Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/2216
15. Wahlperiode 12. 12. 2003
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom
10. Dezember 2003 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Rainer Brüderle,
Angelika Brunkhorst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/2095 –
Bürokratiekosten kleiner und mittlerer Unternehmen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Institut für Mittelstandsforschung arbeitet derzeit im Auftrag des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) – seit 1995 zum zweiten
Mal – an einer empirischen Studie über die Bürokratiekosten kleiner und
mittlerer Unternehmen. Das BMWA hat die Ergebnisse der
Unternehmensbefragung durch das Institut am 28. Oktober dieses Jahres im Rahmen eines
nicht-öffentlichen Workshops vorgestellt. Eine gleichzeitig veröffentlichte
Kurzfassung der Studie hat einen Belastungsanstieg der Unternehmen um
50 Prozent auf 46 Mrd. Euro jährlich ausgewiesen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
In der 6. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit am 18. Dezember
2002 wurde das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA)
gebeten, die vorhandene Datenbasis zu den Bürokratiekosten zu verbessern. Das
Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) erhielt den Auftrag, seine Studie
aus dem Jahre 1994 zu aktualisieren, um über einen zeitnahen Basiswert der
bürokratiebedingten Kosten für die Unternehmen in Deutschland zu verfügen.
Der Schlussbericht des Gutachtens liegt dem BMWA bisher noch nicht vor. Ein
Zwischenergebnis wurde am 28. Oktober 2003 im Rahmen eines Experten-
Workshops präsentiert und diskutiert.
Es ist beabsichtigt, den Schlussbericht den Mitgliedern des Ausschusses für
Wirtschaft und Arbeit zur Kenntnisnahme und ggf. Beratung zuzuleiten.
Grundlage für die Untersuchung des IfM Bonn ist eine Befragung von 1 220
Unternehmen unterschiedlicher Größe aus verschiedenen Branchen und
ergänzenden Interviews. Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass
Erfahrungen und Einschätzungen der Unternehmen, aber auch subjektive Wertungen
und ökonomische Befindlichkeiten mit in die Beantwortung eingeflossen sind
und keine konkreten Messungen durch externe Experten vorgenommen
wurden. Eine solche Messung wurde zwischenzeitlich in Auftrag gegeben und soll
im Jahre 2005 abgeschlossen sein.
Zu berücksichtigen ist, dass ein Teil der als bürokratische Pflichten
angesehenen Aufgaben und die damit verbundenen Kosten in den Unternehmen auch
ohne Inanspruchnahme des Staates entstehen würden, da diese als Teil der
internen Unternehmensführung (z. B. internes Kontroll- und Berichtswesen bzw.
Unternehmenskommunikation) notwendig sind (rund 15 % der ermittelten
Bürokratiekosten).
Um die reale Entwicklung der bürokratiebedingten Kosten zwischen 1994 und
2003 zu ermitteln, wurde vom IfM Bonn die seit 1994 eingetretene
Preissteigerung herausgerechnet und die Zunahme des Unternehmensbestandes
berücksichtigt. Der reale Anstieg der Bürokratiebelastung liegt demnach bei rund
25 %, was einer jahresdurchschnittlichen Wachstumsrate von rund 3 %
entspricht.
Dieser Wert liegt im Vergleich zu anderen Staaten nicht ungewöhnlich hoch.
So betragen zwar die jährlichen Bürokratiekosten in den Niederlanden rund
13,5 Mrd. Euro, knapp ein Drittel des deutschen Wertes. Diese Zahlen sind aber
im Verhältnis zum realen Bruttoinlandsprodukt (BIP) der beiden Länder zu
sehen – das deutsche BIP ist mehr als fünfmal so hoch wie das der Niederlande.
Von den gesamten durch den Staat verursachten Bürokratiekosten entfallen
rund 84 % auf mittelständische Unternehmen. Deren finanzieller Aufwand ist
jedoch im Vergleich zu 1994 leicht gefallen.
Auf der Grundlage der Ergebnisse des Zwischenberichts und des Workshops
werden nachfolgende Antworten gegeben, welche aus den genannten Gründen
nicht abschließend sein können.
1. Welche Ursachen für die gestiegene bürokratische Belastung der kleinen
und mittleren Unternehmen benennt die Studie?
In der Studie wird die Belastung der Unternehmen nach den Ursachenbereichen
Steuern und Abgaben, Sozialversicherungen, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz,
Statistik und Umweltschutz differenziert ermittelt. Als ursächlich für die
Belastungszunahme nennen die Unternehmen vor allem (in der Reihenfolge der
Bedeutung):
l im Bereich Sozialversicherungen und Arbeitsrecht/-schutz häufige
Änderungen sozialrechtlicher Vorschriften und mangelnde Verständlichkeit/
Komplexität des Sozialrechts, hohen Aufwand bei der Informationsbeschaffung
und -verarbeitung,
l im Bereich Steuern und Abgaben ebenfalls die häufigen Änderungen der
steuerlichen Vorschriften, die Verständlichkeit und Komplexität der
Steuervorschriften und den Aufwand für Meldungen/Erklärungen,
l im Bereich Statistik die Statistiken für Landesbehörden/Kommunale
Behörden, die Statistiken für Bundesbehörden und die sonstigen Befragungen,
z. B. auch durch Verbände,
l im Bereich Umweltschutz die Beachtung einer Vielzahl von Vorschriften,
den Aufwand infolge häufiger Änderungen des Regelwerks und
verschiedene spezielle Meldepflichten.
2. Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für den Anstieg der
Bürokratiebelastungen?
Zu berücksichtigen ist, dass im Gegensatz zur Untersuchung im Jahre 1994 die
Unternehmen zum Erhebungszeitpunkt im Frühjahr 2003 noch unter dem
Eindruck einer überwiegend ungünstigen konjunkturellen Lage standen und durch
die seit längerer Zeit sehr intensiv geführte Diskussion über den Abbau von
Bürokratie hoch sensibilisiert für das Thema waren. Bei der Bewertung ist
schließlich zu berücksichtigen, dass die Ergebnisse die so genannte
empfundene Bürokratie – also die nicht objektiv gemessene Bürokratie –
widerspiegeln. Dies wird auch dadurch deutlich, dass die empfundene Belastung durch
bürokratische Auflagen, Prozesse und Verfahrensweisen höher ist als die
Belastungen, die durch einzelne Bürokratieelemente verursacht werden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem Befragungsergebnis,
dass das Belastungsempfinden der Unternehmen gerade in den
vergangenen fünf Jahren angestiegen ist (vgl. Kurzfassung des Instituts für
Mittelstandsforschung, S. 3)?
Die Studie lässt keinen Rückschluss auf eine besonders deutliche Steigerung
der Bürokratiekosten in den letzten fünf Jahren zu, da der
Betrachtungszeitraum die Jahre 1994 bis 2003 betrifft. Unabhängig davon misst die
Bundesregierung dem Abbau von Bürokratie hohe Bedeutung zu. Sie hat die Initiative
Bürokratieabbau beschlossen und insbesondere auf den strategischen
Handlungsfeldern „Arbeitsmarkt und Selbständigkeit“ und „Wirtschaft und
Mittelstand“ eine Reihe konkreter Projekte zum Abbau von Bürokratie zum Nutzen
der Wirtschaft auf den Weg gebracht.
4. Wie wirken sich nach der Studie die Veränderungen des
Kündigungsschutzgesetzes auf das Belastungsempfinden der Unternehmen aus?
In der Studie wurde nicht speziell nach den Veränderungen des
Kündigungsschutzgesetzes gefragt. Wohl aber sollten die Unternehmen generell die
Regelungen des Kündigungsschutzes im Rahmen von neun belastungsrelevanten
Regelungstatbeständen im Bereich des Arbeitsrechtes/-schutzes beurteilen. Im
Ergebnis werden die Regelungen des Kündigungsschutzes als hoher
Belastungsfaktor empfunden. Größere und ältere Unternehmen fühlen sich stärker
belastet als kleinere und jüngere. Die Kritik der Unternehmen bezieht sich vor
allem auf die Rechtsprechung, die zu umfangreichen Kommentaren führe und
die Belange der Unternehmen zu wenig berücksichtige.
5. Wie wirken sich nach den Befragungsergebnissen die Veränderungen des
Betriebsverfassungsgesetztes auf das Belastungsempfinden aus?
Die Unternehmen wurden nicht nach Belastungen nach den Veränderungen des
Betriebsverfassungsgesetzes befragt, sondern nur zu den aus dem
Betriebsverfassungsgesetz resultierenden generellen bürokratischen Belastungen. Dieser
Belastungstatbestand wurde als drittstärkste Belastung im Belastungsfeld
Arbeitsrecht/-schutz genannt. Rund 26 % bezeichneten die Belastung als sehr
hoch, rund 32 % als hoch. Auch hier nimmt die subjektive Betroffenheit mit der
Unternehmensgröße zu. Nach Auskunft des IfM Bonn wurde in den
begleitenden Interviews das Betriebsverfassungsgesetz von den Unternehmen aber nicht
weiter thematisiert.
6. Wie wirken sich die Regelungen zur Teilzeitarbeit und zu befristeten
Arbeitsverhältnissen auf die Veränderung des Belastungsempfindens aus?
Die Regelungen zur Teilzeitarbeit und zu befristeten Arbeitsverhältnissen
wurden als zweitstärkster Belastungsfaktor im Rahmen des Bereichs Arbeitsrecht/
-schutz genannt. Rund 25 % der Befragten empfinden die hiermit verbundene
Bürokratie als sehr hoch belastend und rund 37 % als hoch belastend. Auch hier
nimmt das Belastungsempfinden mit der Unternehmensgröße zu.
7. Wie wirkt sich die Bauabzugsteuer auf das Belastungsempfinden aus?
Da die Bauabzugsteuer keine vorgegebene Kategorie im Fragebogen war, kann
die Bedeutung dieser Steuer auf das Belastungsempfinden nicht unmittelbar
angegeben werden. In einer offenen Frage zu besonders belastenden Elementen
im Bereich Steuern und Abgaben haben lediglich 15 Unternehmen die
Bauabzugsteuer aufgeführt.
8. Wie wirkt sich die Ökosteuer nach den Befragungsergebnissen auf das
Belastungsempfinden der kleinen und mittleren Betriebe aus?
Im Belastungsfeld Steuern und Abgaben sollten die Unternehmen acht
vorgegebene Steuerarten im Hinblick auf deren bürokratische Belastung bewerten,
u. a. auch die Mineralöl-/Stromsteuer (Begünstigung bei der „Ökosteuer“).
Nach der Höhe der Belastung liegt diese Steuerart auf dem drittletzten Rang.
Rund 23 % der Unternehmen bezeichnen die Belastung hier als sehr hoch
(höchster „sehr hoch“-Anteil aller Steuerarten), rund 26 % als hoch. Größere
Unternehmen fühlen sich tendenziell stärker belastet als mittelständische.
9. Wie hat sich die Neuregelung der geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse in der vergangenen Legislaturperiode auf das Belastungsempfinden
der Unternehmen ausgewirkt?
Nach Angabe des IfM Bonn gaben in den persönlichen Interviews die
Unternehmer zu Protokoll, dass seit der Änderung 1998 mehr Meldeaufwand für
geringfügig Beschäftigte anfalle als für sozialversicherungspflichtige
Arbeitnehmer, da die Fluktuation bei den geringfügig Beschäftigten höher sei.
10. Gibt es durch die Neuregelung der Neuregelung der geringfügigen
Beschäftigungsverhältnisse Anfang dieser Legislaturperiode eine deutliche
Entlastungswirkung auf kleine und mittlere Unternehmen?
Die alte Regelung rangiert unter elf abgefragten Belastungsfaktoren im
Belastungsfeld Sozialversicherungen an zweiter Stelle, die neue nur noch an sechster
Stelle; sie wird also als weniger belastend empfunden.
11. Haben sich die Unternehmen zu dem Vorschlag geäußert, den
Voranmeldezeitraum bei der Umsatzsteuer generell von einem Monat auf drei
Monate zu verlängern?
Die schriftliche Befragung liefert hierzu keine Erkenntnisse. Nach Auskunft
des IfM Bonn wurde in den Interviews deutlich, dass die einzelne
Umsatzsteuer-Voranmeldung für Leistungen im Inland nur geringen Aufwand
verursacht.
12. Kann dieser Vorschlag nach Meinung der Bundesregierung zum
Bürokratieabbau und zur Entlastung von Unternehmen beitragen?
Die Maßnahme würde vor allem für große Unternehmen nur zu einer
marginalen Entlastung führen, da die Umsatzsteuer-Voranmeldung Ausfluss aus der
Buchführung des Unternehmers ist und – zumindest bei EDV-gestützter
Buchführung – ohne großen Mehraufwand zu erstellen ist. Darüber hinaus geben seit
1996 bereits rund 50 % der Unternehmer – vorwiegend Klein- und
Mittelunternehmer – nur noch vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab.
Von den Spitzenverbänden der Wirtschaft wurden an das Bundesministerium
der Finanzen (BMF) bisher auch keine Forderungen zur Abschaffung der
Abgabe monatlicher Umsatzsteuer-Voranmeldungen herangetragen.
13. Plant die Bundesregierung, die in den Fragen 4 bis 11 genannten
Themenfelder im Rahmen des Bürokratieabbaus aufzugreifen?
Durch die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im
Rahmen des Vermittlungsverfahrens zu dem Zweiten Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 sind zahlreiche
Maßnahmen zum Bürokratieabbau umgesetzt worden. Hierzu gehören beispielsweise
die Abschaffung der wöchentlichen 15-Stunden-Grenze, die Umstellung des
Berechnungszeitraumes bei der kurzfristigen Beschäftigung vom
Beschäftigungsjahr auf das Kalenderjahr, die Einführung des Haushaltsscheckverfahrens
für alle geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im Privathaushalt, die
Konzentration der Meldepflicht auf eine Meldestelle, die Bundesknappschaft, und
der Ausschluss von Nachforderungen bei nachträglich festgestellter
Sozialversicherungspflicht. Durch diese Maßnahmen ist, wie in der Antwort zur Frage
10 bereits dargelegt, die Belastung der Unternehmen erheblich gesenkt worden.
Die Bundesregierung hat in Umsetzung der Agenda 2010 die erforderlichen
Änderungen im Arbeitsrecht initiiert, um die Rahmenbedingungen für mehr
Wachstum und Beschäftigung zu verbessern. Die vorgesehenen Änderungen
des Kündigungsschutzgesetzes und des Teilzeit- und Befristungsgesetzes
enthält der vom Deutschen Bundestag am 26. September 2003 beschlossene
Entwurf eines Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt (Bundestagsdrucksache
15/1587). Das Gesetz soll am 1. Januar 2004 in Kraft treten. Die
Bundesregierung erwartet, dass die vorgesehene Flexibilisierung der Anwendungsschwelle
des Kündigungsschutzgesetzes und die Erleichterung sachgrundloser
Befristungen in neu gegründeten Unternehmen zu mehr Beschäftigung in
Kleinunternehmen und bei Existenzgründern führen werden. Die Vereinfachung der
Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen und die Einführung einer
einheitlichen Frist für die gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit
einer Kündigung werden zu größerer Rechtssicherheit führen und vor allem
auch kleine und mittlere Unternehmen entlasten.
Im Übrigen gibt es keine Planungen, die in den Fragen 4 bis 11 genannten
Themenfelder anzugehen. Die Bundesregierung steht aber in einem ständigen
kritisch-konstruktiven Dialog mit der Wirtschaft, um sich fortlaufend für deren
Befindlichkeiten zu sensibilisieren. Dies gilt insbesondere da, wo die
Wirtschaft innovative Ideen verfolgt. Deshalb hat die Bundesregierung die zentralen
Handlungsfelder „Arbeitsmarkt und Selbständigkeit“ sowie „Wirtschaft und
Mittelstand“ als strategisch für die sozio-ökonomische Reformpolitik
Deutschlands in ihre „Initiative Bürokratieabbau“ aufgenommen. Hier soll nachhaltige
Innovationspolitik betrieben werden, damit die Wettbewerbsfähigkeit des
Standorts Deutschlands weiter gestärkt wird. Nach noch nicht einmal einem
Jahr seit dem Start der „Initiative Bürokratieabbau“ werden bereits 26 Projekte
auf diesen beiden Handlungsfeldern vorangetrieben.
14. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung zum Abbau
bürokratischer Belastungen in den genannten Themenfeldern?
Siehe Antwort zu Frage 13.
15. Plant die Bundesregierung, die auf 46 Mrd. Euro hochgerechneten
Bürokratiekosten der Unternehmen diesen in irgendeiner Weise zu erstatten?
Nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]