Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 16/6186
16. Wahlperiode 01. 08. 2007 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth),
Joachim Günther (Plauen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 16/6088 –
Personalentwicklung im Luftfahrtbundesamt
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Luftfahrtbundesamt (LBA) ist als Bundesoberbehörde für die Aufgaben
der zivilen Luftfahrt zuständig. Aufgabe des LBA ist insbesondere die Abwehr
von Gefahren für die Luftfahrt sowie für die Sicherheit und Ordnung.
Das LBA ist außerdem für die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004,
die sich mit inakzeptablen Beförderungsleistungen, wie zum Beispiel
Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung befasst, in Deutschland zuständig.
Im Rahmen dieser Aufgabe analysiert das Amt anhand der Beschwerdefälle
das Verhalten der einzelnen Luftfahrtunternehmen und veranlasst die
Abstellung systematischer Mängel bei der Anwendung der EG-Verordnung. Falls
erforderlich, werden auch Sanktionen in Form von Geldbußen verhängt. Ziel
ist es, die rechtskonforme Anwendung der Verbraucherschutzregelung in
Deutschland zu sichern und die Ursachen für Fluggastbeschwerden zu
verringern. Darüber hinaus unterrichtet das LBA die Öffentlichkeit über
Sicherheitsbestimmungen, Fluggastrechte, Gesundheitsaspekte und
Luftfahrtunternehmen.
1. Wie viele Beschwerden zu inakzeptablen Beförderungsbedingungen sind
zurzeit beim Luftfahrtbundesamt anhängig?
Derzeit sind im Luftfahrtbundesamt (LBA) 2 296 Fälle anhängig.
2. Wie lange dauert die Bearbeitung einer Beschwerde derzeit
durchschnittlich?
Die Bearbeitungsdauer beträgt im Durchschnitt etwa 12 Monate. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 30. Juli 2007 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 16/6186 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode3. Hält die Bundesregierung die Verfahrensdauer für angemessen?
Die Bundesregierung strebt eine abschließende Bearbeitung innerhalb von
durchschnittlich drei Monaten an. Dieses Ziel ist aber zurzeit insbesondere
aufgrund der begrenzten Personalkapazitäten im LBA meist nicht einzuhalten.
4. Wie viele Mitarbeiter sind derzeit mit der Bearbeitung der Beschwerden
befasst, und wie viele wären zur beschleunigten Bearbeitung der
Beschwerden erforderlich?
Zurzeit stehen dem zuständigen Fachreferat im LBA für diese Aufgabe 1,5
Planstellen/Stellen zur Verfügung. Zusätzlich werden zwei Zeitkräfte beschäftigt.
Unter der Maßgabe der angestrebten Bearbeitungsdauer von drei Monaten
wären zur Bearbeitung der jährlich zu erwartenden Beschwerden dauerhaft
mindestens 6,5 Planstellen/Stellen erforderlich. Die regelmäßig erforderliche
Einbindung anderer Fachreferate des LBA (Flugbetrieb und Technik für
deutsche Luftfahrtunternehmen und Luftverkehrssicherheit (Task-Force) für
ausländische Unternehmen) ist hierbei nicht berücksichtigt.
5. Plant die Bundesregierung, die Stellenzahl in der zuständigen Abteilung zu
erhöhen?
6. Wenn ja, um wie viele Stellen?
7. Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung diese Haltung?
Die Fragen 5 bis 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2008 sieht eine Aufstockung der
Stellenzahl in der zuständigen Abteilung für die Aufgabe Verbraucherschutz um
eine Stelle vor.
8. Wurden in der Vergangenheit und werden derzeit beim LBA
Zeitarbeitskräfte beschäftigt?
Im LBA sind, sowohl in der Vergangenheit als auch derzeit, Zeitarbeitskräfte
beschäftigt.
9. Wenn ja, mit welchen Aufgaben (vorübergehende oder Daueraufgaben)
wurden und werden die Zeitarbeitskräfte eingesetzt?
Das LBA hat Zeitarbeitskräfte sowohl in der Vergangenheit als auch
gegenwärtig für Daueraufgaben und für Aufgaben von begrenzter Dauer bzw. zum
Abbau von Arbeitsspitzen eingesetzt. Von den gegenwärtig beschäftigten
15 Zeitkräften nehmen sieben Daueraufgaben wahr, davon fünf in der für den
Bereich Luftsicherheit (Security) und Verbraucherschutz zuständigen
Abteilung. Das LBA hat weitere 14 Dienstposten für Zeitarbeitskräfte
ausgeschrieben, davon 13 zur Wahrnehmung von Daueraufgaben.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 3 – Drucksache 16/618610. Falls sie mit Daueraufgaben betraut waren: Wurden die befristet
beschäftigten Arbeitnehmer nach Ende der Befristung übernommen?
11. Falls nein, wurden neue befristet beschäftigte Arbeitnehmer eingestellt,
die diese Aufgaben übernommen haben?
12. Wenn ja, hält die Bundesregierung dies angesichts der häufigen
Einarbeitungszeiten für sinnvoll?
Die Fragen 10 bis 12 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zwei Zeitkräfte wurden noch vor Ablauf der Befristung unbefristet
übernommen.
13. Auf welche Zahl schätzt die Bundesregierung die Anzahl der zusätzlichen
Stellen, die zur Erledigung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich sind?
Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2008 sieht 21 zusätzliche
Planstellen/Stellen für das LBA vor. Damit ist vorerst sichergestellt, dass die
gesetzlichen Aufgaben erledigt werden.
14. Wie viele Personen sind zurzeit beim LBA beschäftigt?
Auf derzeit 370 Planstellen/Stellen (ohne Ersatz(plan)stellen wegen
Altersteilzeit) sind im LBA 383 Personen beschäftigt (ohne Baureferendarinnen/-
referendare, Auszubildende, Altersteilzeitkräfte in der Freistellungsphase und
Beurlaubte).
15. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten in den letzten 15 Jahren
entwickelt?
Jahr Planstellen/Stellen Beschäftigte Bemerkungen
1993 426 416
1994 423 425
1995 418 414
1996 411 405
1997 434 425 Errichtung Task-Force
1998 442 395 Übernahme IFR Länderunternehmen
1999 448 412 Stellen für Umweltschutz,
Luftsportgerät u. a.
2000 406 407 ohne 35 Stellen Bundesstelle
für
Flugunfalluntersuchungen, bis dahin im Stellenplan
des LBA
2001 403,5 411 + 19 Altersteilzeit(plan)stellen
2002 405 409 + 14 Altersteilzeit(plan)stellen
2003 409 412 + 19 Altersteilzeit(plan)stellen
2004 406,5 398 + 21 Altersteilzeit(plan)stellen
2005 399,5 386 + 26 Altersteilzeit(plan)stellen
2006 384,5 386 + 30 Altersteilzeit(plan)stellen
2007 370 383 + 23 Altersteilzeit(plan)stellen
Drucksache 16/6186 – 4 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode16. Wie beurteilt die Bundesregierung diese Entwicklung?
Bei der Beurteilung der Planstellen-/Stellenentwicklung sind die veränderten
Aufgaben des LBA zu berücksichtigen. Das LBA befindet sich in einer
umfassenden Umstrukturierung, die u. a. durch eine seit Jahren unbefriedigende
Einnahmesituation gekennzeichnet ist. Sobald ein langfristig tragfähiges
Konzept auf Basis einer Aufgabenanalyse für die Wahrnehmung der Aufgaben des
LBA vorliegt, wird der Stellenbedarf überprüft. Dabei wird auch zu
berücksichtigen sein, dass Umschichtungen aus anderen Verwaltungsbereichen kaum
mehr möglich sind und dass das LBA grundsätzlich die jährlichen
haushaltsgesetzlichen Stelleneinsparungen zu leisten hat.
17. Gibt es ein Personalentwicklungskonzept für das LBA?
18. Wenn ja, welche Leitlinien sieht es für die Personalentwicklung im LBA
in den nächsten zehn Jahren vor?
19. Wenn nein, plant die Bundesregierung, ein Personalentwicklungskonzept
für das LBA zu erstellen?
Die Fragen 17 bis 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im LBA existiert ein Personalmanagementkonzept. Kernstück der darin
enthaltenen Personalentwicklung im höheren Dienst sind der Erhalt und die
Erweiterung der beruflichen Qualifikation.
20. Nach welchen Besoldungsgruppen werden Beamte und Angestellte im
höheren Dienst bezahlt?
Das LBA beschäftigt derzeit 100 Personen im höheren Dienst:
Besoldungsgruppe A 13 h bzw. Entgeltgruppe E 13: 8
Besoldungsgruppe A 14 bzw. in Entgeltgruppe E 14: 68
Besoldungsgruppe A 15 bzw. Entgeltgruppe E 15: 18
Besoldungsgruppe A 16: 5
Besoldungsgruppe B 4: 1 (Präsident).
21. Hält die Bundesregierung es angesichts der Bewerberknappheit und der
bei für Ingenieure im Luftfahrtwesen attraktiven Angebote in der freien
Wirtschaft für angezeigt, die Möglichkeit zu schaffen, mehr höherwertige
Stellen für Spezialisten wie Luftfahrtingenieure und Piloten zu schaffen?
In Anbetracht des Umstands, dass das LBA im Ingenieurbereich und im
fliegerischen Bereich Dienstposten nur zögerlich und oftmals gar nicht besetzen kann,
werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Altersgrenze hinaus
weiterbeschäftigt und alle weiteren tarif- und besoldungsrechtlichen Möglichkeiten
ausgeschöpft.
Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – 5 – Drucksache 16/618622. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Mitarbeiter im letzten Jahr
aufgrund besserer Karrierechancen oder erheblich höherem Gehalt vom LBA
in die Wirtschaft oder zur Agentur für Flugsicherheit in Köln gewechselt
sind?
23. Wenn ja, wie viele?
Die Fragen 22 und 23 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im letzten Jahr sind 11 Beschäftigte in die freie Wirtschaft gewechselt.
Zusätzlich sind 27 Beschäftigte zur European Aviation Safety Agency (EASA)
gegangen. Bei wie vielen Beschäftigten bessere Karrierechancen oder ein erheblich
höheres Gehalt eine wesentliche Rolle gespielt haben könnte, ist nicht bekannt.
24. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen eine Wiederbesetzung
einer vakanten Stelle beim LBA mangels Bewerbern gescheitert ist?
In 13 Fällen ist eine Nachbesetzung vakant gewordener Dienstposten trotz
mehrfacher Ausschreibung gescheitert. Zusätzlich können 14 Zeitkräfte derzeit
nicht gewonnen werden.
25. Wie viele Beschäftigte sind bei der Bundesstelle für
Flugunfalluntersuchung beschäftigt?
Der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung stehen nach dem Haushaltsplan
des laufenden Jahres 32 Planstellen/Stellen (ohne Ersatz(plan)stellen wegen
Altersteilzeit) zur Verfügung, von denen fünf für Untersuchungsführer nicht
besetzt sind. Zusätzlich befindet sich eine Mitarbeiterin im langfristigen
Mutterschutz.
26. Wie viele der dort Beschäftigten sind mit organisatorischen Tätigkeiten
und wie viele mit der Tatsachenaufklärung von Flugunfällen beschäftigt?
Die Planstellen/Stellen der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU)
teilen sich nach Tätigkeiten wie folgt auf:
Leiter der BFU: 1
Untersuchungseinheit: 16
Flugschreiberlabor/Avionik: 5
Grundsatzangelegenheiten: 5
Verwaltung: 5.
27. Hält die Bundesregierung diese Zahl für ausreichend, wenn ja, warum,
und wenn nein, wie und wann will die Bundesregierung für Abhilfe
sorgen?
Ja
Drucksache 16/6186 – 6 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode28. Welche durchschnittliche Länge hat die Bearbeitungszeit der
Unfalluntersuchung bei der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung?
Einfache Fälle dauern zwischen 6 und 12 Monaten. Komplizierte Fälle nehmen
in der Regel 1½ bis 2 Jahre in Anspruch.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44
ISSN 0722-8333]