Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/180
15. Wahlperiode 17. 12. 2002
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom
16. Dezember 2002 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rainer Funke, Rainer Brüderle,
Ernst Burgbacher, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/165 –
Verschlankung der Postregulierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesrechnungshof kritisiert in seinen Bemerkungen zur Haushalts- und
Wirtschaftsführung (Bundestagsdrucksache 15/60 vom 18. November 2002)
die von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)
durchgeführten Laufzeitmessungen im Briefdienst. Zugleich ist die Studie
einer Unternehmensberatung bekannt geworden, derzufolge Deutschland bei
der Beaufsichtigung der Postmärkte einen unverhältnismäßig hohen
bürokratischen Aufwand betreibt.
1. Trifft es zu, dass sich derzeit insgesamt 99 Beschäftigte bei der RegTP mit
der Post und ihren Konkurrenten befassen, wobei für die Aufsicht im
engeren Sinne 78 Vollzeitkräfte bereitstehen?
Bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP)
befassen sich derzeit 74 Vollzeitkräfte mit dem Postbereich, davon 66 mit der
Aufsicht im engeren Sinne (Regulierungs- und Kontrollaufgaben).
2. Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Regulierungsintensität in
Großbritannien vergleichbar mit derjenigen in Deutschland ist?
Die einzelnen Regulierungsbehörden in Europa haben durchaus
unterschiedliche Aufgaben und in einigen Ländern sind auch weitere Institutionen mit
Teilaspekten der Regulierung befasst.
So wurde in Großbritannien neben der Regulierungsbehörde „Postal
Commission“ (Postcomm) als hiervon unabhängige Institution für Kundenschutzfragen
im Postsektor der „Consumer Council for Postal Services“ (CCPS/Postwatch)
gegründet, der unter anderem in Streitfragen zwischen Postkunden und
Postunternehmen vermittelt. Aufgaben ähnlicher Art werden in Deutschland von
der RegTP wahrgenommen.
Die Regulierungsintensität in Großbritannien unterscheidet sich von der in
Deutschland insbesondere bei der Lizenzierung. Die Postcomm in
Großbritannien hat bislang 13 Lizenzen erteilt. Von der deutschen RegTP wurden über
1160 Lizenzen ausgestellt.
Werden diese Besonderheiten in die Vergleichsrechnung einbezogen, so ergibt
sich, dass die aktuellen Personalbestände in Großbritannien und Deutschland
etwa gleich groß sind.
3. Wenn ja, welche Erklärung hat die Bundesregierung dafür, dass
Großbritannien mit 33 Beschäftigten für die Aufsicht über die Postmärkte
auskommt?
Siehe Antwort zu Frage 2.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass
Laufzeitmessungen nur Anforderungen überprüfen sollten, die in der
Postuniversaldienstleistungsverordnung (PUDLV) geregelt sind?
Die PUDLV regelt in den §§ 2 und 3, welche Brieflaufzeiten und
Paketlaufzeiten eingehalten werden müssen. Sie enthält darüber hinaus keine ausdrückliche
Regelung zur Organisation des Laufzeitmessungssystems. Nach europäischem
Recht (Richtlinie 97/67/EU; Artikel 16) ist die „Leistungskontrolle wenigstens
einmal pro Jahr von Stellen durchzuführen, die von Anbietern von
Universaldienstleistungen unabhängig sind“. Die Bundesregierung vertritt die
Auffassung, dass die einschlägigen Vorschriften des Postgesetzes (insbesondere § 11
Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 44 Satz 2 PostG) als Rechtsgrundlage für die
Messung der Brieflaufzeiten durch die RegTP ausreichend sind.
5. Welche konkrete Rechtsgrundlage hat die eigenverantwortliche Messung
von Postlaufzeiten durch die RegTP selbst vor dem Hintergrund der
Feststellung des Bundesrechnungshofes, dass die PUDLV sie hierzu ebenso
wenig verpflichtet wie das Postgesetz?
Hierzu wird auf Antwort zu Frage 4 verwiesen.
6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesrechnungshofes, dass
die durch eine Einstellung der Laufzeitmessung durch die RegTP zu
erzielenden Einsparungen höher liegen als die Einsparungen infolge einer
Neukonzipierung der Laufzeitmessungen bei der RegTP selbst?
Weder durch eine Einstellung der Laufzeitmessung durch die RegTP noch
durch eine Neukonzeption sind kurzfristig signifikante Einsparungen zu
erwarten.
7. Welche konkreten auf das Postgesetz bzw. die PUDLV gestützten
Einwände hat die Bundesregierung gegen eine Verwendung der Ergebnisse
der im Auftrag der Deutschen Post AG von privaten Dienstleistern
durchgeführten Messungen?
Die Bundesregierung hätte keine grundsätzlichen Bedenken, Ergebnisse von
Messungen zu verwenden, die private Dienstleister durchführen. Voraussetzung
wäre allerdings, dass die RegTP Einfluss auf die verwendete Messmethodik
nehmen kann. In diesem Zusammenhang wird auf den sich aus europäischem
Recht (Artikel 16 der Richtlinie 97/67/EG) ergebenden staatlichen
Gewährleistungsauftrag hingewiesen (siehe Antwort zu den Fragen 4 und 5).
8. Hält die Bundesregierung eine Übertragung der Aufsicht über die
Postmärkte einschließlich der Lizenzvergabe, der Preisregulierung und der
Kontrolle des Universaldienstes auf das Bundeskartellamt in der laufenden
Legislaturperiode für durchführbar?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die mit der Regulierung
verbundenen Aufgaben eine solche Spezialisierung aufweisen, dass sie nicht mit
Mitteln des allgemeinen Wettbewerbsrechts zu lösen sind. Eine sektorspezifische
Regulierung ist daher solange erforderlich, bis in den Postmärkten ein
funktionsfähiger Wettbewerb hergestellt ist.
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ISSN 0722-8333]