Einsatz von geschützten Fahrzeugen in Afghanistan
der Abgeordneten Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Rainer Stinner, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Bundesminister der Verteidigung hat seit den Anschlägen auf Bundeswehrpatrouillen in Kundus im Juni 2006 angewiesen, dass Patrouillen in Afghanistan zum Schutz der Soldaten nur noch in geschützten Fahrzeugen durchgeführt werden dürfen. Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Verteidigung, Christian Schmidt, hat die Aktualität dieser Weisung unter anderem am 23. Mai 2007 in einer Sitzung des Deutschen Bundestages bekräftigt. So verständlich diese Weisung mit Blick auf den größtmöglichen Schutz der Bundeswehrangehörigen im Einsatz ist, so erschwerend wirkt sie sich auf den Kontakt zur Zivilbevölkerung aus, der für die Akzeptanz von Stabilisierungsmissionen und den zivilen Wiederaufbau von besonderer Bedeutung ist. Deshalb scheint ein der jeweiligen Sicherheitslage und Geländebeschaffenheit angepasstes Verhalten angezeigt zu sein.
Im Rahmen der aktuellen Berichterstattung über den Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan sind in den Medien auf Filmen und Fotos vermutlich auch deshalb immer wieder ungeschützte Fahrzeuge bei Fahrten und Einsätzen zu sehen.
Aus der Antwort einer Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 19. Dezember 2006 (Bundestagsdrucksache 16/3931) zur Ausstattung der Bundeswehr mit geschützten Fahrzeugen ging darüber hinaus hervor, dass in Afghanistan lediglich 67 Prozent der Fahrzeuge des Gesamtbestandes eine Schutzausstattung haben und von diesen im Durchschnitt nur 82 Prozent einsatzfähig sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Welche Feldlager, Einheiten und Truppenteile der Bundeswehr in Afghanistan sind von der Weisung des Bundesministers der Verteidigung betroffen, und welche nicht?
Welche Fahrzeugtypen und -klassen in Afghanistan sind von der Weisung des Bundesministers der Verteidigung betroffen, und welche nicht?
Gilt diese Weisung auch für „Operational Mentoring and Liasion Teams“ (OMLT) der Bundeswehr in Afghanistan, wenn nicht, warum?
Gilt die Weisung auch für Versorgungsfahrten, Personentransporte etc. der Bundeswehr in Afghanistan, wenn nicht, warum?
Trifft es zu, dass Versorgungsfahrten, Personentransporte etc. der Bundeswehr in Afghanistan dennoch in ungeschützten Fahrzeugen stattfinden, und wenn ja, warum und in welchem Ausmaß?
Verfügt die Bundeswehr über geschützte Transportfahrzeuge (GTF) in Afghanistan und wie hoch ist ihre Anzahl?
Wie hoch ist die durchschnittliche Einsatzbereitschaft der geschützten Transportfahrzeuge (GTF) der Bundeswehr in Afghanistan?
Wie hoch ist die Anzahl geschützter Führungs- und Funktionsfahrzeuge (GFF) der Bundeswehr in Afghanistan?
Wie hoch ist die durchschnittliche Einsatzbereitschaft der geschützten Führungs- und Funktionsfahrzeuge (GFF) der Bundeswehr in Afghanistan?
Wie hoch ist die Anzahl der Patrouillenfahrten der Bundeswehr in Afghanistan?
Wie hoch ist die Anzahl der Versorgungsfahrten, Personentransporte, etc. der Bundeswehr in Afghanistan?
Trifft es zu, dass die Anzahl der Patrouillenfahrten nach der Weisung des Bundesministers der Verteidigung verringert werden musste, und wenn ja, warum?
Trifft es zu, dass zurzeit keine Fußpatrouillen der Bundeswehr in Afghanistan stattfinden?
Welche Einschränkungen der Patrouillentätigkeit der Bundeswehr in Afghanistan ergeben sich durch die begrenzte Reichweite und Geländegängigkeit der geschützten Fahrzeuge?
Wie groß ist der Radius um ein Feldlager, der durch eine Patrouille der Bundeswehr mit geschützten Fahrzeugen abgedeckt werden kann?
Trifft es zu, dass geschützte Fahrzeuge der Bundeswehr ohne Lafette und Bewaffnung Patrouillentätigkeiten in Afghanistan ausüben mussten, um nicht „aggressiv“ zu wirken?
Wenn ja, wie hätte sich die Besatzung dieser Fahrzeuge im Ernstfall wehren sollen?
Wie werden die ungeschützten Fahrzeuge der Bundeswehr in Afghanistan genutzt, solange die Weisung des Bundesministers der Verteidigung gilt?
Wie lange soll die Weisung des Bundesministers der Verteidigung, dass Patrouillen in Afghanistan nur noch in geschützten Fahrzeugen durchgeführt werden dürfen, gelten?