Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/2068
15. Wahlperiode 21. 11. 2003
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 19. November 2003 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Weiß (Emmendingen),
Dr. Christian Ruck, Dr. Ralf Brauksiepe, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 15/1934 –
Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen für Natursteinexporte
auf den deutschen Markt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vom 12. Dezember 1989
verbietet Kinderarbeit und wirtschaftliche Ausbeutung von Kindern. In den
meisten Staaten der Erde ist die Beschäftigung von Kindern als Arbeitskräfte
illegal und teils unter schwere Strafe gestellt. Dennoch müssen nach
Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) nach wie vor rund 250
Millionen Kinder weltweit zum Teil gefährliche Arbeit verrichten, wodurch
ihnen Schul- und Berufsausbildung verwehrt wird und die Kinder in
Gesundheit und sozialer Entwicklung massiv beeinträchtigt werden können. 1992 hat
die damalige Bundesregierung das Internationale Programm zur Eliminierung
der Kinderarbeit (IPEC) bei der ILO initiiert, das sie bislang mit ca. 55 Mio.
Euro unterstützt hat.
Aktuellen Medienberichten (vgl. ARTE, „Grabsteine aus Kinderhand“,
15. September 2003) zufolge werden Kinder – sowohl nach internationalem
als auch nach örtlichem Recht illegal – auch in indischen Steinbrüchen
beschäftigt, die für den deutschen Markt produzieren.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung stützt sich aus Effizienzgesichtspunkten bei der
Beantwortung der Fragen aufgrund der nahezu identischen Themenstellung
weitgehend auf die Antwort der Bundesregierung vom 5. November 2003 auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der FDP vom 23. Oktober 2003 zum Thema
„Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen“.
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über verbotene Kinderarbeit
in indischen Steinbrüchen, die für den deutschen Markt produzieren?
Die Problematik der Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen ist der
Bundesregierung in den Grundzügen bekannt (zu weiteren Erkenntnissen, s. v. a.
Antwort zu Frage 2 und 3).
2. In welchem Ausmaß ist in diesen Steinbrüchen Kinderarbeit nach den
Erkenntnissen der Bundesregierung anzutreffen (absolute Zahlen und
Prozentanteile)?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Kinderarbeit im
Rahmen von Schuldknechtschaften in indischen Steinbrüchen?
Kinderarbeit in Steinbrüchen ist Teil des Gesamtproblems der Kinderarbeit in
Indien. Sie kann mit Schuldknechtschaft in Indien verbunden sein. Die
Bundesregierung weiß sich in ihrer Sorge über diesen Missstand mit der indischen
Regierung einig, die vielfältige Maßnahmen zur Abschaffung von Kinderarbeit
eingeleitet hat. Die Bundesregierung verweist in dieser Hinsicht auch auf ihre
Antwort vom 5. November 2003 zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP vom 26. Oktober 2003, Bundestagsdrucksache 15/1953.
Beschäftigung in Steinbrüchen in Indien wird oft von Unterauftragnehmern des
Steinbruchbesitzers organisiert. Männliche Arbeitskräfte bringen bei Tätigkeit
für solche Unterauftragnehmer meist ihre Frauen und Kinder mit. Verlässliche
Zahlen über das Ausmaß von Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen liegen vor
diesem Hintergrund nicht vor, sie wird auch in Übersichten der indischen
Regierung zu Kinderarbeit nicht gesondert ausgewiesen. Ein weiteres Problem
ist die in diesem Bereich noch häufige Schuldknechtschaft, bei der z. T. ganze
Familien – darunter auch Kinder – zur Arbeit für die Abtragung von Krediten
nach Konditionen des Kreditgebers gezwungen werden. Über diese illegale
Praxis, die staatlichen und nicht-staatlichen Inspektionen und Untersuchungen
nur schwer zugänglich ist, liegen keine verlässlichen Angaben vor. Das
Ausmaß von Kinderarbeit ist in solchen Fällen nur schwer zu ermitteln.
4. Sind der Bundesregierung unabhängige internationale Studien über das
Ausmaß von Kinderarbeit in indischen Exportsteinbrüchen bekannt, und
wenn nein, beabsichtigt sie, internationale Organisationen wie zum
Beispiel die ILO auf die Problematik hinzuweisen und die Durchführung
entsprechender Untersuchungen anzuregen?
Der Bundesregierung sind keine Studien bekannt, die sich speziell mit der
Kinderarbeit in indischen Exportsteinbrüchen befassen. Wegen der Größe des
Landes und der Art der Gegebenheiten wäre es methodisch schwierig und
aufwändig, einen Gesamtüberblick mit annähernder Präzision herzustellen. Die
Bundesregierung hält es für sinnvoll, Ansätze zur Überwindung der
Kinderarbeit und zur Förderung von Kindern in der konkreten Situation zu
unterstützen. Mit derartigen Ansätzen befasst sich auch das IPEC-Programm der IAO.
5. Inwieweit ist der Deutsch-Indischen Handelskammer und der Initiative
„Indo-German Export Promotion“ der Deutschen Gesellschaft für
Technische Zusammenarbeit (GTZ) das Ausmaß verbotener Kinderarbeit in
indischen Steinbrüchen bekannt, und welche Maßnahmen haben diese
Organisationen gegen den Einsatz von Kindern in diesem Bereich bereits
unternommen?
Der Deutsch-Indischen Handelskammer ist das Problem der Kinderarbeit in
indischen Steinbrüchen grundsätzlich bekannt. Sie sieht im Rahmen ihrer
Aufgaben nicht die Möglichkeit, die Produktionsverfahren von Waren zu
überprüfen, die zum Export nach Deutschland bestimmt sind.
In dem durch die GTZ unterstützten indisch-deutschen
Exportförderungsprojekt (IGEP) befasst man sich mit dem Problem der Kinderarbeit in indischen
Steinbrüchen. Die Bundesregierung verweist in dieser Hinsicht auf ihre
Antwort vom 5. November 2003 zu Frage 4 Abs. 6 u. 7 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP vom 26. Oktober 2003, Bundestagsdrucksache 15/1953).
6. Welches Volumen umfasst die jährliche Einfuhr von
Natursteinerzeugnissen aus Indien nach Deutschland (in Tonnen und Euro)?
Im Jahr 2002 wurden gemäß der amtlichen Statistik 37.464 t Waren aus Stein
im Wert von 30,8 Mio. Euro aus Indien nach Deutschland importiert.
7. Wie viel Prozent aller neuen Grabsteine in Deutschland stammen aus
Indien?
Wie viele davon werden direkt importiert und wie viele über Drittländer?
Amtliche Zahlen hierüber sind nicht verfügbar. Nach Angaben des Deutschen
Naturstein-Verbandes beträgt der Anteil von Indien an den Gesamtimporten
von Grabsteinen ca. 20 bis 25 %. Daten über die Höhe von Importen über
Drittländer liegen nicht vor.
8. Wurden auch Natursteine, die für Bauvorhaben des Bundes eingesetzt
wurden, aus Indien bezogen, und wenn ja, wie hat die Bundesregierung
sichergestellt, dass diese ohne die Einbeziehung von Kinderarbeitskräften
gebrochen und verarbeitet wurden?
9. Befindet sich derzeit die Beschaffung weiterer Natursteine aus Indien für
öffentliche Bauvorhaben in Deutschland in Planung?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wieweit bei Bauvorhaben des Bundes,
bei solchen der Obersten Bundesbehörden oder bei solchen in deren
Geschäftsbereichen Natursteinmaterialien aus indischen Steinbrüchen zum Einsatz
gekommen wären.
Es liegen keine Informationen vor über in der Bauplanungs- oder -
ausführungsphase befindliche Projekte, bei denen eine Beschaffung von Natursteinen aus
Indien vorgeschlagen oder vorgesehen wäre.
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um zur
Bekämpfung illegaler Kinderarbeit in indischen Steinbrüchen, die ihre Produkte
auf den deutschen Markt exportieren, beizutragen?
Die Bundesregierung verweist hierbei auf ihre Antwort vom 5. November 2003
zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP vom 26. Oktober 2003,
Bundestagsdrucksache 15/1953.
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ISSN 0722-8333
11. Beschäftigt sich das IPEC-Programm der ILO, das einen regionalen
Schwerpunkt in Indien hat, auch mit der Situation der Kinderarbeit in
dortigen Steinbrüchen?
Wenn nein, warum nicht?
Das Engagement von IAO-IPEC in Indien beziffert sich 2003 insgesamt auf
über 15 Mio. US-Dollar. Ein Teil dieser Mittel wird für die Bekämpfung von
Kinderarbeit in Steinbrüchen verwendet (s. a. die Antwort der Bundesregierung
vom 5. November 2003 zu Frage 4 Abs. 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
FDP vom 26. Oktober 2003, Bundestagsdrucksache 15/1953).
12. Aus welchen Gründen lässt die Bundesregierung die Unterstützung für
das international hoch anerkannte IPEC-Programm auslaufen?
Das BMZ wird weiterhin IAO-IPEC in angemessener Höhe unterstützen. Eine
Schwerpunktverlagerung hat lediglich hinsichtlich der Art der Förderung
stattgefunden. Die Programmförderung, die bis einschließlich 2003 insgesamt
53 Mio. Euro betragen hat, wird nunmehr durch eine gezielte Projektförderung
ergänzt (Neuprojekte in 2003: 2,8 Mio. Euro). Grund: Das Programm wird
nunmehr von insgesamt 24 Ländern und 6 Organisationen unterstützt. Das
Finanzierungsvolumen hat sich seit 1998 von 11 Mio. US-Dollar auf 48 Mio.
US-Dollar mehr als vervierfacht. Das BMZ fördert derzeit gezielt Projekte in
Regionen (z. B. Zentralasien, Südosteuropa), die von anderen Gebern
vernachlässigt werden bzw. in denen das Programm bisher keine Projekte durchgeführt
hat, die jedoch dringend der Förderung bedürfen.
13. Ist die Bundesregierung bereit, die Einführung eines Siegels in Erwägung
zu ziehen, das es Zwischenhändlern, Steinmetzen und Verbrauchern
erlaubt, zuverlässig zu erkennen, dass Grabsteine aus Indien garantiert ohne
verbotene Kinderarbeit hergestellt wurden, oder ist die Bundesregierung
bereit, eine Initiative zur Einführung eines solchen Siegels von Seiten
Dritter zu unterstützen?
Die Bundesregierung verweist hierbei auf ihre Antwort vom 5. November 2003
zu den Fragen 4 (Abs. 5 ff.), 5 und 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP
vom 26. Oktober 2003, Bundestagsdrucksache 15/1953.]