Reorganisation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
der Abgeordneten Frank Schäffler, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Horst Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen im November 2006 einen „Erfahrungsbericht Bankenaufsicht“ vorgelegt. Ein zentrales Ergebnis des Gutachtens war, dass die Kreditinstitute Verbesserungsbedarf bei der Arbeitsteilung zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Bundesbank sehen, wobei die Prüfer der Bundesbank besser bewertet wurden, als jene der BaFin.
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 22. Mai 2007 Eckpunkte zur Reorganisation der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorgelegt. Seitens der Fraktion der CDU/CSU wurde daraufhin die Forderung nach einer begrenzten Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der BaFin erneuert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
In welchem zeitlichen Rahmen plant die Bundesregierung, die Eckpunkte zur Reorganisation der BaFin umzusetzen?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „laufende Überwachung“?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „bankgeschäftliche Prüfungen“?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „systemrelevante Institute“?
Wie viele Kreditinstitute sind nach Auffassung der Bundesregierung systemrelevant?
In welcher Form sollte die Bundesbank nach Auffassung der Bundesregierung künftig an der Aufsicht über die systemrelevanten Kreditinstitute beteiligt werden?
Macht die Beteiligung der Bundesbank an der laufenden Überwachung nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin „gerade bei der Aufsicht über sog. systemrelevante Kreditinstitute Sinn, um der Europäischen Zentralbank über diesen Weg den Rückgriff auf Informationen aus erster Hand für die Geldpolitik zu sichern“ (so die Gesetzesbegründung zu § 7 Kreditwesengesetz (KWG) bei Gründung der BaFin)?
Gibt es nach Auffassung der Bundesregierung Doppelarbeiten durch die Zusammenarbeit von BaFin und Bundesbank?
Wie soll die Abstimmung zwischen BaFin und Bundesbank konkret optimiert werden?
Welches Vorgehen plant die Bundesregierung, falls es bei der Überarbeitung der Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen BaFin und Bundesbank nicht zu einer Einigung zwischen ihnen kommt?
Welche Änderungen in §§ 30 und 44 KWG plant die Bundesregierung?
Inwieweit sollen die nach § 44 KWG anzuordnenden Prüfungen reduziert werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung nach einer begrenzten prozentualen Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der BaFin?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Ablehnung der Forderung, der Bund möge Aufwendungen, die sich nicht unmittelbar aus der Finanzaufsicht ergeben, sondern allgemeinen staatlichen Zwecken dienen, selbst tragen?
Welche Gebührenpotentiale sieht die Bundesregierung?
Wie ist das Verhältnis der Gebühren zu der Umlage derzeit, und wie sollte es nach Auffassung der Bundesregierung künftig sein?
Welche Institute würden durch einen höheren Gebührenanteil belastet und welche entlastet?
Wie will die Bundesregierung gewährleisten, dass dem Präsidenten im Direktorium der BaFin besonderes Gewicht zukommt?
Wie soll die Besoldungsstruktur der BaFin künftig gestaltet werden?
Wie soll die geplante Versicherung der Amtshaftungsrisiken der BaFin finanziert werden?
Wie definiert die Bundesregierung „mittlere Großschäden“?
Welche Kosten erwartet die Bundesregierung für die Versicherung?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Einwand der Kreditwirtschaft, die Amtshaftung liege im Verantwortungsbereich des Bundes?