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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Novellierung der Handwerksordnung (G-SIG: 15010357)

Unterschiede zwischen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und dem Konzept des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, Abschaffung des Inhaberprinzips, Stundung der Erbschaftsteuer bei Betriebsübergabe, Überprüfung der Liste der aus Anlage A gestrichenen Berufe hinsichtlich der Sicherheitsrelevanz, Ausnahmegenehmigungen nach § 8 Handwerksordnung in den letzten fünf Jahren

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

23.06.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/114204. 06. 2003

Novellierung der Handwerksordnung

der Abgeordneten Jürgen Türk, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Rainer Funke, Hans-Michael Goldmann, Joachim Günther (Plauen), Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Christoph Hartmann (Homburg), Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Ina Lenke, Günther Friedrich Nolting, Eberhard Otto (Godern), Detlef Parr, Gisela Piltz, Marita Sehn, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Noch im Mai 2003 will das Bundeskabinett den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Nivellierung der Handwerksordnung beschließen. Über 60 Berufe sollen aus der Anlage A der Handwerksordnung herausgenommen werden und damit für sie die Pflicht zur Ablegung des Großen Befähigungsnachweises entfallen. Hauptargument der Bundesregierung sind verbesserte Existenzgründungsmöglichkeiten für Gesellen und im Gefolge davon die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche konkreten Unterschiede gibt es zwischen dem Gesetzentwurf der Bundesregierung und dem Konzept des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH)?

2

Inwieweit und in welcher Form hat die Bundesregierung die Vorschläge des Handwerks in ihrem Gesetzentwurf aufgenommen?

3

Sind der Bundesregierung europäische Bestrebungen bekannt geworden, die darauf abzielen, eine dem deutschen Meisterbrief vergleichbare unternehmerische und fachliche Qualifikation wie den Großen Befähigungsnachweis in den Mitgliedsländern der EU einzuführen?

4

Warum sieht die Koalition die Abschaffung des Inhaberprinzips, die erleichterte Anerkennung von gleichwertigen Qualifikationen (z. B. Techniker- und Industriemeisterprüfungen) und einen erleichterten Erwerb der Meisterqualifikation (z. B. für Gesellen mit Berufserfahrung) nicht als ausreichend an?

5

Warum erleichtert die Bundesregierung angesichts erheblicher Probleme vieler Betriebsinhaber, einen Nachfolger zu finden, die Betriebsübergabe nicht zum Beispiel durch großzügige Stundung der Erbschaftsteuer?

6

Ist die Bundesregierung bereit, die Liste der aus der Anlage A gestrichenen Berufe, wie zum Beispiel der Betonwerkstein- und Terrazzohersteller, zumindest hinsichtlich der Sicherheitsrelevanz noch einmal zu überprüfen?

7

Wie viele Ausnahmebewilligungen nach § 8 Handwerksordnung sind in den vergangenen fünf Jahren, aufgeteilt nach Jahr und Bundesland, erteilt worden?

Berlin, den 3. Juni 2003

Jürgen Türk Rainer Brüderle Angelika Brunkhorst Ernst Burgbacher Helga Daub Jörg van Essen Ulrike Flach Otto Fricke Horst Friedrich (Bayreuth) Rainer Funke Hans-Michael Goldmann Joachim Günther (Plauen) Dr. Karlheinz Guttmacher Dr. Christel Happach-Kasan Christoph Hartmann (Homburg) Klaus Haupt Ulrich Heinrich Birgit Homburger Dr. Werner Hoyer Dr. Heinrich L. Kolb Gudrun Kopp Jürgen Koppelin Sibylle Laurischk Ina Lenke Günther Friedrich Nolting Eberhard Otto (Godern) Detlef Parr Gisela Piltz Marita Sehn Dr. Max Stadler Dr. Rainer Stinner Carl-Ludwig Thiele Dr. Claudia Winterstein Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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