Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 15/4822
15. Wahlperiode 14. 02. 2005
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 10. Februar 2005 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Angelika Brunkhorst,
Michael Kauch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 15/4442 –
Kostensenkungspotentiale durch Nutzung der flexiblen Mechanismen im
Rahmen der internationalen klimapolitischen Aktivitäten der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bereits im Vorfeld einer Ratifizierung durch die nationalen Parlamente sieht
das Kyotoprotokoll seit Jahresende 2000 die Möglichkeit vor, im Ausland
erzielte Emissionsminderungen mit Blick auf eine Anrechnung bei den jeweils
eigenen Reduktionsverpflichtungen dokumentieren und zertifizieren zu lassen.
Um in diesem Sinne klimapolitisch relevante Investitionsprojekte zu
ermöglichen, müssen sich Gast- und Investorland in im Vorfeld über zentrale Aspekte
der Durchführung entsprechender Projekte in bilateralen
Rahmenübereinkommen bzw. in konkreten projektbezogenen bilateralen Vereinbarungen
verständigen. Die Vereinbarungen enthalten ggf. zusätzliche landesspezifische
Vorgaben über die zuständigen Behörden in beiden Ländern und über das
einzuhaltende Procedere bei Projektvalidierung, -durchführung und -
überwachung sowie hinsichtlich der Verteilung von Emissionsminderungen bzw. der
Ausstellung von Zertifikaten.
Nachdem die erheblichen Potentiale der projektbezogenen Kyotomechanismen
zur Kostensenkung der internationalen Klimapolitik auch im Deutschen
Bundestag regelmäßig Bestandteil klimapolitischer Erörterungen sind, hat der
Europäische Dachverband der Arbeitgeber- und Industrieverbände UNICE
(Union of Industrial and Employers‘ Confederations of Europe) anlässlich der
Präsentation einer von ihm in Auftrag gegebenen Studie eines dänischen
Beratungsunternehmens über die Auswirkungen der Klimapolitik der EU auf die
europäische Wirtschaft die Thematik erneut aufgegriffen. Die Studie
untersucht Kostenaspekte der internationalen Klimapolitik und leitet aus den
Ergebnissen unter anderem die zentrale Forderung ab, den Unternehmen in Europa
einen besseren Zugang zu Emissionsrechten aus Klimaschutzprojekten in
Transformationsstaaten (Joint Implementation, JI) sowie in Schwellen- und
Entwicklungsländern (Clean Development Mechanism, CDM) zu
ermöglichen.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung begrüßt die allgemein positive Grundeinstellung des
gesamten Deutschen Bundestages zur Notwendigkeit einer anspruchsvollen
nationalen Klimaschutzpolitik und zur Nutzung der flexiblen Kyotomechanismen.
Bereits in ihrem Beschluss über das deutsche Klimaschutzprogramm am 18.
Oktober 2000 hat die Bundesregierung die Bedeutung der Kyotomechanismen,
insbesondere der projektbezogenen Instrumente Clean Development Mechanism
(CDM) und Joint Implementation (JI) hervorgehoben und die Notwendigkeit der
Schaffung der Voraussetzungen für die Nutzung dieser Instrumente in
Deutschland und durch deutsche Unternehmen unterstrichen. Die Bundesregierung hat
sich auf dieser Grundlage mit großem Nachdruck für die Möglichkeit zur
Nutzung von CDM/JI-Emissionsgutschriften im Europäischen
Emissionshandelssystem eingesetzt. Mit der Veröffentlichung der CDM/JI-Ergänzungsrichtlinie
für den EU-Emissionshandel (Richtlinie 2004/101/EG) am 13. November 2004
im Europäischen Amtsblatt stehen der Bundesrepublik Deutschland nun 12
Monate zur Umsetzung dieser Richtlinie zur Verfügung. Die Umsetzung der EU-
Richtlinie wird auf gesetzlicher Grundlage erfolgen, wobei sowohl die
nationalen Regelungen zur Nutzung von CDM und JI als auch die Regeln für den
Umtausch der Emissionsgutschriften aus diesen Projekten in EU-
Emissionszertifikate geregelt werden. Die Festlegung der anlagenbezogenen Obergrenze zur
Nutzung von Emissionsgutschriften aus CDM und JI wird im Zuteilungsgesetz
2008 für die Periode 2008/12 vorgenommen.
Bilaterale Vereinbarungen zur Durchführung von CDM- und JI-Projekten – sei
es als gemeinsames Memorandum oder als vertragliche Vereinbarung – sind aus
der Sicht der Bundesregierung ein geeignetes Instrument, um eine politische
Basis für die zwischenstaatliche Durchführung von CDM- und JI-Projekten zu
schaffen und die Umsetzung zu erleichtern und abzusichern. Anders als die vom
Kyotoprotokoll und den Vereinbarungen von Marrakesch vorgesehenen „Letters
of Approval“ der beteiligten Länder, die Genehmigungscharakter haben, besteht
für die bilateralen Vereinbarungen zwar keine rechtliche Notwendigkeit. Sie
können jedoch insbesondere dort wo die Mitwirkung der
Gastlandregierungsstellen Voraussetzung für den Zertifikatetransfer ist, einen geeigneten
Rechtsrahmen und Interessenausgleich schaffen. Dabei bilden bilaterale
Vereinbarungen jedoch keinen Ersatz für den Abschluss projektspezifischer
Zertifikatlieferverträge, den sog. ERPAs (Emission Reductions Purchase
Agreement), die in der Regel von Unternehmen oder Fonds abgeschlossen werden,
sondern sollen für diese einen verlässlichen Rahmen setzen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass steuerfinanzierte
Ankaufprogramme von Emissionszertifikaten aus CDM- und JI-Projekten für die
Erreichung des deutschen Klimaschutzziels während der ersten
Verpflichtungsperiode des Kyotoprotokolls (2008/12) nach gegenwärtiger Lage nicht
erforderlich sind.
Dennoch hält die Bundesregierung die Nutzung von CDM und JI durch die
Wirtschaft sowohl aus klimapolitischen als auch aus ökonomischen Gründen für
geboten. Bereits das nationale Klimaschutzprogramm vom 18. Oktober 2000
enthält den Auftrag, die Einrichtung eines deutschen Klimaschutzfonds zu prüfen.
Mit der Einrichtung des Klimaschutzfonds bei der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) ist dies in 2004 realisiert worden. Die Bundesregierung strebt hieran
eine eigene Beteiligung von bis zu 8 Mio. Euro aus dem Exportfördertitel des
BMWA für erneuerbare Energien an.
1. Ist der Bundesregierung die eingangs genannte Studie bekannt, und wenn
ja, wie bewertet die Bundesregierung die eingangs sowie dort im einzelnen
dargelegten Ergebnisse und Schlussfolgerungen?
Die Studie ist der Bundesregierung bekannt. Die Studie unterstreicht die bereits
aus zahlreichen anderen Studien bekannte ökonomische Bedeutung der
Kyotomechanismen für die kostengünstige Verwirklichung der mit der Ratifizierung
des Kyotoprotokolls völkerrechtlich verbindlichen
Treibhausgasreduktionsziele. Die Bundesregierung kommentiert nicht die Ergebnisse von durch Dritte
in Auftrag gegebenen Studien.
2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher
unternommen, um Unternehmen in Deutschland einen besseren Zugang zu
Emissionsrechten aus JI- und CDM-Klimaschutzprojekten zu ermöglichen?
Die Bundesregierung sieht ihre Aufgabe in der Schaffung geeigneter
Rahmenbedingungen für die Nutzung der projektbezogenen Kyotomechanismen durch
Unternehmen. Die Bundesregierung hat ihre Aktivitäten zur Nutzung von CDM
und JI seit den Beschlüssen der 7. Vertragsstaatenkonferenz der VN-
Klimarahmenkonvention in Marrakesch 2001 deutlich verstärkt und die Durchführung
von Projekten von Beginn an mit verschiedenen Maßnahmen unterstützt. Hier
sind insbesondere die umfassenden bilateralen Aktivitäten des BMZ im Rahmen
des Klimapolitischen Aktionsprogramms (CAP, Climate Action Program), das
über die GTZ im Bereich des Kapazitätsaufbaus für die Nutzung von CDM in
den Entwicklungsländern abgewickelt wird sowie die Aktivitäten des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) zur
Schaffung der organisatorischen und verfahrenstechnischen Voraussetzungen im
Rahmen der Joint Implementation Koordinierungsstelle (JIKO), die eine
Projektbetreuung bereits vor der Beschlussfassung in Marrakesh sicherstellte, zu
nennen. Die JIKO berät bereits seit Jahren Unternehmen bei der Entwicklung
von CDM- und JI-Projekten und pflegt die Kontakte mit den Gastländern. Das
BMU wird diese bewährten Aktivitäten der mittlerweile deutlich gestiegenen
Nachfrage anpassen und auf die nunmehr aktuellen Fragestellungen ausdehnen.
In diesem Zusammenhang hat das BMU Unterstützungsangebote für
Unternehmen entwickelt, die unabhängig von den Aspekten des
Projektgenehmigungsverfahrens, die Nutzung von CDM und JI erleichtern sollen. Hier sind
insbesondere die Kurzdokumentation und der Kurz-Check von Projektideen sowie der
Leitfaden für CDM- und JI-Projekte zu nennen. Derzeit entwickelt das BMU
eine CDM/JI-Datenbank, die sowohl in der Öffentlichkeit zur Transparenz der
Projekte als auch durch das Abbilden von guten Projekterfahrungen („best
practice“) zur Senkung der Transaktionskosten beitragen soll. Der in der Frage
angesprochene Zugang zu Emissionsrechten aus CDM- und JI-Projekten wird
durch die Einrichtung des KfW Klimaschutzfonds, der im Juni 2004 die erste
Ausschreibung für CDM-Projekte vorgenommen hat, hergestellt. Die
Unternehmen, die nicht eigenständig Emissionszertifikate aus CDM- und/oder JI-
Projekten generieren wollen oder können, können durch entsprechende
Vereinbarungen mit der KfW Zertifikate erwerben. Die Bundesregierung geht davon aus,
dass der Erfolg des KfW Klimaschutzfonds ganz maßgeblich von der Nachfrage
abhängt, die von der deutschen Wirtschaft artikuliert wird. Selbstverständlich
steht dieses Instrument auch ausländischen Nachfragern offen. Die Ergebnisse
der ersten Ausschreibungsrunde, die Ende Oktober 2004 abgeschlossen wurde,
zeigt eindeutig, dass das Angebot der KfW nicht nur in Deutschland selbst,
sondern weltweit angenommen worden ist. Die KfW hat daraufhin die
Abgabephase bis zum 31. März 2005 verlängert und die Möglichkeit geschaffen, sowohl
CDM- als auch bereits JI-Projektvorschläge einzureichen. Die Bundesregierung
unterstreicht, dass Deutschland damit die erste Kyoto-Vertragspartei ist, die
einen CDM/JI-Fonds für den Unternehmenssektor – im Unterschied zu den
staatlichen Ankaufprogrammen anderer Vertragsparteien – anbietet. Darüber
hinaus beteiligt sich das BMWA im Rahmen der Ostseeraumenergiekooperation
BASREC und deren Pilotregion für flexible Kyotomechanismen mit 5 Mio.
Euro an einem gemeinsamen Klimaschutzfonds mit den nordischen Ländern
(Gesamtvolumen 15 Mio. Euro, offen für Beteiligung privater Einzahler). Ziel der
Beteiligungen des Bundes ist auch, das Potential der Projektmechanismen für
zusätzliche Energietechnologieexporte zu erschließen.
3. Gedenkt die Bundesregierung, die Verpflichtungen Deutschlands zur
Reduktion von Treibhausgasen anteilig auch unter Nutzung der flexiblen
Kyotomechanismen (JI und CDM) zu erfüllen, und wie ist der Stand der
Vorbereitungen zur Umsetzung der „Linking Directive“ in Deutschland,
welche die Nutzung der projektbezogenen Mechanismen des Kyoto-
Protokolls im Rahmen des europäischen Emissionshandels sicherstellt?
Die Bundesregierung hat sich von Beginn der Verhandlungen zur Einführung
eines Emissionshandelssystems in der Europäischen Union dafür
ausgesprochen, auch die Nutzung von Emissionsgutschriften aus den projektbezogenen
Kyotomechanismen, also zertifizierte Emissionsreduktionen (CERs) aus dem
CDM und Emissionsreduktionseinheiten (ERUs) aus JI zu ermöglichen. Mit der
Veröffentlichung der Richtlinie 2004/101/EG ist diese Möglichkeit nun
verbindliches EU-Recht geworden und ist innerhalb der nächsten 12 Monate in
nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten umzusetzen. Die Bundesregierung hat die
nationale Umsetzung der Richtlinie 2004/101/EG frühzeitig vorbereitet. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass das CDM/JI-Gesetz in diesem Jahr in
Kraft treten kann. Die Nutzung von CERs und ERUs wird den Unternehmen
dadurch in Deutschland im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems möglich
werden. Die Frage steuerfinanzierter Ankaufprogramme zur Erfüllung des
deutschen Klimaschutzziels stellt sich angesichts der bereits erreichten
Emissionsminderung von 19 Prozent gegenüber der Kyoto-Reduktionsverpflichtung von
21 Prozent gegenwärtig nicht.
4. Wenn ja, in welchem relativen und absoluten Umfang gedenkt die
Bundesregierung dies zu tun und mit genau welchen Partnerländern hat die
Bundesregierung bisher entsprechende Verhandlungen mit jeweils welchem
konkreten Ergebnis geführt und mit welchen Ländern gedenkt die
Bundesregierung in Zukunft entsprechende Verhandlungen zu führen?
Die Frage nach dem Umfang der Nutzung der projektbezogenen
Kyotomechanismen ist in der Antwort auf die Frage 3 und die Frage nach Gesprächen über
den Abschluss bilateraler Vereinbarungen in der Antwort auf die Frage 5
beantwortet worden. Grundsätzlich ist ferner darauf hinzuweisen, dass die
Bundesregierung prinzipiell zum Abschluss bilateraler Vereinbarungen mit allen
potenziellen CDM- und JI-Gastländern bereit ist, in denen verbindliche
Projektaktivitäten vorliegen bzw. angestrebt werden.
5. Mit welchen Partnerländern innerhalb und außerhalb der Europäischen
Union hat die Bundesregierung bisher bilaterale Rahmenabkommen und/
oder projektbezogene bilaterale Vereinbarungen abgeschlossen und wie ist
ggf. der genaue Stand der Vorbereitungen für den Abschluss welcher
konkreten Vereinbarungen mit welchen Ländern?
Die Bundesregierung führt derzeit mit ca. zwei Dutzend Vertragsstaaten des
Kyotoprotokolls Gespräche zum Abschluss bilateraler Vereinbarungen zur
gemeinsamen Nutzung der projektbezogenen Kyotomechanismen CDM und JI.
Bisher wurde mit deutscher Beteiligung das multilaterale Testing Ground
Agreement für die Pilotregion im Ostseeraum abgeschlossen (s. Antwort zu
Frage 2), das allen interessierten Projektbeteiligten der Ostseestaaten für die
Durchführung von Projekten zur Verfügung steht. Von den potentiellen Gastländern
haben Estland, Lettland, Litauen und Polen unterzeichnet, für Russland ist mit
der Kyotoratifizierung der Weg hierzu jetzt ebenfalls frei. Mit Blick auf den
aktuellen Stand der bilateralen Verhandlungen befinden sich überdies die
Gespräche mit Bulgarien und Mexiko in einem bereits sehr fortgeschrittenen
Abstimmungsstadium. Die Bundesregierung geht davon aus, dass im Verlauf des Jahres
2005 eine Reihe bilateraler Vereinbarungen abgeschlossen werden können.
6. Plant die Bundesregierung für die Zeit bis 2007 bzw. ab 2008 eine
Mengenbegrenzung für den Anteil projektgenerierter Rechte, und wenn ja, auf
welchen Anteil soll diese Mengenbegrenzung lauten?
Die Richtlinie 2004/101/EG sieht in der ersten Handelsperiode 2005 bis 2007
des EU-Emissionshandels keine Mengenbegrenzung für die Nutzung von CERs
vor. ERUs, Zertifikate aus JI-Projekten, können aufgrund der Beschlüsse der
7. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention erst ab 2008 generiert
werden. Die Bundesregierung wird die Frage der Mengenbegrenzung im
Zuteilungsgesetz für die zweite EU-Emissionshandelsperiode regeln.
7. Welche Überlegungen begründen angesichts der eingangs geschilderten
Sachverhalte die bisher zögerliche Nutzung der flexiblen
Kyotomechanismen durch die deutsche Bundesregierung?
Die Bundesregierung sieht keine Grundlage für eine solche Aussage. In den
Antworten zu den bisherigen Fragen wird deutlich,
a) dass die Voraussetzungen für eine direkte Nutzung der projektbezogenen
Kyotomechanismen durch deutsche Unternehmen seit den für diesen
Fragenkreis entscheidenden Beschlüssen der 7. Vertragsstaatenkonferenz in
Marrakesch geschaffen wurden,
b) dass sich die Bundesregierung erfolgreich für die Nutzung von CDM und JI
im EU-Emissionshandel eingesetzt hat und
c) dass die Umsetzung der RL 2004/101/EG in nationales Recht erfolgt sein
wird.
d) Darüber hinaus bietet der KfW Klimaschutzfonds, der auf Initiative der
Bundesregierung geschaffen worden ist, Unternehmen einen unbürokratischen
und risikofreien Erwerb von Emissionszertifikaten.
8. Zwischen genau welchen Partnerländern des Kyotoprotokolls existieren mit
jeweils welchen Ländern derzeit bilaterale Rahmenabkommen und/oder
projektbezogene bilaterale Vereinbarungen im eingangs genannten Sinne?
Die Bundesregierung informiert sich ständig über die Aktivitäten anderer
Vertragsstaaten des Kyotoprotokolls. Nach den Informationen, die der
Bundesregierung derzeit vorliegen, haben Länder wie zum Beispiel Dänemark, Kanada,
Niederlande und Österreich in den letzten Jahren derartige Rahmenabkommen
geschlossen. In jüngster Zeit sind auch Aktivitäten aus Belgien, Italien,
Frankreich und Spanien bekannt geworden.
Adressaten waren etwa die Volksrepublik China, Indien, Costa Rica, Bulgarien,
Brasilien, Argentinien, Rumänien, Ungarn, Polen, die Ukraine, Russland.
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