Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/1952
15. Wahlperiode 07. 11. 2003
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 5. November 2003 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst,
Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/1818 –
Wasserentwicklungsbericht der Vereinten Nationen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Anfang März 2003 haben die Vereinten Nationen den
Wasserentwicklungsbericht „Wasser für Menschen, Wasser für Leben“ veröffentlicht. Bei diesem
Vergleich war die Wasserqualität in 122 Ländern untersucht worden. Obwohl
die deutschen Gewässer überwiegend „Güteklasse 2 und besser“ aufweisen
und 95 % der Einwohner an die öffentliche Kanalisation und an eine
weitergehende Abwasserreinigung angeschlossen sind (gemäß Kläranlagen-
Leistungsvergleich der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser
und Abfall/ATV-DVWK betragen die Abbaugrade BSB5 96 %, Phosphor über
87 % und Stickstoff über 71 %), liegt Deutschland laut dem Bericht im
Weltranking der Wasserqualität nur auf Platz 57 und rangiert damit beispielsweise
hinter Russland (Platz 7) und Bangladesh (Platz 40).
1. Ist der Bundesregierung bekannt, welche Institutionen an der Erarbeitung
des Berichts im Einzelnen beteiligt waren, und wenn ja, wer waren die
Beteiligten?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Institutionen an der Erarbeitung
des Berichts im Einzelnen beteiligt waren.
2. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht?
Nach Kenntnis der Bundesregierung kommt der Bericht durch die Verwendung
von noch unzureichend entwickelten Indikatoren insbesondere bei den
Ranking-Tabellen zur Wasserqualität und -verfügbarkeit zu einem verzerrten
Ergebnis. Im Interesse einer Verbesserung des Instrumentariums für die
Erstellung künftiger Berichte hat die Bundesregierung der UNESCO ihre Mitarbeit
angeboten.
3. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in dem Bericht aus
den Ergebnissen einzelner Messstellen unseres Landes die Mittelwerte für
das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland abgeleitet wurden,
und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
Als Datengrundlage für das Ranking zur Wasserqualität diente maßgeblich das
sog. Global Environmental Monitoring System (GEMS), das unter der Führung
von UNEP organisiert wird. Für Deutschland wurden die Daten von insgesamt
17 Messstellen an GEMS gemeldet. Davon werden 15 Messstellen auch im
Rahmen des EU-Datenaustausches verwendet. Diese Messstellen finden sich
an großen Fließgewässern in besonders belasteten Bereichen wie den
Flussmündungen von Rhein, Elbe und Weser. Aus den dort gewonnenen Werten
können deshalb keine Rückschlüsse auf die allgemeine Wasserqualität in
Deutschland gezogen werden.
Im Rahmen des UNESCO-Rankings zur Wasserqualität wurden alle Messwerte
an allen Messstellen eines Staates vor der Verrechnung zu einem Indikator
gemittelt. Die Bewertung ergibt sich aus der Abweichung des Indikatorenwertes
vom Mittel des Gesamtdatenpools. Durch die Mittelung verschiedener
Gewässer eines Staates blieben in der Bewertung naturräumliche Unterschiede oder
klimatische Unterschiede zwischen Staaten unberücksichtigt.
Problematisch an dem verwendeten GEMS-Datenpool ist aus Sicht der
Bundesregierung darüber hinaus, dass jeder Staat unterschiedlich viele Messstellen
meldet, die Größenverhältnisse der Fließgewässer stark voneinander abweichen
und teilweise nur eine einzige Messung durchgeführt wurde. Es wurden keine
einheitlichen Kriterien zur Benennung der Messstellen in den einzelnen Staaten
verwendet, und die Datengrundlage des Berichts ist insgesamt sehr schwach:
knapp 30 % der Daten mussten beispielsweise für das Ranking der
Wasserqualität geschätzt werden.
4. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Werte, die an einer
Bundeswasserstraße gemessen werden, nicht als repräsentativ für andere Gewässer
angesehen werden können?
Ja.
5. Wie bewertet die Bundesregierung diesen Bericht im Hinblick auf
Methodik, Auswahl der Indikatoren und Transparenz des Verfahrens?
Trifft es insbesondere zu, dass in dem UNESCO-Bericht zur Beurteilung
der Wasserqualität nur vier Parameter herangezogen wurden?
Die Bundesregierung bedauert, dass die UNESCO die aufgelisteten Staaten vor
Erstellung des Berichts mit Blick auf die Transparenz des Verfahrens nicht
einbezogen hat. Hinsichtlich der Methodik bewertet die Bundesregierung den
Bericht als verbesserungswürdig. Durch eine lückenhafte Datengrundlage hat
der Bericht eine hohe Fehlerquote, insbesondere die Analyse der Tabelle zum
Ranking der Wasserqualität verschiedener Staaten zeigt, dass das dieser Tabelle
zugrunde liegende Indikatorensystem große Schwachstellen hinsichtlich der
Datenqualität, der Verrechnung der Daten und der Bewertungssystematik
aufweist (siehe auch Ausführungen in den Antworten zu den Fragen 2 und 3).
Es trifft zu, dass zur Beurteilung der Wasserqualität vier Parameter verwendet
wurden: Konzentration des gelösten Sauerstoffes, elektrische Leitfähigkeit,
abfiltrierbare Stoffe und Phosphor.
6. Waren nach Auffassung der Bundesregierung die Datengrundlagen der
UNESCO weltweit gesehen zur Beurteilung der Wasserqualität überall
ausreichend, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?
Nach Auffassung der Bundesregierung waren die Datengrundlagen der
UNESCO weltweit nicht ausreichend.
7. Wenn nein, warum nicht?
Die der Beurteilung der Wasserqualität zugrunde liegende Datenlage war in
besonderem Maße auf Schätzungen angewiesen: so lagen bei 95 von 122
Ländern keine Werte für Phosphor, bei 90 keine Werte für abfiltrierbare Stoffe,
bei 87 Ländern keine Werte für gelösten Sauerstoff und bei 80 Ländern keine
Werte für elektrische Leitfähigkeit vor (siehe auch Antwort zu Frage 3).
8. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass fehlende Daten
geschätzt wurden, und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies?
Nach Kenntnis der Bundesregierung trifft es zu, dass fehlende Daten geschätzt
wurden. In dem Wissen, dass keine Studie dieser Größenordnung ganz auf
Schätzungen verzichten kann, hält die Bundesregierung das Ausmaß an
geschätzten Daten jedoch für zu groß – insbesondere in Bezug auf die Messwerte
für die Variablen des Indikators Wasserqualität. Hier ergibt sich für die
insgesamt erforderlichen Messwerte eine Verfügbarkeit von lediglich 28,1 %
(siehe auch Antwort zu Frage 7).
9. Wie wurde der Bericht nach Kenntnis der Bundesregierung finanziert,
insbesondere ist der Bundesregierung bekannt, ob interessierte
Wirtschaftskreise aus Frankreich und England den Bericht teilweise finanziert
haben?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie der Bericht im Einzelnen finanziert
wurde.
10. Hält die Bundesregierung die Ergebnisse des Berichts für objektiv?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
11. Plant die Bundesregierung der UNESCO für die Überarbeitung des
Wasserentwicklungsberichts deutsches Know-how anzubieten und beratend
tätig zu werden?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die Bundesregierung wird die
UNESCO noch in diesem Jahr zu einem Treffen mit Vertretern von Bund und
Ländern sowie der betroffenen Verbände einladen.
12. Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
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