Halbzeitbilanz zum Bürokratieabbau
der Abgeordneten Birgit Homburger, Martin Zeil, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Otto Fricke, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Joachim Günther (Plauen), Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Ina Lenke, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Michael Link (Heilbronn), Markus Löning, Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Dr. Konrad Schily, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Mit ihrem „Programm für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, „Bürokratiekosten, vor allem solche, die durch rechtlich vorgegebene Informationspflichten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung entstehen, messbar zu senken und neue Informationspflichten zu vermeiden.“ (Kabinettbeschluss vom 25. April 2006). Zur Halbzeit der Legislaturperiode hat die Bundesregierung zwar ein Bürokratieabbauziel bis zum Jahre 2011 festgelegt, jedoch wurde bisher lediglich die Anzahl der Informationspflichten für Unternehmen identifiziert.
Ein Kernelement des Programms der Bundesregierung war die Errichtung des Normenkontrollrats. Dessen Kompetenzen sind jedoch nach wie vor ungenügend und seine Vorschläge nicht verbindlich. Dies zeigt das Beispiel der Unternehmensteuerreform, bei dem die Vorschläge des Normenkontrollrates im Wesentlichen unbeachtet blieben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie hoch ist der aktuelle Bestand an Gesetzen, Rechtsverordnungen und Einzelvorschriften im Bundesrecht?
Wie viele Gesetze wurden in der 16. Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag verabschiedet und wie viele Rechtsverordnungen in Kraft gesetzt?
Wie viele Gesetze und Verordnungen wurden in dieser Zeit außer Kraft gesetzt bzw. aufgehoben?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhältnis von neu erlassenen und aufgehobenen Rechtsnormen vor dem Hintergrund des eigenen Versprechens zum Bürokratieabbau (Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005, S. 74 ff.)?
Wie viele Gesetzentwürfe hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode in den Deutschen Bundestag eingebracht?
Wie viele Gesetzentwürfe der Bundesregierung gab es jeweils in den vergangenen zwei Legislaturperioden?
Wie viele der ermittelten Informationspflichten resultieren aus europarechtlichen Vorgaben?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, welche dieser Informationspflichten die größten finanziellen Belastungen für Unternehmen verursachen?
Wenn ja, bitte die zehn Informationspflichten mit den größten finanziellen Belastungen für Unternehmen nennen.
Wann werden endgültige Ergebnisse der durchgeführten Bestandsmessung vorliegen?
Plant die Bundesregierung eine Erhebung der Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltung?
Wenn ja, in welchem Zeitraum soll diese durchgeführt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Maßnahmen zum Bürokratieabbau wird die Bundesregierung bis zum Jahresende/Ende der Legislaturperiode umsetzen oder gesetzgeberisch noch auf den Weg bringen?
Wie viele Gesetzentwürfe der Bundesregierung wurden vom Normenkontrollrat bisher geprüft?
Wie viele Vorschläge des Normenkontrollrats wurden im weiteren Rechtsetzungsverfahren nicht berücksichtigt bzw. berücksichtigt und wie hoch ist die dadurch bewirkte Entlastung?
Plant die Bundesregierung eine Änderung der Kompetenzen des Normenkontrollrats, in Bezug auf Prüfungskompetenz oder Bindungswirkung seiner Vorschläge?
Wenn ja, welche Veränderungen plant die Bundesregierung?
Wenn nein, warum nicht?
Wie will die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass die Vorschläge des Normenkontrollrats besser berücksichtigt werden?
Auf welchem Wege und bei welchen Stellen können Bürgerinnen und Bürger Vorschläge zum Bürokratieabbau einbringen?