Auswirkungen der Europäischen Nahverkehrsverordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße auf die Änderung des Personenbeförderungsgesetzes und die bisherige Genehmigungspraxis von Linienverkehrsgenehmigungen
der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Hans-Josef Fell, Bettina Herlitzius, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Nicole Maisch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nachdem das Europäische Parlament am 10. Mai 2007 der Nahverkehrsverordnung zur Einführung des Wettbewerbs im öffentlichen Personennahverkehr – ÖPNV – (Nachfolgeverordnung zur Verordnung (EWG) Nr. 1191/69) zugestimmt und im Vorfeld eine Verständigung zwischen Parlament und Rat stattgefunden hat, ist davon auszugehen, dass die Verordnung noch dieses Jahr im Amtsblatt veröffentlicht, 2009 in Kraft treten und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten wird. Die Verordnung bildet einen neuen Rechtsrahmen für den ÖPNV und hat erhebliche Auswirkungen auf die Genehmigungspraxis und die Einführung wettbewerblicher Vergabeverfahren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der ÖPNV durch wettbewerbliche Elemente effizienter und attraktiver gestaltet werden kann?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass der vom Verordnungsgeber gewünschte Zweck, den regulierten Wettbewerb im öffentlichen Personennahverkehr einzuführen, erreicht wird?
Welche Anpassung des nationalen Rechts (u. a. Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Durchführungsvorschriften) ist nach Ansicht der Bundesregierung durch die Umsetzung der Europäischen Nahverkehrsverordnung geboten?
Welche Ziele wird die Bundesregierung bei den anstehenden Gesetzesnovellierungen verfolgen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Europäischen Nahverkehrsverordnung auf die bislang durch die Länder in unterschiedlicher Weise praktizierte Genehmigungspraxis von Linienverkehrsgenehmigungen nach PBefG?
Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die gemeinschaftsrechtlichen Grundsätze der Transparenz und Nichtdiskriminierung bei der Vergabe von Dienstleistungsaufträgen und (Dienstleistungs-)Konzessionen nach dem Inkrafttreten der Verordnung, also 2009, durch die Genehmigungsbehörden beachtet werden?
Wie wird die Bundesregierung im Zuge der Novellierung des PBefG sicherstellen, dass der Verordnungszweck, den regulierten Wettbewerb einzuführen, nicht dadurch unterlaufen wird, dass Verkehrsunternehmen die gesellschaftsrechtliche Abspaltung von Betriebsteilen derart vornehmen bzw. Behörden die Netze derart aufteilen, um so ein wettbewerbliches Vergabeverfahren zu vermeiden?
Sind nach Auffassung der Bundesregierung Dienstleistungsaufträge im straßengebundenen Personennahverkehr als Auftrag im Sinne des Vergaberechts oder als Dienstleistungskonzession anzusehen?