Schulische Begabtenförderung in Deutschland
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Zuge der Föderalismusreform sind dem Bund weitreichende Kompetenzen für den Bereich der Bildungsforschung zugesprochen worden. Die Auseinandersetzung mit Fragen eines optimierten Umgangs mit Begabungen, die Analyse der Fördersysteme der Länder, sowie die Darstellung der erfolgreichen Konzepte und die Offenlegung der vorhandenen Schwachstellen im föderalen Kontext gehören nun zu den bildungspolitischen Kernaufgaben der Bundesregierung.
Es gehört zu den staatlichen Aufgaben dafür zu sorgen, dass jedem Kind zur optimalen Entfaltung seiner individuellen Persönlichkeit verholfen wird. Unterricht und Erziehung sollen sich dabei nicht alleine auf die pure Wissensvermittlung beschränken, sondern auch die Interessen und Fähigkeiten, die Kreativität und Fantasie, soziale Verhaltensweisen, sowie die Leistungsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler unterstützen. Die gezielte Förderung von Begabungen fällt ebenso in dieses Aufgabenspektrum. So können Schülerinnen und Schüler die besondere Chance nutzen, die sich aus der vorhandenen Veranlagung ergibt.
Begabung ist als eine Disposition für herausragende Leistungen zu verstehen, nicht die Hochleistung selber. Damit sich Hochleistung entfalten kann bedarf es neben überdurchschnittlichen Fähigkeiten auf einem oder mehreren Gebieten einer gewissen Kreativität als auch einer guten Motivationslage. Ohne Unterstützung von außen gelingt dies nur selten. So ist es die Aufgabe der Umwelt (Familie, Kindergarten, Schule, weiteres Umfeld) Bedingungen zu schaffen, in denen besonders begabte Kinder und Jugendliche sich entsprechend entwickeln können.
Zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen bis hin zur kognitiven Hochbegabung werden seitens der Länder Fördermaßnahmen angeboten. Neben den dringend erforderlichen Maßnahmen zur Schulung von Lehrkräften und Erziehern zur Diagnostizierung von (Hoch-)Begabungen und der sachgerechten Förderung wurden auch strukturelle Änderungen im Bereich des Schulwesens zur Verbesserung der Situation von begabten Schülerinnen und Schüler vorgenommen.
Vorbemerkung der Bundesregierung
Durch die zum 1. September 2006 in Kraft getretene erste Stufe der Föderalismusreform wurde die Handlungsfähigkeit von Bund und Ländern im Bereich Bildung und Wissenschaft gestärkt. Die frühere Gemeinschaftsaufgabe Bildungsplanung wurde durch eine neue Gemeinschaftsaufgabe ersetzt, die auf eine moderne Steuerung des Bildungswesens setzt. Im Zentrum stehen die Gewinnung und Verwendung nationaler und internationaler Vergleichsdaten, die empirische Bildungsforschung und darauf basierende Empfehlungen von Bund und Ländern. Bund und Länder haben dabei die Möglichkeit, gemeinsame Ziele zu entwickeln und koordiniert in den jeweiligen Zuständigkeiten umzusetzen.
Die mit der Föderalismusreform neu geordneten Kompetenzen des Bundes und der Länder im Bildugnsbereich haben es erforderlich gemacht, die bisherige rechtliche Grundlage für das Engagement des Bundes im Bereich der Begabtenförderung, die „Gemeinsame Erklärung der Länder und des Bundes zur Förderung bundesweiter Wettbewerbe im Bildungswesen“ vom 14. September 1984 i. d. F. von 1991, neu zu fassen. Als Ergebnis der Föderalismusreform ist das „Verwaltungsabkommen über das Zusammenwirken von Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 2 des Grundgesetzes (Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich)“ vom 21. Mai 2007 nebst Anlage geschlossen worden, das im Bundesanzeiger Nr. 106 vom 13. Juni 2007, S. 5861, veröffentlicht wurde. In der Anlage zu dem Verwaltungsabkommen sind unter § 2 „Bundesweite Schüler- und Jugendwettbewerbe, Deutsche SchülerAkademie“ diejenigen Wettbewerbe aufgeführt, in denen Bund und Länder wie bisher zusammenarbeiten.
Fragen und Antworten22
Sieht die Bundesregierung die Befassung mit der Frage der Ausgestaltung der Begabtenförderung als einen Aspekt und Bestandteil der Bildungsforschung?
Eine fundierte nationale Bildungsforschung ist notwendig, um das Bildungssystem weiter zu entwickeln und damit seine Leistungsfähigkeit zu steigern. Der politische Stellenwert der Bildungsforschung hat insgesamt zugenommen – insbesondere vor dem Hintergrund einer erforderlichen Feststellung der Leistungsfähigkeit des deutschen Bildungswesens im internationalen Vergleich, die das Ziel verfolgt, die Qualität des deutschen Bildungswesens zu stärken, und der auch die bundesweiten Schüler- und Jugendleistungswettbewerbe dienen. Auf der Basis dieses von Bund und Ländern getragenen Grundkonsenses hat die Bundesregierung die Förderung unterschiedlicher Begabungen und Talente zu einem ihrer bildungspolitischen Schwerpunkte bestimmt. Zum Förderengagement des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen seiner Zuständigkeiten zählen, neben der Begabtenförderung berufliche Bildung und der Förderung von besonders begabten Studierenden und Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, die bundesweiten Schüler- und Jugendleistungswettbewerbe sowie die Deutsche SchülerAkademie.
Aus Sicht des BMBF ist die Förderung begabter bzw. hochbegabter Kinder und Jugendlicher Teil eines größeren Kontextes, dessen Kern die je individuelle Diagnostik und Förderung bildet. Je reichhaltiger das Instrumentarium, mit dem individuelle Begabung diagnostiziert und gefördert werden kann, desto größer ist die Chance, Kinder jedweder Begabung – damit auch die Zielgruppe der (Hoch-)Begabten – individuell und damit bestmöglich zu fördern. Zu den konkreten Forschungsvorhaben wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
Wie beurteilt die Bundesregierung die momentane Situation begabter und hochbegabter Schülerinnen und Schüler in Deutschland?
In Deutschland wächst das Interesse an einer intensiven Förderung besonders begabter Kinder und Jugendlicher. Die Möglichkeiten der Begabtenförderung sind dabei vielfältig: sie reichen von zusätzlichen Lernangeboten über die Verkürzung der Schulzeit, die Einrichtung besonderer Förderklassen bis hin zu Spezial- und Internatsschulen, z. T. in privater Trägerschaft. Die psychologischen, schulpädagogischen und bildungssoziologischen Forschungsvorhaben und -ergebnisse zur Begabungsförderung, Schulentwicklung und Elitenbildung sind vielfältig und ausbaufähig.
Wie hat sich die Situation für begabte und hochbegabte Schülerinnen und Schüler in den letzten Jahren verbessert?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
Welche konkreten Beschlüsse haben Bund und Länder in den letzten fünf Jahren getroffen, um die Förderbedingungen für Begabte und Hochbegabte zu optimieren?
Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird verwiesen.
Inwiefern bleibt derzeit immer noch ein großer Teil der Begabungen von Schülerinnen und Schülern aufgrund der unzureichend entwickelten diagnostischen Fähigkeiten in Kitas und Schulen weiterhin unentdeckt und welche Konsequenzen birgt dies für die betroffenen Kinder und Jugendliche?
Für die konkrete Diagnostik begabter Schul- und Vorschulkinder sind aufgrund der Kompetenzordnung nach dem Grundgesetz die Länder zuständig.
In dem Wissen um die Bedeutung dieses Themas hat das BMBF in der Vergangenheit Projekte zur Diagnostik von Begabungen gefördert und aktuell einen Schwerpunkt seiner Forschungsförderung im Bereich der Kompetenzdiagnostik gesetzt. Insofern wird die im vergangenen Jahr vom Senat der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) beschlossene Einrichtung des Schwerpunktprogramms „Kompetenzmodelle zur Erfassung individueller Lernergebnisse und zur Bilanzierung von Bildungsprozessen“ bei der DFG begrüßt. Das Schwerpunktprogramm befasst sich mit kognitionspsychologischen und fachdidaktischen Grundlagen, psychometrischen Modellen sowie konkreten Technologien zur Messung von Kompetenzen. Eine individuelle Diagnostik wird als zentrale Voraussetzung von Förder-, Platzierungs- und Auswahlentscheidungen, für die Benotung und Zertifizierung von Lernenden, aber auch für die Evaluation von pädagogischen Maßnahmen und Institutionen sowie für die laufende Beobachtung der Qualität von Bildungssystemen und ihrer gesellschaftlichen Wirkungen erachtet.
Darüber hinaus hat das BMBF eine Expertise zu den „Möglichkeiten und Voraussetzungen technologiebasierter Kompetenzdiagnostik“ gefördert, deren Ergebnisse als Band 20 der Reihe Bildungsforschung des BMBF erschienen sind.
Auf welche Weise sichern die einzelnen Bundesländer die Diagnosefähigkeit der Lehrkräfte in Bezug auf Hochbegabung?
Die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften fällt in die Kultushoheit der Länder. Dem BMBF liegen zur Frage der Diagnosefähigkeit von Lehrkräften keine Erkenntnisse vor.
In welchem Maße berücksichtigen die Hochschulen die Vermittlung von Kompetenzen im Bereich der Begabtenförderung im Rahmen der Lehrerausbildung?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Inwiefern halten die einzelnen Länder Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zur Sicherung der Diagnosefähigkeit von Lehrkräften vor, und mit welchen Einrichtungen arbeiten sie diesbezüglich zusammen?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
Welche dieser Maßnahmen zur Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler sind in welchen Bundesländern umgesetzt worden? a) Vorzeitiges Einschulen, b) Flexibilisierung des Schuldurchlaufs („Überspringen“), c) Teilnahme am Unterricht in der nächst höheren Klassenstufe, d) Teilnahme an Hochschulveranstaltungen während oder außerhalb der Unterrichtszeit und Erwerb von Scheinen, e) Unterricht in sog. Schnellläuferzügen der Gymnasien und Abitur nach 11 Jahren, f) Förderung in Begabtengruppen an Grundschulen, g) Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern während der Sommerferien (z. B. an Sommerakademien), h) Gründung von Begabtenschulen oder Begabtenzentren, i) Zusätzliche Fördermaßnahmen.
Auf der Basis eines breiten gesellschaftlichen Konsenses entwickelt sich in der Bundesrepublik Deutschland die Mitwirkung aller gesellschaftlichen Kräfte bei der Identifizierung und Förderung der individuellen Entwicklung begabter und talentierter Kinder und Heranwachsender. Aufgabe des Staates ist es, die erforderlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass sich die Potentiale junger Talente frei entfalten können. Die zu dieser Frage eingebrachten Gliederungspunkte fallen nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Länder. Zur Förderung besonders begabter Schülerinnen und Schüler während der Sommerferien wird an dieser Stelle auf die vom BMBF geförderte Deutsche SchülerAkademie verwiesen, die vom Verein Bildung und Begabung e. V. getragen wird. Die Deutsche SchülerAkademie wurde erstmals 1988 vom damaligen Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft gefördert; seit 1994 ist sie als dauerhaftes Element der Ressortaufgabe Begabtenförderung des BMBF verankert. Die Deutsche SchülerAkademie ist ein außerschulisches Förderprogramm für besonders befähigte und motivierte Jugendliche der gymnasialen Oberstufe. Seit 1988 (bis einschließlich Sommer 2006) haben an insgesamt 101 Akademieprogrammen 8 981 Schülerinnen und Schüler aus allen Ländern teilgenommen. Ein zentrales Anliegen der Akademien ist dabei, durch die Begegnung mit unterschiedlichen Wissenschaftsbereichen die Perspektiven für die eigene Entwicklung zu bereichern, das interdisziplinäre Denken und Arbeiten anzuregen und den Horizont der bisherigen Lebens- und Erfahrungswelt zu erweitern.
In welcher Weise fördern die Bundesländer ein vertieftes Lernen der (hoch-)begabten Schülerpopulation durch vertieftes Lernen („enrichment“)?
Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 9 wird verwiesen.
Welche Modelle für die Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern existieren, haben sich besonders bewährt, und inwieweit ist eine besondere Didaktik erforderlich, sofern Schulzeiten verkürzt und der Stoff konzentriert vermittelt werden? Welche Modelle für die Förderung von besonders begabten Schülerinnen und Schülern in der Schule existieren, führt u. a. die Untergliederung zu Frage 9 auf.
Die Frage, welche Maßnahmen sich in den Ländern besonders bewährt haben und zu welchen Ergebnissen oder Auswirkungen diese führten, fällt ebenfalls unter die Kultushoheit der Länder. Dem BMBF liegen hierzu keine Informationen vor.
In welcher Weise ist die schulpsychologische Beratung auf Länderebene zur Stärkung des Erkennens und der Förderung von Hochbegabung ausgebaut und qualifiziert worden?
Die schulpsychologische Beratung ist Bestandteil der Kultushoheit der Länder. Dem BMBF liegen zu dieser Frage keine Informationen vor.
Wie hoch ist in den jeweiligen Bundesländern der Anteil der Schulpsychologen pro Schüler?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
In welcher Höhe stellen die jeweiligen Bundesländer gesondert Mittel für die gezielte Förderung von Schülerinnen und Schüler mit (Hoch-) Begabung bereit? Wie hat sich die Höhe der bereitgestellten Mittel in den letzten Jahren entwickelt?
Aufgrund der Kultushoheit der Länder ist dem BMBF nicht bekannt, in welcher Höhe die jeweiligen Bundesländer gesondert Mittel für die gezielte Förderung von Schülerinnen und Schülern mit (Hoch-)Begabung bereitstellen und wie sich deren Höhe in den letzten Jahren entwickelt hat.
Wie haben sich die Teilnahmezahlen an den Wettbewerben zur Begabtenförderung mit sprachlicher, mathematisch-naturwissenschaftlicher, musisch-künstlerischer und den psychomotorisch-sportlicher Schwerpunktsetzung entwickelt? Wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung?
Bundesweite Schüler- und Jugendwettbewerbe bieten hervorragende Möglichkeiten, Begabungspotentiale zu ermitteln und Kinder und junge Heranwachsende zu besonderen Leistungen herauszufordern, die sich auch später in Ausbildung, Studium und Beruf weiter ausprägen. Insgesamt kann eine positive Entwicklung der Teilnahmezahlen an den bundesweiten Schüler- und Jugendleistungswettbewerben verzeichnet werden. Durch geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und direkte Ansprache von Schulen und weiteren Multiplikatoren wird außerdem gezielt versucht, Kinder und Jugendliche mit Migrantenhintergrund für eine Teilnahme an den laufenden Wettbewerben zu gewinnen. Bundesweite Schüler- und Jugendleistungswettbewerbe haben sich als wertvolles Instrument zur Förderung von Begabungen erwiesen. Umfassende und einheitliche statistische Informationen liegen dem BMBF zu den o. g. Wettbewerbsfeldern nicht vor, so dass nachfolgend lediglich ausgewählte Aussagen zu einigen Wettbewerben getroffen werden können.
- BundesUmweltWettbewerb (BUW): Der Wettbewerb, der im Schuljahr 2006/2007 zum 17. Mal durchgeführt wurde, gliedert sich in zwei Altersgruppen: im BundesUmweltWettbewerb I sind 13- bis 16-Jährige, im BundesUmweltWettbewerb II 17- bis 21-jährige Teilnehmer/ Teilnehmerinnen zugelassen. Die Zahl der Teilnehmer/Teilnehmerinnen am BUW stieg von 265 im Jahr 2003 auf 412 im Jahr 2007. Im Wettbewerbsjahr 2006/2007 reichten Teilnehmer/Teilnehmerinnen aus dem Land Niedersachsen 18 Wettbewerbsbeiträge ein, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 16 und Rheinland-Pfalz mit 11 Projekten.
- „Jugend forscht – Schüler experimentieren“: Am 42. Bundeswettbewerb „Jugend forscht“ (Schuljahr 2006/2007) beteiligten sich insgesamt 9 121 Schüler/Schülerinnen aus allen Ländern. Damit konnte im 42. Wettbewerbslauf die zweithöchste Anmeldezahl seit Wettbewerbsbeginn verzeichnet werden. Von den 9 121 angemeldeten erreichten 189 Jungforscher/ Jugendforscherinnen das Finale des Bundeswettbewerbs. Beim Wettbewerbsfinale wurden insgesamt 109 Projekte in sieben Fachgebieten den Jurorinnen und Juroren und der interessierten Öffentlichkeit präsentiert. Rund ein Fünftel der Projekte behandelten Themen aus den Bereichen Klimawandel, Energieeinsparung und Umweltschutz. Die meisten Teilnehmer/Teilnehmerinnen am Bundeswettbewerb „Jugend forscht – Schüler experimentieren“ konnten im 42. Wettbewerb Nordrhein-Westfalen mit 1 584 (davon 633 Mädchen), Bayern mit 1 347 (davon 460 Mädchen) und Rheinland-Pfalz mit 1 117 (davon 410 Mädchen) Jungforschern/Jugendforscherinnen verzeichnen. Die vorgestellten Projekte zeigten erneut, dass ein hohes Interesse der Kinder und Jugendlichen für aktuelle gesellschaftliche und fachliche Problemstellungen besteht und daraus konkrete Fragestellungen für Forschungsarbeiten abgeleitet werden.
- Bundeswettbewerb Fremdsprachen: In der Wettbewerbssparte EW 3, einem Mehrsprachenwettbewerb, der sich vorwiegend an Teilnehmer/ Teilnehmerinnen der gymnasialen Oberstufe richtet, gingen im Wettbewerbslauf Schuljahr 2006/2007 insgesamt 542 Teilnehmer/Teilnehmerinnen an den Start. Nordrhein-Westfalen war mit 99 Teilnehmer/Teilnehmerinnen am stärksten im Wettbewerb vertreten, gefolgt von Baden-Württemberg mit 84 und Bayern mit 68 Teilnehmer/Teilnehmerinnen.
- Bundeswettbewerb Mathematik: Im Jahr 2003 haben sich an der ersten Runde des gestuften Bundeswettbewerbs Mathematik 1 146 Teilnehmer, darunter 322 Teilnehmerinnen, aus allen Ländern beteiligt. Bayern war mit 336 Teilnehmern, darunter 98 Teilnehmerinnen, am stärksten vertreten, gefolgt von Baden-Württemberg mit 179 Teilnehmern, darunter 43 Teilnehmerinnen, und Nordrhein-Westfalen mit 127 Teilnehmern, darunter 27 Teilnehmerinnen. Im Jahr 2007 konnten insgesamt 1 952 Teilnehmer an der ersten Wettbewerbsrunde verzeichnet werden, darunter 534 Teilnehmerinnen. Die meisten Teilnehmer, 560, stellte Bayern, darunter 128 Teilnehmerinnen, gefolgt von Baden-Württemberg mit 363 Teilnehmern, darunter 109 Teilnehmerinnen, sowie Nordrhein-Westfalen mit 245 Teilnehmern, darunter 61 Teilnehmerinnen.
- Beim Wettbewerb „Jugend musiziert“, der zur Begabtenförderung mit musisch-künstlerischer Schwerpunktsetzung gezählt werden kann, verdeutlicht die seit 1964 geführte Teilnahmestatistik ein kontinuierliches Ansteigen der Teilnahmezahlen. Dies wertet die Bundesregierung als Indiz für die große Beliebtheit von „Jugend musiziert“ in der jungen Musikszene. Im ersten Wettbewerbsjahr 1964 haben insgesamt 2 500 Kinder und Jugendliche an den Regionalwettbewerben teilgenommen, in den Jahren 2000 und 2007 waren es bereits 16 213. An den Landeswettbewerben beteiligten sich 1964 600 Kinder und Jugendliche, im Jahr 2000 waren es bereitses 5 444 und 5 833 in 2007. Für den 1. Bundeswettbewerb qualifizierten sich im ersten Wettbewerbsjahr 1964 179 Kinder und Jugendliche, im Jahr 2000 waren es bereits 1 256 und 2 027 in 2007. Im Wettbewerbsjahr 2007 stellte Baden-Württemberg die meisten Teilnehmer/Teilnehmerinnen, 402, gefolgt von Nordrhein-Westfalen mit 331 und Bayern mit 235. Am Wettbewerb „Jugend musiziert“ beteiligten sich im Jahr 2007 1 181 Teilnehmerinnen und 846 Teilnehmer.
- Zu den vom BMBF geförderten bundesweiten Schüler- und Jugendwettbewerben mit musisch-künstlerischer Schwerpunktsetzung zählen das „Treffen junge Musikszene“, das in 2007 zum 24. Mal stattfand, das „Treffen junger Autoren“, das in 2007 zum 22. Mal stattfand, das „Theatertreffen der Jugend“, das in 2007 zum 28. Mal stattfand, der „Bundeswettbewerb Komposition“, der in 2007 zum 22. Mal stattfand, das Filmfestival „up and coming“, das alle zwei Jahre in Hannover, erneut in 2008, gekoppelt mit dem internationaeln Filmfestival stattfindet. An den genannten Wettbewerben beteiligen sich Schüler/Schülerinnen aller Altersgruppen ab 12 Jahren; an dem Filmfestival „up and coming“ können junge Menschen bis max. 20 Jahre teilnehmen. Die Beteiligung an Wettbewerben ist generell steigend, in einigen Wettbewerben (z. B. „Treffen junger Autoren“) werden die Bewerberinnen und Bewerber zunehmend jünger (ab 11 Jahren). In den Wettbewerben „Treffen junge Musikszene“ (ab 12 Jahren) bewerben sich überwiegend Bands mit männlicher Besetzung, während Solo-Präsentationen bzw. begleitender Gesang eher von Mädchen bevorzugt werden. Zum 24. Wettbewerb „Treffen junge Musikszene“ wurden in 2007 171 Musikbeiträge eingereicht, davon wurden 11 als Preisträger ausgewählt. Die Preisträger/Preisträgerinnen kommen in diesem Jahr aus Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.
- Zum 22. Wettbewerb „Treffen junger Autoren“ wurden rd. 1 600 Manuskripte eingereicht, davon wurden 21 als Preisträger ausgewählt, weitere 20 erhielten einen Förderpreis. Die Preisträger/Preisträgerinnen kommen aus Brandenburg, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Schleswig-Holstein, Baden- Württemberg und Niedersachsen.
- JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA ist mit annähernd 900 000 Teilnehmer/Teilnehmerinnen pro Schuljahr der weltgrößte Schulsportwettbewerb. Beim Bundeswettbewerb der Schulen werden in verschiedenen Alters- und Wettkampfklassen in Kreis-, Regional- und Landesentscheiden die besten Schulmannschaften in allen Bundesländern ermittelt. Die Landessieger qualifizieren sich, allerdings nicht zwangsläufig in jeder Sportart, für die drei Bundesfinalveranstaltungen, die pro Schuljahr in 16 verschiedenen Sportarten stattfinden. JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA leistet seit seiner Gründung im Jahr 1969 hervorragende Arbeit in den Bereichen Nachwuchs-, Schul-. und Leistungssport. Dies verdeutlicht die Entwicklung zahlreicher Spitzensportler/Spitzensportlerinnen, die in ihrer Schulzeit am Wettbewerb teilgenommen haben. Prominentester Teilnehmer in der Sportart Tennis war z. B. Boris Becker, der 1982 mit dem Heidelberger Helmholtz Gymnasium Landessieger bei JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA wurde und zehn Jahre später Olympisches Gold in Barcelona gewann.
- An der ersten Wettbewerbsrunde der nationalen Mathematik-Olympiade, aus der sich u. a. die deutsche Mannschaft rekrutiert, die zur Teilnahme an einer Internationalen Mathematik-Olympiade benannt wird, haben sich im Schuljahr 2006/2007 insgesamt 123 374 Schüler/Schülerinnen beteiligt. Mit 23 600 teilnehmenden Schüler/Schülerinnen in der ersten von insgesamt vier Wettbewerbsrunden war Thüringen das am stärksten vertretene Bundesland, gefolgt von Brandenburg und Sachsen mit jeweils 20 000 Schüler/ Schülerinnen sowie Nordrhein-Westfalen mit 14 553 Schüler/Schülerinnen.
Wie stellt sich Teilnahmehäufigkeit an den Wettbewerben zur Begabtenförderung je nach Herkunftsbundesland, Geschlecht und Alter dar?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
Durch welche wesentlichen Wettbewerbe zur Begabtenförderung werden die Bundeswettbewerbe ergänzt?
Das BMBF verfügt über keine Informationen oder Daten über Wettbewerbe zur Begabtenförderung, die außerhalb des „Verwaltungsabkommens über das Zusammenwirken von Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Abs. 2 des Grundgesetzes (Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich)“ vom 21. Mai 2007 nebst Anlage durchgeführt werden.
Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Begabtenförderung?
Das BMBF plant, innerhalb des Rahmenprogramms zur strukturellen Förderung der empirischen Bildungsforschung, das demnächst verabschiedet wird, ein nationales Bildungspanel einzurichten. In dessen Rahmen werden Instrumente zur Kompetenzmessung angewendet, erweitert und neu entwickelt, um die Kompetenzentwicklung auf den verschiedenen Stufen des Bildungssystems und im Berufsleben zu dokumentieren und u. a. Zusammenhänge mit formaler, nonformaler und informeller Bildung zu untersuchen.
Um welche Forschungsvorhaben handelt es sich hierbei, und wo sind diese angesiedelt?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
Was sind die wesentlichen Erkenntnisse, die aus der Forschungstätigkeit der letzten Jahre gewonnen werden konnten, und welche Chance sieht die Bundesregierung, diese nutzbringend in das Bildungssystem zu übertragen?
Das BMBF hat in der Vergangenheit diverse Forschungsvorhaben zur Begabtenförderung finanziell unterstützt, z. B. Untersuchungen zur Hochbegabung bei Kindern und Jugendlichen, Lebensumweltanalyse hochbegabter Kinder, Normen eines Intelligenztests für besonders Begabte, nachhaltige Effekte der Teilnahme an der Deutschen SchülerAkademie sowie eine Untersuchung zur schulischen Begabtenförderung in Europa. Die Ergebnisse dieser Ressortforschungsvorhaben sind den Ländern und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden und dienten darüber hinaus als Grundlage für die Projektförderung des BMBF im Rahmen seiner Ressortaufgabe Begabtenförderung.
Welche wesentlichen Beratungsmöglichkeiten für Eltern finden sich, und welche Gesellschaften mit Bezug zur (Hoch-)Begabtenförderung bieten Betroffenen Unterstützung an?
Zum ersten Teil der Frage wird auf die örtlichen und überregionalen Beratungsstellen verwiesen, die von den Ländern im Rahmen der Ausübung ihrer Kultushoheit eingerichtet worden sind. Darüber hinaus bieten Beratungsstellen oder Fördervereine in unterschiedlicher Trägerschaft oder an Hochschulen Unterstützung und Beratung für (hoch-)begabte Kinder und Heranwachsende, deren Eltern und Angehörige sowie für Erzieher/Erzieherinnen, für Lehrkräfte sowie für sonstige Pädagoginnen und Pädagogen an. Als qualitativ nicht bewerteter Überblick sei exemplarisch auf die nachfolgenden Stellen und Institutionen verwiesen:
- Hochbegabtenförderung e. V.
- Verein Bildung und Begabung e. V.
- Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind e. V.
- MinD-Mensa in Deutschland e. V.
- Maecenata-Stiftung zur Förderung körperbehinderter Hochbegabter,
- begabungsdiagnostische Beratungsstelle BRAIN (BeRAtung und I Nformation über besondere Begabung) an der Philipps-Universität Marburg,
- pädagogisch-psychologische Serviceeinrichtung CCB (Competence Center Begabtenförderung) der Stadt Düsseldorf,
- William-Stern-Gesellschaft für Begabungsforschung und Begabtenförderung e. V.
- BbB-Beratungsstelle besondere Begabungen, Begabungs- und Hochbegabtenförderung e. V.,
- begabungspsychologische Beratungsstelle an der Universität München,
- FhKD – Forum hochbegabter Kinder Deutschland e. V.,
- Odysseus – Begabungspsychologische Beratungsstelle an der Universität Rostock.
Bewertet die Bundesregierung die bislang getroffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von (hoch-)begabten Schülerinnen und Schülern als genügend, und wie gedenkt sie die Förderung der Leistungseliten in der Schule weiter zu unterstützen?
Die Bundesregierung hat zu Beginn der 16. Legislaturperiode die Förderung aller Talente und Begabungen als einen Schwerpunkt der Bildungspolitik benannt, weil besonders junge Menschen auf die Förderung durch ihre Umwelt angewiesen sind und diese Potentiale für die weitere Entwicklung unserer Gesellschaft unverzichtbar sind. Deshalb begrüßt das BMBF das vielfältige Engagement aller gesellschaftlichen Kräfte in diesem Bereich.
Die Bundesregierng ist der Auffassung, dass eine von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Familien unabhängige Förderung (hoch-)begabter Kinder und Jugendlicher auch künftig zu den wichtigen Aufgaben des Staates gehört. Diese Verantwortung nehmen Bund und Länder nach Maßgabe der Kompetenzordnung nach dem Grundgesetz weiterhin gemeinsam wahr.