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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Stand der Verhandlungen zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

<span>Abschluss von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) der EU mit den AKP-Staaten: Bedingungen für Auszahlungen aus dem Europäischen Entwicklungsfonds (EDF) in Abhängigkeit von Vertragsabschlüssen, Verhandlungsangebot, Verhandlungsstand und &ndash;strategie, Benennung strittiger Verhandlungsfelder, Zeitpunkt der Unterzeichnung, Folgen bei Nichtabschluss, Finanzierung, Unterrichtung des Deutschen Bundestages und der AKP-Staaten, EPA als weiteres Thema des G8-Gipfels in Heiligendamm</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

11.09.2007

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/625721. 08. 2007

Stand der Verhandlungen zu den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen

der Abgeordneten Heike Hänsel, Hüseyin-Kenan Aydin, Monika Knoche, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Ulla Lötzer, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In seiner Broschüre „Europa – Starker Partner für nachhaltige globale Entwicklung. Entwicklungspolitische Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft“ erklärt das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), ein „weitreichendes und attraktives Angebot der EU an die AKP-Staaten“ sei entscheidend dafür gewesen, dass die Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen „fristgerecht bis Ende 2007 abgeschlossen werden“ könnten. Tatsächlich konnten die AKP-Staaten (Staaten Afrikas, der Karibik und des Pazifik) der Europäischen Union Zugeständnisse bezüglich der Festlegung von Übergangsfristen für besonders sensible Produkte und bei den Ursprungsregeln abringen. Dennoch verstärkt sich in der Öffentlichkeit der Eindruck, dass wenige Monate vor Ablauf der von der Europäischen Union gesetzten Verhandlungsfrist die Widersprüche zwischen den Interessen der EU einerseits und den Verhandlungspartnern in den unterschiedlichen Regionalgruppen andererseits immer deutlicher zu Tage treten. Daraus nähren sich Zweifel daran, ob überhaupt noch am Zeitplan der EU festgehalten werden sollte.

  • Die Verhandlungspartner aus den AKP-Staaten kritisieren den Druck, den die EU-Kommission in den Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) auf sie ausübt. Zuletzt wurde der Europäischen Union gar Erpressung vorgeworfen. So kam es Ende Juli bei Gesprächen in Port Vila (Vanuatu) zum Streit zwischen der pazifischen Verhandlungsgruppe und der EU-Kommission, weil die Kommission Auszahlungen aus dem 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EDF) an die Bedingung eines Abschlusses von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen knüpfte. Nach Meldung der Presseagentur Pacnews (Pacific Islands News Association) vom 1. August 2007 wurde die Rückhaltung von 48 Prozent der im Regional Indicative Programme des EDF für die Pazifikregion vorgesehenen Mittel angedroht, falls es zu keinem Abschluss käme, bzw. von 26 Prozent, falls ein Abkommen sich lediglich auf den Güterverkehr beschränke und nicht weitere Bereiche wie den Schutz geistigen Eigentums, Investitionsschutz und Wettbewerbsrecht einschlösse. Verhandlungsteilnehmer hatten dies als Erpressungsversuch gewertet und sich dagegen verwahrt (vgl. auch Meldung von AP, 3. August 2007).
  • In Nigeria forderten Unternehmensverbände und Kammern ihre Einbeziehung in Verhandlungen zwischen der EU und der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) und warnten mit Blick auf die negativen Folgen für die lokale Industrie vor einer übereilten Unterzeichnung des Abkommens. (Meldung von Vanguard Media, 2. August 2007) Auch in den Staaten der zentralafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (CEMAC) wächst die Skepsis. Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und Regierungsvertretern der CEMAC-Staaten in Yaoundé (Kamerun) endeten im Juli ohne Ergebnis, nachdem die Kommission, offenbar unerwartet, auf große Vorbehalte ihrer Verhandlungspartner gestoßen war. Zivilgesellschaftliche Gruppen hatten zuvor auf einer internationalen Konferenz in Yaoundé auf die Risiken hingewiesen, die die Abkommen für die lokalen Märkte mit sich brächten.
  • Seit Jahren wird um die entwicklungspolitische Kohärenz der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen gerungen. So setzten sich im Oktober 2006 der Handels- und der Entwicklungsminister von Großbritannien in einem Offenen Brief an den Rat, dafür ein, den Entwicklungsländern, „so viel Zeit zu geben, wie sie für eine Marktöffnung brauchen“, und ihnen die Möglichkeit einzuräumen, „Importe subventionierter Nahrungsmittel zu verbieten“. Sie sollten außerdem nicht zu Verhandlungen über Investitionen, Wettbewerb und das öffentliche Beschaffungswesen gezwungen werden (Meldung von Reuters, 16. Oktober 2006). Der Ausschuss für die Europäische Union der französischen Nationalversammlung kritisierte in einem Bericht (Drucksache 3251: Rapport d’Information sur la négociation des accords de partenariat économique avec les pays d’Afrique, des Caraïbes et du Pacifique; sog. Lefort-Bericht) die bisherige Verhandlungsführung der EU-Kommission. Die Durchsetzung der EU-Forderungen würde die Volkswirtschaften der AKP-Staaten einem „Schock“ aussetzen. Der Ausschuss forderte deshalb, der EU-Kommission das Verhandlungsmandat zu entziehen, und benannte Kriterien für ein neu zu definierendes Verhandlungsm andat. Dazu gehöre die Rücksichtnahme auf regionale Integrationsbemühungen.
  • Die Forderung aus den AKP-Staaten, die Verhandlungsfrist zu verlängern, hatte die Bundesregierung in der Zeit ihrer EU-Präsidentschaft unter Verweis auf das Auslaufen der von der Welthandelsorganisation (WTO) gewährten Ausnahmeregelung für das bisherige Präferenzsystem kategorisch zurückgewiesen. Zugleich weisen Kritiker der EU-Verhandlungsführung darauf hin, dass Artikel 24 GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) , der grundlegend ist für die EPA-Verhandlungen, sich lediglich auf den Handel mit Gütern bezieht. Die von der EU angestrebten Liberalisierungen im Dienstleistungsbereich und im öffentlichen Beschaffungswesen sowie Regelungen zum geistigen Eigentum, die Harmonisierung des Wettbewerbsrechts und Investitionsschutz müssten demnach nicht notwendigerweise Bestandteil der EPA-Verhandlungen sein, um WTO-Kompatibilität zu erreichen. AKP-Regierungen brachten deshalb den Vorschlag ein, bis Jahresende lediglich Abkommen abzuschließen, die sich auf den Güterhandel beziehen („EPA-light“). Die EU ließ bislang keine Bereitschaft zu einem solchen Vorgehen erkennen.
  • Auch bezüglich der Finanzierung der im Zusammenhang mit Handelsliberalisierungen anfallenden Kompensations- und Anpassungsleistungen bestehen offenbar unterschiedliche Vorstellungen: Die AKP-Regierungen und Nichtregierungsorganisationen sprechen sich dagegen aus, diese Leistungen aus dem EDF zu finanzieren, und schlagen stattdessen eine zusätzliche EPA-Fazilität vor. Die EU hat dies bislang zurückgewiesen.
  • Die Bedeutung des Dialogs mit der Zivilgesellschaft wird vom Rat immer wieder betont, zuletzt wieder in den Schlussfolgerungen vom 14./15. Mai 2007; es gibt jedoch keine verbindlichen Mechanismen zur Einbeziehung der Zivilgesellschaft. Die Verhandlungen werden im Wesentlichen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Die Paritätische Parlamentarische Versammlung aus Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der AKP-Staaten, die zuletzt am 23. bis 28. Juni 2007 in Wiesbaden zusammengetreten war, verfügt über keine verbindlichen Einwirkungsmöglichkeiten. Zivilgesellschaft und Parlamentarierinnen und Parlamentarier fordern seit langem Transparenz in den Verhandlungen und Möglichkeiten der Mitwirkung und Kontrolle.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Verlauf der Gespräche zwischen Vertretern der EU und der Pazifischen Staaten Ende Juli in Port Vila (Vanuatu), und kann sie bestätigen, dass seitens der EU dort angedroht wurde, die vorgesehenen Auszahlungen aus dem EDF zu Teilen an die Bedingung des Abschlusses von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zu knüpfen, wie unter anderem der Handelsminister von Vanuatu kritisierte?

2

In welcher Weise wird die Bundesregierung gegebenenfalls gegen diese Form der Verhandlungsführung seitens der EU-Kommission Einspruch erheben?

3

Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich zur Verknüpfung der Auszahlung von Teilen der im 10. Europäischen Entwicklungsfonds vorgesehenen Mittel an die Unterzeichnung und konkrete Ausgestaltung von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen?

4

Welches sind die Eckpunkte des von der Bundesregierung in der o. g. Broschüre (Europa – Starker Partner für nachhaltige globale Entwicklung. Entwicklungspolitische Bilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft) behaupteten „weitreichenden und attraktiven Angebots“ (bitte einzeln für jede Regionalgruppe und mit Angaben zu konkreten Themen/ Verhandlungsgegenständen erläutern)?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen der EU-Kommission mit den sechs Regionalgruppen (bitte einzeln für jede Regionalgruppe und mit Angaben zu konkreten Themen/ Verhandlungsgegenständen erläutern)?

6

In welchen Verhandlungen steht die Finalisierung der Vertragsdokumente nach Kenntnis der Bundesregierung kurz bevor oder wurde bereits vorgenommen?

7

Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt die schwierigsten Verhandlungsfelder (bitte für jede Regionalgruppe einzeln erläutern)?

8

Unterstützt die Bundesregierung die Forderung nach einer Neufassung des Artikels 24 GATT in dem Sinne, dass auch asymmetrische Beziehungen in Handelsabkommen grundsätzlich erlaubt und vor der WTO (World Trade Organisation) abgesichert werden (bitte mit Begründung)?

9

Rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss von Partnerschaftsabkommen mit allen sechs Regionalgruppen bis zum Ende des Jahres?

10

Zu welchem Zeitpunkt und für welche Regionalgruppe(n) rechnet die Bundesregierung mit der Unterzeichnung erster Partnerschaftsabkommen?

11

Welche Vorstellung hat die Bundesregierung von einer möglichen Regelung für den Fall, dass mit einer oder mehreren Regionalgruppe(n) bis zum Jahresende kein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abgeschlossen werden kann?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis von diesbezüglichen Überlegungen in der EU-Kommission, und welchen Inhalts sind entsprechende Überlegungen? Welche Absprachen gibt es dazu innerhalb des Rats?

13

Sieht die Bundesregierung für den Fall, dass mit einer oder mehreren Regionalgruppe(n) bis zum Jahresende kein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abgeschlossen werden kann, in der einseitigen Verlängerung des Präferenzsystems aus dem Lomé-Abkommen eine taugliche Übergangslösung, und würde sie eine solche Lösung im Rahmen eines Interimsregimes auch ohne Zustimmung der WTO befürworten?

14

Wie schätzt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit ein, dass ein solches Vorgehen die Zustimmung der zuständigen Gremien auf EU-Ebene fände?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit des Abschlusses von Partnerschaftsabkommen, die sich lediglich auf den Handel mit Gütern beziehen, und späterer Verhandlungen auf den übrigen von der EU anvisierten Feldern (bitte mit Begründung)?

16

Plant die Bundesregierung, sich innerhalb der EU für diese Variante in einzelnen Fällen einzusetzen (falls ja, bitte die betreffende Regionalgruppe nennen), falls sonst die Gefahr bestünde, dass kein Abkommen unterzeichnet wird?

17

Sind solche Abkommen („EPA-light“) nach Kenntnis der Bundesregierung in Vorbereitung?

18

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung, mit den Handelsliberalisierungen verbundene Anpassungs- und Kompensationskosten aus einer zusätzlich zum EDF einzurichtenden EPA-Fazilität zu finanzieren und dafür nicht den EDF heranzuziehen?

19

Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Vorbemerkung angeführte Kritik des EU-Ausschusses der französischen Nationalversammlung und die Stellungnahme der britischen Minister vom Oktober 2006?

20

An welchen konkreten Punkten haben kritische Anregungen – beispielsweise aus der erwähnten Resolution der französischen Nationalversammlung oder dem Offenen Brief der britischen Minister, aber auch von Regierungen und der Zivilgesellschaft der Partnerstaaten und von Nichtregierungsorganisationen – Eingang in eine veränderte Verhandlungsstrategie der EU gefunden (bitte konkrete Punkte nennen, an denen die EU-Verhandlungsziele angepasst wurden)?

21

Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag vollumfänglich über den Verhandlungsstand und die Zielsetzungen zu informieren?

22

In welcher Weise wird die Bundesregierung eine Beteiligung der Zivilgesellschaft an den abschließenden Verhandlungsprozessen organisieren?

23

In welcher Form könnte nach Meinung der Bundesregierung die Zivilgesellschaft in das Monitoring bei der Umsetzung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen einbezogen werden?

24

In welcher Weise will die Bundesregierung auf die während der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung am 23. bis 28. Juni 2007 von Parlamentariern aus den AKP-Staaten vorgebrachte Beschwerde darüber reagieren, dass sie sich nicht ausreichend über den Verhandlungsverlauf informiert sehen?

25

Wie erklärt die Bundesregierung, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen als zentrales Projekt in der Afrika-Politik der Europäischen Union nicht explizit auf der Tagesordnung des G8-Gipfels in Heiligendamm standen, obwohl dort ein Schwerpunkt der Debatten auf der Partnerschaft mit und entwicklungspolitischen Initiativen für Afrika lag, obwohl Deutschland zum Zeitpunkt des Gipfels die Präsidentschaft sowohl der G8 als auch der EU innehatte?

26

Wurden die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen im Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten „Wachstum und Verantwortung in der Weltwirtschaft“, „Neue Impulse für die Doha-Entwicklungsrunde“ oder „entwicklungspolitische Initiativen für Afrika“ diskutiert, welche handels- und wirtschaftspolitischen Aspekte wurden dabei konkret diskutiert, und zu welchen Übereinstimmungen gelangten die Teilnehmer?

Berlin, den 20. August 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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