Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen im Ausland
der Abgeordneten Dr. Volker Wissing, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 plant die Bundesregierung die Ausdehnung der Steuervergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen auch auf Haushalte in der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele in Deutschland Steuerpflichtige haben nach Schätzung der Bundesregierung Wohnsitze im europäischen Ausland?
Wie viele der in Deutschland Steuerpflichtigen unterhalten einen Wohnsitz im europäischen Ausland, und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union?
Wie hoch ist nach Ansicht der Bundesregierung das durchschnittliche Einkommen der Personen mit einem Wohnsitz im europäischen Ausland, und wie stellt sich dieses im Vergleich zu dem allgemeinen Durchschnittseinkommen in Deutschland dar?
In wie vielen Fällen wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Steuervergünstigung für im europäischen Ausland erbrachte haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht, und welche finanzielle Auswirkungen ergeben sich daraus?
Wie viele Arbeitsplätze sind nach Ansicht der Bundesregierung durch die steuerliche Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen in Deutschland entstanden, und wie viele Arbeitsplätze werden durch die geplante Änderung des § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG)
a) in Deutschland,
b) im europäischen Ausland entstehen?
Auf welchen Wert beziffert die Bundesregierung die jährlich an diesen Wohnsitzen erbrachten haushaltsnahen Dienstleistungen, und wie verteilen diese sich auf die einzelnen EU-Mitgliedsländer?
Auf Grundlage welcher Wechselkurse soll der Wert der im europäischen Ausland erbrachten haushaltsnahen Dienstleistungen in den Ländern ermittelt werden, in denen der Euro noch nicht eingeführt wurde?
Wie sollen die Voraussetzungen der Steuervergünstigung bei in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ausgeführten haushaltsnahen Dienstleistungen nachgewiesen werden?
Wie schätzt die Bundesregierung die Missbrauchsmöglichkeiten bzw. -anfälligkeit der Neuregelung des § 35a EStG bedingt durch die Ausweitung der Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistung ein?
Welche Vorkehrungen wird die Bundesregierung treffen, um einen entsprechenden Missbrauch zu verhindern?