine einheitliche
Dachgesellschaft des Bundes für das Standortmarketing zu schaffen?
Die Bundesländer fordern übereinstimmend eine Verstärkung der
Standortwerbung durch den Bund. Über die Vorschläge im Gutachten der Fa. Deloitte
Consulting zu einer künftigen Gesellschaft des Bundes für die Standortwerbung
ist das BMWA mit den Ländern im Gespräch.
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die
Wirtschaftsfördergesellschaften in den neuen Ländern inzwischen über ausreichend eigene
Erfahrungen und Kapazitäten in der Wirtschaftsförderung verfügen, um
auf ein besonderes Instrument des regional übergreifenden
Standortmarketings wie das IIC verzichten zu können?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Nach wie vor gibt es enorme
Defizite in den neuen Ländern. Die Ansiedlung vor allem ausländischer
Investoren durch eine spezielle Investorenwerbung und -gewinnung unterstützt die
Bundesregierung durch den IIC. Aus der Sicht der Bundesregierung sollte die
erfolgreiche Geschäftstätigkeit dieser Investorenwerbungsgesellschaft über 2004
hinaus verlängert werden. Sie wird daher in Kürze entsprechende Gespräche
mit den neuen Ländern, die ebenfalls Gesellschafter des IIC sind, aufnehmen.
20. Welche Aufgabe könnte eine Bundesgesellschaft für das
Standortmarketing im Hinblick auf die Bestandspflege von ausländischen Tochterfirmen
in Deutschland, deren ausländische Muttergesellschaften eine
Standortreduktion bis hin zu einer Schließung planen, übernehmen?
Die Bestandspflege deutscher Tochterfirmen von ausländischen Unternehmen
ist in erster Linie Aufgabe der Länder und Kommunen. Eine künftige
Bundesgesellschaft für das Standortmarketing könnte Länder und Kommunen darin
unterstützen.
21. Kann die Bundesregierung auf Basis von Beobachtungen des BBfAI und
des IIC bestätigen, dass die aktuelle Steuerdiskussion in Deutschland zu
einer reservierteren Haltung potentieller Auslandsinvestoren vor allem aus
den USA im Hinblick auf ein Engagement in Deutschland führt?
Die Bundesregierung hat keine Indizien dafür, dass die aktuelle Steuerdiskussion
in Deutschland zu einer reservierten Haltung potentieller Auslandsinvestoren im
Hinblick auf ein Engagement in Deutschland geführt hätte.
22. Treffen Pressemeldungen (Handelsblatt vom 20. September 2002) zu,
dass die Wirtschaftsfördergesellschaften der neuen Länder das IIC häufig
als unliebsamen Konkurrenten ansehen und dass dies der Hintergrund für
die Unwilligkeit der Landesregierungen ist, dass IIC mitzufinanzieren?
Solche Pressemeldungen treffen nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu.
Zwischen IIC und den Wirtschaftsförderungsgesellschaften der neuen Länder
finden regelmäßig Abstimmungen auf allen Ebenen statt. Der IIC bindet die
Wirtschaftsförderer zum frühestmöglichen Zeitpunkt in Verhandlungen mit
Investoren ein. Standortbesuche werden vom IIC grundsätzlich gemeinsam mit
der betroffenen Wirtschaftsförderungsgesellschaft durchgeführt. Die
Wirtschaftsförderungsgesellschaften der neuen Länder werden monatlich über die
vom IIC betreuten Projekte informiert. Zudem werden regelmäßig im
Fachbeirat des IIC mit den Geschäftsführern der ostdeutschen
Wirtschaftsförderungsgesellschaften aktuelle Fragen zur konkreten Zusammenarbeit erörtert.
23. Wie wertet die Bundesregierung die Feststellung des Chefs des IIC, dass
amerikanische Investoren sich aufgrund der wirtschaftlichen Krise in
Deutschland und der deutschen außenpolitischen Ausrichtung zunehmend
zurückhalten (Handelsblatt vom 20. September 2002)?
Der Geschäftsführer des IIC hat im genannten Handelsblattartikel die in
Privatgesprächen von einigen US-Unternehmern geäußerten Bedenken wiedergegeben.
Die Bundesregierung hat ansonsten keine Indizien dafür, dass die wirtschaftliche
Entwicklung in Deutschland oder die Außenpolitik der Bundesregierung zu
einem Umdenken bei US-Investoren geführt hätten.
24. Hält die Bundesregierung es für wünschenswert und machbar, im
Interesse der Aufwertung der Außenwirtschaftspolitik nach französischem
Vorbild und nach dem Vorbild des Auswärtigen Amtes die Funktion eines
Staatsministers für Außenwirtschaft im Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit zu schaffen?
Die Bundesregierung verfolgt derartige Überlegungen derzeit nicht.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 13 20, 53003 Bonn, Telefon (02 28) 3 82 08 40, Telefax (02 28) 3 82 08 44
ISSN 0722-8333]