Bekämpfung des illegalen Holzhandels – Beitrag zum Klimaschutz
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Undine Kurth (Quedlinburg), Thilo Hoppe, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung der Fragesteller
Für den Klimaschutz ist der Erhalt unserer Urwälder von zentraler Bedeutung. Die Zerstörung von Urwäldern in Ländern wie Indonesien, Brasilien, Kamerun, Russland und Finnland trägt erheblich zur weltweiten Klimaerwärmung bei. Im Lichte des Kampfes gegen die Globale Klimakatastrophe hat der weltweite Urwaldverlust daher eine ganz neue Bedeutung bekommen. Weltweit werden täglich über 40 000 Hektar Wald vernichtet; dies entspricht 14,6 Mio. Hektar jährlich. Der illegale Holzeinschlag ist hierbei eine der Hauptursachen: So werden in Brasilien, einem der weltweit führenden Holzexportländer, 80 Prozent der Hölzer illegal geschlagen. In Kambodscha sind es 94 Prozent, in Honduras bis zu 85 Prozent, in Papua Neuguinea und Gabun bis zu 70 Prozent, in Myanmar 50 Prozent.
Durch diesen Raubbau geht eine einzigartige Artenvielfalt in Amazonien, Südostasien und Zentralafrika unwiederbringlich verloren. Den Holzherkunftsländern entgehen durch den illegalen Handel wichtige Einnahmen, die ihnen unter anderem im Naturschutz oder zur Korruptions- und Armutsbekämpfung fehlen. Der Erhalt der Wälder ist zudem ein wichtiger stabilisierender Faktor mit Blick auf den drohenden Klimawandel, da umfassende Rodungen einen beträchtlichen CO2-Anstieg zur Folge haben und so zum Treibhauseffekt beitragen. Insofern muss der Schutz der Wälder und die Bekämpfung des illegalen Holzeinschlages höchste Priorität haben.
2003 beschloss die EU einen „Aktionsplan zur Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)“, dem im Dezember 2005 die EU-Verordnung Nr. 2173/2005 (FLEGT-Verordnung) folgte. Demnach sollen Lizenzierungsverfahren für einen Legalitätsnachweis für Hölzer aus Partnerländern entwickelt werden. Grundlage hierfür sind sog. freiwillige Partnerschaftsabkommen (Voluntary Partnership Agreements, VPAs), also bilaterale freiwillige Absprachen zwischen der EU und einzelnen Holzherkunftsländern. Die Entwicklung von VPAs ist derzeit auf Malaysia, Indonesien, Ghana, Kamerun und Kongo-Brazzaville beschränkt, wobei lediglich die Verhandlungen mit Malaysia in eine offizielle Phase eingetreten sind. Mit den anderen vier Ländern laufen dagegen noch unverbindliche Vorverhandlungen. Gespräche mit allen anderen relevanten Holzherkunftsländern wie z. B. Brasilien, Kolumbien, Nigeria oder Myanmar wurden seitens der EU aufgrund begrenzter Kapazitäten auf unbenannte Zeit verschoben. Der Zeitpunkt für eine tatsächliche Begrenzung der Importe auf nachweislich legal gewonnene Hölzer aus den fünf VPA-Ländern ist somit nicht abzusehen, für alle anderen Holzherkunftsländer bleibt der EU-Markt auch für illegale Ware weiterhin völlig offen.
Im Oktober 2006 lehnte die Bundesregierung ein nationales Urwaldschutzgesetz ab, das in Deutschland den Handel mit illegal geschlagenem Holz verbieten sollte. Stattdessen verwies die Bundesregierung darauf, dass Maßnahmen gegen den illegalen Holzhandel auf internationaler und EU-Ebene voranzutreiben seien.
Bisher gibt es kaum internationale Handelsbeschränkungen für Hölzer. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) hat bisher nur wenige kommerziell relevante Holzarten (z. B. Mahagoni, Afrormosia, Ramin) in Anhang II gelistet, d. h. der internationale Handel mit diesen Arten darf nur stattfinden, wenn das Exportland eine ökologische Unbedenklichkeit des Einschlags bestätigt. Für alle anderen Holzarten ist der internationale Handel unbegrenzt. Versuche, weitere Holzarten über das Washingtoner Artenschutzabkommen schützen zu lassen, sind mühsam: Auf der 14. CITES-Vertragsstaatenkonferenz im Juni 2007 scheiterten alle drei Anträge der EU, erstmalige weltweite Handelsbeschränkungen für diverse Holzarten (Honduras-Palisander, neun Arten Cedro, zwei Arten Cocobolo) aus Lateinamerika zu verabschieden. Sanktionen des CITES gegen Peru, wo ein massiver illegaler bzw. nicht-nachhaltiger Einschlag von Mahagoni stattfindet, unterblieben ebenfalls. Diese aktuellen Entwicklungen bestätigen, dass CITES nur eine begrenzte Rolle bei der Bekämpfung des illegalen internationalen Holzhandels spielen kann und die EU umfassende Maßnahmen verabschieden muss.
Auf EU-Ebene werden derzeit vier Optionen diskutiert, um den illegalen Holzhandel zu bekämpfen: Erstens die Fortführung der VPAs; zweitens freiwillige Regelungen der Holzwirtschaft, drittens ein Importverbot für illegal geschlagene Hölzer und viertens ein Handels- und Besitzverbot für illegal geschlagene Hölzer.
Deutschland wird im Mai 2008 Gastgeber und Präsident der neunten Vertragsstaatenkonferenz zur Konvention über Biologische Vielfalt sein. Dabei wird es schwerpunktmäßig um die Umsetzung des Schutzes des Arbeitsprogramms zu Wäldern, d. h. zum Urwaldschutz gehen. Der Handel mit Holz aus illegalem Einschlag und aus nicht-nachhaltiger Waldnutzung ist dabei als zentrales Handlungsfeld der internationalen Staatengemeinschaft erkannt und mit konkreten, dringenden Maßnahmen belegt worden. Der Erfolg der Konferenz, und damit das Ansehen Deutschlands, werden auch davon abhängen, ob der internationale Handel mit Holz und seinen Produkten zukünftig rechtsverbindlich geregelt werden kann.
Zahlreiche Umweltverbände fordern eine verbindliche Regelung, die ein Importverbot, aber auch Handels- und Besitzverbote für illegale Hölzer beinhaltet. In den nächsten Monaten soll entschieden werden, wie die EU weiterhin verfährt.
I. Aktueller Entwicklungsstand zu FLEGT in der EU:
Fragen und Antworten35
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Verhandlungsstand innerhalb der EU bezüglich der Weiterentwicklung der Maßnahmen im Rahmen des FLEGT-Aktionsplanes und der FLEGT-VO und in welchem Zeitraum sollen die Maßnahmen umgesetzt werden?
Es gibt keine EU-internen, aktuellen Verhandlungen zur Weiterentwicklung der Maßnahmen im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans und der FLEGT-Verordnung. Die EU-Kommission hat sich in ihrer Mitteilung zum FLEGT-Aktionsplan vom Mai 2003 verpflichtet, eine Analyse weitergehender Maßnahmen inklusive der Machbarkeit von Rechtsinstrumenten zur Kontrolle der Einfuhr von illegal eingeschlagenem Holz in die EU durchzuführen und dem Rat darüber zu berichten. Dieser Bericht mit einem Vorschlag der EU-Kommission liegt bislang nicht vor. Die Vorlage wurde wiederholt sowohl in den Ratsarbeitsgruppen, als auch vom Rat und dem Europäischen Parlament eingefordert.
Im Rahmen ihres Auftrags hat die EU-Kommission im ersten Halbjahr 2007 eine Internet-Konsultation der betroffenen Akteure durchgeführt, in der sie die vier zitierten Vorgehensweisen der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorstellte. Der Bericht über die Ergebnisse dieser Konsultation wurde von der EU-Kommission für Oktober 2007 angekündigt. Inwieweit sich die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten an der Anhörung beteiligt haben und für welche Positionen sie sich aussprachen, kann erst ggf. dem Kommissionsbericht entnommen werden.
Welche EU-Mitgliedstaaten haben sich jeweils für eine oder mehrere der vier optionalen Vorgehensweisen (VPA, freiwillige Regelungen der Holzwirtschaft, Importverbot, Handels- und Besitzverbot) der EU ausgesprochen?
Inwieweit sich die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten an der Anhörung beteiligt haben und für welche Positionen sie sich aussprachen, kann erst ggf. dem Kommissionsbericht entnommen werden.
Welche der genannten vier Optionen ist/sind aus Sicht der Bundesregierung geeignet, die EU als Absatzmarkt für illegal erzeugte Holzprodukte zu schließen?
Die genannten vier Optionen aus der Internetkonsultation werden derzeit seitens der EU-Kommission durch eine erweiterte „Auswirkungsabschätzung“ (Impact Assessment) im Rahmen eines Expertengutachtens auf ihre Wirksamkeit und ihre Vor- und Nachteile hin untersucht. Die Vorlage der Ergebnisse wurde von der EU-Kommission für das Jahresende 2007 angekündigt. Auf Grundlage der Internetkonsultation und der „Auswirkungsabschätzung“ wird die EU-Kommission dann den EU-Mitgliedstaaten ihren Vorschlag für zusätzliche Optionen vorlegen. Die Bundesregierung wird ihre Meinungsbildung erst nach der Vorlage des Vorschlags der EU-Kommission abschließen.
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung als geeignet an, um die tatsächliche Herkunft von Hölzern nachzuweisen – gerade im Hinblick auf mögliche Drittlandumwege für Holzstämme und -produkte?
Die Bundesregierung unterstützt durch ihre, im Januar 2007 in Kraft gesetzte, Beschaffungsregelung die Zertifizierung nachhaltig bewirtschafteter Wälder. Die lückenlose Rückverfolgbarkeit in der Produktkette ist wesentliches Kriterium der Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Beschaffungsregelung ist ein wichtiges Signal sowohl auf Verbraucherebene als auch auf Ebene des nationalen und internationalen Holzhandels.
Verfahren zum zweifelsfreiem Nachweis der Herkunft von Holz und Holzprodukten existieren jedoch bisher nicht. Daher unterstützt die Bundesregierung entsprechende Forschungsprojekte. Im Herbst 2007 werden die Ergebnisse auf einem internationalem wissenschaftlichem Workshop in Bonn vorgestellt und diskutiert.
Wie beurteilt die Bundesregierung die von Nichtregierungsorganisationen bezogen auf Kambodscha angestoßene und im Rahmen der UN geführte Debatte über die Lieferung von Holz aus Bürgerkriegsgebieten bzw. aus Ländern, die mit den Verkaufserlösen Bürgerkriege finanzieren („conflict timber“)?
Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über eine von Nichtregierungsorganisationen bezogen auf Kambodscha angestoßene und im Rahmen der UN geführte Debatte über die Lieferung von Holz aus Bürgerkriegsgebieten bzw. aus Ländern, die mit den Verkaufserlösen Bürgerkriege finanzieren („conflict timber“) vor.
Mit der Befriedung Kambodschas durch die „United Nations Transitional Authority in Cambodia“ (UNTAC) herrscht in Kambodscha seit 1997 bemerkenswerte politische und innere Stabilität unter Führung des mit starken Vollmachten ausgestatteten Premierministers Hun Sen. Wenngleich Kambodscha weiterhin zu den ärmsten Ländern der Welt gehört, konnte das Land in den letzten Jahren bei der Armutsbekämpfung sowie bei der wirtschaftlichen Entwicklung erfreuliche Fortschritte erzielen. Dessen ungeachtet sieht sich das Land vor allem angesichts der verbreiteten Korruption im Lande sowie einer überfälligen Reform der Justiz weiterhin großen Herausforderungen ausgesetzt. Beide Bereiche haben für die zukünftige Entwicklung Kambodschas entscheidende Bedeutung. In der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden deshalb Maßnahmen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung in alle Programme integriert. Zum Aufbau der Rechtsstaatlichkeit und Rechtskultur unterstützt die Bundesregierung das Khmer Rouge Tribunal.
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, diesen Aspekt bei der Beurteilung von Holzimporten zu berücksichtigen, und spricht sie sich dafür aus, den Handel mit und den Import von „conflict timber“ zu unterbinden?
Nach dem Gemeinsamen Erlass des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Beschaffung von Holzprodukten vom 17. Januar 2007 (GMBl. 2007, Seite 67) dürfen durch die Bundesverwaltung nur Holzprodukte beschafft werden, die nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Dies ist vom Anbieter durch anerkannte Nachhaltigkeitszertifikate oder durch Einzelnachweis zu belegen.
Diese Vorschrift dürfte sich insbesondere dann auch auf den Handel mit und den Import von „conflict timber“ auswirken, wenn sie möglichst breite Nachahmung findet. Das Land Baden-Württemberg und die Deutsche Bahn AG haben bereits entsprechende Maßnahmen angekündigt.
Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte bei den bilateralen VPA-Verhandlungen mit derzeit fünf Holzherkunftsländern (Malaysia, Indonesien, Ghana, Kamerun und Kongo-Brazzaville)? In welchem Zeitraum sind konkrete Ergebnisse zu erwarten, die zu tatsächlichen Importüberwachungen aus diesen Ländern in die EU führen?
Die VPA (Voluntary Partnership Agreement)-Verhandlungen gestalten sich trotz der Bemühungen auf allen Seiten schwierig und langwierig, da jeden offiziellen Verhandlungen umfangreiche Sondierungs- und Vorbereitungsmissionen vorausgehen. Unterstützt wird die EU-Kommission durch wenige EU-Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel Deutschland.
Die Schwierigkeiten, beispielsweise in den VPA-Verhandlungen mit Malaysia, konzentrieren sich auf das „unabhängige Monitoring“ und v. a. die Legalitätsdefinition, der eine Schlüsselrolle zukommt. Das angestrebte Unterzeichnungsdatum für das VPA-Abkommen Ende 2007 wird daher als unrealistisch betrachtet. Dennoch kann seitens Malaysias von einem ernsthaften Engagement für ein VPA ausgegangen werden, da Malaysia großes Interesse an der Sicherung von Absatzmärkten und möglichen Premiumpreisen bekundet. Fortschritte in den anstehenden VPA-Verhandlungen werden den Prozess in der gesamten Region beeinflussen. Dabei soll insbesondere auf Indonesien verwiesen werden, aber auch die Wirkung auf China sollte nicht unterschätzt werden. Den VPA-Verhandlungen mit Malaysia kommt aus der Sicht der Bundesregierung somit eine Schlüsselrolle zu.
Die VPA-Verhandlungen zwischen Indonesien und der EU wurden im Januar 2007 offiziell begonnen, die erste Verhandlungssitzung fand im März 2007 mit breiter internationaler NGO- und Privatsektorbeteiligung statt.
Die VPA-Verhandlungen zwischen Ghana und der EU wurden im Dezember 2006 in Brüssel offiziell begonnen, die bereits dritte Verhandlungssitzung ist für Januar 2008 angesetzt.
Kongo Brazzaville hat signalisiert, die offiziellen Verhandlungen im Frühjahr 2008 beginnen zu wollen.
Kamerun: Der vom zuständigen Forstminister unterzeichnete Brief, der die offiziellen VPA-Verhandlungen einleitet, ist am 18. Juli 2007 in der Delegation der EU-Kommission in Kamerun eingegangen. Aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten (Legalitätsdefinition, Kontrollsystem, Prinzip des unabhängigen Beobachters) sollten die VPA-Verhandlungen mit Kamerun relativ schnell abgeschlossen werden können. Allerdings könnten die anstehenden Parlamentswahlen und die damit verbundenen Änderungen in der Regierung und der Verwaltung zu Verzögerungen führen.
Auch wenn die VPA-Verhandlungsprozesse langwierig sind, können sie insgesamt als positiv und zielführend bewertet werden, da sie in allen Partnerländern wichtige weitere Entwicklungen angestoßen haben.
Über die genannten Länder hinaus ist die EU-Kommission, mit Unterstützung der EU-Mitgliedstaaten in etlichen weiteren Ländern (Liberia, Gabun, Mozambique, Ecuador Guyana, Vietnam) im Gespräch. Es ist derzeit nicht zu erwarten, dass sich Brasilien oder Kolumbien für den Abschluss eines VPA interessieren. Honduras hat gegenüber Deutschland Interesse geäußert und um weitere Informationen gebeten.
Sieht die Bundesregierung die bilateralen VPA-Diskussionen als ausreichende Maßnahme an, um effektiv gegen den illegalen Holzhandel vorzugehen? a) Wenn ja, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet, um einen Import illegaler Hölzer über Drittländer auszuschließen? b) Wenn nein, welche weitergehenden Maßnahmen hält die Bundesregierung auf nationaler, EU- und internationaler Ebene für erforderlich?
Die Wirksamkeit der VPA-Abkommen hängt davon ab, ob hiermit ein genügend großer Anteil von Holzimporten aus Risikoländern abgedeckt werden kann. Auch bedarf es praktischer Erfahrungen über erfolgte Umleitungen von Holzhandelsströmen nach dem Inkrafttreten der ersten VPA-Abkommen. Für den Fall, dass die VPA-Abkommen nicht die erhofften Erfolge bringen, hat sich die Bundesregierung mit den anderen EU-Mitgliedstaaten, für weitergehende rechtliche Optionen auf EU-Ebene ausgesprochen. Auf nationaler Ebene hält die Bundesregierung schon jetzt die „Gemeinsame Beschaffungsrichtlinie des Bundes“ zur Beschaffung von ausschließlich nachhaltig und legal produzierten Holzprodukten für eine wichtige zusätzliche Maßnahme mit Signalcharakter.
Auf internationaler Ebene ist die Bundesregierung bemüht, in ihren bilateralen Kontakten und im Rahmen der G8, auch andere wichtige Holzimportländer außerhalb der EU von den Vorteilen der vereinbarten Kriterien und Mechanismen zur Legalitätssicherung, wie in den EU-VPA-Abkommen, zu überzeugen. Auf diese Weise könnten größere Holzmengen mit den in den Partnerschaftsabkommen festgelegten Mindeststandards für einen Legalitätsnachweis in den weltweiten Handel gelangen.
Die Bundesregierung hat sich für klare internationale Absprachen gegen den illegalen Holzeinschlag eingesetzt. Das internationale Tropenholzabkommen (ITTA), das derzeit zur Ratifizierung ansteht, trägt ebenfalls dazu bei wie das internationale Waldübereinkommen (NLBI) unter dem VN Waldforum, das unter deutscher Präsidentschaft abgeschlossen werden konnte. Diese internationalen Abkommen werden künftig als verbesserte Basis für die weitere Zusammenarbeit dienen.
Welche Maßnahmen soll für Holzherkunftsländer ein Anreiz geschaffen werden, sich zu VPAs zu verpflichten, angesichts der Tatsache, dass diese einen nicht unerheblichen Aufwand an Implementierung und Vollzug darstellen, und angesichts der Möglichkeit, dass dies einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Nicht-VPA-Ländern, die weiterhin völlig ungehindert ihre Holzlieferungen in die EU absetzen können, mit sich bringen kann?
Ein genereller Anreiz für Holz produzierende Länder zum Abschluss von VPA-Abkommen besteht darin, dass ihren jeweiligen Holzprodukten der vermeintliche Makel eines fehlenden Legalitätsnachweises, der auf bestimmten Märkten geschäftsausschließend oder preismindernd wirken kann, genommen wird. Darüber hinaus werden im Rahmen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit von deutscher und von EU-Seite erhebliche technische und finanzielle Hilfen angeboten. Diese können sowohl den Aufwand bei der nationalen Abstimmung zu den Partnerschaftsabkommen als auch bei deren Implementierung und für den späteren Vollzug umfassen.
Welche Bedingungen erachtet die Bundesregierung bei ihren VPA-Verhandlungen mit Kamerun als notwendig, um einen legalen Holzeinschlag nachzuweisen? a) Inwieweit werden hierbei die Rechte indigener Gruppen berücksichtigt? b) Wie soll eine ökologische Nachhaltigkeit (z. B. Existenz und Qualität sowohl von Managementplänen als auch Umweltverträglichkeitsprüfungen) belegt werden? c) Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung bzw. die EU an den Legalitätsnachweis für den gesamten Produktionsweg vom Einschlag, Transport, Lagerung, Verarbeitung bis hin zum Export aus dem Herkunftsland? d) Wie soll die Legalität sichergestellt werden, d. h. dass der Einschlag nicht in Schutzgebieten erfolgte, weder Konzessionslimits noch Quoten überschritten wurden und dass Genehmigungen und andere Papiere legal erworben wurden? e) Welche Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption werden für notwendig erachtet?
Die Verhandlungen für die VPA-Abkommen führt die EU-Kommission, unterstützt durch einige wenige interessierte EU-Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung unterstützt die Verhandlungen mit Kamerun und Malaysia. Die Grundsätze und Bedingungen für VPA-Verhandlungen sind von der EU festgelegt, in Mandat sowie in einer Reihe so genannter briefing notes.
Darüber hinaus sind die Berücksichtung der Rechte indigener Gruppen und die Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit (z.B. durch der Beratung bei der Entwicklung von Waldmanagementplänen, Gesetzesreformen, etc.) im Sektorkonzept des BMZ für die deutsche bilaterale Arbeit im Waldbereich generell festgelegt und wesentliches Element der bilateralen Kooperation mit Kamerun.
Zur Problematik der Korruption findet zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kamerun im Rahmen der bilateralen Kooperation ein Dialog statt.
Welche Möglichkeiten und Grenzen räumt die Bundesregierung freiwilligen Vereinbarungen der Holzwirtschaft bei der Bekämpfung des illegalen Holzhandels (= Option 2 der EU) ein?
Die Bundesregierung sieht in freiwilligen Vereinbarungen der Wirtschaft eine wertvolle Ergänzung und Unterstützung bei der Bekämpfung der Verwendung von Holz aus illegalen Einschlägen. Freiwillige Vereinbarungen haben den Vorteil, dass die Wirtschaft ihre Verantwortung beim Handel und bei der Verwendung des Rohstoffs Holz aktiv selbst wahrnimmt. Die Bundesregierung sieht darin auch einen Beitrag zur Vermeidung von Bürokratie und staatlicher Kontrolle.
Der Verband der Europäischen Papierindustrie hat Mitte 2006 und der Gesamtverband Deutscher Holzhandel Mitte 2007 einen Verhaltcodex beschlossen. Die Grenzen freiwilliger Maßnahmen sind derzeit noch nicht abschließend zu beurteilen, weil damit bisher erst wenig Erfahrungen vorliegen.
Wie geeignet sind aus Sicht der Bundesregierung EU-Importrestriktionen, um den illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen (= Option 3 der EU?) a) Bevorzugt die Bundesregierung hierbei den Ansatz, dass die Nachweispflicht für eine legale Herkunft bei dem Importeur/Händler liegen soll, oder sieht sie die Nachweispflicht für eine illegale Herkunft von Hölzern bei den ermittelnden Behörden als sinnvoller an?
Die Bundesregierung sieht in Importrestriktionen ein ungeeignetes Instrument, um den illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen. Viel mehr geht es darum, legal eingeschlagenes Holz von illegal eingeschlagenem Holz zu trennen und wirksame Maßnahmen gegen den illegalen Holzeinschlag in den Herkunftsländern zu ergreifen. Leistungsfähige Zertifizierungssysteme in den Ursprungsländern tragen zu einer solch notwendigen Trennung bei. Allerdings muss dabei sicher gestellt werden, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen WTO-konform sind und nicht zu einer Diskriminierung der betreffenden Exportländer führen.
Die Bundesregierung bevorzugt Partnerschaftsabkommen mit den Herkunftsländern von Holz. Die Herkunftsländer sollen ein fälschungssicheres und überprüfbares Dokument im einheitlichen Format ausstellen. Dieses Dokument soll bescheinigen, dass das Holz aus legalem Einschlag stammt. Auf die Verordnung Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die EU wird in diesem Zusammenhang verwiesen.
b) Welche Konsequenzen sieht die Bundesregierung hier für den nationalen Vollzug?
Soweit es solche Partnerschaftsabkommen gibt und in den Ursprungsländern fälschungssichere Dokumente ausgestellt werden, sind diese Dokumente von den nationalen Zollbehörden zu überprüfen. Die Bundesregierung hält die Kontrolle durch die Zollbehörden für einen ausreichenden nationalen Vollzug.
Inwieweit erachtet die Bundesregierung eine Ausweitung der FLEGT-Verordnung auf die Holzendprodukte Möbel, Zellstoff und Papier als notwendig? Hat die Bundesregierung bereits entsprechende Vorstöße unternommen?
Die vorliegende Verordnung (EU) Nr. 2173/2005 begrenzt, laut ihrem Anhang II, die erfassten Holzprodukte auf Rohholz sowie bestimmte Holzprodukte der ersten Verarbeitungsstufe. Es kann davon ausgegangen werden, dass damit ein Großteil der risikobehafteten Holzimporte erfasst wird. Eine Prüfung zur Einbeziehung weitergehender Produkte, bis hin zu den vorgeschlagenen Holzendprodukten, sollte angesichts des damit verbundenen zusätzlichen Aufwandes bei den Exporten erst nach Vorlage weitergehender Erfahrungen mit dem aktuellen VPA-System erfolgen.
Mit welchen konkreten Aktivitäten der Bundesregierung, die als einen ihrer Schwerpunkte für die EU-Ratspräsidentschaft im Forstbereich die „Umsetzung des FLEGT-Aktionsplans gegen den illegalen Holzeinschlag“ benannt hat, wurde während der Ratspräsidentschaft die Weiterentwicklung von FLEGT tatsächlich vorangetrieben?
Die Bundesregierung hat vor und während ihrer EU-Ratspräsidentschaft sowohl aktiv an der Umsetzung des FLEGT-Aktionsplanes mitgearbeitet, als auch die Kommissionsdienststellen wiederholt zur Vorlage des ausstehenden Vorschlags für zusätzliche Maßnahmen aufgefordert. So wurde das FLEGT-Thema in die Tagesordnung der zuständigen Ratsarbeitsgruppe unter deutscher Präsidentschaft aufgenommen. Die EU-Kommission hat jedoch dem Drängen Deutschlands nicht nachgegeben und die Vorlage eines Vorschlags zu weiterführenden Optionen auf das Jahr 2008 verschoben.
Welche Schritte haben Deutschland und die EU im Vorfeld der 14. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens im Juni unternommen, um für ihre drei Anträge zur Listung lateinamerikanischer Baumarten in CITES Anhang II bei den Holzherkunftsländern den Weg zu ebnen?
Die niederländische Regierung hat Vorschläge zur Listung der drei südamerikanischen Baumarten Cedrela odorata, Dalbergia retusa und Dalbergia stevensonii ausgearbeitet. Diese Anträge wurden nach einem Abstimmungsprozess von Deutschland in seiner Funktion als EU-Ratspräsidentschaft im Namen der Mitgliedstaaten und im Interesse der Europäischen Gemeinschaft gestellt.
Mit einer Entschließung durch die 12. CITES-Vertragsstaatenkonferenz 2002 wurde das CITES-Pflanzenkomitee beauftragt, eine Liste gefährdeter, handelsrelevanter Baumarten für einen möglichen Listungsvorschlag zu erstellen. Das CITES-Pflanzenkomitee beschloss 2004 die Ausrichtung eines regionalen Expertentreffens in den Tropenholz liefernden Regionen, um Populations- und Nutzungsdaten auch aus der Ursprungsregion zu erhalten.
In Zusammenarbeit mit dem Conservation Monitoring Center des UN-Umweltprogramms (UNEP-WCMC) richteten die Niederlande 2005 in Nicaragua erstmals ein derartige Treffen von Fachleuten aus. Es wurden drei relevante Arten identifiziert. Mit Zustimmung des Pflanzenkomitees wurden durch die Niederlande und UNEP-WCMC die Entscheidungsvorschläge entwickelt und in das CITES-Pflanzenkomitee sowie in das europäische CITES-Pflanzenkomitee offiziell kommuniziert. Das Bundesamt für Naturschutz und die Bundesforschungsanstalt für Forst- und Holzwirtschaft haben durch die Übermittlung wissenschaftlicher Informationen zur fachlichen Vorbereitung der Entscheidungsvorschläge beigetragen.
Nach den Regeln für die Antragstellung hat der vorschlagende Staat sich mit den Ursprungsstaaten zu konsultieren. Die Bundesregierung hat keine Zweifel daran, dass die Regierung der Niederlande das Konsultationsverfahren in der Sache angemessener Weise durchgeführt hat.
Welche Konsequenzen ziehen Deutschland und die EU aus dem Scheitern der drei CITES-Anträge? Wird sich die Bundesregierung für eine Listung von Cedro, Honduras-Palisander und Cocobolo in Annex B der EU-VO 338/97 einsetzen, wodurch eine Überprüfung aller Importe auf ihre Nachhaltigkeit erforderlich würde?
Auf der 14. Vertragsstaatenkonferenz wurden die Listungsvorschläge für die genannten Hölzer zurückgezogen, doch konnte erreicht werden, dass eine Arbeitsgruppe unter Mitwirkung Deutschlands eine weitreichende Entschließung erarbeitete, die die Ursprungsstaaten verpflichtet, dem CITES-Pflanzenkomitee detaillierte Daten zu Population und Nutzung vorzulegen. Der Eingang dieser Daten bleibt abzuwarten. Das CITES-Pflanzenkomitee kann aufgrund dieser Informationen der nächsten Vertragsstaatenkonferenz geeignete Maßnahmen bis hin zu einem Listungsvorschlag empfehlen. Die Bundesregierung wird bis zur Vorlage bzw. Bewertung der nach der Entschließung geforderten Daten keine Erwägungen zur Aufnahme der genannten Arten in Anhang A oder B der EG-VO/338/96 anstellen; eine sofortige Listung in dieser Verordnung würde dem Ziel wie dem Geist der von der Bundesregierung mit getragenen Entschließung widersprechen.
Deutschland wird, unabhängig von Listungsüberlegungen in den Regional-Workshops, intensiv mitarbeiten, den fachlichen Austausch mit den Ursprungsstaaten suchen und Maßnahmen zum Capacity-Building unterstützen.
Wie sieht die Bundesregierung z. B. eine CITES-Anhang-II-Listung oder EU-Annex-B-Listung der zentralafrikanischen Baumarten Sipo und Sapele an, die auf der Roten Liste der International Union for Conservation of Nature (IUCN) als gefährdet eingestuft sind und die aufgrund hoher Marktpreise derzeit massiv übernutzt werden?
Die beiden genannten Arten gehören zu der Gruppe der afrikanischen Mahagoni-Hölzer, die die Gattungen Entandrophragma spp. und Khaya spp. umfasst. Neben diesen beiden Arten sind auch noch die Entandrophragma-Arten Tiama (Entandrophragma angolense) und Kosipo (Entandrophrahma candollei) sowie die Khaya-Arten K. ivorensis, K. anthotheca, K. grandifolia (Afrikanisches Mahagoni. Acajou d`Afrique) von großer holzwirtschaftlicher Bedeutung und nach den IUCN-Kriterien gefährdet. Alle genannten Arten kommen in Afrika vor und sind als Mahagoni-Austauschhölzer zunehmend begehrt.
Die Bundesregierung würde wegen der Gefährdung durch die große Nachfrage der afrikanischen Baumarten Sipo (Entandrophragma utile) und Sapele, Sapelli (Entandrophragma cylindricum) eine Listung dieser Baumarten, aber auch der anderen afrikanischen Mahagoni-Arten in die CITES-Anhänge begrüßen.
Bereits 1994 hatte Deutschland auf der 9. CITES Vertragsstaatenkonferenz einen Vorschlag zur Listung aller afrikanischen Mahagonihölzer in CITES-Anhang II eingebracht, der aber wegen des geschlossenen Widerstandes der afrikanischen Staaten zurückgezogen werden musste. An der ablehnenden Haltung der afrikanischen Ursprungsländer hat sich seither nichts geändert.
Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation für das südostasiatische Holz Merbau? Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für die Bundesregierung?
Untersuchungen, die in den Jahren 2005 und 2006 im Auftrag des Bundesamts für Naturschutz durchgeführt wurden, zeigen, dass Einschlag und Handel von Merbau für dessen Bestand besorgniserregend sind. Die hauptsächlich gehandelte Art Intsia bijuga ist nach IUCN als gefährdet anzusehen. Der Hauptherkunftsgebiete von Merbau sind die indonesische Provinz West Papua, Papua Neu Guinea und Malaysia. Der größte Teil des Einschlags wird als nicht nachhaltig angesehen und erfolgt zudem meist illegal. Hauptverwendungszweck für Merbau in der EU sind Parkettböden.
Derzeit importiert China die größten Mengen an Merbau, allerdings erfolgen auch Importe in der Größenordnung von 50 000 m3 in die EU, von denen die Hälfte via China erfolgt. Die Bundesregierung würde eine Listung in Anhang III oder in Anhang II-CITES begrüßen und setzt sich in bilateralen Gesprächen, auch im Rahmen der FLEGT-Verhandlungen mit Malaysia und Indonesien, für eine CITES-Listung ein. Initiativen für eine entsprechende Anhangaufnahme sollten möglichst von den Ursprungsstaaten selbst ausgehen, da nach den bisherigen Erfahrungen Listungsanträge in diesen Fällen bessere Chancen auf eine Annahme bei der Vertragsstaatenkonferenz haben. Es gibt Anzeichen dafür, dass Malaysia und Indonesien einer CITES-Listung aufgeschlossen gegenüber stehen.
Welche verbindlichen Maßnahmen zur multilateralen Regelung des Handels mit illegalen Holzprodukten wird die Bundesregierung zur Vorbereitung der 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über Biologische Vielfalt auf EU-Ebene und international initiieren, um in Bonn einen erfolgreichen Konferenzabschluss und einen wesentlichen Beitrag zum Urwald- und Klimaschutz zu erreichen?
Zur Vorbereitung der 9. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt wird die Bundesregierung keine verbindlichen Maßnahmen zur multilateralen Regelung des Handels mit illegalen Holzprodukten initiieren. Die Arbeiten zur Umsetzung der FLEGT-Verordnung laufen und die Fortschritte bei der Aushandlung der freiwilligen Partnerschaftsabkommen werden aufmerksam verfolgt. Darüber hinaus bleibt abzuwarten, welche weiterführenden Optionen von der EU-Kommission vorgeschlagen werden. Weiter wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
Welche diplomatischen Initiativen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Waldländer des Südens wie des Nordens zu solchen verbindlichen Maßnahmen zu bewegen?
Es wird auf Antwort zu Frage 19 verwiesen.
Wie kann eine internationale Vereinheitlichung der Standards für Länderpartnerschaften – aufbauend auf den EU-VPAs – auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz dem Urwaldschutz dienen?
Die EU hat ihre formellen Verhandlungen zu möglichen VPA-Abkommen im Rahmen des FLEGT-Aktionsplans April 2007 begonnen. Mit den interessierten Staaten (Indonesien, Malaysia und Ghana) hat es erste Treffen gegeben, bei denen es vor allem um ein erstes Kennenlernen der Verhandlungspartner und um die Grundzüge der zu verhandelnden Fragen ging. Es ist zweifelhaft, ob bis zur 9. Vertragsstaatenkonferenz im Mai 2008 VPA-Abkommen vorliegen werden, auf die ein international vereinheitlichter Standard für Länderpartnerschaften mit dem Schwerpunkt „Urwaldschutz“ gestützt werden könnte. Weiter wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
Kann eine internationale Vereinheitlichung der öffentlichen Beschaffungspolitiken einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der 9. Vertragsstaatenkonferenz beitragen?
Eine Beschaffungsregelung ist ein sehr sinnvolles und wirkungsvolles Instrument, weil davon eine Vorbildfunktion ausgeht. Die deutsche Regelung, die seit dem 17. Januar 2007 in Kraft ist, wird sowohl von der Deutsche Bahn AG als auch vom Land Baden Württemberg übernommen. In der EU arbeiten zahlreiche Mitgliedstaaten an Beschaffungsregelungen oder haben diese bereits in Kraft gesetzt. Zwischen diesen Ländern besteht eine intensive Kooperation und ein Erfahrungsaustausch. Es werden jedoch schon in dieser vergleichsweise kleinen Gruppe teilweise unterschiedliche Ansätze verfolgt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass es vordringlich darum geht, dass möglichst viele Länder sich in dieser Frage engagieren und setzt erst in zweiter Linie auf gemeinsame Ansätze. Eine Diskussion um eine internationale Vereinheitlichung öffentlicher Beschaffungsregelungen wird bei der 9. Vertragsstaatenkonferenz nicht im Vordergrund stehen. Gleichwohl wird die Bundesregierung für ihren Ansatz, der die nachhaltige Waldbewirtschaftung in den Mittelpunkt stellt, werben.
Wie kann auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz verbindlich geregelt werden, dass der verstärkte Anbau von Biomasse für die energetische Verwendung (z. B. Palmöl oder Soja) sowie der damit verbundene Handel nicht die Urwaldzerstörung oder den Torfbodenabbau verschärft und damit vielfach negativen Effekt auf die globale Klimaerwärmung haben würde?
Die Konvention zur Biologischen Vielfalt ist nicht das geeignete Instrument zum Abschluss einer international verbindlichen Regelung in diesem Politikbereich.
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung in diesem Zusammenhang vor, wo die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen einer möglichen Nachhaltigkeits-Zertifizierung von Bioenergien liegen können, um den Handel maßgeblich positiv zu steuern?
Eine verbindliche Nachhaltigkeitszertifizierung bietet grundsätzlich Möglichkeiten, Einfluss auf die ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit von Anbau und Verarbeitung von Biomasserohstoffen zu nehmen. Sie wird jedoch maßgeblich in ihrer Wirkung begrenzt, weil es bislang weder international anerkannte Nachhaltigkeitskriterien der Biomasseproduktion noch international anwendbare Methoden zur Quantifizierung der einzelnen Kriterien und Systeme zur Kontrolle der Einhaltung gibt. Eine besondere Gefahr sehen Entwicklungsländer im Hinblick auf die Schaffung nicht-tarifärer Handelshemmnisse. Im Sinne nachhaltiger Produktion von Bioenergierohstoffen in Entwicklungsländern ist ggf. mit einer Beeinflussung des Handels durch Nachhaltigkeitskriterien zu rechnen.
Bei der EU-Kommission, in Deutschland und in einigen weiteren EU-Mitgliedstaaten wird derzeit insbesondere für Biokraftstoffe an rechtlich verbindlichen Nachhaltigkeitsanforderungen gearbeitet. Die Bundesregierung hat bereits mit ihrer Unterrichtung vom 19. Oktober 2006 (Bundestagsdrucksache 16/3035) mitgeteilt, von der Verordnungsermächtigung, die Steuervorteile und die Quotenfähigkeit an den Nachweis nachhaltiger Bewirtschaftungsweise oder die Erreichung von CO2-Minderungspotenzialen zu koppeln, Gebrauch machen zu wollen.
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus für die Biomassenutzung?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
Wie ist der Stand des im September 2006 in Singapur begonnenen G8-Dialogs gegen illegalen Holzeinschlag (G8 Illegal Logging Dialogue), an dem Vertreter der G8, China, Indien, Brasilien, Peru, Indonesien, Malaysia, Kamerun, Gabun, DR Kongo, Papua-Neuguinea und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, der Weltbank sowie der holzverarbeitenden Industrie teilnehmen?
Ziel des Dialogs zwischen den Parlamentariern der wichtigsten Holzerzeuger- und Verbraucherländer, der Holz verarbeitenden Industrie und Organisationen der Zivilgesellschaft (G8 Dialog illegaler Holzeinschlag) ist es, Maßnahmen zu diskutieren und zu vereinbaren, welche helfen den illegalen Holzeinschlag einzudämmen und gute Verwaltungspraxis zu unterstützen. Das parlamentarische Dialogforum eröffnet die Möglichkeit, einen freien Gedankenaustausch zu führen, der nicht an formelle, internationale Verhandlungspositionen von Regierungen gebunden ist.
Die Ergebnisse des ersten Parlamentarierforums im Juni 2007 im Deutschen Bundestag in Berlin, wurden als Erklärung an die G8-Staaten des Gipfels in Heiligendamm zusammengefasst. Sie beinhaltete u. a. die Bitte die laufenden Verfahren zur Eindämmung des illegalen Holzeinschlags (wie zum Beispiel den FLEGT-Prozess, freiwillige Partnerschaftsabkommen, öffentliche Beschaffungsregeln) ebenso zu unterstützen, wie die Bemühungen zur Umsetzung von nachhaltiger Waldwirtschaft. Mit den bisherigen Ergebnissen wird sich das unter deutscher G8-Präsidentschaft stattfindende Treffen der G8-Forstexperten im Oktober 2007 befassen, bei dem auch die Vorbereitung auf den G8-Gipfel in Japan 2008 zu diesem Thema beraten werden soll.
Das zweite Parlamentarierforum kommt im Juli 2008 im japanischen Parlament zusammen und soll den Staatschefs der G8-Staaten Vorschläge zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags zum Gipfel in Japan vorlegen. Der Dialog schließt Ende 2008 mit dem Abschluss der japanischen G8-Präsidentschaft ab.
Mit welcher Zielperspektive wurde der Dialog geführt?
Ziel des Dialogs zwischen den Parlamentariern der wichtigsten Holzerzeuger- und Verbraucherländer, der Holz verarbeitenden Industrie und Organisationen der Zivilgesellschaft (G8 Dialog illegaler Holzeinschlag) ist es, Maßnahmen zu diskutieren und zu vereinbaren, welche helfen den illegalen Holzeinschlag einzudämmen und gute Verwaltungspraxis zu unterstützen. Das parlamentarische Dialogforum eröffnet die Möglichkeit, einen freien Gedankenaustausch zu führen, der nicht an formelle, internationale Verhandlungspositionen von Regierungen gebunden ist.
Welche Initiativen wird die Bundesregierung in diesem Kontext einbringen?
Die Ergebnisse des ersten Parlamentarierforums im Juni 2007 im Deutschen Bundestag in Berlin, wurden als Erklärung an die G8-Staaten des Gipfels in Heiligendamm zusammengefasst. Sie beinhaltete u. a. die Bitte die laufenden Verfahren zur Eindämmung des illegalen Holzeinschlags (wie zum Beispiel den FLEGT-Prozess, freiwillige Partnerschaftsabkommen, öffentliche Beschaffungsregeln) ebenso zu unterstützen, wie die Bemühungen zur Umsetzung von nachhaltiger Waldwirtschaft.
Bis wann soll der Dialogprozess abgeschlossen sein?
Der Dialog schließt Ende 2008 mit dem Abschluss der japanischen G8-Präsidentschaft ab.
Auf welcher Ebene werden sich die G8-Staaten mit den Ergebnissen befassen?
Mit den bisherigen Ergebnissen wird sich das unter deutscher G8-Präsidentschaft stattfindende Treffen der G8-Forstexperten im Oktober 2007 befassen, bei dem auch die Vorbereitung auf den G8-Gipfel in Japan 2008 zu diesem Thema beraten werden soll. Das zweite Parlamentarierforum kommt im Juli 2008 im japanischen Parlament zusammen und soll den Staatschefs der G8-Staaten Vorschläge zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags zum Gipfel in Japan vorlegen.
Wird im Kontext der G8-Staaten erwogen, über ein Verbot des Handels mit illegalen Holz- und Holzprodukten zu verhandeln?
Ein Verbot des Handels mit illegal eingeschlagenem Holz und illegalen Holzprodukten ist, aufgrund WTO-rechtlicher Vorgaben, problematisch.
Welche anderen Initiativen werden im Kontext der G8-Staaten erwogen, die den Handel mit illegal geschlagenem Holz verhindern könnten?
Ausgehend von den Beschlüssen des G8-Gipfels, in Gleneagles im Juli 2005, begrüßen die G8-Staaten Maßnahmen gegen den illegalen Holzeinschlag wie die Unterstützung von Rechtsdurchsetzung und Politikgestaltung im Forstsektor, die Entwicklung und Nutzung von Verfahren zur Identifizierung von illegalem Holz und illegalen Holzprodukten, den Abschluss von freiwilligen bilateralen Partnerschaftsabkommen zur Eindämmung vom Import von illegal eingeschlagenem Holz und illegalen Holzprodukten sowie das Vorantreiben von öffentlichen Beschaffungsregelungen, welche die Verwendung von illegalen Holzprodukten ausschließen.