Bilanz der Abwicklung der Bodenreform
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dorothee Menzner, Dr. Ilja Seifert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In der Presserklärung der Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries, zum rechtskräftigen Urteil der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Rechtsstreit Jahn u. a./Bundesrepublik Deutschland vom 30. Juni 2005 ist angeführt, dass auf der Grundlage der Regelungen, die durch das 2. Vermögensrechtänderungsgesetz vom 14. Juni 1992 für die Abwicklung der Bodenreform erlassen und als Artikel 233 §§ 11 bis 16 in das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EBGB) eingestellt wurden, „… die Erben der Neubauern Flächen in einem Umfang von ca. 100 000 ha an die Länder abgegeben (haben). Nach einer groben Schätzung beläuft sich deren Wert auf ca. 340 Mio. Euro. Zusätzlich haben die Länder in Fällen, in denen die Grundstücke bereits verkauft waren oder in denen eine entsprechende Einigung erzielt wurde, anstelle der Grundstücke ca. 90 Mio. Euro erhalten.“
Zwischenzeitlich ist die Abwicklung der Bodenreform, die von den Bundesländern nach der nicht rechtskräftigen Entscheidung der 3. Kammer des EGMR vom 22. Januar 2004 bis zur endgültigen Entscheidung der Großen Kammer ausgesetzt war, weitergegangen. Folgerichtig dürften sich seitdem die o. g. Größenordnungen verändert haben. Der Öffentlichkeit sollte nun anstatt ungefährer Angaben und einer „groben Schätzung“ eine aktuelle Bilanz der Abwicklung der Bodenreform per 31. Dezember 2006 vorgelegt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Grundbücher wurden auf mögliche Ansprüche des Bundes auf Grundlage der Regelungen zur Abwicklung der Bodenreform des Zweiten Vermögensrechtänderungsgesetzes vom 22. Juli 19921 überprüft (bitte insgesamt und unterteilt nach den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Berlin angeben)?
2. Zu welchem Ergebnis führte die Überprüfung der Grundbücher insgesamt und unterteilt nach den genannten Bundesländern?
- In wie vielen Fällen lag keine Besserberechtigung des Bundeslandes vor?
- in wie vielen Fällen bestand ein Anspruch des Bundeslandes?
1 In der Folge als Bodenreformabwicklungsgesetz bezeichnet.
3. In welchem Umfang sind auf Grundlage der Regelungen des Bodenreformabwicklungsgesetzes Grundstücke zugunsten des Bundes aufgelassen worden
- landwirtschaftliche Flächen,
- forstwirtschaftliche Flächen,
- Gebäude- und Verkehrsflächen,
- sonstige Flächen
(bitte Hektar insgesamt und unterteilt nach den genannten Bundesländern in folgender Aufteilung angeben)?
4. Wie hoch sind die von den Bundesländern vereinnahmten Geldleistungen aus der Erlösauskehr im Fall bereits verkaufter Grundstücke (bitte Euro insgesamt und nach Bundesländern unterteilt angeben)?
5. Wie hoch sind die Einnahmen aus der Verpachtung und Vermietung aufgelassener Grundstücke (bitte Euro insgesamt und nach Bundesländern unterteilt angeben)?
6. In welchem Flächenumfang sind aufgelassene Grundstücke verkauft worden (bitte Hektar insgesamt und nach Bundesländern unterteilt angeben)?
7. Wie hoch sind die bisher erzielten Erlöse aus dem Verkauf aufgelassener Grundstücke (bitte Euro insgesamt und nach Bundesländern unterteilt angeben)?
8. In welcher Höhe gibt es noch offene Forderungen aus der Abwicklung der Bodenreform (bitte insgesamt und unterteilt nach Bundesländern angeben):
- Forderungen, die durch Ratenzahlungen beglichen werden;
- Forderungen, die wegen Zahlungsunfähigkeit der Schuldner derzeit oder dauerhaft uneinbringlich sind?
9. Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten der Abwicklung der Bodenreform unterteilt nach Ländern und gegliedert nach:
- Personal- und Sachkosten,
- Ausgaben für die Vergütung der Recherchetätigkeit externer Dienstleister zur Ermittlung von Bodenreformerben,
- Rechtsanwalts- und Notarkosten,
- Gerichtskosten,
- sonstige Kosten bei der Durchführung des Bodenreformabwicklungsgesetzes?
10. Wie viele Klageverfahren, die auf Auflassung von Flächen bzw. auf Auskehr der Veräußerungserlöse gerichtet waren, sind mit welchen Entscheidungen abgeschlossen (bitte Verfahren insgesamt und nach Bundesländern unterteilt angeben)?
11. Wie viele Verfahren zur Bodenreformabwicklung sind noch in Bearbeitung, und um wie viele Hektar Land und um welche finanzielle Höhe handelt es sich in der Summe dieser Streitfälle (bitte insgesamt und nach Bundesländern unterteilt angeben)?
12. In wie vielen Fällen wurde von der Möglichkeit der Anwendung einer Härtefallregelung zugunsten der Betroffenen insgesamt und aufgeschlüsselt nach Regelungsart und Bundesländern Gebrauch gemacht von
- Stundung,
- Teilerlass,
- Stundung und Teilerlass,
- Zahlung unterhalb des Verkehrswertes,
- Rückkaufangebot unterhalb des Verkehrswertes?
13. Welche finanzielle Größenordnung haben die vollzogenen Härtefallregelungen, und wie hoch ist ihr Anteil am Gesamtvolumen der Grundstücksauflassung und Erlösauskehr zugunsten der Bundesländer?
14. In welchem Umfang wurden bisher Mittel aus den Sondervermögen „Bodenreformabwicklung“ der einzelnen Bundesländer an die jeweiligen Landeshaushalte abgeführt, z. B. um Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und Dritten begleichen zu können (bitte Aufgliederung nach Bundesländern und Verwendungszweck)?
15. Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, bei denen die Bundesländer wegen der mit dem 2. Oktober 2000 eingetretenen Verjährung von Auflassungsansprüchen (§ 14 Artikel 233 Satz 1 EGBGB – Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) leer ausgegangen sind?
Fragen15
Wie viele Grundbücher wurden auf mögliche Ansprüche des Bundes auf Grundlage der Regelungen zur Abwicklung der Bodenreform des Zweiten Vermögensrechtänderungsgesetzes vom 22. Juli 19921 über überprüft (bitte insgesamt und unterteilt nach den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Berlin angeben)?
Zu welchem Ergebnis führte die Überprüfung der Grundbücher insgesamt und unterteilt nach den genannten Bundesländern?
In wie vielen Fällen lag keine Besserberechtigung des Bundeslandes vor?
in wie vielen Fällen bestand ein Anspruch des Bundeslandes?
In welchem Umfang sind auf Grundlage der Regelungen des Bodenreformabwicklungsgesetzes Grundstücke zugunsten des Bundes aufgelassen worden
landwirtschaftliche Flächen,
forstwirtschaftliche Flächen,
Gebäude- und Verkehrsflächen,
sonstige Flächen
(bitte Hektar insgesamt und unterteilt nach den genannten Bundesländern in folgender Aufteilung angeben)?
Wie hoch sind die von den Bundesländern vereinnahmten Geldleistungen aus der Erlösauskehr im Fall bereits verkaufter Grundstücke (bitte Euro insgesamt und nach Bundesländern unterteilt angeben)?
Wie hoch sind die Einnahmen aus der Verpachtung und Vermietung aufgelassener Grundstücke (bitte Euro insgesamt und nach Bundesländern unterteilt angeben)?
In welchem Flächenumfang sind aufgelassene Grundstücke verkauft worden (bitte Hektar insgesamt und nach Bundesländern unterteilt angeben)?
Wie hoch sind die bisher erzielten Erlöse aus dem Verkauf aufgelassener Grundstücke (bitte Euro insgesamt und nach Bundesländern unterteilt angeben)?
In welcher Höhe gibt es noch offene Forderungen aus der Abwicklung der Bodenreform (bitte insgesamt und unterteilt nach Bundesländern angeben):
Forderungen, die durch Ratenzahlungen beglichen werden;
Forderungen, die wegen Zahlungsunfähigkeit der Schuldner derzeit oder dauerhaft uneinbringlich sind?
Auf welche Höhe belaufen sich die Gesamtkosten der Abwicklung der Bodenreform unterteilt nach Ländern und gegliedert nach:
Personal- und Sachkosten,
Ausgaben für die Vergütung der Recherchetätigkeit externer Dienstleister zur Ermittlung von Bodenreformerben,
Rechtsanwalts- und Notarkosten,
Gerichtskosten,
sonstige Kosten bei der Durchführung des Bodenreformabwicklungsgesetzes?
Wie viele Klageverfahren, die auf Auflassung von Flächen bzw. auf Auskehr der Veräußerungserlöse gerichtet waren, sind mit welchen Entscheidungen abgeschlossen (bitte Verfahren insgesamt und nach Bundesländern unterteilt angeben)?
Wie viele Verfahren zur Bodenreformabwicklung sind noch in Bearbeitung, und um wie viele Hektar Land und um welche finanzielle Höhe handelt es sich in der Summe dieser Streitfälle (bitte insgesamt und nach Bundesländern unterteilt angeben)?
In wie vielen Fällen wurde von der Möglichkeit der Anwendung einer Härtefallregelung zugunsten der Betroffenen insgesamt und aufgeschlüsselt nach Regelungsart und Bundesländern Gebrauch gemacht von
Stundung,
Teilerlass,
Stundung und Teilerlass,
Zahlung unterhalb des Verkehrswertes,
Rückkaufangebot unterhalb des Verkehrswertes?
Welche finanzielle Größenordnung haben die vollzogenen Härtefallregelungen, und wie hoch ist ihr Anteil am Gesamtvolumen der Grundstücksauflassung und Erlösauskehr zugunsten der Bundesländer?
In welchem Umfang wurden bisher Mittel aus den Sondervermögen „Bodenreformabwicklung“ der einzelnen Bundesländer an die jeweiligen Landeshaushalte abgeführt, z. B. um Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund und Dritten begleichen zu können (bitte Aufgliederung nach Bundesländern und Verwendungszweck)?
Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, bei denen die Bundesländer wegen der mit dem 2. Oktober 2000 eingetretenen Verjährung von Auflassungsansprüchen (§ 14 Artikel 233 Satz 1 EGBGB – Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) leer ausgegangen sind?