Transparenz und Sicherheit bei den Verfahren der Europäischen Union im Zusammenhang mit der Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen
der Abgeordneten Cornelia Behm, Hans Josef Fell, Winfried Hermann, Peter Hettlich, Ulrike Höfken, Bärbel Höhn, Dr. Anton Hofreiter, Sylvia Kotting-Uhl, Undine Kurth (Quedlinburg), Dr. Reinhard Loske und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Organismen der Europäischen Union werden von den antragstellenden Unternehmen unter anderem Fütterungsstudien mit Tieren durchgeführt, mit denen mögliche gesundheitliche Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen (sowohl für Menschen als auch Tiere) festgestellt werden sollen. Nachdem im Frühjahr 2004 im Rahmen der Zulassung des gentechnisch veränderten Maises MON863 des Unternehmens Monsanto neue Informationen zu den gesundheitlichen Auswirkungen von MON863 bekannt wurden, beantragte die Umweltorganisation Greenpeace die Herausgabe der Fütterungsstudie, da nach der Richtlinie 2001/18/EG Daten, die für die Sicherheitsbewertung von gentechnisch veränderten Organismen relevant sind, öffentlich gemacht werden sollen. Die damalige Bundesministerin für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Renate Künast, entschied im März 2005, dass die Fütterungsstudie zu MON863 der Umweltschutzorganisation vollständig zur Verfügung gestellt werden sollte. Das Unternehmen Monsanto stellte daraufhin eine Eilverfügung vor Gericht gegen die Herausgabe der Studie mit dem Hinweis auf Wahrung der Geschäftsinteressen. Im Juni 2005 entschied sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch kurz darauf das Oberverwaltungsgericht Münster, dass die Fütterungsstudie von Monsanto freizugeben ist. Nach Auffassung des Gerichts zählt zu den vertraulich zu behandelnden Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im Gentechnikrecht nicht die „Beurteilung der vorhersehbaren Wirkungen, insbesondere schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt“ im Sinne des § 17a Abs. 2 Nr. 6 GenTG.
Inzwischen wurden unter anderem von Greenpeace aber auch Mitgliedern des Europäischen Parlaments weitere Anträge auf Zugang zu Akten gestellt. Diese umfassen Einsicht in Fütterungsstudien zu EU-Anträgen zu den Produkten GT 73, NK603, MON810 sowie zu den Hybridprodukten von MON863 und Bt Mais 1507. In den meisten dieser Fälle wurden im Vergleich zu normalen Pflanzen signifikante Effekte der gentechnisch veränderten Pflanzen im Tierversuch festgestellt. Um zu überprüfen, ob diese Studien ordnungsgemäß durchgeführt und ausgewertet wurden, ist der Zugang zu den Akten essentiell. So liegen im Fall von MON863 inzwischen Stellungnahmen namhafter Experten vor, die darauf hinweisen, dass die statistische Auswertung der Versuche den notwendigen Standards nicht genügt. Diese Mängel waren seinerzeit weder von den nationalen Behörden in Deutschland noch den Behörden der EU bemerkt worden. Zu den von den Experten angeführten Mängeln gehören u. a., dass
- im Nachhinein signifikante Unterschiede als irrelevant eingestuft worden seien,
- die Studie als Superioritätsstudie ausgewertet worden sei, dabei wäre eine Auswertung als Äquivalenzstudie richtig gewesen,
- falsche statistische Methoden angewendet worden seien,
- sowie wesentliche biologische Effekte übersehen worden seien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des Zugangs von Akten, die im Rahmen von Zulassungsverfahren gentechnisch veränderter Pflanzen eingereicht wurden und die für die Risikobewertung dieser Produkte wesentlich sind?
Ist die Bundesregierung bereit, die im Rahmen der EU-rechtlichen Zulassung von MON810 durchgeführte Fütterungsstudie sowie der Fütterungsstudien, in denen Kreuzungsprodukte von MON863 und MON810 bewertet wurden, vollständig der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?
Ist die Bundesregierung bereit, Studien zu Umweltauswirkungen, die von Unternehmen im Rahmen der EU-rechtlichen Zulassung für den Anbau von gentechnisch veränderten Produkten wie Bt 11 und Bt Mais 1507 vorgelegt wurden, im vollen Umfang der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen?
Wird sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission für einen generellen Zugang der Öffentlichkeit zu Fütterungs- und Umweltstudien, die im Rahmen von EU-Zulassungsverfahren gentechnisch veränderter Organismen und Produkte durchgeführt wurden und noch werden, einsetzen?
Wird sich die Bundesregierung gegenüber der EU-Kommission dafür einsetzen, dass anhand von Langzeituntersuchungen – die ein vergleichbares Studiendesign haben wie eine Ende 2005 vorgestellte australische Studie zu gentechnisch veränderten Erbsen, die bei Mäusen Lungenentzündungen hervorriefen – ausgeschlossen werden kann, dass Gene nach der Genübertragung in einen anderen Organismus neue (und unvorhergesehene) Eigenschaften auslösen, die umwelt- oder gesundheitsschädigende Wirkungen entwickeln können?