Personalentwicklung im Luftfahrtbundesamt
der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen), Jan Mücke, Dr. Karl Addicks, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Dr. Max Stadler, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) ist als Bundesoberbehörde für die Aufgaben der zivilen Luftfahrt zuständig. Aufgabe des LBA ist insbesondere die Abwehr von Gefahren für die Luftfahrt sowie für die Sicherheit und Ordnung.
Das LBA ist außerdem für die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, die sich mit inakzeptablen Beförderungsleistungen, wie zum Beispiel Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung befasst, in Deutschland zuständig. Im Rahmen dieser Aufgabe analysiert das Amt anhand der Beschwerdefälle das Verhalten der einzelnen Luftfahrtunternehmen und veranlasst die Abstellung systematischer Mängel bei der Anwendung der EG-Verordnung. Falls erforderlich, werden auch Sanktionen in Form von Geldbußen verhängt. Ziel ist es, die rechtskonforme Anwendung der Verbraucherschutzregelung in Deutschland zu sichern und die Ursachen für Fluggastbeschwerden zu verringern. Darüber hinaus unterrichtet das LBA die Öffentlichkeit über Sicherheitsbestimmungen, Fluggastrechte, Gesundheitsaspekte und Luftfahrtunternehmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie viele Beschwerden zu inakzeptablen Beförderungsbedingungen sind zurzeit beim Luftfahrtbundesamt anhängig?
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Beschwerde derzeit durchschnittlich?
Hält die Bundesregierung die Verfahrensdauer für angemessen?
Wie viele Mitarbeiter sind derzeit mit der Bearbeitung der Beschwerden befasst, und wie viele wären zur beschleunigten Bearbeitung der Beschwerden erforderlich?
Plant die Bundesregierung, die Stellenzahl in der zuständigen Abteilung zu erhöhen?
Wenn ja, um wie viele Stellen?
Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Haltung?
Wurden in der Vergangenheit und werden derzeit beim LBA Zeitarbeitskräfte beschäftigt?
Wenn ja, mit welchen Aufgaben (vorübergehende oder Daueraufgaben) wurden und werden die Zeitarbeitskräfte eingesetzt?
Falls sie mit Daueraufgaben betraut waren: Wurden die befristet beschäftigten Arbeitnehmer nach Ende der Befristung übernommen?
Falls nein, wurden neue befristet beschäftigte Arbeitnehmer eingestellt, die diese Aufgaben übernommen haben?
Wenn ja, hält die Bundesregierung dies angesichts der häufigen Einarbeitungszeiten für sinnvoll?
Auf welche Zahl schätzt die Bundesregierung die Anzahl der zusätzlichen Stellen, die zur Erledigung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind?
Wie viele Personen sind zurzeit beim LBA beschäftigt?
Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten in den letzten 15 Jahren entwickelt?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Gibt es ein Personalentwicklungskonzept für das LBA?
Wenn ja, welche Leitlinien sieht es für die Personalentwicklung im LBA in den nächsten zehn Jahren vor?
Wenn nein, plant die Bundesregierung, ein Personalentwicklungskonzept für das LBA zu erstellen?
Nach welchen Besoldungsgruppen werden Beamte und Angestellte im höheren Dienst bezahlt?
Hält die Bundesregierung es angesichts der Bewerberknappheit und der bei für Ingenieure im Luftfahrtwesen attraktiven Angebote in der freien Wirtschaft für angezeigt, die Möglichkeit zu schaffen, mehr höherwertige Stellen für Spezialisten wie Luftfahrtingenieure und Piloten zu schaffen?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Mitarbeiter im letzten Jahr aufgrund besserer Karrierechancen oder erheblich höherem Gehalt vom LBA in die Wirtschaft oder zur Agentur für Flugsicherheit in Köln gewechselt sind?
Wenn ja, wie viele?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Wiederbesetzung einer vakanten Stelle beim LBA mangels Bewerbern gescheitert ist?
Wie viele Beschäftigte sind bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung beschäftigt?
Wie viele der dort Beschäftigten sind mit organisatorischen Tätigkeiten und wie viele mit der Tatsachenaufklärung von Flugunfällen beschäftigt?
Hält die Bundesregierung diese Zahl für ausreichend, wenn ja, warum, und wenn nein, wie und wann will die Bundesregierung für Abhilfe sorgen?
Welche durchschnittliche Länge hat die Bearbeitungszeit der Unfalluntersuchung bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung?