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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Umsetzung des Prümer Vertrages

Höhe der Umsetzungskosten des Prümer Vertrags, unterschiedliche Ansetzung der Umsetzungskosten in Deutschland und Großbritannien, mögliche Kostenübernahme aus EU-Haushalt, bereits aufgewendete Bundesmittel, technische Umsetzung des Datenaustauschs, Regelungen zur Weitergabe von Daten an Drittstaaten, Sicherstellung des Datenschutzstandards, Überlegungen zu einer europäischen Datenbank, Handhabung der Fingerabdruckdaten, grundgesetzliche Hindernisse bei Ausübung exekutiver Befugnisse durch ausländische Beamte, Sanktionsmaßnahmen für deutsche Beamte bei Überschreitung des Handlungsauftrags

Fraktion

FDP

Datum

17.08.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/618131. 07. 2007

Umsetzung des Prümer Vertrages

der Abgeordneten Gisela Piltz, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Vertrag von Prüm ist ein Übereinkommen von sieben Mitgliedstaaten der Europäischen Union und regelt die Übermittlung von DNA-, Fingerabdruck- und personenbezogenen Daten im Bereich der verstärkten polizeilichen Zusammenarbeit zum Zweck der Verfolgung und Verhinderung von Straftaten. Die Justiz- und Innenminister der Europäischen Union haben am 15. Februar 2007 beschlossen, den überwiegenden Teil dieser Regelungen des Prümer Vertrages in das EU-Recht zu überführen.

Der zuständige Ausschuss des britischen Oberhauses beschäftigte sich in einer Stellungnahme mit den Kosten der Umsetzung des Prümer Vertrages. Dabei kommt der Ausschuss zu dem Schluss, dass rund 31 Millionen britische Pfund (ca. 46 Millionen Euro) notwendig seien, um Großbritannien in die Lage zu versetzen, die Anforderungen des Prümer Vertrages zu erfüllen. Der Betrieb des Datenaustausches auf der Grundlage des Prümer Vertrages sei danach nicht bezifferbar.

Die britische Home Office Ministerin Joan Ryan gab dem britischen Oberhaus die Auskunft, die deutsche Delegation habe auf einem technischen Workshop in Wiesbaden am 9. März 2007 erklärt, dass die Implementierung des Prümer Vertrages Deutschland ca. 900 000 Euro kosten würde.

Die Planungen zur technischen Umsetzung des Datenaustausches sind im Detail bislang nicht bekannt. Eine generelle Folgenabschätzung liegt nicht vor.

Auf schriftliche Anfragen von Mitgliedern der ALDE-Fraktion des Europäischen Parlaments antwortete der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Franco Frattini, am 12. Juni 2007, die Umsetzung von Teilen des Vertrages von Prüm sei möglicherweise nur ein erster Schritt zu einer zentralisierten europäischen Datenbank, die Vor- und Nachteile eines dezentralisierten oder zentralisierten Zugangs müssten noch einer gründlichen Bewertung unterzogen werden. Des Weiteren gäbe es Pläne zur Nutzung der Fingerabdruckdaten für andere Zwecke als zur Bekämpfung des Terrorismus, es lägen aber noch keine endgültigen Schlussfolgerungen vor.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten der Umsetzung des Prümer Vertrages für die Bundesrepublik Deutschland insgesamt (einschließlich der Belastungen für die Landeshaushalte) sowohl hinsichtlich Installation als auch hinsichtlich der jährlichen Betriebskosten?

2

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten der Umsetzung des Prümer Vertrages für die Europäische Union?

3

Wie erklärt sich die Bundesregierung den erheblichen Unterschied in der Ansetzung der Umsetzungskosten für die Regelungen des Prümer Vertrages zwischen dem Ansatz der deutschen Delegation des Wiesbadener Workshops vom 9. März 2007 für Deutschland in Höhe von ca. 900 000 Euro und dem Ansatz des britischen Oberhauses für Großbritannien in Höhe von ca. 46 Millionen Euro?

4

Sollten die Kosten des Datenaustausches nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig insgesamt aus dem Haushalt der Europäischen Union getragen werden, und welche Erwägungen sind für die Bundesregierung für diese Frage ausschlaggebend?

5

Welche Bundesmittel wurden bereits aufgewandt zur Umsetzung des Prümer Vertrages?

6

Aus welchen HaushaltsTiteln des Haushalts für 2007 werden Mittel in welcher Höhe zur Umsetzung des Prümer Vertrages verwendet?

7

Welche Beträge plant die Bundesregierung für die Umsetzung des Prümer Vertrages in den nächsten Jahren ein, und in welchen HaushaltsTiteln werden diese geführt werden?

8

Wie genau soll der Datenaustausch technisch umgesetzt werden, und wie weit sind die Verhandlungen dabei mit den anderen teilnehmenden Staaten vorangekommen?

9

Inwieweit wird die Bundesregierung eine Folgenabschätzung durchführen?

10

Welche Regelungen sollen noch vorgesehen werden hinsichtlich der Zweckbindung bei der Verwendung der Daten und der Weitergabe der Daten an Drittstaaten?

11

Wie soll generell der deutsche Datenschutzstandard bei den weitergegebenen Daten in den Empfängerstaaten sichergestellt werden?

12

Wie steht die Bundesregierung den europäischen Plänen bzw. Überlegungen gegenüber, im Zuge der Umsetzung von Teilen des Vertrages von Prüm eine zentralisierte europäische Datenbank zu schaffen?

13

Wie steht die Bundesregierung den europäischen Plänen bzw. Überlegungen gegenüber, die Fingerabdruckdaten, welche im Rahmen des Vertrages von Prüm ausgetauscht werden, für andere Zwecke als zur Bekämpfung des Terrorismus zu nutzen?

14

Welche grundgesetzlichen Hindernisse sieht die Bundesregierung bei der geplanten Ausübung exekutiver Befugnisse durch ausländische Beamte in Deutschland?

15

Hält die Bundesregierung die disziplinar- und strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten für ausreichend, wenn deutsche Beamte bei Einsätzen im Ausland ihren gesetzlich definierten Handlungsauftrag überschreiten?

Wenn ja, warum?

Berlin, den 31. Juli 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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