Ablösung der Kapazitätsverordnung als Steuerungsinstrument im System der Hochschulbildung
der Abgeordneten Uwe Barth, Cornelia Pieper, Patrick Meinhardt, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit Urteilen aus den Jahren 1972 und 1973 gab das Bundesverfassungsgericht den Anstoß, den Hochschulzugang auf der Grundlage von Kapazitätenverordnungen zu regeln. Ziel war es, die vorhandenen Lehrkapazitäten möglichst vollständig auszuschöpfen und ein Verfahren zur gleichmäßigen Belastung der Hochschulen zu entwickeln. Dadurch entstand ein zentrales Planungs- und Verteilungsinstrument, das die Entwicklung der deutschen Hochschullandschaft maßgeblich beeinflusst hat.
Nach über 30 Jahren und der Neuausrichtung der Zielsetzung im Wissenschaftssystem, insbesondere in Hinblick auf Hochschulautonomie und der Förderung von Exzellenz in Forschung und Lehre, ist es Zeit zu fragen, ob das Kriterium der einheitlichen „Lehrauslastung“ von Fächern den heutigen Ansprüchen gerecht wird. Die Freiheit der Länder und Hochschulen, miteinander in Wettbewerb zu treten, die Studienplatzvergabe zu dezentralisieren, Studienentgelte zu erheben und damit die Lehrbedingungen, z. B. durch kleine Tutorien und Seminare, deutlich zu verbessern, verdeutlicht, wie unzeitgemäß die Orientierung an einer maximalen Kapazitätsausschöpfung ist. Ziel der Politik ist es schließlich nicht, homogene Studiengänge in den einzelnen Disziplinen zu erzwingen, sondern im Wettbewerb ein heterogenes Studienangebot entstehen zu lassen, dass die unterschiedlichen Bedürfnisse der Studierenden berücksichtigt. Ein solches Studienangebot ist zwingende Voraussetzung, wenn man das politische Ziel einer höheren Akademikerquote erreichen möchte.
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Dr. Annette Schavan, hat öffentlichkeitswirksam erklärt („Weg mit den alten Zöpfen“, DIE ZEIT, 23. August 2007), dass die Kapazitätsverordnung abgeschafft werden müsse. „Darum sollten sich die Länder kümmern“, so Dr. Annette Schavan im Interview. Wie diese Forderung umgesetzt werden sollte, gab die Bundesministerin jedoch nicht an. Es bleibt allerdings zu klären, inwiefern der verfassungsrechtliche Spielraum für eine Neuordnung von Studienangebot und Hochschulzugang möglichst ausgeschöpft werden kann bzw. ob eine veränderte Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht herbeigeführt werden kann, wie dies von Niedersachsens Wissenschaftsminister Lutz Stratmann in Aussicht gestellt wurde („Weniger Studenten pro Professor“, DER TAGESSPIEGEL, 24. August 2007).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Inwiefern hält es die Bundesregierung für zeitgemäß, an einem einheitlichen System der zentralen Planung und Verteilung auf der Basis von Kapazitätsverordnungen festzuhalten?
Wie lässt sich dieses System mit den Bestrebungen des Bundes (z. B. über die Exzellenzinitiative) und der Länder in Einklang bringen, wonach der Wettbewerb zwischen den Hochschulen gestärkt und die Spitzen im Wissenschaftssektor sichtbarer gemacht und weiter ausgebildet werden sollen?
Inwiefern werden Maßnahmen der Hochschulen zur Verbesserung der Lehre, z. B. durch das Angebot kleiner Tutorien und Seminare, durch Kapazitätsverordnungen konterkariert?
Kann ausgeschlossen werden, dass die Einnahmen aus Studienentgelten im Rahmen des bestehenden Kapazitätsrechts dazu führen, dass die Hochschulen ihre Aufnahmekapazitäten ausweiten müssen?
In welchem Maße werden Hochschulen per Kapazitätsverordnung dazu genötigt, Studierende aufzunehmen, auch wenn diese aus Sicht der Hochschulen die zur Erlangung des Abschlusses notwendigen Voraussetzungen nicht vorweisen können?
Wie wirken sich ggf. von Hochschulen durchgeführte Aufnahmeprüfungen diesbezüglich aus?
Inwiefern eröffnen die Kapazitätsverordnungen abgewiesenen Studienbewerbern immer wieder die Möglichkeit, sich erfolgreich an Hochschulen „einzuklagen“?
Inwiefern erschwert dies den Hochschulen eine systematische Planung und Entwicklung der Fachbereiche?
Über welche Möglichkeiten verfügen die Bundesländer, ihren Hochschulen das Recht einräumen zu können, nur geeignete Bewerberinnen und Bewerber aufnehmen zu müssen?
Welche Bundesländer bzw. Hochschulen machen von diesen Möglichkeiten Gebrauch?
Inwiefern lassen sich die Kapazitätsverordnungen mit den Bologna-Beschlüssen, insbesondere mit Blick auf die Regelungen hinsichtlich der Begrenzung des Zugangs zu Masterstudiengängen, in Einklang bringen?
Welche Bestrebungen finden sich seitens der Länder, das Kapazitätsrecht zu novellieren oder abzuschaffen?
Welche Vorstöße seitens der Länder hat es diesbezüglich gegeben?
Wie werden diese Vorstöße seitens der Bundesregierung bewertet?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorstoß des Niedersächsischen Wissenschaftsministers Lutz Stratmann, das Bundesverfassungsgericht die Kapazitätenfrage aufgrund der veränderten Bedingungen neu klären zu lassen (DER TAGESSPIEGEL, 24. August 2007)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Erfolgsaussichten einer neuerlichen Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht?