Kfz-Steuer für Wohnmobile
der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Birgit Homburger, Eberhard Otto (Godern), Hellmut Königshaus, Dr. Karl Addicks, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Otto Fricke, Klaus Haupt, Ulrich Heinrich, Dr. Werner Hoyer, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Dirk Niebel, Detlef Parr, Gisela Piltz, Dr. Rainer Stinner, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hatte im Juli 2004 in der Antwort auf die Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion „Steuerprivileg für Geländewagen“ die Änderung der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) angekündigt (Bundestagsdrucksache 15/3618, Antwort zu Frage 7). Die Aufhebung des § 23 Abs. 6a der StVZO ist inzwischen mit Zustimmung des Bundesrates erfolgt. Damit ändert sich die bisherige Grundlage für die Rechtsprechung der Finanzgerichte, nach der die Kombinationsfahrzeuge über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht nicht nach Hubraum, sondern nach Gewicht besteuert wurden. Nunmehr ist die Frage entstanden, ob sich daraus eine Änderung bei der Besteuerung von Wohnmobilen ergibt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Hat die Bundesregierung mit der letzten Änderung der StVZO (Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO) auch die Absicht verfolgt, die bisherige Besteuerung von Wohnmobilen zu verändern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es bei der politischen Diskussion um Privilegien bei der Kfz-Steuer im vergangenen Jahr lediglich um so genannte schwere Geländewagen ging?
Warum hat die Bundesregierung für das Ziel, das Steuerprivileg für schwere Geländewagen abzuschaffen, den Weg über eine Änderung der StVZO und nicht über eine Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes gewählt?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es unter den Finanzministerien der Bundesländer Bestrebungen gibt, nunmehr auch Wohnmobile nach Hubraum statt wie bisher nach Gewicht zu besteuern?
Welche Position vertritt die Bundesregierung in dieser Frage, unterstützt sie insbesondere die Bestrebungen, die Besteuerung von Wohnmobilen gegenüber dem Status quo zu verändern?
Welche Rechtslage ergibt sich nach Auffassung der Bundesregierung im Hinblick auf die Besteuerung von Wohnmobilen, sobald die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO in Kraft getreten ist, jedoch keine Änderung des § 8 Kraftfahrzeugsteuergesetz eintritt?