BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Entwicklung der Schulen in freier Trägerschaft in Deutschland

<span>Freie Schulen als Bestandteil der Bildungsforschung, Schüleranteil, Schularten und Zusammensetzung der Trägerschaft nach Bundesländern, EU-Vergleich, Höhe der Elternbeiträge, Unterschiede bei öffentlicher Bezuschussung, Kostenvergleich mit öffentlichen Schulen; Bedeutung und Fördermaßnahmen</span>

Fraktion

FDP

Datum

08.10.2007

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/648019. 09. 2007

Entwicklung der Schulen in freier Trägerschaft in Deutschland

der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Uwe Barth, Cornelia Pieper, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link, Markus Löning, Horst Meierhofer, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Vorbemerkung der Fragesteller

Das Grundgesetz (GG) sieht die Errichtung und den Betrieb von Schulen in Freier Trägerschaft explizit vor. Dementsprechend räumt Artikel 7 Absatz 4 GG und Artikel 6 Absatz 2 GG Eltern dahingehend ein Wahlrecht ein, ob sie ihre Kinder auf einer Schule in öffentlicher Trägerschaft oder auf einer Schule in Freier Trägerschaft (Ersatzschule) anmelden. Dabei ist jedoch seitens der Träger zu gewährleisten, dass „eine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern nicht gefördert wird“ (Artikel 7 Absatz 4 GG).

Um dem Gebot des freien Zugangs entsprechen zu können und Kinder aus einkommensschwächeren Familien nicht von vornherein ausschließen zu müssen, sind die Träger freier Schulen auf staatliche Transferleistungen angewiesen. Da die Bildungsleistung der Schulen in Freier Trägerschaft im Vergleich zum staatlich getragenen Schulwesen nicht minderwertig ausfallen darf muss davon ausgegangen werden, dass die Kosten für eine Ersatzschule sich im vergleichbaren Rahmen zu einer entsprechenden staatlichen Schule ausfallen. Die anfallende Differenz muss im Wesentlichen über die von den Eltern zu bezahlenden Schulbeiträge aufgefangen werden. Je geringer die Unterstützung des Landes für das Ersatzschulwesen ausfällt desto höher ist demzufolge die Belastung der Eltern.

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wann die kritische Beitragshöhe erreicht ist und aufgrund der Höhe des Schulgeldes Zugangsbarrieren nach Artikel 7 GG entstehen.

Drucksache 16/6480 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeSchulen in freier Trägerschaft erfreuen sich einer immer größeren Beliebtheit in Deutschland. Alleine in der Hauptstadt Berlin ist eine Steigerung der Schülerzahlen im Jahr 2006/2007 um 7,4 Prozent zu verzeichnen. Dabei lag die tatsächliche Steigerungsquote deutlich über der Prognose von 4 Prozent des Senats (Rote Nummer 3249 B, Abgeordnetenhaus von Berlin). Die Entwicklung verdeutlicht, dass Eltern immer stärker dazu neigen, die Bildungseinrichtungen freier Träger den staatlichen Einrichtungen vorzuziehen. Dabei scheint auch der Glaube an die höhere Leistungsfähigkeit der Ersatzschulen maßgeblich zu sein.

Dass die hohen pädagogischen Standards und die erbrachte Bildungsleistung Früchte tragen verdeutlicht die Studie „Privatschulen in Deutschland, Regulierung – Finanzierung – Wettbewerb“ (IW-Analysen Nr. 25, Köln 2007) des Instituts für deutsche Wirtschaft Köln. Die Studie belegt eindrucksvoll, dass freie Schulen eine im Durchschnitt deutlich höheren Bildungserfolg bei Kindern und Jugendlichen verzeichnen können – und zugleich die staatlichen Ressourcen schonen. Auch in der „PISA 2003“-Studie finden sich Hinweise dahingehend, dass freie Schulen häufig Kinder und Jugendliche besser zu fördern in der Lage sind (PISA 2003, Der zweite Vergleich der Länder in Deutschland – Was wissen und können Jugendliche?, Münster 2005).

Dabei erhalten die Privatschulen, mit Ausnahme der Förderschulen, durchschnittlich einen staatlichen Zuschuss von 3 800 Euro pro Schüler. Für öffentliche Schulen wurden dagegen laut amtlichen Berechnungen Pro-Kopf-Ausgaben von 4 900 Euro getätigt. Insgesamt würde der Fiskus aufgrund der Ungleichbehandlung 870 Millionen Euro einsparen, so das Institut für deutsche Wirtschaft Köln (IW-Analysen Nr. 25, Köln 2007).

Der Umgang mit freien Schulen variiert jedoch von Bundesland zu Bundesland sehr stark. Einige Bundesländer haben in der Vergangenheit die Rahmenbedingungen für die Ersatzschulen deutlich verbessert, z. B. in dem sie die staatlichen Zuschüsse erhöht haben oder die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Genehmigungsverfahren gelockert haben. Andere Länder haben dagegen die Bemessungsgrundlage für die Bezuschussung zu Lasten der Schulen in freier Trägerschaft verändert oder abgesenkt.

Insgesamt ist es aufgrund der sehr heterogenen Ausgangslage problematisch, einen übergreifenden Einblick in die derzeitige Versorgungslage mit freien Schulen und den Rahmenbedingungen unter dernen diese arbeiten zu gewinnen. Eine Gegenüberstellung der Situation, der Handhabungen und der Grundlagen der Förderung von freien Schulen in den jeweiligen Ländern ist daher dringend geboten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Inwiefern stellt die Auseinandersetzung mit der Entwicklung und Ausgestaltung des „System freie Schulen“ einen Aspekt und wichtigen Bestandteil der Bildungsforschung dar?

2

Wie hoch ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Bundesländern, die eine Schule in freier Trägerschaft (Privatschulen) besuchen?

3

Wie hat sich diese Zahl – je nach Bundesland – in den vergangenen 10 Jahren entwickelt?

4

Wie unterscheidet sich die Zusammensetzung der Trägerschaft der Privatschullandschaft in Blick auf die Bundesländer?

5

Wie stellt sich die Versorgungssituation Deutschlands mit Schulen in freier Trägerschaft im Vergleich zu anderen Staaten der Europäischen Union dar?

6

Wie verteilen sich bundeslandbezogen die Schülerinnen und Schüler an Schulen in freier Trägerschaft auf die unterschiedlichen Schularten?

7

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Höhe der durchschnittlichen Elternbeiträge, die in den jeweiligen Bundesländern erhoben werden?

8

Trifft es zu, dass sich die Bemessungsgrundlagen im Zusammenhang mit der Berechnung der Höhe der öffentlichen Bezuschussung von Schulen in freier Trägerschaft je nach Bundesland unterscheiden?

9

Welche wesentlichen Unterschiede finden sich, je nach Bundesland, in Hinblick auf die Ausgestaltung der Bemessungsgrundlage?

10

Welche Bundesländer orientieren sich im Zusammenhang mit der Bemessungsgrundlage an den Schüler-Kostensätzen (Vollkosten) vergleichbarer Schulen in öffentlicher Trägerschaft?

11

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, zu welchem Anteil sich, je nach Bundesland, Schulen in freier Trägerschaft durch staatliche Fördermittel finanzieren?

12

Wie hoch sind die öffentlichen Fördermittel im Vergleich zu den Kosten, die eine ähnliche Schule in öffentlicher Trägerschaft verursacht, je nach Bundesland?

13

Welche Auswirkung hat die Höhe der staatlichen Fördermittel und Zuschüsse auf die Belastung der Eltern durch das zu entrichtende Schulgeld?

14

Inwiefern sind Schulkosten und -beiträge von der Einkommenssteuer absetzbar?

15

Welche Maßnahmen haben die Bundesländer getroffen, um die Gründung, Genehmigung und den Betrieb von Schulen in freier Trägerschaft zu fördern?

16

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Wirken der freien Schulen in Deutschland bei, und wie verleiht sie dieser Haltung Ausdruck?

Berlin, den 19. September 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen