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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Maßnahmen zur Abrüstung von deutscher Streumunition

Streumunition: Typen, Anzahl, Zuordnung zu bestimmten Blindgängerraten, Eigenschaften diverser Modelle, Bedingungen von Munitionsüberwachungsschießen, Entsorgung, Gefährdung von Zivilisten, Kampfmittelräumung und Personenschäden im Südlibanon; Einsatz alternativer Waffen, VN-Konvention über konventionelle Waffen und Aushandlung eines internationalen Abkommens über ein Streumunitionsverbot, Position der Bundesregierung

Fraktion

FDP

Datum

10.10.2007

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/646719. 09. 2007

Maßnahmen zur Abrüstung von deutscher Streumunition Stand in Deutschland

der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 28. September 2006 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition einen Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Gefährliche Streumunition verbieten – Das humanitäre Völkerrecht weiterentwickeln“ (Bundestagsdrucksache 16/1995). Darin wird gefordert, dass die Bundeswehr auf Streumunition mit einer Blindgängerrate von über einem Prozent verzichten soll. Die Bundesregierung hat bisher eine Veröffentlichung der konkreten Blindgängerraten der Streumunitionstypen in deutschen Beständen nicht vorgenommen. Demgegenüber erklären Nichtregierungsorganisationen und andere Experten, dass keiner der Streumunitionstypen in den Beständen der Bundeswehr das Kriterium einer Blindgängerrate unter einem Prozent erfüllt.

Ein Jahr nach diesem Beschluss des Deutschen Bundestages muss Bilanz gezogen werden, um zu ermitteln, inwiefern die Bundesregierung konkrete Schritte zur Umsetzung des Bundestagsbeschlusses unternommen hat.

Internationale Verhandlungen: „Oslo-Prozess“ sowie VN-Konvention über konventionelle Waffen

Am 23. Februar 2007 einigten sich 46 Staaten im so genannten Oslo-Prozess bis Ende 2008 ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen zu Streumunition zu erzielen. Neben Deutschland nahmen 20 weitere EU-Staaten an diesem Treffen teil, die jedoch bisher keine einheitliche Position in diesem Verhandlungsprozess vertreten. So trat in Belgien am 9. Juli 2006 ein Gesetz in Kraft, das den Einsatz von Streumunition verbietet und das festlegt, dass alle Streumunitionsbestände innerhalb von drei Jahren zu entsorgen sind. Irland hat ebenso ein Totalverbot von Streumunition gefordert. Die österreichische Bundesregierung erließ am 21. Februar 2007 ein Moratorium, welches dem Bundesheer den Einsatz von Streumunition verbietet. Darüber hinaus wird Österreich im Dezember 2007 Gastgeber einer Folgekonferenz im Rahmen des „Oslo-Prozesses“. Am 13. Juni 2006 verabschiedete das NATO-Mitglied Norwegen ein Moratorium über den Einsatz von Streumunition.

Im Gegensatz dazu will eine Reihe von Staaten nur in eingeschränktem Umfang auf Streumunition verzichten. Dazu gehört auch die Bundesrepublik Deutschland, die nur „für Zivilisten gefährliche“ Streumunition mit einer Blindgängerrate von über einem Prozent abschaffen will und den Schwerpunkt ihrer diplomatischen Bemühungen in dieser Frage weiterhin auf mögliche Verhandlungen im Rahmen der VN-Konvention über konventionelle Waffen (VN-KKW) setzt.

Im November 2007 entscheiden die Vertragsstaaten der VN-KKW, ob sie ein Mandat zur Aushandlung eines völkerrechtlich verbindlichen Abkommens zum Verbot von Streumunition in diesem Rahmen erlassen. Zu den VN-KKW zählen auch einige der größten Produzenten und Nutzern von Streumunition, wie Russland, China, USA, Indien, Pakistan und Israel. In der Vergangenheit haben sich diese Staaten immer ablehnend gegenüber Verhandlungen für ein völkerrechtlich bindendes Verbot von Streumunition geäußert. Daher hat Italien bereits erklärt, wegen dieser diplomatischen Blockade künftig verstärkt die Bemühungen im Rahmen des „Oslo-Prozesses“ zu unterstützen.

Unklare und uneinheitliche Position der Bundesregierung

Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, hat in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag am 19. Oktober 2006 betont, dass er sich „für ein völkerrechtlich verbindliches Verbot von Streumunition einsetzen“ werde. Einschränkungen, dass sich dieses Verbot nur auf Streumunition ab einer festgesetzten Blindgängerrate beziehen solle, machte er nicht. Ebenso erklärte die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, während eines Libanon-Besuchs vom 18. bis 20. Juli 2007: „Wir müssen endlich dafür sorgen, dass Streumunition weltweit geächtet wird. Die Produktion, der Handel und vor allem die Verwendung dieser schrecklichen Waffen gehören verboten.“ Da beide, Bundesminister und Bundesministerin, keine technischen Einschränkungen oder Unterscheidungen zwischen „für die Zivilbevölkerung gefährlicher“ und vermeintlich „ungefährlicher“ Streumunition machten, ist unklar, ob die Position eines Verbots nur derjenigen Streumunition mit einer Blindgängerrate von über einem Prozent von der gesamten Bundesregierung getragen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Gibt es Streumunitionstypen, die von der Bundesregierung als „für die Zivilbevölkerung ungefährlich“ eingestuft werden, und wenn ja, um welche Munitionstypen handelt es sich?

2

Hält es die Bundesregierung für zutreffend, dass auch Streumunition mit einer Blindgängerrate von unter einem Prozent beim großflächigen Einsatz Zivilisten erheblich gefährden kann?

3

Aus welchem Grund lehnt die Bundesregierung die Veröffentlichung der konkreten Blindgängerraten der Streumunitionstypen in deutschen Beständen ab?

4

Unter welchen Bedingungen werden Munitionsüberwachungsschießen durchgeführt, und wie wird sichergestellt, dass sie den Bedingungen beim Einsatz von Streumunition in Gefechtssituationen entsprechen?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage von Waffenexperten, dass die Bedingungen von Munitionsüberwachungsschießen nicht mit den Bedingungen beim Einsatz von Streumunition im Gefecht vergleichbar seien, da Blindgängerraten beim Einsatz unter Gefechtsbedingungen aufgrund von unebenen und teils weichen Bodenbeschaffenheiten, Vegetation sowie stressbedingten Bedienfehlern des militärischen Personals stets höher seien als unter künstlichen Testbedingungen von Munitionsüberwachungsschießen?

6

Inwiefern unterscheidet sich die israelische M85 Streumunition von den deutschen Modellen DM 1383 und DM 1385?

Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern es zwischen der Firma Rheinmetall und der israelischen Firma I.M.I. (Israel Military Industries) beim Prozess der Entwicklung, der Herstellung oder des Vertriebs von M85 einerseits und DM 1383/1385 andererseits Kooperationen gibt?

7

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die israelische M85 unverändert oder auch modifiziert beispielsweise unter der Bezeichnung DM 1383 in den deutschen Geschossen DM 632 und DM 652 verwendet wird?

8

Welche Typen deutscher Streumunition erfüllen das Kriterium einer Blindgängerrate von unter einem Prozent und wie groß sind deren Bestände?

9

Welche Typen deutscher Streumunition erfüllen das Kriterium einer Blindgängerrate von unter einem Prozent nicht und wie groß sind deren Bestände?

10

Wie viel Streumunition in deutschen Beständen mit einer Blindgängerrate von über einem Prozent ist seit September 2006 entsorgt worden?

11

Was sehen die Pläne zur Entsorgung der als „für die Zivilbevölkerung gefährlich“ eingestuften Streumunition konkret vor?

Wie viel Streumunition welcher Modelle wird bis wann entsorgt werden?

12

Welche Kosten erwartet die Bundesregierung für die Entsorgung der auszumusternden Streumunition sowie für die Entwicklung und Beschaffung alternativer Munition?

13

Warum will die Bundesregierung als Streumunition verschossene Anti-Fahrzeugminen nicht in ihre Definition von Streumunition aufnehmen?

14

Wie beurteilt die Bundesregierung die Folgen für die Bevölkerung durch den Einsatz alternativer Waffen wie kinetischer Waffen?

Ist geplant, auch abgereichertes Uran als Bestandteil von kinetischen Waffen zu verwenden?

15

Sind die vom Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, vom 19. Oktober 2006 vor dem Deutschen Bundestag sowie von der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek-Zeul, während einer Libanonreise vom 18. bis 20. Juli 2007 gemachten Äußerungen dahin gehend zu verstehen, dass sich die Bundesregierung für ein weltweites, völkerrechtlich verbindliches Verbot von Streumunition einsetzt, welches für jedwede Streumunition unabhängig von Blindgängerraten oder sonstigen technischen Einschränkungen gelten soll?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung die Wahrscheinlichkeit, dass die VN-Konvention über konventionelle Waffen im Herbst 2007 ein Mandat zur Aushandlung eines verbindlichen Abkommens zum Verbot von Streumunition erhält?

17

Wird die Bundesregierung den Schwerpunkt ihrer diplomatischen Bemühungen für ein internationales Abkommen über ein Verbot von Streumunition auf den „Olso-Prozess“ verlegen, falls die VN-Konvention über konventionelle Waffen im Herbst 2007 kein Mandat zur Aushandlung eines völkerrechtlich verbindlichen Abkommens über ein Verbot von Streumunition erhalten sollte?

18

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung während der EU-Ratspräsidentschaft unternommen, um eine einheitliche Position der EU hinsichtlich eines Verbots von Streumunition zu erreichen?

Was waren die wichtigsten politischen Hindernisse, die eine solche gemeinsame EU-Position verhinderten?

19

Wie ist der aktuelle Stand der Räumung von Kampfmittelrückständen im Südlibanon, insbesondere im Hinblick auf die geräumte Fläche und Anzahl und Art der darin vorgefundenen und entschärften Kampfmittel?

Wann werden die Räumungsarbeiten voraussichtlich abgeschlossen sein?

20

Wie viele Menschen sind nach Ende der Kampfhandlungen im Südlibanon bisher durch Blindgänger von Streumunition zu Schaden gekommen?

Berlin, den 18. September 2007

Dr. Guido Westerwelle und Fraktion

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