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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Touristische Beschilderung an deutschen Straßen

<span>Umsetzung entsprechender Richtlinienänderungen von 2002 in den Bundesländern, Auswirkungen, politische, rechtliche und beschilderungstechnische Schlussfolgerungen, Änderungsbedarf</span>

Fraktion

FDP

Datum

04.10.2007

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/646619. 09. 2007

Touristische Beschilderung an deutschen Straßen

der Abgeordneten Ernst Burgbacher, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Patrick Döring, Jörg van Essen, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Cornelia Pieper, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Fraktion der FDP hatte bereits in 2000 mit ihrem Antrag „Beschilderungsmöglichkeiten für touristische Hinweise entlang von Autobahnen flexibler gestalten“ (Bundestagsdrucksache 14/4635) den Anstoß für eine verbesserte Beschilderung im Interesse des Tourismus und einer notwendigen Verkehrssicherheit gegeben.

Dieser parlamentarischen Initiative der Fraktion der FDP in der 14. Legislaturperiode folgte der Beschluss vom 24. April 2002 im Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages über ein erleichtertes Aufstellen von Hinweisschildern auf touristische Sehenswürdigkeiten an deutschen Autobahnen in Verbindung mit einer Änderung der „Vorläufigen Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen“ (RtH 1988).

Bis zu dieser Änderung sah die RtH 1988 vor, dass nur von der Autobahn auf sichtbare touristische Objekte hingewiesen werden darf, und dies nur alle 20 Kilometer.

Es ist an der Zeit, die Erfahrungen auszuwerten. Es ist aber auch dringend geboten, die touristische Beschilderung in Deutschland insgesamt deutlich zu verbessern.

Daher fragen wir die Bundesregierung:

Fragen11

1

In welchem Umfang haben die Länder bislang von der Änderung der RtH 1988 Gebrauch gemacht?

2

Wie hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die neue touristische Beschilderung entlang von Autobahnen in touristischer Hinsicht bewährt, und wie hat sich dies auf die Verkehrssicherheit ausgewirkt?

Welche politischen und rechtlichen Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung Bestimmungen für die touristische Beschilderung entlang von Autobahnen erneut zu verändern?

Falls ja, mit welchem Ziel?

4

Hat sich nach Auffassung der Bundesregierung die bestehende Mindestabstandsregelung für touristische Hinweisschilder entlang von Autobahnen in der Praxis bewährt?

Falls nein, weshalb nicht, und welche Änderungen sind geplant?

5

In welcher Art und Weise soll ggf. der bislang geltende Abstand der touristischen Unterrichtungstafeln untereinander von derzeit zehn Kilometern entlang von Autobahnen neu bestimmt werden?

Soll in diesem Zusammenhang an der räumlichen Trennung zwischen den Unterrichtungstafeln und der wegweisenden Beschilderung festgehalten werden?

6

Welche weiteren Ansatzpunkte und Notwendigkeiten zur Änderung der touristischen Beschilderung sieht die Bundesregierung, und wird das Gegenstand der rechtlichen Überarbeitung sein?

Falls nein, weshalb nicht?

7

Welche Änderungen plant die Bundesregierung bezüglich der Beschilderungsmöglichkeiten für touristische Hinweise, und welche rechtlichen Bestimmungen werden davon betroffen sein?

8

Wann sollen nach den Plänen der Bundesregierung neue Bestimmungen in Kraft treten?

9

Mit welchem Ziel soll die touristische Beschilderung überarbeitet werden?

10

Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um mit der Überarbeitung der entsprechenden Richtlinien eine bessere Information für die Verkehrsteilnehmer und eine weitestgehend einheitliche Beschilderungspraxis zu erreichen?

11

Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung beabsichtigt, im Sekundärnetz (gelbe Wegweisung) touristische Ziele als braun unterlegte Zielangaben zu integrieren?

Berlin, den 19. September 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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