Initiative der Bundesregierung zur Rehabilitierung sogenannter Kriegsverräter
der Abgeordneten Jan Korte, Kersten Naumann, Ulla Jelpke, Petra Pau, Wolfgang Neskovic und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 10. Mai 2007 debattierte der Deutsche Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. zur Änderung des Gesetzes zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege (2. NS-AufhGÄndG).
Ziel des Gesetzentwurfes ist die Rehabilitierung weiterer Opfer der nationalsozialistischen Militärjustiz zu erreichen. Denn nach mehr als 60 Jahren werden Personen, die als Kriegsverräter durch die NS-Militärjustiz verurteilt wurden, noch immer nicht ohne Einzelfallprüfung als Opfer der NS-Diktatur anerkannt.
Die NS-Justiz subsumierte unter dem Straftatbestand Kriegsverrat u. a. das Verraten deutscher Angriffspläne, das Knüpfen konspirativer Auslandskontakte, den Versuch, Jüdinnen und Juden das Leben zu retten, die Kontaktaufnahme zu sowjetischen Kriegsgefangenen oder die Unterstützung des Widerstandes.
Weder die rot-grüne noch die schwarz-rote Bundesregierung waren bisher in der Lage, in den Katalog des § 2 Nr. 3 NS-AufhG den Straftatbestand des Kriegsverrates aufzunehmen.
Im Rahmen der Ausstellungseröffnung „Was damals Recht war“ am 21. Juni 2007 in Berlin, signalisierte die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, diese Problematik aufzugreifen. Sie erklärte: „Ich meine, dass die Studie [Anm. des Fragestellers; Studie von Wolfram Wette] dem Gesetzgeber Anlass geben sollte, neu darüber zu diskutieren, ob man nicht auch die Verurteilungen wegen Kriegsverrats pauschal aufheben sollte“.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Teilt die Bundesregierung die Äußerung der Bundesjustizministerin (bitte begründen)?
Teilt die Bundesregierung das Ansinnen der Bundesjustizministerin?
Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
Gibt es unterschiedliche Auffassungen zu dem Vorstoß von Brigitte Zypries unter den Koalitionspartnern in der Bundesregierung?
Wenn ja, worin liegen diese im Einzelnen begründet?
Wurde im Vorfeld, d. h. vor der Äußerung der Bundesministerin der Justiz, dieses Thema in der Regierung beraten oder diskutiert?
Wenn nein, warum nicht?
Erarbeitet die Bundesregierung bereits eine entsprechende Gesetzesänderung?
Wenn ja, wie weit sind die Arbeiten vorangeschritten?
Welche konkreten Schritte wurden seit der Äußerung der Bundesministerin durch die Bundesregierung oder das Justizministerium unternommen, um eine Gesetzesänderung oder die Einführung eines neuen Gesetzes vorzunehmen?
Zu welchem Zeitpunkt können Arbeitsergebnisse der Ministerin und/oder der Bundesregierung dem Parlament vorgelegt werden?
Plant die Bundesregierung den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. zu übernehmen oder diesem ihre Zustimmung zu geben und in den Koalitionsfraktionen um Unterstützung zu werben?
Wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass in Bezug auf die Änderung des NS-AufhG Eile geboten ist, da es politisch nicht hinnehmbar ist, auch über 60 Jahre nach dem Ende der NS-Diktatur noch immer nicht alle Opfer dieser rehabilitiert wurden?