Einsatz von Handy-Wanzen
der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Wie „SPIEGEL ONLINE“ am 14. Juli 2007 berichtete, benutzt die deutsche Polizei ferngesteuerte Handys, um Kriminelle abzuhören. Die Geräte würden dazu so umprogrammiert, dass sie ausgeschaltet aussehen, in Wirklichkeit aber Umgebungsgeräusche übertragen. Mehrere Landeskriminalämter setzten bereits die Technik ein, bei der die Software der Mobiltelefone dazu so umprogrammiert werde, dass die Freisprecheinrichtung aktiviert wird, ohne dass der Benutzer es merke. Das BKA, so ein Sprecher, verfüge ebenfalls über diese Fähigkeiten, wende sie laut „de.internet.com“ (14. Juli 2007) derzeit aber nicht an.
Im Zuge eines Prozesses gegen zwei mutmaßliche New Yorker Mafiosi wurde bereits im letzten Jahr bekannt, dass das US-amerikanische FBI die Handys der Angeklagten zu mobilen Wanzen umfunktioniert hatte, die auch dann noch ihren Dienst taten, wenn die Geräte vermeintlich abgeschaltet waren (vgl.: „SPIEGEL ONLINE“ vom 19. Dezember 2006). Laut „SPIEGEL-ONLINE“-Bericht seien dabei Motorolas „Razr“ und ein Modell der 900er-Serie von Samsung zu Wanzen umgerüstet worden, wobei offensichtlich das sogenannte OTA (Over-The-Air Programming) genutzt worden sei, das automatische Updates der Handysoftware oder bestimmter Inhalte erlaubt.
Ziel des Einsatzes dieser Technik ist es also offensichtlich nicht primär, die Telefongespräche des Handyträgers abzuhören, sondern das Mobiltelefon darüber hinaus als tragbare Wanze zur mobilen Raumüberwachung und damit zum Abhören einer unbegrenzten Zahl von Kontakten und Gesprächsteilnehmern einzusetzen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welche Sicherheitsbehörden des Bundes einschließlich der Geheimdienste setzen Mobiltelefone als Wanzen ein, und seit wann?
Auf welchen Rechtsgrundlagen erfolgten und erfolgen jeweils diese Maßnahmen?
Wer ordnet diese Art der polizeilichen und geheimdienstlichen Abhörmaßnahmen an, und wie werden diese kontrolliert?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob in den einzelnen Bundesländern Mobiltelefone als Wanzen eingesetzt wurden und werden (wenn ja, bitte nach Bundesländern, Dauer der Maßnahme, einsetzender Behörde und Anlass aufschlüsseln)?
a) Wurden die Betroffenen nach Beendigung der Maßnahme über das Abhören informiert?
b) Besteht eine Rechtsgrundlage auf Informationspflicht gegenüber der abhörenden Behörde?
c) Hören deutsche Sicherheitsbehörden auch EU-Ausländer und Drittstaatenangehörige ab? Wenn ja, wie viele Personen waren/sind davon über welchen Zeitraum betroffen, und erstreckt sich die Maßnahme ggf. auch über die deutschen Grenzen hinaus?
Mit welcher Technik welcher Firmen werden die Handys als Wanzen genutzt?
Gibt es derzeit Programme im Bund und den Ländern zur Weiterentwicklung dieser Technik?
Wenn ja, welche Behörden und welche Firmen sind daran beteiligt, und in welcher Höhe werden dabei Mittel aus den Bundeshahalten 2005 bis 2008 eingesetzt?
Welche Mobiltelefonmodelle sind derzeit zum Einsatz als Wanze geeignet?
a) Arbeiten Mobiltelefonhersteller bei der Entwicklung von Handys, die als Wanzen benutzt werden können, mit deutschen Sicherheitsbehörden zusammen? Wenn ja, welche Firmen sind dies?
b) Nutzen deutsche Sicherheitsbehörden Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit von Mobiltelefonherstellern mit ausländischen Sicherheitskräften? Wenn ja, von welchen?
Lassen sich mit dieser Technik auch andere auf dem Handy gespeicherte Daten unbemerkt vom abgehörten Mobiltelefon abziehen, und wenn ja, wurde und wird dies bereits praktiziert (bitte nach Datenart, Handymodell, Behörde und Anzahl der Fälle aufschlüsseln)?
Wo und auf welcher Rechtsgrundlage wurden und werden die abgehörten Gespräche und ggf. abgezapfte Daten wie lange gespeichert?
Sind der Bundesregierung Fälle nichtpolizeilicher Abhörmaßnahmen bekannt?
Wenn ja, welche?
Sind der Bundesregierung Möglichkeiten des Schutzes vor dieser Art des Handymissbrauchs bekannt, und wenn ja, welche sind dies?