Durchführung messtechnischer Prüfungen von Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräten
der Abgeordneten Christoph Hartmann (Homburg), Rainer Funke, Rainer Brüderle, Daniel Bahr (Münster), Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Helga Daub, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Dr. Christel Happach-Kasan, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Sibylle Laurischk, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Jürgen Türk, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) regelt das Inverkehrbringen und Betreiben von Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen sowie die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität. Dabei handelt es sich um die Umsetzung europäischer Richtlinien u. a. mit dem Ziel, ein einheitliches europäisches Konformitätsbewertungssystem einzuführen. Die Überprüfung der Konformität von im Markt befindlichen Geräten verbleibt nach diesem Gesetz in der Verantwortung des jeweiligen Mitgliedslandes. Die Durchführung der Marktüberwachung obliegt in Deutschland der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP). Die RegTP führt die für die Marktüberwachung notwendigen messtechnischen Untersuchungen für Funk, EMV und Gesundheitsparameter in eigenen Labors durch.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wer ist für die Durchführung der Marktüberwachung in den anderen EU-Ländern zuständig?
Wer (private akkreditierte oder staatliche Labors) führt die messtechnischen Prüfungen in den anderen Mitgliedsländern der Europäischen Union durch?
Waren bei der RegTP Neuinvestitionen notwendig, um die messtechnischen Untersuchungen in vollem Umfang durchzuführen?
Sind darüber hinaus weitere Investitionen der RegTP notwendig, um die messtechnischen Untersuchungen in vollem Umfang durchzuführen?
Wenn ja, wie hoch liegen die Investitionskosten?
Wie hoch liegen die Betriebskosten der Labors der RegTP?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland private akkreditierte Labors, die diese Messungen durchführen könnten?
Sieht die Bundesregierung grundsätzlich eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Messergebnisse, wenn die Messungen durch private Labors durchgeführt würden?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung konkrete Anhaltspunkte dafür, dass private Labors ihre Messergebnisse an Dritte weitergeben könnten oder dass die Unabhängigkeit der akkreditierten Labors begründet infrage gestellt werden muss?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass die messtechnischen Prüfungen durch private Labors effizienter geleistet werden könnten als durch die RegTP?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Bundesrechnungshof die technischen Beschaffungsvorhaben der RegTP überprüft?
Wenn ja, gibt es schon Ergebnisse einer solchen Überprüfung?