Sicherung des Kindesbedarfes und des Existenzminimums für Schulkinder
der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Katja Kipping, Katrin Kunert, Dr. Gesine Lötzsch, Elke Reinke, Volker Schneider (Saarbrücken), Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Landtagsfraktionen von CDU und FDP des Saarlandes machen in ihrem Antrag vom 17. Januar 2007 („Schulessen für sozial benachteiligte Kinder“) darauf aufmerksam, dass der Eckregelsatz nicht ausreicht, um Kindern ein Schul-Mittagessen finanzieren zu können, weshalb viele Kinder in Ganztagsschulen mittags vom Essen ausgeschlossen werden. Das Bundesland Saarland hat eine Bundesratsinitiative gestartet, um einen neuen Mehrbedarfstatbestand ins SGB II einzuführen (Bundesratsdrucksache 33/07). Der Antrag der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Teilhabechancen für Kinder und Jugendliche aus armen Haushalten fördern“ (Bundestagsdrucksache 16/5253) vom 9. Mai 2007, weist darauf hin, dass im Eckregelsatz für Schulkinder „keine Ausgaben für Bildung vorgesehen“ sind.
Das Arbeitslosengeld II ist bundesweit auf 345 Euro für Alleinstehende festgesetzt, Ehepaare erhalten 622 Euro, Kinder bis 14 Jahre bekommen Sozialgeld in Höhe von 207 Euro, ältere Kinder 276 Euro. Grundlage für die Bemessung des Existenzminimums der Kinder ist der Eckregelsatz des SGB XII, an dem sich das SGB II orientiert. Familien, die Hartz IV beziehen, erhalten einen sog. Regelsatz für die Lebenshaltungskosten plus Unterkunfts- und Heizungskosten. Mit der Einführung von Hartz IV (2005) wurde der Regelsatz für alle sechs- bis 14-jährigen Schüler/innen auf 207 Euro pro Schulkind abgesenkt.
In der Verordnung zur Durchführung des § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch des damaligen Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung – BMGS (Bundesratsdrucksache 206/04 vom 12. März 2004, S. 11) heißt es: „Die neuen Anteile von 60 vom Hundert bzw. 80 vom Hundert des Eckregelsatzes orientieren sich an einer wissenschaftlichen Untersuchung des Statistischen Bundesamtes (Margot Münnich/Thomas Krebs, Ausgaben für Kinder in Deutschland. Berechnungen auf Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1998, in: Wirtschaft und Statistik 12/2002, S. 1080 ff.), wonach 14-jährige und ältere Kinder etwa um ein Drittel höhere Kosten als jüngere Kinder verursachen. Mit der Neuregelung wird (…) der nach dem bisherigen Regelsatzsystem zu große Unterschied in den Leistungen für kleine und große Kinder (…) beseitigt.“ Doch entgegen der Darstellung des BMGS handelt die genannte Studie nicht von Altersgruppen von 0 bis 14 und von 15 bis 18 Jahren, sondern nur von Altersgruppen zwischen 0 und 6, 6 und 12 sowie 12 und 18 Jahren. Zudem ergaben die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes, dass die Ausgaben für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren etwa 20 Prozent über denen der Altersgruppe unter 6 Jahren liegen, während die Ausgaben für Kinder zwischen 12 und 18 Jahren sogar 50 Prozent über den Kosten der Kinder unter 6 Jahren liegen (Münnich/Krebs 2002, a. a. O., S. 1090).
Hinzu kommt schließlich, dass in den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Lebenshaltungskosten für Kinder Ausgaben für die Schule nicht enthalten sind, wonach sich die Unterschiede zwischen Kindern unter 6 und über 12 Jahren noch erhöhen (vgl. Münnich/Krebs 2002, S. 1080). Angesichts des Sechsten Existenzminimumberichts der Bundesregierung vom 2. November 2006 (Bundestagsdrucksache 16/3265) und vor dem Hintergrund der Saarländischen Bundesratsinitiative und den bündnisgrünen Problembestimmungen besteht dringender Klärungs- und Handlungsbedarf zur Bestimmung des Bedarfes von Kindern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Nach welchen Kriterien bemisst die Bundesregierung den Kindesbedarf im SGB II und SGB XII?
Inwieweit werden diese Kriterien dem Verfahren zur Ermittlung des Regelsatzes zugrunde gelegt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Eckregelsatz ausschließlich von dem Haushaltstyp der Alleinstehenden abgeleitet wird?
Teilt sie die Auffassung, dass mit diesem Verfahren keine kinder- und jugendspezifische Bedarfe ermittelt werden können?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bundesratsinitiative des Saarlandes eine explizite Kritik an der unzureichenden Höhe des Regelsatzes für Kinder und Jugendliche darstellt?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um zukünftig kinder- und jugendspezifische Bedarfe zu ermitteln, und wann werden die Regelsätze für Kinder und Jugendliche auf ein bedarfsdeckendes Niveau angehoben?
Wie legitimiert die Bundesregierung die hinsichtlich des Sozialgeldes in § 28 SGB II Abs. 1 stattfindende Gleichsetzung von Schulkindern bis 14 Jahren und Säuglingen bei der Festsetzung der Regelsätze?
Welche Folgen für Schulkinder in Hartz IV sind der Bundesregierung bekannt hinsichtlich der steigenden Schul-, Gesundheits-, Beförderungs- und Lebenshaltungskosten (Mehrwertsteuererhöhung)?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die offensichtliche Diskrepanz zwischen der Studie des Bundesamtes für Statistik und ihrer Interpretation in der Durchführungsverordnung für § 28 SGB XII durch das BMGS?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung der in § 27 Abs. 2 SGB XII festgehaltenen Bestimmung „Bei Kindern und Jugendlichen umfasst der notwendige Lebensunterhalt auch den besonderen, vor allem den durch ihre Entwicklung und ihr Heranwachsen bedingten Bedarf.“ gerecht zu werden, angesichts der Tatsache, dass es keine spezifische Bedarfsbemessung für Kinder gibt?
Sieht die Bundesregierung die Bildungschancen von Kindern von Hartz-IV-Bezieherinnen und -Bezieher beeinträchtigt und welche Maßnahmen gedenkt sie zur Erhöhung der Bildungserfolge von Kindern aus einkommensschwachen Familien zu ergreifen?
Welche praktischen Initiativen folgen aus der Erklärung der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Ursula von der Leyen, bei der ersten Lesung des 12. Kinder- und Jugendberichts am 19. Januar 2007, dass wir „insbesondere den Blick auf die Kinder schärfen (müssen), die aus sozial benachteiligten Familien kommen.“ (Bundestagsdrucksache 16/77, S. 7700)?
Wie gedenkt die Bundesregierung dafür Sorge zu tragen, dass die Entstehung des Eckregelsatzes als zentraler Stellgröße des bundesdeutschen Sozialsystems einer transparenten Begutachtung hinsichtlich seiner Entstehung und Zusammensetzung im Bundestag und im Sozialausschuss unterzogen wird?