Rolle des Bundesministeriums der Finanzen im Rahmen der Schieflage der IKB
der Abgeordneten Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Volker Wissing, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Hartfrid Wolff (RemsMurr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Turbulenzen der letzten Monate auf den internationalen Finanzmärkten wurden ausgelöst durch eine Krise am US-Hypothekenmarkt. Deutsche Staatsbanken sind hier in nicht unerheblichem Ausmaß engagiert. Es stellt sich die Frage, ob die riskanten Engagements in diesem Umfang und die Auswirkungen der Verluste auf den deutschen Finanzplatz hätten verhindert werden können. Insbesondere stellt sich die Frage, ob das Bundesministerium der Finanzen aufgrund des Miteigentums der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) an der Deutschen Industriebank (IKB) über die Gremien der IKB und der KfW oder über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eher hätte einschreiten können. Diese Fragen sind auch nach der Sondersitzung des Finanzausschusses weiterhin ungeklärt.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen61
Wie viele Zweckgesellschaften hat die IKB aufgelegt oder beraten?
Welchen Zweck hatten diese Zweckgesellschaften und welche Tätigkeiten übten sie aus?
Inwieweit lassen sich diese Zweckgesellschaften und ihre Tätigkeiten nach Auffassung der Bundesregierung mit dem Gegenstand des Unternehmens der IKB gemäß § 2 der Satzung der IKB vereinbaren, insbesondere den Finanzierungsbedürfnissen des Mittelstands bevorzugt Rechnung zu tragen?
Inwieweit lassen sie sich nach Ansicht der Bundesregierung mit den Aufgaben der KfW gemäß § 2 des Gesetzes über die KfW vereinbaren?
In welchem Umfang war die IKB in den Zweckgesellschaften investiert?
Welche Risiken befanden sich innerhalb und welche außerhalb der Bilanz?
Wie hoch ist das maximale Verlustrisiko der IKB?
Wie waren die genauen Konstruktionen der Zweckgesellschaften Rhineland Funding und Rhinebridge?
Wann wurden diese Zweckgesellschaften gegründet?
An welchen Stellen der Zahlungsrangfolge steht die IKB bei den Zweckgesellschaften Rhineland Funding und Rhinebridge?
Wie hat sich die Bilanzsumme der IKB in den letzten Jahren im Vergleich zu den Zweckgesellschaften verändert?
Wie viel Eigenkapital und welche Rechtsform hatten die Zweckgesellschaften?
Wie war die Rolle der KfW bei der Gründung und Beratung dieser Zweckgesellschaften?
Inwieweit hat die KfW die Verbriefungsgeschäfte der IKB unterstützt, inwieweit wurden insbesondere Kredite oder Kreditlinien zur Verfügung gestellt?
Wie hoch war der Ertragsanteil der Zweckgesellschaften am Gesamtertrag der IKB in den Jahren 2000 bis 2007 jeweils?
Durch wen war das Bundesministerium der Finanzen in diesen Jahren in den Gremien der IKB vertreten?
Wie oft wurden Sonderprüfungen bei der IKB in diesen Jahren durchgeführt?
Von wem wurden diese Prüfungen durchgeführt?
Was war jeweils der Prüfauftrag, und was waren die Ergebnisse?
Wann wurde der Aufsichtsrat der IKB erstmalig über die Gründung, die Tätigkeit und mögliche Liquiditätsrisiken der Zweckgesellschaften informiert?
Inwieweit wurde der Aufsichtsrat der IKB über Kredite oder Kreditlinien gegenüber den Zweckgesellschaften informiert?
Hat der Aufsichtsrat der IKB der Gründung der Zweckgesellschaften zugestimmt?
Wie und an welchen Stellen wurde in den Geschäftsberichten der IKB und ihren Anlagen über die Zweckgesellschaften berichtet?
Trifft es zu, dass im Geschäftsbericht 2006/2007 der IKB folgende Bemerkungen enthalten waren:
Eine erfreuliche Erhöhung um 19,2 Prozent auf 108 Mio. Euro ergibt sich auch für den Provisionsüberschuss. Die eine Hälfte dieses Überschusses stammt aus Strukturierungsgebühren sowie Provisionen der Geschäftsfelder Firmenkunden, Immobilienkunden und Strukturierte Finanzierung, die andere Hälfte resultiert im Segment Verbriefungen aus Beratungsgebühren des Conduits Rhineland Funding.
Das Conduit Rhineland Funding Capital Corporation, für das wir eine Beratungsfunktion übernommen haben, hat sein Investmentportfolio auf 12,7 Mrd. Euro (9,7 Mrd. Euro) erhöht.
Für das Conduit Rhineland Funding erwarten wir innerhalb von drei Jahren ein Investmentvolumen von 20 Mrd. Euro (derzeit 12,7 Mrd. Euro), für Rhinebridge ein Volumen von 10 Mrd. Euro.
In dem Posten Andere Verpflichtungen sind Kreditzusagen über insgesamt 11,9 Mrd. Euro (Vorjahr: 11,2 Mrd. Euro) Gegenwert an Spezialgesellschaften enthalten, die nur im Falle von kurzfristigen Liquiditätsengpässen bzw. vertraglich definierten Kreditausfallereignissen von diesen in Anspruch genommen werden können.?
Wenn ja, wie wurde darauf reagiert?
War dem Aufsichtsrat der IKB die IKB-interne Studie „California-dreamin“ bekannt, wenn ja, welche Konsequenzen hat er daraus gezogen?
Warum engagierten die Zweckgesellschaften der IKB sich in besonderem Maße im US-Subprime-Markt?
Wann und in welcher Form wurde der Aufsichtsrat der IKB erstmalig über dieses Engagement im US-Subprime-Markt informiert?
Wann und in welcher Form wurde die KfW erstmalig über dieses Engagement im US-Subprime-Markt informiert?
Hat die KfW auf dieses Engagement Einfluss genommen, wenn ja, wie, wenn nein, warum nicht?
Wie wurde und wird sichergestellt, dass das Risikomanagement der IKB die speziellen Verhältnisse am Subprime-Markt wie auch an anderen ausländischen Märkten mit ausreichender Expertise berücksichtigt?
Wurden neben Ratings von Fitch Ratings, Moody’s Investors Service und Standard & Poor’s noch Ratings anderer Agenturen bei Engagements im Subprime-Segment beachtet?
Was wurde getan, um die von US-Agenturen erteilten Ratings kritisch zu hinterfragen, und welches Fachwissen war dazu vorhanden?
Warum wurden die Zweckgesellschaften der IKB außerhalb der Bilanz geführt?
Inwieweit wurde der Aufsichtsrat der IKB darüber informiert, dass und aus welchen Gründen die Zweckgesellschaften außerhalb der Bilanz geführt werden?
Inwieweit und in welchen Jahren wich die IKB vom Corporate Governance Codex ab?
Warum wich die IKB davon ab?
In welchem Umfang und an wen wurden durch die IKB in den Jahren 2006 und 2007 Kredite verkauft?
Inwieweit wurde der Aufsichtsrat der IKB über den Verkauf von Krediten informiert?
Hat die IKB nach Auffassung der Bundesregierung in ausreichendem Maße durch Ad-hoc-Mitteilungen über ihre Probleme bei den Zweckgesellschaften informiert?
In welchem Umfang wurden die Liquiditätszusagen der KfW an die IKB bisher in Anspruch genommen?
Ist eine Kapitalerhöhung bei der IKB geplant, wenn ja, wie soll diese finanziert werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle der Bankenaufsicht im Rahmen der Schieflage der IKB?
Warum ist für die Aufsicht der KfW das Bundesministerium der Finanzen und nicht die BaFin zuständig?
Wie hat das Bundesministerium diese Aufsicht in den vergangenen Jahren ausgeübt?
Plant die Bundesregierung die Aufsicht über die KfW zu ändern?
Wann und in welcher Form wurde der Verwaltungsratsvorsitzende der KfW über das Engagement der IKB außerhalb der Bilanz informiert?
Wie setzte sich das Gesamtportfolio bei den Zweckgesellschaften Rhineland Funding und Rhinebridge in Ratingklassen zusammen?
Wie hat sich das Individualrating der IKB entwickelt, und wie bewertet die Bundesregierung dies?
Welche Auswirkung hatte das Engagement der KfW bei der IKB auf das Rating der IKB?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die IKB das „Ohr am Markt“ (KfW-Vorsitzende Ingrid Matthäus-Maier, FAZ vom 27. Juni 2007) der KfW ist?
Zu welchem Preis und wann stieg die KfW bei der IKB ein?
Welches waren die Gründe für das Engagement der KfW bei der IKB?
Liegen diese Gründe nach Ansicht der Bundesregierung weiterhin vor?
Wie hat sich die Werthaltigkeit des Engagements entwickelt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Stützungsmaßnahmen zugunsten der IKB unter dem Gesichtspunkt des europäischen Beihilferechts?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Engagement der KfW bei der IPEX- Bank insbesondere unter dem Gesichtspunkt des Beihilferechts?
Hat es mit der EU-Kommission eine Verständigung über die Beteiligung der KfW an der im Wettbewerb stehenden IPEX-Bank gegeben, wenn nein, warum nicht?
Inwieweit sollte das Bilanzrecht nach Ansicht der Bundesregierung geändert werden?
Wann wird die Bundesregierung hierzu Vorschläge vorlegen?
Werden seitens der Bundesregierung oder der KfW Schadensersatzansprüche gegen die Organe und Prüfer der IKB geprüft?