Terrorliste der US-Börsenaufsicht SEC und Auswirkungen auf deutsche Unternehmen und Banken
der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Frank Schäffler, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Jörg van Essen, Dr. Max Stadler, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Marina Schuster, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Juni 2007 hat SEC-Chef Christopher Cox eine Website-Liste der SEC mit US-börsengelisteten Firmen, die angeblich in so genannten Terrorstaaten („state sponsors of terrorism“) tätig sind vorgestellt. Zu den Ländern, die das US-Außenministerium als Terrorstaaten ansieht, gehören Nordkorea, Syrien, Iran, Sudan und Kuba. Auf der Liste wurden auch deutsche Unternehmen und Banken genannt. Die Liste sollte es Investoren nach Meinung der SEC erleichtern, Aktien von Unternehmen zu meiden, die Terrorstaaten unterstützen.
Die US-Börsenaufsicht SEC hat im Juli 2007 die auf ihrer Internetseite eingestellte Terrorliste zunächst abgeschaltet. Mit der Abschaltung der Liste, die nur vorerst erfolgt, reagierte die SEC auf Kritik an ihren Auswahlkriterien. US-Kongressmitglieder hatten Medienberichten zufolge (so Financial Times Deutschland vom 24. Juli 2007, „US-Aufsicht SEC nimmt Terrorliste vom Netz“) auf Fehler bei der Zusammenstellung der Informationen aufmerksam gemacht. Die Terrorliste wird Presseberichten nach (s. o.) derzeit überarbeitet.
Unabhängig von der Terrorliste fordert das US-Kapitalmarktrecht die dort börsengelisteten Unternehmen und Banken auf, in ihren jährlichen Berichten Angaben zum Geschäft in besagten „Terrorstaaten“ zu machen. Dabei gehen die US-Maßnahmen gegen das Geschäft mit besagten Staaten vielfach über etwaiges einschlägiges europäisches und deutsches Recht hinaus, so dass hiesige Firmen de facto für ihr legales Nicht-US-Geschäft angeprangert werden.
Drucksache 16/6484 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Wie beurteilt die Bundesregierung Sinn, Ausführung, Inhalt, Auswahlkriterien und Rechtfertigung dieser Terrorliste?
Welche Gefahren sieht die Bundesregierung in dieser Liste?
Unterstützt die Bundesregierung diese Liste bzw. Art und Idee einer entsprechenden Liste?
Wenn nein, welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung hinsichtlich dieser Terrorliste?
Gab es Vorab-Informationen der US-Seite gegenüber der Bundesregierung?
Hat die Bundesregierung die Existenz der Terrorliste an sich und die daraus resultierenden Folgen gegenüber der US-Regierung und der US-Börsenaufsicht SEC bereits angesprochen?
Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt und Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Führt die Bundesregierung Gespräche auf europäischer Ebene zu diesem Thema?
Welche Gefahren sieht die Bundesregierung insbesondere für betroffene deutsche Unternehmen und Banken?
Welche Hilfestellung gibt die Bundesregierung denjenigen deutschen Unternehmen und Banken, die auf dieser Liste aufgeführt sind?
Wird sie diese Hilfestellungen ausbauen und intensivieren?
Wenn ja, inwiefern, wann und in welchem Ausmaß?
Wenn nein, warum nicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die US-kapitalmarktrechtlichen Berichtspflichten zu Geschäften mit „Terrorstaaten“?