Stand der Umsetzung des Bleiberechtsbeschlusses der Innenministerkonferenz vom November 2006
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im November vergangenen Jahres hat die Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) eine Bleiberechtsregelung für langjährig in Deutschland geduldete Ausländer beschlossen. Ende April diesen Jahres legte das Bundesministerium des Innern hierzu einen Zwischenstand vor. Inzwischen sind weitere Zahlen zur Umsetzung des Bleiberechtskompromisses bekannt geworden, so aus Nordrhein-Westfalen (Kölner Stadtanzeiger vom 27. Juli 2007, „5 400 erhielten dauerhaftes Bleiberecht“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Personen haben bis zum 30. Juli 2007 einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Sinne des IMK-Beschlusses gestellt?
Wie viele dieser Personen haben
a) eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (einbezogene Familienmitglieder bitte gesondert aufführen),
b) eine Duldung bis zum 30. September erhalten, um die Voraussetzungen zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen (eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts) (einbezogene Familienmitglieder bitte gesondert aufführen),
c) wegen Vorliegen der Ausschlussgründe nach Ziffer 6 des IMK-Beschlusses keine Aufenthaltserlaubnis erhalten (einbezogene Familienmitglieder bitte gesondert aufführen),
d) wegen fehlender Sprachkenntnisse keine Aufenthaltserlaubnis erhalten (einbezogene Familienmitglieder bitte gesondert aufführen),
e) aus sonstigen Gründen keine Aufenthaltserlaubnis erhalten (einbezogene Familienmitglieder bitte gesondert aufführen)
(bitte auflisten mit dem jeweiligen Datum der Angaben der Länder)?
Mit welchen Bundesländern hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mittlerweile eine „Globale Zustimmung“ vereinbart, keine Prüfung der Arbeitsbedingungen bei Geduldeten durchzuführen, die ein konkretes Arbeitsangebot vorlegen können?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob und ggf. welche Länder Staatsangehörige bestimmter Herkunftsstaaten von vornherein vom Zugang zum Bleiberecht ausgeschlossen haben, und um welche Herkunftsstaaten es sich jeweils handelt?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Bestrebungen seitens der Länder gibt, Anordnungen nach § 104a Abs. 7 des Aufenthaltsgesetzes zu treffen, die Staatsangehörigen bestimmter Staaten den Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis generell versagt, und um welche Staaten es sich hierbei?