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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Erwerbsintegration von schwerbehinderten Menschen

<span>Auswirkungen bzw. Entwicklungen seit 2000 / 2001 in den Bereichen registrierte Erwerbslosigkeit allgemein und bei besonderen Gruppen, Beschäftigungspflicht (§ 71 SGB IX), neue Instrumente des SGB IX, besonderer Kündigungsschutz, Versagung von Kündigungen, Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Einsatz von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 33 ff. SGB IX); Maßnahmen der neuen Bundesregierung, schwerbehinderte Arbeitslose als Kundengruppe der BA und anderen Stellen, Nachhaltigkeit von Förderprogrammen wie &bdquo;50.000 Jobs&ldquo; oder &bdquo;job &ndash; Jobs ohne Barriere&ldquo;</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

20.08.2007

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/617030. 07. 2007

Erwerbsintegration von schwerbehinderten Menschen

der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Kornelia Möller, Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Elke Reinke, Dr. Petra Sitte, Frank Spieth, Jörn Wunderlich, Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2006 waren im Jahresdurchschnitt nach wie vor fast 200 000 schwerbehinderte Menschen als erwerbslos registriert; die konjunkturelle Belebung kommt also in dieser Bevölkerungsgruppe kaum an. Gleichzeitig sinken die Einnahmen aus der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe gemäß § 77 SGB IX. Viele Betriebe erfüllen ihre Verpflichtungen zur Beschäftigung Schwerbehinderter nicht. Auch die Gesetzesänderung des Jahres 2004 (Senkung der Ausgleichsabgabe von sechs auf fünf Prozent) entfaltet offensichtlich keine positiven Wirkungen.

Die im SGB IX geschaffenen zusätzlichen Integrationsinstrumente können aus Sicht der Praxis die in sie gesetzten Erwartungen nicht oder nur unzureichend erfüllen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie hoch war in den letzten Jahren die registrierte Erwerbslosigkeit von schwerbehinderten Menschen, und welche qualitativen Entwicklungen (z. B. Betroffenheit besonderer Gruppen von behinderten Menschen, insbesondere behinderter Frauen, Einstellungs- bzw. Entlassungsverhalten in bestimmten Branchen; Entwicklung von Teilzeitarbeit, befristeten Arbeitsverträgen etc.) haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung dort seit dem Jahr 2000 vollzogen?

2

In welcher Form ist die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen seit Amtsantritt der neuen Bundesregierung intensiviert worden (siehe auch Koalitionsvereinbarung vom 11. November 2005)?

3

Wie hat sich die Verpflichtung der Arbeitgeber ab 20 Beschäftigten zur Beschäftigung von mindestens 5 Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen (siehe § 71 SGB IX) seit dem Jahr 2000 entwickelt? Welche Auswirkungen hatte nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Reduzierung des Prozentsatzes von sechs auf fünf Prozent?

4

Inwieweit fühlt sich die Bundesregierung an Aussagen des damaligen Bundesministers Walter Riester im Jahr 2000/2001 zur Senkung der Pflichtquote auf 5 Prozent gebunden, wo er ankündigte, dass wenn die Zahl arbeitsloser schwerbehinderter Menschen nicht um 50 000 gesenkt wird, die Pflichtquote wieder auf 6 Prozent erhöht werde?

5

Welche Auswirkungen der neuen Instrumente des SGB IX zur Verbesserung der Erwerbsintegration schwerbehinderter Menschen kann die Bundesregierung feststellen; wie wirkten sich speziell die Einführung von a) Integrationsunternehmen/-projekten b) Integrationsfachdienste c) der Arbeitsassistenz/en (bitte mit Darstellung der qualitativen und quantitativen Entwicklung seit 2001) aus?

6

Wie entwickelten sich weitere Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben qualitativ?

7

Für wie realitätstauglich hält die Bundesregierung das in diversen Vorschriften (etwa § 41 Abs. 2 SGB IX) formulierte Ziel der Förderung des Übergangs in den allgemeinen (ungeförderten) Arbeitsmarkt für (welche Gruppen von) schwerbehinderte/n Menschen?

8

Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung diesbezüglich in den letzten Jahren, und wie vermag sie dieses zu begründen?

9

Wie wirkten sich seit 2000 die Vorschriften zum besonderen Kündigungsschutz von schwerbehinderten Menschen (§ 85 ff. SGB IX) auf den Personenkreis aus? In wie vielen Fällen (mit welchem Ergebnis und mit welchen Begründungen) versagten Integrationsämter ihre Zustimmung zur Kündigung?

10

Aus welchen Gründen nahm die Zahl der in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfMB) betreuten/beschäftigten Menschen nach Auffassung der Bundesregierung seit 2001 so deutlich zu? Wie kamen die WfMB ihrerseits dem Auftrag zur Integration der bei ihnen beschäftigten Menschen zum Übergang in den „allgemeinen (ungeförderten) Arbeitsmarkt“ nach?

11

Welche Auswirkungen/Erfolge hatte nach Wahrnehmung der Bundesregierung der Einsatz von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 ff. SGB IX) zur Förderung der Erwerbsintegration Schwerbehinderter; sind diese nach Wahrnehmung der Bundesregierung zeitnah und umfassend erbracht worden? Hält die Bundesregierung die Fachkritik am unzureichenden Einsatz von Eingliederungszuschüssen für Schwerbehinderte für zutreffend?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die in Fachkreisen vorherrschende Auffassung, dass für die Bundesagentur für Arbeit die Gruppe der schwerbehinderten Arbeitslosen nicht mehr zur primären Kundengruppe gehört und dass in den Agenturen zeitlich und der Höhe nach reduzierte Leistungen an Arbeitgeber geleistet werden?

13

Wie beurteilt die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit von gemeinsamen Servicestellen (§ 22 ff. SGB IX) und Integrationsämtern (§ 102 SGB IX) bei der Integration schwerbehinderter Menschen in das Erwerbsleben?

14

Welche nachhaltigen/dauerhaften Auswirkungen haben die Förderprogramme für schwerbehinderte Menschen wie „50 000 Jobs“ oder „Jobs ohne Barrieren“?

Berlin, den 4. Juli 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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