Zur Sicherstellung der fachlichen Expertise auf dem Gebiet des Bioterrorismus wurde am Robert Koch-Institut (RKI) das Zentrum für Biologische Sicherheit einschließlich der Zentralen Informationsstelle des Bundes für Biologische Sicherheit etabliert. Ferner wurde am RKI die Task Force „Outbreak Investigation Team“ eingerichtet, die auf Aufforderung eines betroffenen Bundeslandes zum kurzfristigen Einsatz bei Infektionsausbrüchen zur Verfügung steht.
Mit der Errichtung des „Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ (BBK) hat die Bundesregierung im Mai 2004 auch ein weiteres politisches Signal für die neue Wertigkeit und Wichtigkeit des Bevölkerungsschutzes gesetzt. Die Länder haben diese Maßnahme des Bundes ausdrücklich begrüßt.
Durch das im Auftrag des Bundesministeriums des Innern finanzierte interdisziplinäre Expertennetzwerk zu biologischen Gefahren konnten der fachübergreifende Austausch von Wissen und Erfahrung auf diesem Gebiet gefördert und wertvolle Synergien genutzt werden. In diesem Zusammenhang begrüßt die Bundesregierung ausdrücklich die Einrichtung der Ständigen Arbeitsgemeinschaft der Kompetenz- und Behandlungszentren (StAKoB) im März 2003 unter Einbeziehung des Bernhard-Nocht-Institutes und des Robert Koch-Institutes.
Die StAKoB verfolgt das Ziel, dass sich bei Bedarf beide Institute gegenseitig personell und materiell unterstützen, die klinische Behandlung und das seuchenhygienische Management gemeingefährlicher Infektionskrankheiten und biologischer Schadenslagen standardisieren und Qualitätsanforderungen für die Zentren festzulegen sowie Trainings- und Ausbildungskonzepte entwickeln. Mit wechselseitigen Hospitationen und gemeinsamen Übungen sowie einem regelmäßigen Informationsaustausch untereinander und mit anderen europäischen Zentren werden dadurch die Voraussetzungen wesentlich verbessert, auch komplexen biologischen Schadenslagen schnell und kompetent zu begegnen.
Im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Prävention und Abwehr von terroristischen Bedrohungen hat die Bundesregierung die notwendigen organisatorischen Vorkehrungen und Maßnahmen getroffen, um den besonderen Erfordernissen des Gesundheitsschutzes in diesem Zusammenhang gerecht zu werden. In der „Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Gesundheitsschutz“ haben Bund und Länder gemeinsam mit Experten aus Wissenschaft und Forschung in enger Zusammenarbeit die gemeinsamen Maßnahmen zur Pockenvorsorge geplant und organisiert. Mit dieser Zusammenarbeit ist zugleich eine tragfähige Grundlage für mögliche weitere Maßnahmen auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsvorsorge im Zusammenhang mit bioterroristischen Gefahren geschaffen worden, die sich bei der Aufstellung des nationalen Influenzapandemieplans 2004 erneut bewährt hat.
Auf internationaler Ebene sind insbesondere die Zusammenarbeit innerhalb der EU im Rahmen des Health Security Committee sowie in der Global Health Security Initiative der G7-Staaten und Mexikos etabliert bzw. weiterentwickelt worden.
Parallel zu den nationalen Maßnahmen wurde innerhalb der Europäischen Union mit wesentlicher deutscher Beteiligung ein Informations- und Schnellwarnsystem für biologische und chemische Angriffe und Bedrohungen („RAPID ALERT SYSTEM BIOLOGICAL AND CHEMICAL ATTACKS AND THREATS“ [201e RAS BICHAT“]) aufgebaut. Dieses Netzwerk ist mit den bestehenden Netzwerken auf nationaler Ebene verbunden. Es erlaubt den Mitgliedstaaten, sich gegenseitig zeitnah vor biologischen und chemischen Angriffen zu warnen und für die Schadensabwehr relevante Informationen auszutauschen.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben darüber hinaus ein EU- Solidaritätsprogramm zu den Folgen terroristischer Bedrohungen und Anschläge angenommen. Dieses Programm dient der Verbesserung der Zusammenarbeit in der Europäischen Union im Hinblick auf die Prävention und die Begrenzung der Folgen chemischer, biologischer, radiologischer oder nuklearer terroristischer Bedrohungen. Das Programm, das Bestandteil des Anti-Terrorismusprogramms der EU ist, umfasst neben dem Katastrophenschutz auch andere wichtige Bereiche wie Gesundheit, Lebensmittelversorgung, Umwelt, sensible Industriebereiche und Transporte.
Das Solidaritätsprogramm gliedert sich nach 6 strategischen Zielvorgaben
1. Risikoabschätzung und -analyse
2. Präventivmaßnahmen; Schutz kritischer Infrastrukturen
3. Erkennung, Identifizierung und Alarmierung
4. Abwehrbereitschaft und Folgenmanagement; Fähigkeiten für gegenseitige Unterstützung, Ausbildung, Schulung und Übungen, Information der Öffentlichkeit
5. Forschung und Entwicklung
6. Internationale Zusammenarbeit.
Bezüglich der Gemeinschaftsmaßnahmen wird die Kommission alle im EU- Solidaritätsprogramm aufgeführten Tätigkeiten koordinieren, durchführen und verfolgen.
Auf NATO-Ebene wurde im Bereich der Zivilen Notfallplanung mit wesentlicher deutscher Mitwirkung eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, die den Schutz der Zivilbevölkerung vor terroristischen Anschlägen unter Einsatz von CBRN-Agenzien (chemische, biologische, radiologische und nukleare Stoffe) erhöhen bzw. deren Folgen mindern sollen. Kernelemente sind eine internationale Datenbank mit Angaben zu vorhandenen Ressourcen der Mitgliedstaaten sowie ein Aktionsplan mit über 50 Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention und Bewältigung von Folgen terroristischer Anschläge.