Einrichtung eines Deutschen Biomasseforschungszentrums
der Abgeordneten Monika Lazar, Peter Hettlich, Cornelia Behm, Hans Josef Fell, Renate Künast, Fritz Kuhn und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die alte Bundesregierung hatte im März 2005 entschieden, dass das Deutsche Biomasseforschungszentrum in Leipzig angesiedelt wird. Diese Entscheidung fiel auf der Grundlage des durch Prof. Kaltschmitt (Institut für Energetik und Umwelt in Leipzig) vorgelegten und von Bundesregierung und Landesregierung Sachsen gemeinsam überarbeiteten Konzeptes. Nun ist im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung zu lesen, dass das Zentrum in Ostdeutschland angesiedelt werden soll. Das impliziert, dass eine Entscheidung zum Standort noch zu treffen ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist beabsichtigt, an der von der Vorgängerregierung getroffenen Standortentscheidung etwas zu ändern?
Welche Personen bzw. Ministerien sind mit dieser Standortentscheidung befasst?
Nach welchen Kriterien wird die Bundesregierung eine Standortentscheidung treffen?
Im Zuständigkeitsbereich welchen Ministeriums wird das Biomasseforschungszentrum liegen?
In welchem Umfang soll das Biomasseforschungszentrum finanziell und personell ausgestattet werden?
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Inbetriebnahme des Biomasseforschungszentrums?
Welche Aktivitäten hat die Bundesregierung bereits unternommen, um den Beschluss vom März 2005 zur Ansiedlung des Deutschen Biomasseforschungszentrums in Leipzig umzusetzen?
Sind der Bundesregierung Aktivitäten seitens der sächsischen Landesregierung bekannt, welche die damalige Standortentscheidung aktiv unterstützt hätten?
Gab es Angebote seitens Sachsen, sich finanziell oder durch kostenlose Übertragung von Grundstücken bzw. Gebäuden an der Gründung des Deutschen Biomasseforschungszentrums in Leipzig zu beteiligen, und falls ja, welche?
Haben sich die Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, und der brandenburgische Ministerpräsident, Matthias Platzeck, für eine Ansiedelung in Mecklenburg/Brandenburg eingesetzt und falls ja, hat dieses Engagement zur Aufhebung der durch die Vorgängerregierung getroffenen Standortentscheidung geführt?